Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #31  
Alt 27.09.2016, 16:03
Benutzerbild von Horscht
Horscht Horscht ist offline
Keep on Boating...
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 14

Boot Infos

Hallo Schebi,

klare Antwort auf Deine Frage: NEIN

Obwohl SRC und LRC zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem berechtigen, ist die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nicht zulässig.

Grüsse Horscht

Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Wird das GMDSS-Funkpatent, dass ja eigentlich nur für nicht ausrüstungspflichtige Schiffe nach den SOLAS Bestimmungen im SRC gemacht wurde, auch international auf Binnengewässern anerkannt?

Gibt's da irgendwo eine Quelle?
Hier ist die Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Click the image to open in full size.
__________________
Have a good one

Horscht

Mit Zitat antworten
  #32  
Alt 27.09.2016, 18:56
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
KORREKTUR:

Ich habe versehentlich in der Erklärung zu ATIS, im vorherigen Beitrag den falschen Wikipedia Link eingefügt

Dies ist der Richtige Link: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Lieber Dieter, sei so gut und kopiere den richtigen Link in meinen Beitrag und lösche den falschen.

Vielen Dank

Grüße Horscht
erledigt! Gruß Dieter
Mit Zitat antworten
  #33  
Alt 27.09.2016, 20:31
alpha alpha ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 04.06.2014
Beiträge: 149
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
Hallo Schebi,

klare Antwort auf Deine Frage: NEIN

Obwohl SRC und LRC zur Teilnahme am GMDSS, dem weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem berechtigen, ist die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk nicht zulässig.
Klarer Antwort auf deine Antwort: Sie ist für Österreicher nicht zutreffend.

Warum? Siehe Links in meiner Antwort weiter oben.
__________________
LG
a n d r e a s
Mit Zitat antworten
  #34  
Alt 27.09.2016, 21:44
Benutzerbild von Horscht
Horscht Horscht ist offline
Keep on Boating...
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 14

Boot Infos

Da haste Recht, hab das verwechselt, dachte Schebi war der Starter des Threats und stammt aus D. Für A kann ich es nicht genau sagen.

Gruß Horscht
__________________
Have a good one

Horscht

Mit Zitat antworten
  #35  
Alt 28.09.2016, 07:30
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist gerade online
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 712
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen
Also ich finde hier nichts über Funk außer von 2014 und älter und unser neues Boot hat ein Funkgerät, also dachte ich ich stelle mal eine Frage:
Das wie wo was im Bezug auf Sprechfunk.
Wie? Online/Schule?
Wo? Online/Schule?
Was? LRC oder Ubi oder SRC oder alles?
Wo? ich fahre damit in NL/Kroatien binnen und See
Was? Was ist LRC, UBI oder SRC?
Was? Was kostet das?
Wie? Wie lange dauert das?
Wo? wo in NRW gibt es das?
Was? willst du?
Wie? so?
Wann? höre ich denn auf?

Nein aber jetzt im Ernst, ihr versteht hoffentlich die Frage...


Also ich finde hier nichts über Funk außer von 2014 und älter und unser neues Boot hat ein Funkgerät, also dachte ich ich stelle mal eine Frage:

Seit 2014 hat sich nichts Wesentliches geändert.

Das wie wo was im Bezug auf Sprechfunk
Wie? Online/Schule?
Wo? Online/Schule?

zusätzlich geht noch Selbststudium

Was? LRC oder Ubi oder SRC oder alles?

Mit Deinen Fahrgebieten brauchst Du SRC (See) und UBI (Binnen)

Wo? ich fahre damit in NL/Kroatien binnen und See
Überall da, wo Du mit Funke an Bord fährst, brauchst Du das Funkzeugnis

Was? Was ist LRC, UBI oder SRC?

LRC = Long Range Certifikat
UBI = UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
SRC = Short Range Certifikat


Was? Was kostet das?

Lehrgang mit Lehrmaterial 100- 150
Prüfung 50 bis 100
Anmeldung bei der BNetzA 130
Laufende Kosten ??? (ich habe einmal eine rechnung der BNetzA von rd. 30 € erhalten und habe Funk seit 2010


Wie? Wie lange dauert das?

Vergleichbar mit der Führerscheinausbildung

Wo? wo in NRW gibt es das?

In jeder besseren Bootschule

Was? willst du?

Notrufe absetzen können
Warnungen hören
Mit Schleusen kommunizieren
Mit der Berufsschifffahrt Kontakt aufnehmen
Mit anderen Bootsfahrern quasseln


Wie? so?

Im wesentlichen aus Sicherheitsgründen

Wann? höre ich denn auf?

Wenn ich nicht mehr Boot fahre

Bei Elwis wird Dir weiter geholfen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Hier die Infos von der BNetzA:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #36  
Alt 28.09.2016, 08:25
Benutzerbild von Schebi
Schebi Schebi ist offline
ASSOziist
Treuesterne:
 
Registriert seit: 07.04.2011
Beiträge: 1.172
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von alpha Beitrag anzeigen
Klarer Antwort auf deine Antwort: Sie ist für Österreicher nicht zutreffend.

Warum? Siehe Links in meiner Antwort weiter oben.


Wenn ich jetzt aber auf der Donau in deutschen Gewässern fahre?
Oder in Ungarn?

Laut deinen Links passt das alles, und ist auch international anerkannt.
Warum ist das in D anders?
Ich will ein Zertifikat das international anerkannt ist!
__________________
MfG
Schebi
Mit Zitat antworten
  #37  
Alt 28.09.2016, 10:55
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist gerade online
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 712
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Nationale Zertifikate, die auf der Basis der Regelungen der internationalen Vereinbarung erteilt wurden, werden von den anderen Ländern der Vereinbarung anerkannt:
Ziffer 7.1 im Handbuch Binnenschifffahrtsfunk - Allgemeiner Teil (Seite der 37) der DONAUKOMMISSION
MOSELKOMMISSION
ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Grundsätzlich gilt, dass zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk ein gültiges Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk oder ein Funkzeugnis
erforderlich ist, das den Inhaber zum Bedienen einer Schiffsfunkstelle berechtigt. Näheres regeln nationale Vorschriften.

In den einzelnen Ländern können jeweils andere Vorschriften für den Funkbetrieb bestehen. Das ist in den regionalen Teilen des Handbuches geregelt.
Für Deutschland und Österreich für Donau, Main und Main-Donau-Kanal hier:
Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #38  
Alt 28.09.2016, 11:38
Benutzerbild von Horscht
Horscht Horscht ist offline
Keep on Boating...
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 14

Boot Infos

Hallo Schebi, hallo Alpha, hallo Zusammen,

das hat mir jetzt doch keine Ruhe gelassen, ich hab einen Bekannten bei der Wasserschutzpolizei Würzburg. Was der sagt widerspricht den Informationen in den Links von Alpha klar. Zumindest auf einer deutschen Binnenschifffahrtsstrasse (dafür wusste er es), ist ein SRC Zertifikat, nicht gültig. Das gilt auch für österreichische Staatsbürger auf einem in Österreich zugelassenen Sportboot. Es wird eine Funkanlage mit ATIS und der UBI gefordert. (Alles andere ist "Funken ohne Führerschein" und wird entsprechend geahndet...wenn se Dich erwischen). Übrigens umgekehrt wird der UBI von jedem Unterzeichnerland der "regionalen Vereinbarung zum Binnenschiffahrtsfunk" anerkannt. (inkl Österreich)

Soviel zum Thema einheitliches Europa. Mein Bekannter hat mir das mündlich versichert, weigert sich aber standhaft das schriftlich in ein Forum zu posten...

Ich habe jetzt mal die Zentrale der Wasserschutzpolizei in Schwabach angemailt weil mich das interessiert.

Um auf die Frage von Schebi nochmal einzugehen... Mit dem Funkzertifikat UBI dürftest Du auf europäischen Binnenschiffahrtsstrassen maximal akzeptiert unterwegs sein, in der regionalen Vereinbarung zum Binnenschiffahrtsfunk wird der UBI von allen Unterzeichnerstaaten anerkannt.

Ergo: Mag sein das das SRC Zertifikat auf österreichischen Binnenschiffahrtsstrassen anerkannt wird und ausreichend ist, auf den restlichen europäischen Binnenschifffahrtsstrassen tut er das zumindest teilweise nicht.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Grüsse Horscht


Zitat:
Zitat von alpha Beitrag anzeigen
Klarer Antwort auf deine Antwort: Sie ist für Österreicher nicht zutreffend.

Warum? Siehe Links in meiner Antwort weiter oben.
Click the image to open in full size.
__________________
Have a good one

Horscht


Geändert von Horscht (28.09.2016 um 12:03 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #39  
Alt 28.09.2016, 13:56
alpha alpha ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 04.06.2014
Beiträge: 149
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Horscht,

Deine Post bestätigt indirekt und direkt meine bisher dazu gepostet Info:

Österreichische Staatsbürger haben mit dem in Österreich bei der Fernmeldebehörde mittels Prüfung erlangtem UKW Betriebszeugnis II ein Funkzeugnis für die Teilnahme am UKW/GMDSS Funkdienst und Binnenfunk. Dieses gilt international, also auch in Deutschland. Der Binnenfunk wird durch das Basel Abkommen geregelt/abgedeckt - gegenseitige Anerkennung.

Die ganze Diskussion basiert darauf, dass in Ö die Prüfung von der Behörde abgenommen wird. Diese hat entsprechende Anforderungen an die ausbildenden Schulen. In D ist Ablegung der Prüfung(en) an die Segelverbänden etc. ausgelagert. Dort sind (offensichtlich) die Anforderungen an die auszubildenden Schulen geringer. Deswegen fahren so viele Ö Schulen nach D bzw. reden einem ein, dass man SRC und UBI benötigt.

Unabhängig davon kann ich jedem nur empfehlen, sich bei den zuständigen (die Dokumente ausstellenden) Behörden sich zu erkundigen. Oder sie die Mühe machen, die publizierten Dokumente dieser auch zu lesen.

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
LG
a n d r e a s
Mit Zitat antworten
  #40  
Alt 28.09.2016, 14:03
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist gerade online
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 712
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Hallo Horscht,
es ist klar, dass die Funkanlage (das Gerät) ein Binnenfunk gerät sein muss.
Als Funkzeugnis ist aber das im Heimatland für den Binnenfunk berechtigende Funkzeugnis ausreichend. Steht so auch im Handbuch für Binnenschifffahrtsfunk,(Link siehe meinen Beitrag weiter oben)
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #41  
Alt 28.09.2016, 14:55
Benutzerbild von Horscht
Horscht Horscht ist offline
Keep on Boating...
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 14

Boot Infos

Ich mach´s mal an Hand eines Beispieles einfacher:

Wenn der östereichische Schebi mit seinem österreichischen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er UBI, sonst zahlt er, wenn Sie ihn erwischen.

Sind wir darin einer Meinung?

Grüsse Horscht
__________________
Have a good one

Horscht

Mit Zitat antworten
  #42  
Alt 28.09.2016, 15:25
preirei
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Horscht Beitrag anzeigen
Ich mach´s mal an Hand eines Beispieles einfacher:

Wenn der östereichische Schebi mit seinem österreichischen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er UBI, sonst zahlt er, wenn Sie ihn erwischen.

Sind wir darin einer Meinung?

Grüsse Horscht
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
Mit Zitat antworten
  #43  
Alt 28.09.2016, 15:32
Benutzerbild von Horscht
Horscht Horscht ist offline
Keep on Boating...
Treuesterne:
 
Registriert seit: 21.09.2007
Beiträge: 329
abgegebene "Danke": 14

Boot Infos

Hmmm. Dann ist das der Punkt. Da bin ich und auch der Würzburger Wasserschutzpolizist anderer Meinung.

Hab aber keine Idee wie ich das jetzt auflösen könnte....,

Hab zwar kein Problem damit weil ich UBI und SRC habe, hätte aber dem Schebi gern bei der Beantwortung seiner Frge gern geholfen.

Fürchte ich klinke mich bei dem Thema aus

Grüsse Horscht
__________________
Have a good one

Horscht

Mit Zitat antworten
  #44  
Alt 28.09.2016, 15:42
Benutzerbild von el greco
el greco el greco ist gerade online
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.09.2003
Beiträge: 712
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich hab das folgendermaßen verstanden:

Wenn der österreichische Schebi mit einem nicht ausrüstungspflichtigen Boot, inkl. Binnenfunke in Nordbayern auf dem Main fährt braucht er das österreichische "UKW Betriebszeugnis II" und sonst gar nix.
Und mit dem darf er dann sogar auf der Nordsee, Ostsee, Adria und überall da, wo ein Schein für SRC erforderlich wäre, funken.
So ist es, wobei das Funkgerät, technisch gesehen, ein Binnengerät sein muss (so wie in A auch).
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
Mit Zitat antworten
  #45  
Alt 29.09.2016, 19:56
Benutzerbild von nuernberger-1
nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.05.2010
Beiträge: 2.493
abgegebene "Danke": 4

Boot Infos

Wenn ich mit meinem in D zugelassen Boot als Deutscher mit Funk an Bord und UBI in der Tasche bei Passau nach A rüber schippere , wird mein D UBI in A anerkannt. Genauso würde es den Österreichischen Schebi mit seinem in A zugelassenes Boot mit Funk und UKW Betriebszeugnis II in der Gegenrichtung ergehen wenn er bei Passau nach D schippert die Donau rauf bis Kehlheim dann den RMD bis zum Main und sonst wo hin. Warum sollte es auch nicht anerkannt werden? Er muß halt immer die neue Ausgabe vom Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk dabei haben, geht auch als Download auf dem Handy.
__________________
Gruß Peter


Geändert von nuernberger-1 (29.09.2016 um 20:05 Uhr)
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:24 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com