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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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Schnitte im Hypalon-Schlauch
Halo zusammen,
habe ein Hypalon Boot angeboten bekommen das im Hypalon ca 30 Schnitte 2-6cm lang, aufweist die das Gewebe erkennen lassen. Die Schnitte sehen aus als wären Sie mit einem Messer verursacht worden (Tauchboot ?) Meiner Meinung nach kann dadurch Wasser in das Gewebe eindringen und dieses schädigen bzw Benzin das dann das die Innengummierung auflöst liege ich hier richtig oder sind solche Beschädigungen ohne Bedeutung, kann man solche Schäden als Gebrauchsspuren sehen oder als Mangel ? Gruß Stefan |
#2
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Hi Stefan,
wenn das Gewebe blank zu sehen ist, so sind das gewiss keine Gebrauchsspuren mehr, sondern ein erheblicher Mangel. Und wenn da 30 solcher Stellen sind, schon gleich garnicht.
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schlauchigen Gruß, Holger |
#3
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Zitat:
Bestimmte Marken haben so ihre "eigene Sachen".... Gruß, Frank :)
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... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt... --------------------------------------------------- ... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten... --------------------------------------------------- |
#4
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Hi Frank
es ist ein Pischel Boot 80er Jahre, die ganze Warheit ist ich habe es ersteigert und bei der Besichtigung die Schäden festgestellt. Habe daraufhin die Abnahme verweigert, das diese Beschädigungen nicht in der Beschreibung standen und es keine Gebrauchsspuren sind oder doch ? Gruß Stefan |
#5
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Hallo Stefan,
wenn Du das Boot ersteigert hast und erst jetzt die Schäden festgestellt hast, dann hast Du keine Chance. Vor einer Versteigerung werden immer Möglichkeiten zur Besichtigung geboten. Wer etwas ersteigert, hat vorher die Versteigerungsbedingungen zu lesen. Mitgefangen heißt hier mitgehangen, hmmm lese bitte die Bedingungen nochmal nach. Nachträglich etwas zu beanstanden hat keine Chance, das Geld ist auf jedenfall weg und Du bist der Dumme. Tut mir Leid für Dich. Jetzt gibt es nur die Möglichkeit das Boot durchzureparieren, z.Bsp. bei Frank (siehe oben Schlauchbootreparatur), dann kann es sicher noch Freude bereiten. Übrigens kann man über die eingeritzte Fläche neue Hypalon-Stücke kleben, das kann hinterher sogar als Trittflächen fein hingebracht werden so daß es sogar schön aussieht. Das ist aber abhängig davon, wo diese Schäden eingebracht wurden. Die richtige Farbkombination und Du siehst hiterher auch nichts mehr. Mich würden bitte noch Details zum Boot Typ und Motorisierung interessieren und welchen Preis Du für das 80er Boot bezahlt hast. |
#6
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Hi,
wo sind denn die Schnitte??? Hatte mal eins (auch ersteigert und wieder verkauft ) wo dies von den Steinen herkam......Untergrundberührungen. War aus PVC. Stellenweise kam aus diesen Schnitten schon leicht die Luft raus. Der Aufwand war mir dann doch zu groß...... Habe es ehrlich weiterverkauft. Der Käufer wußte was er da gekauft hat. Martin |
#7
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Also,
es gibt bestimmte E-Bayregeln (und gesetzliche) die auch Käufer "schützen" Das "E-rsteigerungsproblem" haben wir hier Täglich (Ich hab ein boot in XYZ ersteigert, aber es leckt...) Schaue mal Um Links zu sehen, bitte registrieren (unter Gewährleistung / Garantie) Zitat aus Ebay : Zitat:
Gruß, Frank :)
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#8
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Hi
kann erst mehr zu den Umständen sagen wenn die Sache abgeschlossen ist mfg Stefan |
#9
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Im übrigen reicht mir jetzt von Gebrauchtbooten ist ja schon fast wie bei den Autoverkäufern, werde mir jetzt ein Bombard C3 oder 4 mit 30PS Tohatsu überlegen, Boot ist zwar PVC aber ich denke das heutige PVC ist UV stabiler wie das alte und 20 jahre wird es schon halten.
Gruß Stefan |
#10
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Hi,
das mit den Gewährleistungsrechten sehe ich anders. Zunächst ist zu überprüfen, ob der Käufer ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Wenn ja, so liegt hier aber zumindest ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor. Es ist im Grunde Betrug und ggf. eine Strafanzeige wert, falls der Verkäufer Spirenzchen macht. Ich gehe mal davon aus, dass die Schnitte auf dem Foto nicht zu sehen waren. Das Argument mit der vorherigen Besichtigungsmöglichkeit greift nicht. Hat du schon das Boot bezahlt ? Normalerweise holt man doch so ein gebrauchtes Schlauchboot persönlich beim Verkäufer ab und blättert erst dann die Kohle auf, wenn das Teil der Beschreibung entspricht. Wenn sich aber bei der Besichtigung gravierende verschwiegene Mängel auftun - der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht - dann kann man als Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer noch für die Anreisekosten in Regress nehmen. Gruss Rainer |
#11
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Schnitte
Kann da Rainer nur zustimmen.
Wenn die "Schnitte" nicht erwähnt worden sind, stehen die Chancen gut, das Boot zurückgeben zu können. Leider wird vorher kaum besichtigt und fast täglich melden sich hier Menschen mit ähnlichen Problemen. Ohne Besichtigung sollte man ein Schlauchboot nicht kaufen. Gruß Erich |
#12
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Hallo Erich,
im Grundsatz hast Du sicher recht, aber in der e-bay-Praxis sieht es eben leider anders aus. Wenn jemand auf der Suche nach einem Boot ist so kann er eben nicht mal schnell einige hundert Kilometer fahren um sich das angebotene Boot anzusehen, zumal wenn er noch gar nicht weiß ob das Boot nicht am Ende total überbezahlt wird und somit für ihn gar nicht in Frage kommt. Natürlich sieht das bei Booten für mehrere tausend Euro anders aus, aber hier handelt es sich ja doch meist um Boote die wesentlich weniger kosten. Da stehen Zeit- und Geldaufwand eben in keinem Verhältnis mehr zu dem anvisierten Objekt. Deshalb muss man sich ja auch auf die Beschreibung verlassen können, die ist immerhin rechtsverbindlich. Wollten alle die Waren, auf die sie bieten, vorher besichtigt haben gäbe es e-bay nicht. Bei meinem Boot war es ähnlich, in der Beschreibung ohne jegliche Mängel, hinterher stellte sich heraus daß dem doch nicht so war. Der Verkäufer musste die Kosten für die Reparatur übernehmen. Grüße Harald |
#13
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Hallo zusammen
Also ich kann soviel sagen das ich mich mit dem Verkäufer darauf hin geeinigt habe eine kleine Summe zu zahlen damit dann die Sache erledigt ist. Ich wollte einfach das Risiko vermeiden mich Anwaltschaftlich damit auseinander zusetzen. Dies bringt eigentlich nur dem Anwalt was und meistens kommt eh nur ein Vergleich raus. Typischer Fall von Lehrgeld zahlen Gruß Stefan |
#14
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Hallo Stefan,
ist immer sehr schwer hier einen richtigen Rat zu geben wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt. Kann hier nur Rainer's Empfehlung unterstützen den Kaufpreis erst bei Übergabe der Ware zu bezahlen. Ist auch mit ein Grund wieso ich bei Ebay noch nie teure Waren gekauft habe... Nur so als Anregung: Solange Du den Kaufpreis nicht bezahlt hast ist er am Zug. Er muss den Kaufpreis bei Dir einklagen und wenn er wesentliche Dinge verschwiegen hat dürfte er hier wohl zurückhaltend sein. Aber natürlich hast Du auch recht - ein Rechtsstreit ist mit Sicherheit teurer und zeitintensiv... Wünsche Dir, dass Du Dein Traum-Rib bald findest!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#15
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Hallo zusammen
also die Sache ist abgeschlossen ich muss aber fairerweise noch dazu sagen das in der Artikelbeschreibung noch der Nachsatz stand "Artikel wird als Bastlerobjekt verkauft" der Verkäufer liest im übrigen auch dieses Forum und hat sich in dieser Angelegenheit sehr fair verhalten. Bin auch dankbar dafür Gruß Stefan |
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