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  #7  
Alt 26.03.2009, 13:18
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!

Zitat:
Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten).


Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos!

Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden.

Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen.

Klaus
Hi
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ? Durch glauben an den Prospekt ??

Letztlich geht es doch um die Haftung im Schadensfall,
Szenario :
Fahr ich Dich nachts über den Haufen - sage ich das Ding konnte man nicht sehen, nix Lichter
dann sagst Du ich hatte wunderschöne Lichter aus Tsindao drauf richtig schön bunt :-))) 10 Yüan incl anbau :-))...................
wat nu ???
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