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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 26.06.2017, 17:25
Impeller 66 Impeller 66 ist offline
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Schriftlich

Zitat:
Zitat von Smalte 1 Beitrag anzeigen
hallo holger gerade das ist ja das problem.
was ein herr am telefon sagt ist keine rechtssicherheit.
aus diesem grund hat mir ja die wapo in kiel geraten
schriftlich bei der wasser und schiffartsdirektion rechtsverbindliche auskunft einzuholen
darauf kann man sich dann berufen im falle eines falles. sei mir nicht böse
wie im wirklichem leben der hat doch gesagt ist leider nur eine glaubensangelegenheit
gruß werner

Hallo dann hol bitte schriftlich eine Antwort zu diesem Thema ein. Wenn es geht schnell wir fahren in 3 Wochen an die Ostsee, damit ich die richtigen Außenborder mitnehme.
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  #2  
Alt 26.06.2017, 17:42
Benutzerbild von skymann1
skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo,
es muß doch wohl irgendwo amtlich schriftlich stehen, das gibt es doch nicht.

Schriftlich haben wir ja, nur nicht amtlich, telefonisch kannst Dich nicht drauf berufen im Zweifelsfall, also bleibt wirklich nur anschreiben und dann (hoffentlich) eine rechtsverbindliche Antwort bekommen.

Werner, mailst Du mal hin oder soll ich?

Gruß Peter
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P.G.
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  #3  
Alt 26.06.2017, 18:27
Smalte 1 Smalte 1 ist offline
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hallo peter wäre nett wenn du
da ich ja links noch ziemlich untauglich bin beim schreiben
und jedesmal die umschaltaste drücken muss dauert es ewig bis ich eine seite richtig formuliert habe des wegen tippel ich hier auch immer in kleinschreibung.
blöder schlaganfall.
danke wenn du schreibst
grußwerner
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  #4  
Alt 26.06.2017, 17:46
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misch misch ist offline
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Zitat:
Zitat von Impeller 66 Beitrag anzeigen
Hallo dann hol bitte schriftlich eine Antwort zu diesem Thema ein. Wenn es geht schnell wir fahren in 3 Wochen an die Ostsee, damit ich die richtigen Außenborder mitnehme.
Für den Bereich, in dem du an der Ostsee Urlaub machst, muß eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion zuständig sein, deren Mitarbeiter euch kontrollieren könnten.

Folglich macht es Sinn, dass du dich bei dieser Direktion direkt und selbst erkundigst und um schriftliche Antwort bittest, oder hast du keine E-Mail-Adresse?

Meiner Erfahrung nach erhältst du innerhalb von ein paar Tagen Antwort. Es sollte also alles kein Problem sein.
__________________
Gruß Michael

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  #5  
Alt 27.06.2017, 13:15
Smalte 1 Smalte 1 ist offline
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ja man schweift ab
ich habe peter, skyman per pn gebeten hier schriftlich etwas einzuholen er hatte sich ja angeboten
gruß werner
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  #6  
Alt 27.06.2017, 13:22
Smalte 1 Smalte 1 ist offline
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sorry jetzt werd ich auch schon ganz blübberant
meinte natürlich etwas schriftlich amtliches !!!!
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  #7  
Alt 27.06.2017, 17:08
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skymann1 skymann1 ist offline
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Hallo,
hatte ich und werde ich auch tun, bin aber heute zu den Geschäftszeiten nicht dazu gekommen, wird bis morgen warten müssen.

Ich weiß, mailen kann ich auch in der Nacht, aber ich will erstmal telefonieren.

Für mich ist es ja nur interessant, wenn jemand wirklich davon betroffen ist und es eilig wissen will muß er sich selber schlau machen, bei mir geht es nicht soo schnell, sorry.
Gruß Peter
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P.G.
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  #8  
Alt 28.06.2017, 14:20
Impeller 66 Impeller 66 ist offline
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So.....

ich gehöre zwar zur arbeitenden Bevölkerung, habe mir aber trotzdem Zeit genommen und bei der WaPo Lübeck nachgefragt.

hier ein Auszug aus der Antwort!


"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """""""""""""""""""""""""""""""""""


zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgenden Auskunft geben:



Gem. § 5 Sportbootführerscheinverordnung – SpFV bedürfen keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ………… auf der Seeschifffahrtsstraße, Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt.



Das heißt für Sie, dass Kinder mit einem mit 15 PS motorisierten Boot fahren dürfen, da eine Altersgrenze in der neuen Verordnung nicht vorgesehen ist.



Allerdings und das bitte ich zu beachten, darf nach § 3 Absatz 3 Satz 1 SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert ist. Auch ein Kind darf ein Fahrzeug nur führen, wenn es geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Hier obliegt es, wie schon bislang im Seebereich, den Erziehungsberechtigten, zu beurteilen, ob ihre Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze guter Seemannschaft und den damit verbundenen Anforderungen zum Führen eines derartigen Sportbootes geeignet sind.



Die komplette Führerscheinverordnung finden sie u.a. in dem unten aufgeführten Link.



Um Links zu sehen, bitte registrieren


"""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""" """"""""""""""""""""""""""""""""""""


So hoffe es ist jetzt für alle eindeutig!!!!!!
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  #9  
Alt 28.06.2017, 17:05
Smalte 1 Smalte 1 ist offline
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hallo das ist doch mal eine auskunft
nun könnte man darüber diskutieren ob das sinnvoll ist oder nicht
gruß werner
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  #10  
Alt 28.06.2017, 19:22
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Wenn du einen wiffen 5 Jährigen gut einschulst, und der dann mit 40 km/h an der Wasserpolizei vorbei fährt, das Gesicht des Beamten ist sicher sehenswert!

Dieses Boot mit einem 5 Jährigem Kapitän mit 15 PS ab 12000


Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas

Geändert von Visus1.0 (28.06.2017 um 19:31 Uhr)
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  #11  
Alt 29.06.2017, 06:22
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wie immer im leben wird die zukunft zeigen ob es richtig ist kids an den 15ps propeller zulassen.
gruß werner
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  #12  
Alt 29.06.2017, 09:36
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Moin,
schön das das geklärt ist, Danke dafür!

Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht?

Manche Gesetze sind mir unverständlich, echt jetzt, vierzehn hätte ich nichts gesagt, aber ohne Beschränkung........., wenn ich mir so manchen Honk hier ansehe (nicht hier im Forum, in der Stadt), die würden echt ihre fünfjährigen fahren lassen.

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #13  
Alt 29.06.2017, 09:48
preirei
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Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
Moin,
schön das das geklärt ist, Danke dafür!

Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht?

Manche Gesetze sind mir unverständlich, echt jetzt, vierzehn hätte ich nichts gesagt, aber ohne Beschränkung........., wenn ich mir so manchen Honk hier ansehe (nicht hier im Forum, in der Stadt), die würden echt ihre fünfjährigen fahren lassen.

Gruß Peter
Es handelt sich in Wirklichkeit ohnehin um keine unbeschränkte Freigabe:

Zitat: "Allerdings und das bitte ich zu beachten, darf nach § 3 Absatz 3 Satz 1 SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen, wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs behindert ist. Auch ein Kind darf ein Fahrzeug nur führen, wenn es geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Hier obliegt es, wie schon bislang im Seebereich, den Erziehungsberechtigten, zu beurteilen, ob ihre Kinder unter Berücksichtigung der Grundsätze guter Seemannschaft und den damit verbundenen Anforderungen zum Führen eines derartigen Sportbootes geeignet sind."

Es geht um die geistige Reife und auch um die körperlichen Voraussetzungen ein Boot zu führen - wenn da was passiert, wird auch der Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen - und spätestens vor dem Kadi ist dann Schluss mit lustig!
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  #14  
Alt 29.06.2017, 11:23
Kermit Kermit ist offline
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Zitat:
Zitat von skymann1 Beitrag anzeigen
[...]
Andreas, ich frage mich nur ob eine Versicherung bezahlt wenn der (nicht strafmündige) fünfjährige jemand anderen unterbuttert/plattmacht?
[...]
Werden sie mit Sicherheit und nach Prüfung des ganzen Sachverhaltes holen sie sich die Kohle dann bei den Eltern/Versicherungsnehmern wieder.

edit: Ich finde da alles halb so wild. Wir sind mit 10/11 damals auch vor Grömitz mit 5 PS mit dem Schlauchboot rumgedüst. Und später dann mit 13/14 und 8 PS durch die halbe Lübecker Bucht.
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  #15  
Alt 29.06.2017, 11:18
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hallo reinard
eltern oder erziehungsberechtigte können immer nur subjektiv urteilen
da kneifts schon von beginn an das müssen fachleute ärzte und der gleichen machen
also gutachter
ich glaube im falle eines falles wird das bgh den text zu nachbesserung zurückgeben.
also abwarten gruß werner
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