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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 17.08.2015, 14:05
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CE-Erklärung ZOdiac Yachtline 500

Moin Moin,

ich habe ein Zodiac Ribchen gekauft. CE-Formular war nicht dabei.

Bei Pieper kann ich eine kriegen, kostet aber ganz schön VIEL piepen für nur das Formular.

Wer kann mir da weiter helfen?

MFG

Robbert
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  #2  
Alt 17.08.2015, 14:17
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Frag doch erstmal bei der zulassungsstelle nach, ob das nötig ist. Das boot hat ja eine NL zulassung.Soll ja nur umgeschrieben werden.
Ich würde mir das alles sparen und das boot auf deinem Vater oder Mutter anmelden und fertig. Nur keine deutsche flagge dran
Halt nur dann mit dem Trailer zum Tüv. Ich würde mir einen gebremsten Trailer zu legen. Dann bekommst du auch die 100er plakket mit dem jetzigen eher nicht.
__________________
gruß von Paul der in den Niederlande wohnt und nicht in Holland.
Ik ben trots een LIMBURGER te zijn.
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  #3  
Alt 17.08.2015, 14:28
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Moin Paul,

wir bekommenn auch ungebremmst die 100er plakette...

Ungebremster Anhänger
Leermasse des Zugfahrzeugs: 2.504 kg
Leermasse 2.504 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 751 kg

Ich frage mal beim WSA nach, aber die bestehen bestimmt auf ein CE...
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  #4  
Alt 17.08.2015, 14:35
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Zitat:
Zitat von Astra-Kawa Beitrag anzeigen
Nur keine deutsche flagge dran
Gibt es ein gesetz das ich an mein deutsches Boot kein Holländische Flagge dran hängen darf?

Jetzt echt..

dann wurde ich es in NL angemeldet lassen
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  #5  
Alt 17.08.2015, 14:51
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Soviel ich weiß, darf das boot nur unter der flagge des herkunftlandes, wo es angemeldet ist fahren. Aber 100% sicher bin ich mir da nicht.
__________________
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  #6  
Alt 17.08.2015, 15:40
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§ 6
(1) Seeschiffe, welche die Bundesflagge nach § 1 zu führen haben, dürfen als Nationalflagge andere Flaggen
nicht führen. Das gleiche gilt für Seeschiffe, welche
a)** die Bundesflagge nach § 2 führen dürfen und für die ein Schiffszertifikat, Schiffsvorzertifikat oder
Flaggenzertifikat erteilt ist;
b)** die Bundesflagge nach § 10 oder § 11 führen dürfen und für die ein Flaggenschein oder ein Flaggenzertifikat
erteilt ist.
(2) Unberührt bleiben Vorschriften über die Führung von Dienstflaggen anstelle oder neben der Bundesflagge
durch Seeschiffe im öffentlichen Dienst.



Na ja, ich darf hier ja auch nicht mit eine Goldene Nummernschild am Auto fahren
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  #7  
Alt 17.08.2015, 18:46
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Das mit der CE ist ja nur, wenn das Boot noch nicht in EU angemeldet war....wie ist das in NL, war es dort nicht angemeldet?
Ansonsten CE kaufen.....
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  #8  
Alt 17.08.2015, 18:55
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Was darf so ein Din A4 denn kosten?....
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  #9  
Alt 17.08.2015, 20:41
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Ich hab damals 60 Euronen bezahlt.
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  #10  
Alt 17.08.2015, 21:17
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Pieper will 120 Piepen.


Ich habe die WSV angeschrieben ob die ene Brauchen da es ja in NL angemeldet war.
Ich warte noch auf Antwort.
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  #11  
Alt 17.08.2015, 21:28
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ich hab damals 60 Euronen bezahlt.
Zitat:
Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen
Pieper will 120 Piepen.
Moin,

ist das schon die Inflation ?
__________________
Gruß
Markus


- Et es wie et es.
- Et kütt wie et kütt.
- Et hätt noch emmer joot jejange.
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  #12  
Alt 17.08.2015, 22:06
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Nein, aber eine nachträglich ausgestellte ce ist ein Aufwand, den der Händler auch bezahlt haben will.....

Über die Höhe kann man streiten...
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  #13  
Alt 17.08.2015, 23:04
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Nein, aber eine nachträglich ausgestellte ce ist ein Aufwand, den der Händler auch bezahlt haben will.....

Über die Höhe kann man streiten...
Eine nachträglich ausgestellte ce ist ein Din A4 Seite die man ausdruckt.

Zum Vergleich ein Officiele Reisepas kostet 60€.

Der Preis ist Wucher und Entspricht nicht den Aufwand....

"Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners."

Ich kann und werde mir das vielleicht leisten. Aber ich finde es ein Armutszeugnis.
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  #14  
Alt 18.08.2015, 07:02
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Du musst aber auch die Zeit rechnen, die der Angestellte braucht, das entsprechende Dokument zu finden, es auszufüllen, auszudrucken, zu senden usw.

Wenn du keine CE mehr hast, ist es deine Schuld bzw des Vorbesitzers, und nicht die des Händlers. Ergo ist es eine freiwillige Dienstleistung, die er theoretisch gar nicht machen müsste.

Über die Moral kann man sicherlich diskutieren, zB wurde bei meinem Boot nachweislich keine CE ausgestellt, also könnte ich ja den Händler in die Pflicht nehmen, jedoch zahlt sich das wg 60,- nicht aus, rechtlich dagegen vorzugehen.
Endet ja in einem Streit, und der Importeur redet sich dann auf den Händler aus, usw usw....

Ergo, wenn du die CE haben willst, zahlen und nicht jammern ;-)
Ist eine Investition, die letztlich den Wiederverkaufswert des Bootes hebt.
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  #15  
Alt 18.08.2015, 08:19
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Moin Berny,

Da du dich wiederholst, mache ich das auch mal:

Der Preis ist Wucher und Entspricht nicht den Aufwand....

"Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners."

Ich kann und werde mir das vielleicht leisten. Aber ich finde es ein Armutszeugnis.

Meine Meinung. Kein Jammern.
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