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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot. |
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#1
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Nach meinem Kenntnisstand muss der Wateralmanak auf offenen Booten nicht mitgeführt werden.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#2
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Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Hier vom ADAC unter unbedingt mitnehmen. Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#3
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NAlso zu dem Thema kann ich nur sagen, es ist so wie Olaf es schreibt.
Bei offnen sportboote ist es keine Pflicht, letztes Jahr hat es der Polizei in den Niederlanden nicht interessiert. Musste alle Papiere vorlegen, danach wurde nicht gefragt. Und ich bin in Groningen und in Rotterdam kontrolliert worden! Vielleicht ab 2020 Pflicht WSA Anmeldung ist auch kein Thema, wird auch anerkannt.
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#4
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Zitat:
Die Ausnahme des Vorhandensein der BPR sind nicht offene Sportboote sondern kleine offene Boote.
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#5
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Zitat:
gut dann ist mein RIB eben ein kleines offenes Boot, ändert aber nichts dran das es der Polizei nicht interessiert und anscheinend für die kein wichtiges Dokument ist.
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
#6
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Zitat:
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Gruß aus Nordwestdeutschland Heinz |
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