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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #16  
Alt 13.07.2006, 13:10
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Schnitte

Hallo Harald,

natürlich wäre es sehr mühsam, mehrere Boote in größerer Entfernung anzusehen. Dennoch gibt es immer Wege, auch hier im Forum ist ein Schlauchikollege schon mehrmals als Hilfe eingesprungen, nachdem das Verkaufsobjekt in seiner Nähe zu besichtigen war, der Käufer aber 100erte von Kilometern hätte hinfahren müssen.

Ich war auch schon mal bei e-bay auf der Suche nach einem Boot. Meist sind die Kameraden, die ausdrücklich eine Besichtigung anbieten, nicht die "Falschen", denn das sind oft so Leute wie wir hier im Forum.

Du kannst Dir aber gar nicht vorstellen, welcher Schrott manchmal über e-bay noch als Boot verkauft wird.

Gruß Erich
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  #17  
Alt 13.07.2006, 16:42
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Hallo,



obwohl sich die Sache ja inzwischen von selbst geregelt hat, muss ich doch noch eine kleine Anmerkung machen, und den Satz "Dies bringt nur dem Anwalt was" kurz kommentieren.

Ja glaubt Ihr denn wirklich, ein Anwalt freut sich, wenn Ihr mit so einer Geschichte, wo es um ein Boot mit einem Wert von vielleicht 3-400 Euro geht, ankommt? Und er dann einen Vergleich aushandeln darf, dass der Käufer 100 Euro weniger zahlt, oder der Verkäufer das Boot zurücknimmt und dafür eine Unkostenpauschale von 50 Euro bekommt?

Nach der bisher geltenden Gebührenordnung hätte er bei einem Streitwert bis 600 Euro im Normalfall 112,50 Euro verdient. Dafür hat ihm der Mandant im ersten, ca. 45 minütigen Gespräch lang und breit erklärt, wo der Unterschied zwischen PVC und Hypalon liegt, dass das Boot einen Holzkiel statt des Hochdruckbodens haben sollte. Und der Mandant ist Mitglied in einem ominösen "orangen" Forum, und da gebe es einen "Holländer", der vielleicht den Mangel - so die Schnitte (wie tief sind die eigentlich?) überhaupt ein Mangel sind - beheben kann.

Der Anwalt packt dann sein soeben erworbenes Halbwissen in einen amtlich klingenden Schriftsatz, an dem er weitere 20 Minuten feilt. Es kommt natürlich eine freche Antwort von einem jungen Rechtsanwaltskollegen, der alles besser weiss. Dann folgen, je nach Streitlust der beiden Mandanten, 2 - 5 weitere anwaltliche Schreiben, bevor man sich, des Streitens müde, in der Mitte trifft - oder bei Gericht, wo dann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Dann folgen zwei Gerichtstermine, die mit Wartezeiten je 90 Minuten dauern...

Wenn sich nun der Rechtsstreit noch vor einem fremden Gericht abspielt, muss er eventuell noch seine Gebühren mit einem Kollegen vor Ort hälftig teilen...

Bei dem dann übrig bleibenden Stundenlohn fängt jede Reinigungsfachkraft das Weinen an.

Im krassesten Fall dieser Art, den ich selbst hatte, ging es übrigens auch um einen Schlauch, und zwar um einen Fahrradschlauch. Mit Sachverständigengutachten füllte die Akte einen dicken Leitzordner. Für jede Seite anwaltlichen Schriftverkehrs habe ich damals 1,- DM bekommen...

Und der Mandant meinte dann auch, nur die Anwälte hätten was von der Sache gehabt...

Klaus
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  #18  
Alt 13.07.2006, 18:48
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attorney attorney ist offline
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Hi,

bei dem Zusatz "Bastlerboot" könnte die Rechtslage allerdings etwas anders aussehen, denn damit gibt der Verkäufer zu verstehen, dass das Boot für seinen eigentlichen Zweck nicht mehr geeignet ist und erhebliche Defekte hat. Von daher ist die zwischen Euch getroffene Einigung Ok.

Weil viele künftige Verkäufer und Käufer hier im Forum mitlesen, ein kleiner Hinweis:
Es wäre es für beide Seiten zwecks Vermeidung von späterem Stress hilfreich, wenn bei über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehnde Mängel der Verkäufer diese in seinem Angebot (sei es bei eBay , ein er anderen Verkaufsplattform oder hier) benennt und sich nicht alleine hinter "Bastler"-Boot, "Bastler"-Motor... verschanzt und ein interessierter Käufer , bevor er kauft bzw. steigert, beim Verkäufer nachfragt, warum Bastlerware ?, wenn weitere Hinweise fehlen. Anders als bei einem technischen Gerät ist es für einen Käufer schwierig , sich unter dem Begriff "Bastler" Vorstellung von den konkreten in Betracht kommenden Schäden gerade bei einem Schlauchboot zu machen.

Alles immer schriftlich (eMail), damit beidseitig auch im Fall des Falles Klarheit besteht.

Dann gibt es für keinen hinterher böse Überraschungen.

Gruss
Rainer

Geändert von attorney (13.07.2006 um 18:55 Uhr)
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  #19  
Alt 13.07.2006, 20:20
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Grabnerfahrer
Hallo zusammen

also die Sache ist abgeschlossen ich muss aber fairerweise noch dazu sagen
das in der Artikelbeschreibung noch der Nachsatz stand "Artikel wird als Bastlerobjekt verkauft"

Gruß Stefan

Hallo
dann bist du ja noch gut raus gekommen....... fair vom Verkäufer.
Denn mit dem Zusatz hastdu ein kaputtes Boot gekauft
__________________
Gruß Stefan
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  #20  
Alt 14.07.2006, 12:29
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
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Hallo zusammen,

Okay die Pauschalaussage über die Anwälte war falsch, Neuer Versuch:
Bei einem Streitfall entsteht hinterher der Eindruck das der Anwalt am meisten an der Sache verdient hat und zwar besonders dann, wenn ein Vergleich herausgekommen ist. Dies liegt aber wahrscheinlich daran das sich die Kontrahenten darüber Ärgern das Sie den Vergleich auch selber hätten aushandeln können aber dazu zu dämlich waren.

Je weniger Ärger im Leben umso besser


Gruß Stefan
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  #21  
Alt 14.07.2006, 12:43
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KlausB KlausB ist offline
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Ja, Stefan - jetzt kann ich Dir zustimmen!



Klaus
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  #22  
Alt 14.07.2006, 14:29
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Im übrigen hat sich meine Suche nach einem Boot jetzt auch erledigt, habe ein Gugel für 400€ gefunden, es ist zwar Bj 72!!!!!!! aber Zustand der Bootshaut ist wie neu. Boot wurde nur ca. 10x zum Segeln benutzt Ist schon irre wie lange das Hypalon hält.



Gruß Stefan
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  #23  
Alt 14.07.2006, 19:16
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Hi Stefan,

Dann gratulier ich Dir erst mal zum Boot, ich hatte mit Gugel so gute Erfahrungen gemacht das ich das Material zum reparieren nehm.

Ansonsten möcht ich noch anmerken das ein Boot als "Bastlerobjekt" verkauft keine Mängel aufweisen darf. Die Bezeichnung weisst lediglich darauf hin das sich das Boot nicht mehr im Originalzustand befindet, also z.B. andere Ventile hat oder zusätzliche Besätze angebracht wurden. Ich schliess mich sonst ganz an Dr. Kleber, auf Mängel muss extra hingewiesen werden. Also wenn das Boot "an einen Bastler verkauft wird da es einige Defekte hat".

Grüssle vom Bodensee

Norbert
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  #24  
Alt 14.07.2006, 21:46
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Zitat:
Zitat von Diddel
Hi Stefan,

Ansonsten möcht ich noch anmerken das ein Boot als "Bastlerobjekt" verkauft keine Mängel aufweisen darf. Die Bezeichnung weisst lediglich darauf hin das sich das Boot nicht mehr im Originalzustand befindet, also z.B. andere Ventile hat oder zusätzliche Besätze angebracht wurden. Ich schliess mich sonst ganz an Dr. Kleber, auf Mängel muss extra hingewiesen werden. Also wenn das Boot "an einen Bastler verkauft wird da es einige Defekte hat".

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Norbert
So könnte man auch interpretieren, wenn man die Formulierung so wörtlich genau nimmt. Entscheidend ist aber in der Rechtsprechung, was der gemeine Leser (Empfängerhorizont) unter Bastlerboot versteht, von einem Bastler oder für einen Bastler, der noch einiges instand setzen muss.
Ich hätte letzteres darunter verstanden, da ein Schlauchboot (das Boot an sich) normalerweise nicht zusammengebastelt wird , bei einem Verstärker wird die Differenzierung schon schwieriger. Bei selbst gebastelten Aufbauten hätte ein Verkäufer normalerweise eine verkaufsfördernde ausführlichere Beschreibung verwendet.

Wie gesagt, irgend ein Amtsrichter aus der Stadt x kann daher im Ernstfalle bei mehrdeutigen Beschreibungen eine andere Auffassung als ein Amtsricher der Stadt Y vertreten und vor Gericht gehts zu wie auf hoher See.

Ich gehe auf diese Sache deshalb nochmals so ausführlich ein, um auf die Tücken und die Detaileufel bei Verkaufsofferten mit den verbundenen Risiken aufmerksam zu machen. Daher solche blumigen mehrdeutigen und sehr häufig anzutreffenden Beschreibungen nach Möglichkeit vermeiden und klare Aussagen zum Zustand machen !

Gruss
Rainer
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  #25  
Alt 15.07.2006, 01:03
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Hallo Rainer,

genauso war mein Kommentar gemeint. Zum einen hat ein Bekannter vor ein paar Monaten einen "Bastler-PC" erstanden mit defektem Netzteil. Das ganze ging vor Gericht und das Urteil lautete das die Bezeichnung "Bastler-PC" nicht auf defekt sondern auf Umbau deutet.
Laut EU-Recht sei die Bezeichnung "Bastler-wasweissichauchimmer" für Umbauten reserviert, ansonsten müssten Defekte als solche kennbar sein.

Ich möcht mich aber vor Gericht nicht auf sowas verlassen. Ein anderer Richter, andere Anwälte und schon sieht das ganz anderst aus.

Achja und wie sagte meine Scheidungsanwältin? "Recht ist keine Frage der Gerechtigkeit sondern eine Frage der Argumente" (ging gut für mich aus )

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Norbert
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  #26  
Alt 15.07.2006, 19:57
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Als der Begriff Bastelerobjekt steht nicht dafür das der Käufer noch rumbasteln muss um die Sache zu Laufenn zu bringen, sondern dafür das der
Artikel durch den Vorbesitzer verändert wurde. Steht dann der Begriff Bastlerobjekt für eine unfachgerechte oder fachgerechte Veränderung
oder ist dieser Begriff im Bezug auf die Veränderungsqualität wertfrei?
Denn Anbieter benutzen den Begriff tatsächlich auch dafür, Mängel nicht direkt angeben zu müssen.


Gruß Stefan
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  #27  
Alt 16.07.2006, 00:00
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Hi,

normaler Weise wird , wenn der Verkäufer bestimmte Sachen in Eigenregie erstellt hat, von "Eigenbau" gesprochen. "Bastler"- Objekten ausserhalb des typischen kunstgewerblichen oder kindlichen Bastelsegments haftet was Negatives, Unprofessionelles an. Boote bastelt man nicht; was soll man an Schlauchbooten auch basteln ? an Motoren kann man basteln, sie verbasteln.

Letztendlich wird man im Streitfalle nicht nur auf den Begriff "Bastler".... alleine abstellen, sondern auf die Geamtbotschaft der Offerte einschliesslich der Fotos.

Recht ist weder einer Frage der Gerechtigkeit, selten der besseren Argumente sondern das Ergebnis einer möglichen - nicht selten fehlerhaften, teilweise sogar ignoraqnten juristischen Begründung, die dem Richter am wenigsten Arbeit macht.

Gruss
Rainer
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  #28  
Alt 16.07.2006, 01:40
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Ja hallo Rainer,

da kann ich Dir klar wiedersprechen, immerhin muss ich aber zugeben das mein letztes Gutachten 12 Jahre zurückliegt.
Den Begriff Eigenbau oder Bastlerobjekt hier in die Waagschale zu werfen bringt nur unnötige Diskusionen. Wenn es also an Booten nix zu basteln gibt dann braucht dieses Forum auch kein "Pimp my Boat"
Veränderungen werden an Booten ständig herbeigeführt, und speziell bei Metzeler muss nur der Angelrutenhalter aufgeklebt sein und es ist ein Bastlerobjekt.
Ich versuch es mit einem anderen Beispiel, einer meiner Kunden hat ein Boot das ich verändern soll. Grob gesagt geht es darum einem Aerotec nen graden Boden zu geben. Da ich zertifiziert bin kann ich also das Boot verändern und eine neue Typenkarte ausstellen. In dem Moment wurde das Boot zwar vor ein paar Jahren gebaut bekommt aber von mir eine neue Typartbescheinigung und gilt als neu.
Du machst genau die gleichen Umbauten und das Boot ist ein Bastlerobjekt weil Du vom Hersteller dazu nicht ausgebildet wurdest.

Der Begriff ist also nicht logisch zu definieren und somit davon abhängig welcher Anwalt seine Interessen dem Richter besser beschreiben kann, also nicht eine Frage dessen was Recht ist, wie Du schon sagst, sondern eine Frage welche Partei dem Richter seine Stellungnahme schlüssiger vermitteln kann.

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  #29  
Alt 16.07.2006, 20:11
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übrigens steht das Boot wieder "drin"

mfg Stefan
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  #30  
Alt 16.07.2006, 20:15
goeberl
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lg martin
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