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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 31.03.2022, 14:46
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Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Was mich noch interssieren würde (oder vielleicht sollte ich da gar nicht nachfragen).

Wenn das WoMo 3.5 zGG hat (so wie auch unseres), in den Papieren aber steht, dass sich das um 100 kg erhöht (wie auch die Achslast Achse 2), wenn ein Anhänger gezogen wird.

Hat da jemand nen Durchblick?
Rein vom Gefühl würde ich sagen, wenn du einen Anhänger dran hast, brauchst du in A ne Go-Box und allgemein den C1(E (??)) wenn du keinen 3er hast.
Mit Anhänger hat dein Womo zulässiges Gesamtgewicht von 3.6to.
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  #2  
Alt 31.03.2022, 16:34
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Zitat:
Zitat von Stier2504 Beitrag anzeigen
Rein vom Gefühl würde ich sagen, wenn du einen Anhänger dran hast, brauchst du in A ne Go-Box und allgemein den C1(E (??)) wenn du keinen 3er hast.
Mit Anhänger hat dein Womo zulässiges Gesamtgewicht von 3.6to.
Das ist schlicht falsch, Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigen "nur" die Vignette für PKW, da ist es egal, ob 100 Kg auf der Kupplung als Stützlast liegen oder nicht.
Selbst, wenn diese Fahrzeuge durch überladung mehr auf die Waage bringen, ist keine GoBox nötig, dann greifen aber Strafen wg. Überladung, aber das hatten wir hier schon....
__________________
Gruß Heinz
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  #3  
Alt 31.03.2022, 17:30
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Das ist schlicht falsch,
Danke für deine dezente Art.
Les bitte nochmal und verstehe auch!
In seinen Papieren steht 3.5to zulässiges Gesamtgewicht welches sich bei Nutzung eines Anhängers um 100kg erhöht.
3.5to+100kg=3.6to zulässiges Gesamtgewicht!
Damit hat das Womo bei Nutzung eines Anhängers 100kg mehr als 3.5to und ist meiner Meinung nach Go-Box-Pflichtig. Völlig ohne Überladung, darum gehts nämlich garnicht.
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  #4  
Alt 31.03.2022, 19:07
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Zitat:
Zitat von Stier2504 Beitrag anzeigen
Danke für deine dezente Art.
Les bitte nochmal und verstehe auch!
In seinen Papieren steht 3.5to zulässiges Gesamtgewicht welches sich bei Nutzung eines Anhängers um 100kg erhöht.
3.5to+100kg=3.6to zulässiges Gesamtgewicht!
Damit hat das Womo bei Nutzung eines Anhängers 100kg mehr als 3.5to und ist meiner Meinung nach Go-Box-Pflichtig. Völlig ohne Überladung, darum gehts nämlich garnicht.
ich bin auch dezent - nochmal schlicht falsch.

in A wird die Stützlast NICHT dem Zugfahrzeug zugerechnet, folglich wiegt das
Womo dann auch keine 3600kg.
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Dieser User bedankte sich für den Beitrag von
jugofahrer (31.03.2022)
  #5  
Alt 31.03.2022, 19:15
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Wenn durch das ankuppeln z.B. 100 Kg Stützlast auf der Kupplung liegen, dann ist das technisch Zuladung, nichts anderes.
__________________
Gruß Heinz
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