Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.03.2009, 19:12
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von hermann2441 Beitrag anzeigen
Hallo Otto,

willkommen im Club, ich habe ihn auch in Punat gemacht. Damit der liebe Rotbart nicht motzt: ich mache jetzt aber auch noch den Donauschein.

Und warum nicht gleich in Verbindung mit dem FB1?

Zitat:
Zitat von Jugocaptan
geb ich ihm zwar ein bissl recht, aber was soll so ein richtiger Schinaklfahrer mit dem FB 1 - Zwergenschein?
Ich würd mal sagen, 90 % hier im Forum wären damit bedient, ich denke, dass keiner ein Boot über 8 m hat, und was das Chartern betrifft, dies auch eher eine Ausnahme sein wird.

Wer natürlich Chartern vor hat, dem würde ich auch einen HR-Schein emppfehlen...
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.03.2009, 07:43
Benutzerbild von hermann2441
hermann2441 hermann2441 ist offline
Der 'Schlauch(i)lose'
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 512
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
Und warum nicht gleich in Verbindung mit dem FB1?
Als ich mich angemeldet habe (Oktober 08) war das noch nicht so einfach, wie jetzt. Ist natürlich seit 1.3. eine Überlegung wert. Muss ich gleich in der Bootsschule nachfragen, ob dies noch geht, mein Kurs startet ja schon Mitte März. Kann ich aber jederzeit günstig nachholen, brauche dann ja nur die Theorie.
__________________
Viele Grüße aus Wien-Umgebung
Hermann

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel...
(Bertrand Russel)



Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Aus 'Zwiebelfisch':
Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass".

"Dass des so schwer sei soll, des versteh i net
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.06.2010, 21:52
Benutzerbild von burgi110
burgi110 burgi110 ist offline
burgi110
Treuesterne:
 
Registriert seit: 24.05.2004
Beiträge: 12
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Baska Schein B

Hallo Jungs , ich habe dieses Jahr meinen Schein B in KRK ( Baska gemacht)

1800 Kuna (250) € Prüfung war in Maliska am Samstag.

UNd ich sag euch es war nicht leicht , wie es hier beschrieben wird.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.09.2010, 17:00
fressratte
Gast
 
Beiträge: n/a


Kroatisches Küstenpatent!!??

Hallo Leute,

ich weiß es wurde schon 1000 mal diskutiert aber irgendwie will es mir nicht in mein Hirn rein deshalb zum 1001 mal!
Das HR Patent sollte doch eigentlich da HR Mitglied der IMO ist international anerkannt sein so wie ich es auch auf vielen Homepages gelesen habe (leider finde ich den Link nicht mehr zu der HP wo die meinten das dieses Patent 100% in Griechenland anerkannt ist!)
Sowie ich das letztendlich verstanden habe werde ich den Österreichischen Schein nachholen müssen
Habe aber einige andere gefunden und will euch das was ich gefunden habe hier zeigen:
INFO AUF DER HP Um Links zu sehen, bitte registrieren
Was bringt die Zukunft, was verlangen schon jetzt manche EU Länder?
In Zukunft wird man auch ein so genanntes „Internationale Certificate for Operator of Pleasure
Craft" für das Meer benötigen. Soll es demnächst auch für das kroatische Patent geben.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:
Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.


INFO von der HP: Um Links zu sehen, bitte registrieren
das Gesetz bzw. die Verordnung von dem Gastland in dessen Hoheitsgewässer man segelt
in den meisten Ländern heißt es, dass die im Heimatland vorgeschriebenen Befähigungsausweise Gültigkeit haben
das bedeutet, daß für Österr. Staatsbürger keine Verpflichtung zum Erwerb eines österreichischen Befähigungsausweises besteht

es gibt Länder mit folgenden Vorschriften:

a
Länder ohne Führerscheinpflicht
(für Österreicher somit kein Führerschein obligat; z.B. Florida)

b
Länder mit Führerscheinpflicht (z.B. Kroatien, Griechenland,...) - es ist ein Führerschein zwingend vorgeschrieben
meist mit der nationalen Verordnung, dass der im Heimatland vorgeschriebene Führerschein anerkannt wird
da laut österr. Seeschiffahrtsgesetz kein österr. vorgeschrieben ist bedeutet das, dass
das ausstellende Land nicht vorgeschrieben ist - es wird "ein" gültiger Bootsführerschein vorgeschrieben
(siehe oben & unsere Empfehlung: Gesetzestext wie oben angeführt in Kopie mitführen)

Griechenland: Auskunft einer Charteragentur in Griechenland mit Sitz in Österreich:
"Natürlich werden kroatische Patente anerkannt,
es muss nur ein 2., in der Schiffsführung kundiges Crewmitglied an Bord sein.
(1 Patentinhaber & 1x eidesstattliche Erklärung / Unterschrift)
Auch unsere Berufsskipper fahren mit kroatischen Patenten"
INFO von der HP: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Kurzinfo: Das kroatische Küstenpatent wird in der Regel von allen Uferstaaten anerkannt, da Kroatien Mitglied der IMO (Info siehe unten) ist, und Ausbildung sowie Prüfung nach deren Reglement abgewickelt werden.
Rechtsgrundlagen: Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Die Rücksprache mit dem Küstenstaat (Urlaubsziel) Ihrer Wahl ist ratsam. Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. "Boat Skipper B" (kroatisches Küstenpatent) ist in Kroatien bzw. im Adriaraum und in Italien* gültig, internationale Anerkennung nach Rücksprache mit Ihrem Vercharterer bzw. Urlaubsziel. Kurs & Prüfung werden nach Bestimmungen der IMO und nach STCW** abgehalten (Kroatien ist Mitglied der IMO). Grundsätzlich anerkennen alle Uferstaaten staatliche, amtliche Patente (kroatisches Küstenpatent ist ein amtliches, staatliches Patent). Beachten Sie, dass Binnenpatente, Donaupatente (Seen & Flüsse) auf dem Meer keine Gültigkeit besitzen. *Auskunft der italienischen Botschaft in Österreich (Wien). **STWC=International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten) ist eine UN-Konvention, die 1978 durch die International Maritime Organization (IMO) entstand. Aktuell gültige Version ist die STCW 95.
• Der Inhaber ist berechtigt, Motor- und Segelboote in den entsprechenden Fahrtengebieten auf See zu steuern
• Berechtigt zum Führen aller Arten von Sport-, Vergnügungs- und Freizeitbooten
• Kommerzielle Passagierboote bis 3 Nm vor der Küste od. Inseln
• Charter Yachten bis 30 GT für kommerzielle Zwecke ohne professionelle Crew
• Das Patent hat Gültigkeit für Fahrten am Meer und berechtigt nicht für Fahrten auf Binnengewässern, also auf Flüssen und Seen in Österrreich
• Kein PS/kW Limit
• Ab dem 16. Lebensjahr ist der Erwerb des Befähigungsnachweises möglich
• Der Inhaber ist berechtigt, UKW-Seefunkanlagen zu bedienen (nur in Kroatien)
• Dieser Befähigungsnachweis ist Voraussetzung zum Chartern von Motor- und Segelbooten


INFO auf der HP: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Anerkennung
Die Anerkennung von Bootsführerscheinen in der privaten Seeschiffahrt ist international nicht geregelt. Es gibt aber bilaterale Abkommen, so z. B. mit allen Mittelmeeranrainerstaaten über die gegenseitige Anerkenntnis von Bootsführerscheinen.
Das kroatische Küstenpatent der Kategorie "B" wird daher im gesamten Mittelmeerraum anerkannt.
Als offizieller Botosführerschein - Küste des kroatischen Schiffahrtsministeriums, das auch bereits mit dem "B" Führerschein eine gewerbliche Tätigkeit vorsieht, wird es, wie von vielen Karibikfahrern berichtet, auch in Übersee anerkannt

INFO auf der HP: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Bei dem zu erwerbenden Patent (Segel- und Motoryachten) handelt es sich um ein amtliches Führerscheindokument, das von den kroatischen Behörden ausgestellt wird und internationale Gültigkeit besitzt.
INFO auf der HP: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Dieser Bootsführerschein ist ein amtlicher Befähigungsausweis des Kroatischen Schifffahrtsministeriums,wird international anerkannt und ist gültig für Motor-und Segelboote bis 30 Bruttoregistertonnen (GT),ohne PS-Beschränkung und beinhaltet auch eine UKW-Schiffsfunkberechtigung

INFO auf der HP: Um Links zu sehen, bitte registrieren
==> BITTE BEACHTEN:

Sollten Sie mit dem diesem Dokument in anderen Gewässern, als den kroatischen fahren wollen, so sind die Bestimmungen des jeweiligen Uferstaates zu beachten!
Kroatien ist allerdings seit 1992 Mitglied der IMO (International Maritime Organization), wodurch grundsätzlich ein gegenseitiges Anerkennen der Patente gegeben sein sollte, jedoch gilt auch hier, dass es ratsam ist, VOR Antritt einer Fahrt entsprechende Erkundigungen einzuholen!

Und jetzt kommts habe mich noch bei der Zentrale für Fremdenverkehr in Wien erkundigt diese haben mir folgende Info geschickt:
Griechenland AUSKUNFT VON Griechische Zentrale für Fremdenverkehr in Wien:
Jachten, Boote - Gebühren
Jachten unter österreichischer Flagge können sich seit dem Beitritt Österreichs zur EU uneingeschränkt in griechischen Gewässern aufhalten. Hafen- und Zollkontrolle fallen - sollte kein Sondergrund dafür vorliegen - demnach aus. Passkontrolle ist nach wie vor notwendig, und zwar beim ersten und letzten Hafen.

Privates Freizeitboot: Jedes Boot über 7 m Gesamtlänge, das nicht kommerziellen Zwecken dient.
Gemäß Gesetz N.3182/03 (FEK. 220A/03) sind für private Freizeitboote keine Verkehrsgebühren mehr zu bezahlen. Ein Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document, das von den Hafenämtern ausgestellt wird, ist erforderlich.
Schnellboote
Bootsführerscheine sind für Schnellboote erforderlich wie folgt:
• für Boote mit Außenmotor über 25 PS,
• für Boote spezieller Bauart (vom Typ Cris Craft) mit Außenbordmotor über 10 PS; zu diesen Booten spezieller Bauart zählen auch Schlauchboote.
Als Schnellboote gelten alle Boote, die eine Geschwindigkeit von über 15 Knoten erreichen können, unabhängig von der PS-Stärke und der Art des Motors.
Boote über 2,5 m Länge müssen mit Feuerlöscher, Schwimmwesten, Notfallsraketen und Signalton ausgerüstet sein, die Anmeldungsnummer des Bootes dient als Eigentumsnachweis.
Griechenland anerkennt die Bootsführerscheine, die im Heimatland des Führerscheinbesitzers oder in einem anderen EU-Land ausgestellt worden sind; ebenso werden von EU-Bürgern in einem Drittland erworbene Führerscheine anerkannt, falls es sich bei dem betreffenden Drittland um den ständigen Wohnsitz handelt.
Das heißt also rein Rechtlich das Kroatische Küstenpatent ist eben NICHT international anerkannt und im Uferstaat Griechenland ist es vorgeschrieben einen hiesigen Führerschein mitzuführen!
Lg,
Stefan
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.09.2010, 17:14
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Bitte macht den Thread zu, der ganze Schmonzes ist hier schon viel zu oft diskutiert worden und nachzulesen. Da kommt sowieso nix raus dabei.

Was sollte man auch auf 1000 Zeilen antworten ?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 29.09.2010, 19:55
Benutzerbild von reini0077
reini0077 reini0077 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 6.409
abgegebene "Danke": 2

Boot Infos

Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Bitte macht den Thread zu, der ganze Schmonzes ist hier schon viel zu oft diskutiert worden und nachzulesen. Da kommt sowieso nix raus dabei.

Was sollte man auch auf 1000 Zeilen antworten ?
Warum Ferdi, ist doch Amüsant, oder

Ist doch eh alles (un)klar.

lg Reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.09.2010, 20:41
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


@ferdi

du bist doch im mini-forum!
gehts da auch immer drum, wo man wann mit dem mini ohne schein fahren darf oder wo wann welcher schein anerkannt wird? oder geht man da davon aus, dass die forumsmitglieder einen führerschein haben?

eigentlich sollte die forumssoftware wenn sie das wort hr-patent erkennt den automatischen löschen modus aktivieren...
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.09.2010, 20:49
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Bernhard Beitrag anzeigen
du bist doch im mini-forum!
gehts da auch immer drum, wo man wann mit dem mini ohne schein fahren darf oder wo wann welcher schein anerkannt wird? oder geht man da davon aus, dass die forumsmitglieder einen führerschein haben?

eigentlich sollte die forumssoftware wenn sie das wort hr-patent erkennt den automatischen löschen modus aktivieren...
stimmt eigentlich,
im Miniforum fragens immer, ob der FS aus Tschechien auch für Österreicher gilt, weil der österrische grad wegen eines minimalen Schnellfahrdelikts einige Zeit auf der BH ausruht .
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 30.09.2010, 14:25
Benutzerbild von OLKA
OLKA OLKA ist offline
Administrativbootfahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.09.2003
Beiträge: 8.206
abgegebene "Danke": 132

Boot Infos

Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Bitte macht den Thread zu,
Dat geht nich... Ich habe gerade festgestellt, dass für das Unterforum gar kein Moderator zuständig ist

Und ich mache erst zu, wenn ich das Thema mit den österreichischen Führerscheinen verstanden habe...

...habe ich aber -glaube ich- noch lange nicht.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 30.09.2010, 14:52
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.10.2003
Beiträge: 715
abgegebene "Danke": 26

Boot Infos

Patent

@fressratte
Zitat:
Das heißt also rein Rechtlich das Kroatische Küstenpatent ist eben NICHT international anerkannt
Das Patent schon wenn man dem Sprachgebrauch der Bootfahrer folgt.
Rechtlich ist keines International weil es eben keine Abkommen gibt.

du wirst nirgends eine rechtlich verbindliche auskunft bekommen, auch von den griechen nicht.
da gab es mal was schriftliches von der GR. küstenwache das es kein problem ist als österreicher mit HR Patent.
Hat Frixos aus dem Charterforum angefordert und bekommen.

Frag 5 Personen und du wirst 10 Antworten bekommen.
Wenn dir der österr. FB1 reicht mach ihn ist eh ein Darmwind
__________________
Gruß
Herbert
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 30.09.2010, 15:18
Benutzerbild von hermann2441
hermann2441 hermann2441 ist offline
Der 'Schlauch(i)lose'
Treuesterne:
 
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 512
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
du wirst nirgends eine rechtlich verbindliche auskunft bekommen, auch von den griechen nicht.
da gab es mal was schriftliches von der GR. küstenwache das es kein problem ist als österreicher mit HR Patent.

Frag 5 Personen und du wirst 10 Antworten bekommen.
Wenn dir der österr. FB1 reicht mach ihn ist eh ein Darmwind
Herbert, Du sprichts mir aus der Seele. Ich weiss nicht, wie lange ich schon die Gschichtln mit dem Kroatien-Patent für Österreicher verfolge, aber ich habe immer das Gefühl, ich renne gegen Gummiwände.

Wenn ich mal nach Griechenland fahren sollte, nehme ich mir das Kroatien-Patent mit. Das FB1 würde ich aus Sicherheitsgründen auch machen. Ist ja nur eine 'Kreuzerlprüfung', die aber meiner Meinung nach das viele Geld nicht wert ist. Um fast den gleichen Betrag habe ich den Binnenschein bekommen.

Aber, wie Du so schön schreibst: man bekommt keine verbindlich Auskunft. Das ist der eigentliche 'Darmwind'.

Und der nächste 'Darmwind' ist, dass im Forum alle über einen herfallen, der das Thema 'Österreicher und Kroatienpatent ausserhalb von Kroatien'
auch nur anschneidet.
Dann sollen diese, ach so Gelangweilten, doch einmal Ihre Chips und das Bier zur Seite legen, und eine rechtgültige Aussage machen oder wenigsten eine Zusammenfassung für das Forum posten, die für alle verständlich ist.

@'Fressratte' Stefan: danke für die Zusammenfassung, ist ein wertvoller Beitrag, auch wenn man wieder einmal keine rechtssicher Aussage davon ableiten kann.
Wie Herbert sagt: frag 5 Leute und Du bekommst 10 Antworten.
__________________
Viele Grüße aus Wien-Umgebung
Hermann

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel...
(Bertrand Russel)



Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren


Aus 'Zwiebelfisch':
Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass".

"Dass des so schwer sei soll, des versteh i net

Geändert von hermann2441 (30.09.2010 um 15:23 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 29.09.2010, 17:39
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.10.2004
Beiträge: 1.649
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Salve,

-sie kontrollieren ob du eine Haftpflichtversicherung hast und ob Dir die Sachen gehören.

Einmal war ein Typ von der Coast Guard recht genau: er wollte bei meinem Sportbootführerschein (bin Deutscher) das Verfallsdatum sehen, bei den Griechen ist die Speedboat-Licence zeitlich befristet

ein Anderer wollte mal das Bücherl sehen, in dem das *Verfallsdatum* aller Ausrüstungsgegenstände erfasst ist.

Ich hab zwar mit der Faust in der Tasche den sportbootführerschein gemacht, - nach der 1.Kontrolle querab Korfu knapp an der albanischen Grenze mit Blick in ein *nettes maschinengewehr* und von einem Schnellboost aufgebracht, war ich froh ein Boot unter dt. Flagge als dt. Captn mit dt. papieren zu haben

Mal was anneres: als Wiener hast doch eine optimale Lage um mal schnell nach Griechenland zu fahren - wie kommst dann auf den für mich völlig absurden Gedanken mit der Fähre fahren zu wollen???
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 29.09.2010, 17:47
fressratte
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo Jürgen,

weiß nicht irgendwie fahren die meißten mit der Fähre sind doch immerhin fast 2000KM über die Autoput.
Und dann könnten wir uns noch Venedig anschauen und der Urlaub beginnt dann schon auf der Fähre
Lg,
Stefan
Ps. Trotzdem is das HR Patent in Griechenland nicht anerkannt also möchte es irgendwie nicht auf die Probe stellen
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 29.09.2010, 19:11
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.10.2004
Beiträge: 1.649
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Servus Stefan,

bis Saloniki hat es 1250km....

Kenn schon den Spruch von Deinen Landsmännern: joh ehh.. - wasd scho - vo uns hans zwoa stund bis Griechenland (bis zur Fähre in Venedig)
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 29.09.2010, 19:30
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.03.2005
Beiträge: 2.731
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

HR Patent Part 1234567

Ich geh mal Chips und Bier holen

Gruß Carsten
__________________
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:26 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com