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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 15.07.2016, 14:15
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Schebi Schebi ist offline
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Fahrtenbereiche in der Praxis

Hallo Forengemeinde!

Da ich mir immer wieder gerne die Berichte von Oli(Trolldich) durchlese, und man ja sieht, dass mit der See nicht zum Spaßen ist, hab ich mich gefragt wie das da rechtlich aussieht!

Die meisten Rib's unter uns sind ja CE-Kategorie "C".
CE-Kategorie: C (Küstennahe Gewässer)
Für Fahrten in Küstengewässern, großen Buchten, Flüßmündungen, Seen und Flüssen bestimmt, wo die Windstärke bis einschließlich 6 Beaufort betragen kann und die Wellen bis einschließlich 2 Meter hoch sein können.

Eine sehr wetterabhängige Einstufung!

Mit unseren österreichischen Binnenzulassungen, ist sowieso nur der Fahrtenbereich 1 erlaubt.

BFA Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt)Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

BFA Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt 20 Sm)
Der Befähigungsausweis für Küstenfahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2: das ist der Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste. Damit sind Fahrten zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste möglich.

BFA Fahrtenbereich 3 (Küstennahe Fahrt 200 Sm)
Der Befähigungsausweis für Küstennahe Fahrt berechtigt zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3: das ist der Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste.

Nach welchen Kriterien wird mein Boot welchem FB zugeteilt für einen Seebrief?

Was noch interessanter wäre:
Wenn ich nach Palagruza raus donnere sowie Oli, und dort kommt die Polizei,
was passiert dann?
Geschweige im Falle eines Problems und Einleitung der Rettungskette!
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Schebi
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  #2  
Alt 15.07.2016, 14:44
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Zitat:
Wenn ich nach Palagruza raus donnere sowie Oli, und dort kommt die Polizei,
zu deinen obigen Fragen kann ich nichts beisteuern weil ich die Fragen nicht verstehe aber was soll die die Polizei sagen/fragen/machen wenn du auf Palagruzza fährst? Ich war auf Palagruzza letztes Jahr und das ist der Polizei Wurscht weil dich du noch auf kroatischer Hoheits Territorium befindest. Was du mit deinem Leben machst interessiert keinen
Die Fahrt war übrigens sehr....sehr spannend

Anders war Jabuka dieses Jahr: für ein paar Kilometer befindest du dich im sogenannten Niemandsland, quasi offene See rechtliches habe ich mich nicht damit befasst denn wie oben geschrieben , interessiert es keinem was du mit deinem Leben machst. Ich mache das was mir menschlich machbar vernünftig vertretbar ist-aber wer will das begrenzen wenns keinem interessiert ?

PS: Rettung. Wenn du 60km fernab der Küste fährst, dann vergiss Handy ,Leuchtraketen und weitgehendst den Funk. Du erreichst nur jemand soweit dein Auge auf klarer Sicht sieht. Da draußen bist du unterhalb der Erdkrümmung und dahin geht kein Handy oder Funk-je nach Standort und Höhe der Antenne .Palagruzza hat einen Funkscanner, das heißt wenn du Funk hast dass du dann den Leuchtturm erreichst sobald du ihn bei klarer Sicht siehst. Wenn du nach Palagruzza fährst bis du für 2-3km ohne Empfang ,also im Schatten ,also tot, nicht erreichbar ,hintern Mond
Ich habe jedenfalls diesen Augenblick gesucht und genossen. Mann sollte sich aber schon im Klaren sein dass man da draußen auf sich selbst gestellt ist

Hier mein Bericht letztes Jahr :
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Gruß Harry
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  #3  
Alt 15.07.2016, 14:58
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Hallo Schebi,

mit österreichischen Zulassungen kenne ich mich auch nicht aus. CE ist einn Richtwert, Deine "Hochseetauglichkeit" hängt von mehreren Faktoren ab: Ausrüstung, Erfahrung, Wetter...

Nur eines solltest Du nicht vergessen, sobald Du den kroatischen Hoheitsbereich verlässt (12sm), müsstest Du Ausklarieren und anschließend Einklarieren. Hatte irgendwo mal gelesen, dass HR ein Augenmerk darauf legt.
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Tom


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  #4  
Alt 15.07.2016, 14:58
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Danke für deine Antwort und den Link, aber irgendwie kann ich den Bericht nicht sehen!

Mich hat insofern interessiert, ob man sich wenn man seinen FB verlässt strafbar macht. Beim Kassieren sind die Herren ja schnell!

Das man eigenverantwortlich handelt ist schon klar!
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Schebi
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  #5  
Alt 15.07.2016, 15:45
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... für eine Strafe braucht es eine Rechtsgrundlage. Wenn Du einen Hoheitsbereich verlässt und in den nächsten (internationalen) fährst, dann fehlt mir gerade für eine Bestrafung die Rechtsgrundlage.

Es sollen ja schon Leute mit einem Ruderboot durch die Meere gepaddelt sein... Die hatten sicherlich auch keinen FB.
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  #6  
Alt 15.07.2016, 15:57
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das hat mich jetzt gefuchst ich wusste es gibt da ne KARTE ;JETZT HABS ICH IM KLEINEN Click the image to open in full size. Hier Schebi-hier ist genau zu sehn wie das Territorium gestaltet ist.
Normalerweise hast du mit Palagruza keine Probleme , man setzt ja voraus dass du den kürzesten Weg nimmst
Anders auf Jabuka bei mir vor Wochen: Ich kam grob von Sibenik.Wenn man eine Gerate zieht sieht man dass ich für etwa 10km ausserhalb der Hoheitsgewässer war. Theoretisch hätte ich mich ausklarieren müssen glaube ich aber da war keiner wahrscheinlich war mein Boot zu klein für den Radar oder ich zu unwichtig ....oder man hat via Satellit ( ) gesehen daß da ein armer Irrer seinen Traum erfüllt egal jedenfalls bin ich ja nicht nach Italien und habe weder was mit Flüchtlingen oder Drogen ZU TUN
Ich denke schon dass man mehr gesehen wird als man glaubt
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Gruß Harry

Geändert von DieterM (15.07.2016 um 16:42 Uhr)
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  #7  
Alt 15.07.2016, 16:40
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Danke für deine Antwort und den Link, aber irgendwie kann ich den Bericht nicht sehen!

Mich hat insofern interessiert, ob man sich wenn man seinen FB verlässt strafbar macht. Beim Kassieren sind die Herren ja schnell!

Das man eigenverantwortlich handelt ist schon klar!
Hallo Schebi,

Du mußt Dich auch im Um Links zu sehen, bitte registrieren entsprechend anmelden, dann funzt der Bericht. Es ist übrigens ein feiner Bericht von Harry, den ich voll unterstütze.

Palagruzza gehört noch zu den HR-Küstengewässern, also ist man noch nicht ganz offshore in internationalen Gewässern.

Was Deine österreichischen See Fahrbefähigungen betrifft und Deine entsprechende Rechtslage auch für das Boot das Du führst, empfehle ich Dir Dich bei Deinen österreichischen Behörden zu erkunden. Ich sehe keine Probleme damit in HR solange Du auch die Jahres-Lizenz für die Befahrung der kroatischen Küstengewässer hast für Dein Boot.
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  #8  
Alt 15.07.2016, 16:40
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Also wenn man von Vis nach Palagruza aufbricht, dann kommt man auch raus!

Mit Drogen nichts am Hut?
Das glaubt dir keiner!
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  #9  
Alt 15.07.2016, 16:51
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Zitat:
Wer mit der Wurst da draußen rum fährt, der muss haben!
nix da kühle Berechnung
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  #10  
Alt 15.07.2016, 19:29
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Berny
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Also der Fahrtbereich 1 ist bei uns so definiert, nicht aber in Kroatien.
Dort gelten sowieso nur die 12 sm.

Insteressant wird es beim Patent (dort sind die Bereiche festgelegt) bzw bei diversen rechtlichen Dingen, zB Versicherung usw.
Hier werden vermutlich die österreichischen Vorgaben angewendet, "vermutlich" deshalb, weil ich dazu eben keine Erfahrung habe ich aber dies vermute.

Bei Yacht-pool.at gibt es den Herrn Dr. Schöchl, der kennt sich diesbezüglich sehr gut aus, ev rufst dort mal an....
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  #11  
Alt 15.07.2016, 21:22
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Kerlcheline Kerlcheline ist offline
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Also, unser Arimar hat Kategorie B, 650 lang und einen Messbrief.
Natürlich kostet das extra, dann bekamen wir den Seebrief.
Haben den FB2 gemacht, den Befähigungsnachweis ist auch sehr wichtig für die Versicherung, die sagt dann wie und wo du fahren darfst, damit der Versicherungsschutz greift.
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liebe Grüße
Michaela



Das Kerlchen ist der meine........
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  #12  
Alt 16.07.2016, 07:45
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Bei Yacht-pool.at gibt es den Herrn Dr. Schöchl, der kennt sich diesbezüglich sehr gut aus, ev rufst dort mal an....
Dr. Schöchl hat auch ein Buch geschrieben: Haftung des Skippers, ist recht interessant, nur stellt sich anschließend die Frage ob man überhaupt noch Skipper sein möchte...
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  #13  
Alt 18.07.2016, 07:07
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@Michaela:

Das ist ja genau das was ich meine!
Euer Arimar hat CE-Kategorie B.
Das interessiert nur keinen. Ihr habt einen Seebrief beantragt.
Was steht da drinnen?
Dort wird der Fahrtenbereich festgelegt!

Mein Boot hat zum Beispiel keine CE, da noch vor dem Stichtag!
In den Werft-Papieren steht 6nm von der Küste!
FB 1,5 gibt's ja nicht! Was nun? Natürlich verpassen die dir dann einen FB1!

Wie ist das bei euch?

Achja! Der Befähigungsnachweis ist mit dem kroatischen Küstenpatent sowieso gegeben! Für die gesamten Hoheitsgewässer!
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  #14  
Alt 18.07.2016, 08:56
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Mit dem unerlaubten Überfahren der See-Außengrenze in Kroatien würde ich mich nicht spielen! Letztes Jahr gab es zumindest einen Fall, wo ein Segelboot dabei erwischt wurde. Das Boot wurde von der Küstenwache in den nächsten Einklarierungshafen begleitet und dann gab es extrem saftige Strafen - wegen unerlaubter Ausreise, unerlaubter Einreise - und das Ganze für jede einzelne Personen Bord! In Summe kamen mehr als 1.000€ Strafen zusammen!

Eine direkte Überfahrt von z.B. Komiza (Vis) nach Palagruza ist also nicht möglich. Vorausgesetzt man hat einen vernünftigen Plotter mit guter Seekarte mit an Bord (und den wird für so ein Unterfangen wohl jeder installiert haben) kann man aber in einem großen Bogen nach Palagruza fahren, ohne die Außengrenze zu überfahren. Besser ist sicher die Route Korcula - Susac - Palagruza. Da kommt man ja genau durch die Öffnung des Kreises der Außengrenze um Palagruza!
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  #15  
Alt 18.07.2016, 09:06
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Hier noch der Link zu dem Vorfall von letztem Jahr:

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