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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Unfall auf der Donau "Rollfähre gegen Schubverband"
Leider ist es heute am Vormittag bei Nebel zu einem Unfall zwischen Klosterneuburg und Korneuburg auf der Donau gekommen:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Zum Glück ging die Kollision recht glimpflich und ohne größeren Personenschaden ab
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#2
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Moin in die Wiener Gegend,
oha.... ja solange es immer ohne Personenschaden abgeht ist alles nicht so schlimm. Hast Du schon sichere Infos wie es zu dem Unfall kommen konnte ? Die Schifffahrtsaufsicht ist ja der Meinung das der Kapitän der Fähre nicht hätte fahren dürfen..... Die Donau fliesst ja ziemlich schnell,wenn ich dagegen die Elbe sehe,denkt man Diese fließt garnicht ... Da ist ein Schubschiff zu Tal schon ohne Motor schnell und damit lange zu bremsen. An der Elbe gabs auch schon einige Unfälle an Fähren. Besonders die Gierseilfähren bringen Gefahr wenn man nicht auf der richtigen Seite fährt und sich im Seil verfängt. lg aus dem tiefsten Preußen Maik aus der Altmark |
#3
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So wie ich das mitbekommen habe, war es total neblig (wie bereits die letzten Tage im Donauraum) man hat kaum einen Meter gesehen
Somit hat der Kpt. der Rollfähre quasi Null Sicht gehabt, und hätte nicht fahren dürfen, auch wenn beide Fahrzeuge Radar an Bord hatten,... Derzeit ist die Rollfähre eingestellt, bis die Unfallkommission zu einem Ergebnis gekommen ist.
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#4
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Zitat:
Der Kapitän kann froh sein das nix Schlimmeres passiert ist. ja man muss auf dem Wasser genauso aufmerksam und verantwortungsvoll fahren oder eben "nicht-fahren" wie auf der Strasse. Wäre auch schonmal fast bei der Ausfahrt aus einem Elbhafen gegen eine Fähre gefahren. Das geht ruckzuck. Ok der Fähre wäre durch meine alte österreichische Gummisau (Semperit A330) nix passiert lg Maik |
#5
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Zitat:
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#6
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Hallo,
also ich kann mir ja nicht recht vorstellen, dass die Rollfähre Radar haben soll. (Gehört Radar tatsächlich zur Ausrüstung eines solch eher einfachen Fortbewegungsmittel) Unverständlich ist mir, dass der Schubverband trotz Radar die Fähre nicht gesehen hat. Allerdings ist es auch schwierig, einen solchen Verband flussabwärts zum Stehen zu bringen, selbst wenn er die Gefahr erkannt haben soll. Ich weiss nicht, darf die Rollfähre bei Nullsicht überhaupt fahren? Denke mal eher nein. Gruß Erich Geändert von Erich der Wikinger (19.10.2017 um 09:32 Uhr) Grund: Ergänzung |
#7
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Zitat:
Hallo Erich, nein, bei Nebel hätte die Rollfähre nicht fahren dürfen
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#8
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Zitat:
ich kann mir eigendlich nicht vorstellen das diese Gierfähre kein Radar haben soll...... Ok, nix ist unmöglich. ich weis das z.B. die Elbmotorfähre Rogätz bei Magdeburg Radar hat. Ob das in D und A Vorschrift ist weis ich nich t |
#9
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Radar auf der Rollfähre
Hallo Andreas,
ich persönlich auch nicht, aber lies mal den Beitag genau durch, dort ist dieser Punkt erwähnt,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#10
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Weil man alles, was in einer Zeitung oder im Internet steht, glauben kann . Vielleicht war ein Polizeiauto mit Radar grad auf der Fähre .
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#11
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.....hab jetzt nachgeschaut....müsste ununterbrochen läuten bei Sichtverminderung die Fähre und der Schubverband alle 2 min ein Schallsignal abgeben......
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#12
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@ Ferdi: Hauptsache du gibst deinen Senf dazu, stimmts
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#13
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ich hab dich auch lieb
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#14
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Ich habe heute einmal bei der Rheinfähre Duisburg Walsum eine Anfrage gemacht ob Radar für eine Fähre notwendig ist.
Meine Anfrage:Hallo....aktuell zum zum Fährt Unglück auf der Donau eine Frage. Müssen Fluß Fähren mit Radar ausgestattet sein. Es war ja eine Rollfähre und es herrschte Nebel. Wird im Moment in Schlauchbootforum diskutiert. Vielen Dank und weiterhin gute Fahrt.Reiner Grundke Die Antwort: Grundsätzlich muss bei schlechter Sicht(ich meine unter 1000 Meter ) ein Radar benutzt werden, ansonsten darf ich nicht fahren Auf dem Rhein ist das Radar Vorschrift die längsschifffahrt muss auch 2 Geräte haben Wie sich die Vorschriften der jeweiligen Länder unterscheiden weiß ich aber nicht.
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#15
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Danke für Eure Info´s. Also war Radar vorhanden.
Komisch dass der Kapitän dann die Rollfähre in Bewegung setzte. Oder er hat es nicht eingeschaltet. Wird die Untersuchung sicher noch ans Tageslicht bringen. Gruß Erich |
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