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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 12.05.2008, 09:08
domian1976 domian1976 ist offline
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Lächeln Holland Schlauchboot fahren????????

Hallo und guten morgen.

habe mich gestern neu angemeldet. Habe folgendes Problem. Ich habe mir einen Standcaravan in Holland/Zeeland Bad Nieuwvliet zugelegt. Ca. 100m von der Nordsee weg. Jetzt würde ich mir gerne ein Schlauchboot zulegen.

Sind 5 PS in Holland noch Führerscheinfrei?

Das Boot sollte eine Kennung und eine Versicherung haben?

Kann ich das Boot am Strand einfach wassern und dann auf den Prielen oder in Strandnähe rumdüsen oder muß man für Küstengewässer einen Schein haben?

Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

MfG
domian1976
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  #2  
Alt 12.05.2008, 12:53
Benutzerbild von odysseus
odysseus odysseus ist offline
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In Holland ist Regel, schneller wie 20 KM/STd oder langer wie 15 meter.

Wenn du also mit schlauchboot nicht schneller kannst wie 20 KM/std ist es frei zu benutzen (Oder es soll langer sein wie 15 Meter?)

Rob (Hollander)
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  #3  
Alt 12.05.2008, 16:50
Benutzerbild von filou1
filou1 filou1 ist offline
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Ausrufezeichen

Hallo,

ich denke, dass Du deutscher Staatsbürger bist und somit für Dich deutsches Recht gilt.
In Deutschland bis 3,68 kW (5PS) führerscheinfrei; darüber hinaus SBF.

Zulassung beim ADAC (Internationaler Bootsschein) beantragen, oder bei Deinem (in Deutschland) zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt das Boot zulassen.

Kennzeichen am Boot anbringen.

Haftpflichtversicherung nicht vergessen (freiwillig) und schon darf der Spaß losgehen.
Beachte bitte die Badezonen im Strandbereich (gelbe Markierungen).

Jens
__________________
Feinstaubdebatte? Ich fahre Vespa, da wird der Staub mit Öl gebunden...

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Quicksilver 340S mit Honda BF 15 und modifiziertem Harbeck Slipwagen

Terhi T45 Vario mit Yamaha F50A und Harbeck B1000

Geändert von filou1 (12.05.2008 um 16:55 Uhr)
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  #4  
Alt 12.05.2008, 18:22
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Holländer Holländer ist offline
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Zitat:
Zitat von filou1
... ich denke, dass Du deutscher Staatsbürger bist und somit für Dich deutsches Recht gilt.
Genau Jens,

es sei denn er / du wohnst dort dauerhaft und mehr als 181 Tage dort verbleibst,
dann kannst (und musst) du alles "ummelden"...

Gruß,

Frank :)
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
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... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
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  #5  
Alt 12.05.2008, 18:41
stebn stebn ist offline
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