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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Man kann nicht alle Bootsschulen in einen Hut werfen, wir sind damals zB einen ganzen Vormittag herumgegurkt, haben alles mögliche probiert, auch durchs zusehen lernt man von anderen. Bei einer anderen Fahrschule sind wir den ganzen Sonntag herumgefahren, die Prüfung selber war am Montag vormittag... Klar, je mehr Teilnehmer, desto weniger Fahrstunden für jeden selber. Nur was erwartest du dir bei einem Wochendkurs? Die eigentliche Fahrpraxis erhält man wirklich, wenn man viel unterwegs ist. Der Kurs dient nur dazu, Praktiken aufzuzeigen, wie man was am besten im Falle dass machen kann... Für den Österreichischen FB1 sind Praxismeilen vorgeschrieben, für den HR-Schein zB nicht. Aber theoretisch: Du machst bei einer Fahrschule Binnen mit 1 Stunde Praxis, lernst dann für das HR Patent, machst in HR die Prüfung und fährst dann mit 1 Stunde Praxis am Meer herum.... Oder Du machst FB2 , fährst in HR mit einem großen Boot herum, lernst allerlei Dinge wie Navigation, Lichterkennung, Verhalten bei Häfen, usw usw in der Praxis kennen... Oder du machst da HR Patent über eine Motorbootschule in Österreich, die das wirklich ernst nehmen und seriös betreiben, ... Ergo sagt diese ganze Patentbesitzerei nicht wirklich was über das tatsächliche Können und Wissen aus. Genau wegen diesen klizekleinen Unterschieden in den Vorgaben für diverse Scheine wird es immer schwierig sein, Vergleiche anzustellen. Und ja, bei unserem Kurs ist leider wer durchgefallen, also a gmahte Wiesn ist das nicht!!! Geändert von Berny (06.10.2010 um 11:02 Uhr) |
#2
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Schein
Im Vergleich Österreich mit Deutschland ist die Österreichische Lösung von der Ausbildung her gesehen die bessere Lösung. Wenn man das ganze ernst nimmt ein ganz guter Weg.
Mit dem SBF see darf man nach dem erhalt des Scheines alles fahren anscheinend auch mehr als die 3 Meilen. Was ich trotz Erlärungsversuche nicht kapiere ich schnalle es nicht das man außerhalb auf einmal keinen Schein braucht. warum hat man dannn einen SKS mit 12 SM und SHS SSS ? Fürs segeln allein kanns net sein. Aber zurück zu den Österreichern, wer nur > 8 m 3 Sm will hat den FB1 und das mit einer "vernünftigen" Praxis, Theorie ist ja bei jeder Ausbildung das selbe Thema. Wem das zu wenig ist kann den FB2 machen und kann dann alles abdecken. So gesehen ist es von der Ausbildung Top wenn sich alle an die Regeln der Schiffahrtsbehörde halten. Im direkten Vergleich mit dem Deutschen Bootfahrer und deren Zugang zum Freizeitvergnügen doch herheblich mehr Aufwand und Kosten. Bitte noch ein Versuch mir verständlich rüberzubringen wie das nun wirklich mit dem SBF See ist. Ich denke das auch einige Deutsche da nicht genau Bescheid wissen. so habe ich es gefunden Zitat:
Ergo würde das ja dann auch für den FB1 so auszulegen sein mit den 3 Meilen oder ist das für einen Österreicher rechtlich fahren ohne gültigen Führerschein
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Gruß Herbert Geändert von herbert (06.10.2010 um 12:51 Uhr) Grund: nachtrag |
#3
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Falls es wen interessiert - ich hatte eben vor wenigen Minuten ein Gespräch mit einem Kunden, der kürzlich bei mir das HR-Patent gemacht hat und der heuer im Sommer in Portugal und Spanien eine Segelyacht gechartert hatte - weder mit dem Vercharterer, noch mit den Behörden gab es seinem Bericht zufolge Probleme mit dem HR-Patent.
Ich weiß schon - das kann man mir jetzt glauben oder nicht, aber das muß wohl jeder selbst für sich entscheiden. Deshalb habe ich Stefan auch weiter vorne den Tipp gegeben, dass er einfach mal bei einer griechischen Charterfirma anfragen soll - wenn die Charterfirma damit kein Problem hat, sollte es mit den Behörden auch keine geben, denn wenn es Probleme geben würde, würde auch die Charterfirma bei einem Versicherungsfall durch die Finger schauen... L.G. Edwin
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#4
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Hallo Edwin,
so da bin ich auch mal wieder. Also werde ich auf jeden fal einmal probieren das mit der Charterfirma. Danke nochmals für deinen Tipp! Lg, Stefan |
#5
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Schein
Achtung !!!
Bei den Infos von Edwin geht es um den Boat Skipper B
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Gruß Herbert |
#6
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Stimmt Herbert,
ich hab nicht daran gedacht, dass Stefan ja nur den A hat. Aber interessehalber kann er (oder andere, die es interessiert) ja trotzdem anfragen, ob es mit dem B geht. L.G. Edwin
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#7
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Hallo Edwin,
ich hatte die Theorie beider Scheine übrigens mal verglichen, da waren schon auch Unterschiede und "theoretische" Praxisteil - naja das lassen wir lieber mal. Aber vielleicht hat sich in den letzten zwei Jahren was verändert. KVR und Ähnliches ist natürlich gleich. Wäre sonst schwer international eine Einigkeit zu finden. Aber das können wir gerne mal alles bei einem Gläschen Wein besprechen... Eine Charterfirma (die Geld verdienen möchte) halte ich nicht für besonders aussagekräftig, außer sie geht in die Haftung und stellt dazu eine Bankbürgschaft! Ich habe für Euch mal die griechische Botschaft angeschrieben und hoffe, dass sie mir auch antwortet. Falls ja stelle ich es natürlich ein. Falls das Patent auch für Besitzer aus Drittstaaten gilt überlasse ich Dir sogar eine Kopie des Schreibens damit Du es offiziell weitergeben kannst. Mal sehen was sie antworten und ob überhaupt.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#8
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Es war eine OÖ-Schule. Mir fällt, wie so Vielen hier, nur der Name grad net ein
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung Hermann Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel... (Bertrand Russel) Meine Videos über die 'Bezwingung' des Zrmanjas: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aus 'Zwiebelfisch': Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass". "Dass des so schwer sei soll, des versteh i net |
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