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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen.

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  #31  
Alt 22.08.2004, 07:09
Benutzerbild von elmarG.
elmarG. elmarG. ist offline
LORD of SEMTEX
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Boot Infos

bootskauf über ebay

Zitat:
Zitat von Michel
Hab ich doch alles schon gesagt Berny warst nur wieder zu Faul zu lesen.



Quatsch der Tip mit dem Ausdruck ist klasse

servus....
hab eure beiträge gelesen und wenns irgendwen interessiert: hab mir vor 2 mon. bei ebay n' gfk boot "schulze V15 + n' ab merkury 115ps 6- zylinder reihenmotor gekauft-
was soll ich sagen: motorschaden ,....zyl. 5+6 keine kompression....nicht 1mal gewassert....bin jetz' vor gericht.... naja schau ma mal....

so blöd is ma hoit nua a moi- oda?

mfg cerano :weiner:
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  #32  
Alt 22.08.2004, 12:59
DieterW
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Ich muß Michel seine Beiträge zustimmen.
Ich selber bin mit Ebay ganz vorsichtig geworden.Beispiel: Ich habe mir vor ca. 4 Wochen einen Akku für eine Camera bestellt. Mein Händler wollte 75,-€ haben, bei Ebay 49,-€. Original Sony-Akku. Denn Betrag habe ich sofort überwiesen.Nach ca. 10 Tagen habe ich die Fa. eine E-Mail geschrieben, wo der AKKU bleibt.Sie teilten mir mit, das wir den AKKU noch nicht auf Lager haben.
Also, ich bin der Meinung, dann dürfte die Fa. keine Werbung damit machen, wenn die nichts auf Lager haben.
Vor ca. 7 Tagen habe ich die Fa. aufgefordert, da der AKKU immer noch nicht da ist, den Betrag wieder zurück zu überweisen.Die teilten mir mit, das die meine Kontodaten bräuchten, um das Geld wieder zu überweisen.Darauf hin, teilte ich die Fa. mit, das Sie doch die Daten hätten, weil ich doch das Geld überwiesen habe. Einen Tag später bekam ich wieder eine E-Mail von der Fa. mit der bitte, wir brauchen die Daten.Ich habe die Fa. meine Daten gegeben, mit einer Frist, bis zum 20.08.04 das Geld zu überweisen.Sollte das Geld nicht bis zu diesen Termin auf meinen Konto sein, werde ich gegen Sie gerichtliche Wege einleiten.
Also, was heißt das, seit mit Ebay vorsichtig.
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  #33  
Alt 15.10.2004, 21:54
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Boot Infos

Bisher kann ich mich über Ebay nicht beschweren. Wer dort kaufen und verkaufen möchte, muss wissen, worauf er sich einlässt und bestimmte Regeln einhaltén. Ich habe dort einen wunderbaren Evinrude gekauft. Zum Glück hat der Verkäufer geschrieben, dass der Motor in Ordnung und Top gepflegt wäre. Habe die Maschine sofort zu einem Fachhändler gebracht und eine Inspektion vornehmen lassen. Der stellte fest, dass die Zylinderkopfdichtung undicht war.

Das kann passieren und ich mache dem Verkäufer keinen Vorwurf. Da er den Motor wie oben genannt beschrieben hat, habe ich Ihm die Rechnung auf den Tisch gelegt und das Geld für die Reparatur wiederbekommen. Das einzige, was ich bezahlen musste, war die Inspektion. Und die kann wirklich nicht Schaden.

Christian
__________________
Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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  #34  
Alt 08.11.2004, 14:07
Michel
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Hallo Freunde,

dieser Beitrag war eigentlich dafür gedacht, unerfahrene Nutzer auf Risiken bezüglich eBaykäufen hinzuweisen und diesen einige Punkte an die Hand zu geben, worauf sie achten sollten.

Nun entwickelt sich der Beitrag aber zur Diskussion über eine konkreten Fall, der sicher tragisch ist aber mit dem Sinn dieses Beitrages eigentlich nichts zu tun hat.

:hiiilfe: :hiiilfe: :hiiilfe:

Deswegen werde ich jetzt hier mal die Schere ansetzen und einen neuen Beitrag basteln.
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  #35  
Alt 17.11.2004, 22:55
Michel
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Hallo Freunde,

folgendes habe ich von Ulrich hier aus dem Forum noch als Ergänzung bekommen:

Der BGH hat nun expilizit die Frage entschieden, ob auch bei Online-Auktionen ein 14tägiges Widerrufs-/Rückgaberecht besteht. Er kommt zu dem Ergebnis, daß einem Verbraucher auch bei Ebay ein 14tägiges Widerrufsrecht zusteht, sofern er die Waren von einem Unternehmer bzw. einem gewerblichen Anbieter "ersteigert".

Gewerbliche Anbieter können also nicht durch Online-Auktionen bei Ebay das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht umgehen.


Vielen Dank dafür Ulrich

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  #36  
Alt 23.11.2004, 23:07
stefanW stefanW ist offline
Ab und an da
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Echt ne Super Sache.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung (bin seit Start von Ebay Mitglied und aktiver Nutzer) über Ebay sagen: Zum Verkaufen gut; Kaufen aber nur unter Beachtung der bereits aufgezählten Risiken; Bin leider selbst oft genug beim Kaufen reingefallen.


Gruß Stefan
__________________
Versuch macht kluch
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  #37  
Alt 24.11.2004, 07:37
nordy nordy ist offline
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Zitat:
Gewerbliche Anbieter können also nicht durch Online-Auktionen bei Ebay das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht umgehen.
Werden sie aber nach wie vor versuchen.
Denn letztlich versuchen sich die meisten gewerblichen Anbieter als privat zu maskieren.

Das zeigt sich auch daran, dass fast alle die gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr ausschliessen, was sie als gewerblicher Händler nicht dürften.

Wer handelt nun gewerblich und wer privat ?

Ist eigentlich klar.
Der Duke aus Hannover z.B. handelt aufgrund der Vielzahl der von ihm angebotenen und nicht aus eigener Verwendung stammenden AB eindeutlich gewerblich, auch wenn er vielleicht nicht den Gewerbeschein hat.
Er gibt das aber nicht zu erkennen.

Jeder Wasserfreund wird seinen eigenen AB natürlich als Privatmann anbieten.
Für ihn gelten Gewährleistung und Rückgaberecht nicht.

Der E-bay-Handel ist also verglichen z. B. mit den Rechten des Gebrauchtwagenkäufers bei mobile oder autoscout24 einfach unseriöser.

Ich kann nur jedem raten, bei einem Angebot als erstes die Frage gewerblich oder privat zu klären und im Falle eines gewerblichen Angebotes, auf seinen Rechten zu bestehen oder notfalls zu verzichten.

Gruss Nordy
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  #38  
Alt 24.11.2004, 08:23
Robert Robert ist offline
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Und paßt auf vor gefälschter Markenware. Bin begeisteter Ebay Käufer, aber nun doch auf gefälschte Ware hereingefallen. Da gibt es Leute die kaufen sich in der Türkei oder sonst wo gelabelte Klamotten und verkaufen die dann im ebay.

Rücknahme Fehlanzeige.

Jedoch möchte ich Ebay nicht schlecht machen, sind viele echte Schnäppchen dabei. Nur auskennen muß man sich.

Robert
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  #39  
Alt 24.11.2004, 11:42
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

e-bay

Da die ganze Diskussion (was ja an für sich gar nicht negativ ist) vom Eigentlichen, nämlich dem Boot abschweift noch mal ein kurzer Beitrag von mir.

Grundsätzlich ist bei Boots- oder Motorkauf eine vorherige Besichtigung unabdingbar, damit man sicher ist.

Hatte selbst mal Kontakt aufgenommen mit einem Verkäufer. Dieser war äußerst offen und auskunftsbereit. Außerdem stellte er eine einstündige Probefahrt in Aussicht.

In diesem Fall kann man ja gar nix falsch machen. :3some:

Lehnt der Käufer dies ab oder gibt keine Infos raus, äußerste Vorsicht.

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen. Nehmt Michaels Checkliste und Neulinge sollten einen Fachmann mithnehmen

Erich
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  #40  
Alt 24.11.2004, 13:02
Benutzerbild von stephen
stephen stephen ist offline
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Boot Infos

Genau so läuft's!

Ich habe mein Gfk-Boot vor einem Jahr im ebay verkauft. Der einzige Interessent, der das Boot persönlich besichtigt hat, hat es dann auch ersteigert. Wir mailen uns heute noch gelegentlich Fotos von Boot und Urlaub.....

Ich im Gegensatz hierzu, habe meinen Motor im ebay ersteigert, ohne ihne vorher zu sehen (Entfernung: ca. 500 km). Ich habe versucht, mich über einen Treuhand-Service abzusichern. Leider ist mir zu spät aufgefallen, dass die Kippvorrichtung des Motors in seine Einzelteile zerlegt war und nur von einer Fachwerkstatt wieder rekonstruiert werden konnte (Kosten: 60 €). Der Verkäufer hat meine Beschwerde nicht beantwortet und die Annnahme von Einschreiben verweigert. Trotzdem läuft der Motor gut.

Im Ebay trifft man nun mal auf alle Charaktere, sowohl Seriöse als auch Kriminelle; ein Risiko ist immer dabei.
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  #41  
Alt 27.11.2004, 09:54
nordy nordy ist offline
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Zitat:
Der E-bay-Handel ist also verglichen z. B. mit den Rechten des Gebrauchtwagenkäufers einfach unseriöser
Ich frage mich, warum E-bay auf den Auktionsseiten nicht klar auf privat oder gewerblich hinweisen lässt.

Ohne das entsprechende Kreuz dürfte kein Angebot ins Web gehen.

Gruss Nordy
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  #42  
Alt 27.11.2004, 10:18
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Warum darf ein Händler nichts privat versteigern?

Eben, das ist der Punkt. Klar dass sich ein Händler, der was gebrauchtes versteigert, das eher als Privatman tun wird, da er da von der Gewährleistung besser da steht.
Aufgrund des letzten Urteils wird natürlich anzunehmen sein, dass in nächster Zeit Privatleute, die was verkaufen, sich nicht als Händler ausgeben werden.

Ach ja, der berühmte Satz (Aufgrund des Urteiles ...) mit der Gewährleistung und so weiter:
Jedes Urteil eines Gerichts ist ein Einzelurteil. Es wird zwar meistens als Grundlage für weitere Urteile verwendet, es heißt aber nicht, das es für alle bindend ist!

Somit sei auch dieser Satz in Frage gestellt!!!

Es soll sich kein Privatverkäufer darauf verlassen, wenn er diesen Satz anführt, dass er auch bindend ist.
Lediglich unter dem Aspekt eines Vertrages kann dieser Satz anerkannt werden. Aber, was, wenn ich vom Vertrag zurücktrete oder wenn es zu Vertragsbrüchen seitens des Verkäufers kam (zB falsche Angaben!)?

Fakt ist, es gibt noch zuwenig richtungsweisende Gerichtsurteile, da die Leute wegen ein Paar Euros nicht gleich die Gerichte beschäftigen.

Fakt ist auch, das genau dies die Betrüger immer mehr ausnützen.

Fakt ist auch, wenn ein Gegenstand als funktionierend verkauft wird und er funktioniert nicht, ist das ein Betrug !!!

Die Erfahrung zeigt leider, dass Internetbetrügerein immer mehr angezeigt werden, also Tendenz steigend!

Solange aber Ebay nur abkassiert und nichts gegen derartige Sachen unternimmt, wird das halt immer ein schwieriges Problem bleiben.
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  #43  
Alt 27.11.2004, 14:39
nordy nordy ist offline
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@Bootsboerse

Zitat:
Aufgrund des letzten Urteils wird natürlich anzunehmen sein, dass in nächster Zeit Privatleute, die was verkaufen, sich nicht als Händler ausgeben werden.
Kannst du mir einen Privatmann nennen, der sich als Händler ausgegeben hat.
Warum sollte das jemand tun?

Zitat:
Ach ja, der berühmte Satz (Aufgrund des Urteiles ...) mit der Gewährleistung und so weiter:Jedes Urteil eines Gerichts ist ein Einzelurteil. Es wird zwar meistens als Grundlage für weitere Urteile verwendet, es heißt aber nicht, das es für alle bindend ist!
Siehe hier:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die Pflichten des Händlers sind also klar im neuen BGB geregelt.

Siehe auch hier:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die Abgrenzung zwischen privat und unternehmerisch ist zumindest in Fällen, wo ein Privatmann regelmässig grosse Mengen, die nicht aus seinem Privatbesitz stammen können, anbietet klar:

Er handelt unternehmerisch und für ihn gelten die Pflichten nach dem neuen BGH.

Natürlich gibt es Grenzfälle, und da fehlt es in der Tat noch an klärenden Grundsatzurteilen.

Aber so unklar, wie du die Rechtslage darstellst, ist sie mit Sicherheit nicht.


Gruss Nordy
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  #44  
Alt 27.11.2004, 16:45
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Hmmm, nordy

1) Wenn du Gesetzestexte zitierst oder damit argumentieren willst, dann nenne bitte diese Gesetzestexte auch und nicht Schriften über die Auslegung solcher.
2) Betrifft dies vielleicht euch Deutsche, aber mit ist in Österreich dies nicht in dieser Weise bekannt.
3) Wird ja immer EU-Recht zitiert, nicht das deutsche BGB, was immer das auch ist (Bürgerliches GesetzBuch ?)

Also stimmen diese Angaben bei den meisten Auktionen auch nicht, weil ja nicht das BGB angeführt ist.

Außerdem beinhaltet das alles nicht den strafbaren Tatbestand des Betrugs !!!

Ach ja, Privatpersonen als Händler: Dies kam gerade bei Ebay oft vor, weil sich damit eine Privatperson einen Imagevorteil als Händler verschaffen konnte.
Dies wird jetzt sicher nicht mehr so sein!
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  #45  
Alt 27.11.2004, 19:53
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skymann1 skymann1 ist offline
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Boot Infos

Hallo,
Leute, laßt mal die Kirche im Dorf, es liest sich hier immer so, als wenn bei Ebay nur noch Betrüger und verkappte Händler tätig sind.
Ich habe bis jetzt 1 x schlechte Erfahrungen gemacht, bei ca. 100 Käufen, so schlecht finde ich das nicht.
Wenn ich von einem Händler, der sich als Privatmann ausgibt, was kaufe, was billig ist und funktioniert, dann soll er von mir aus Händler sein.

Wohin das mit dem Sch... Gewährleistungrecht geführt hat, seht ihr ja bei Gebrauchtwagen, seitdem bei Händlern (nicht die Straßenhändler, die alle 3 Monate den Platz wechseln, ich meine die renommierten Markenhändler) schon
mal wieder Gebrauchtwagen für kleines Geld gesehen?? Hier nicht mehr.
Nur als Beispiel, mit den Wagen.

Niemand wird gezwungen bei Ebay was zu kaufen, ich weiß gar nicht, was da immer gelästert und geschimpft wird. Wenn der Preis stimmt, brauche ich keine Gewährleistung oder Umtauschrecht, wenn ich einen 25 Jahre alten Motor oder ein älteres Boot kaufe, weiß ich, worauf ich mich einlasse.
Und wenn ich mir was nicht ansehen kann oder keine zufriedenstellende Auskunft auf Nachfragen bekomme, dann lasse ich es eben. Ist doch ganz einfach.

Und wenn es ein Händler ist, der dadurch Mehrwertsteuer o.ä. sparen will oder sein Lager leerbekommen, und das dann über den Preis weitergibt,
ist es mir auch recht, wenn er als Privatmann auftritt.

Auch wenn das jetzt nicht jedem passt, ihr seid alles erwachsene Leute, die eigentlich wissen müssen, was sie tun. Ich selbst habe jedenfalls schon viel Geld gespart, bzw. Sachen gekauft, die ich mir sonst nicht hätte leisten können, oder die ich sonst nie gefunden hätte, weil alt oder selten.

In diesem Sinne, Gruß Peter

Nachtrag: Den gesunden Menschenverstand muß man bei allzu verlockend erscheinenden Angeboten natürlich eingeschaltet lassen, daher der Hinweis, mit den erwachsenen Menschen, umsonst oder fast umsonst gibt es auch bei Ebay nichts.
__________________
P.G.
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