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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 25.07.2006, 06:46
marcus marcus ist offline
Meteorit
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ich kenn mich ja mit Euren scheinen nicht aus.
Aber letzten Endes soll dann als Endprodukt ein amtlicher Schein rauskommen, mit der Theorieprüfung (im Prinzip) von unserem Sportboot-Schein See und der Praxisprüfung, die Du auf einem Binnengewässer durchführen kannst.

Dann würde ich das so auch klar darstellen und die deutsche FS Sympotomatik als Vergeich dazu aufführen.
Aus Deinem Schriftstück geht das nicht draus hervor.

Und ob es geschickt ist, dass Du gleich soviel willst, mit Gesprächen mit Kroatien etc. glaube ich nicht. Du bist schreibst im Namem eines deutsch österr. Forums, d.h.Aussenpolitik (und darauf läuft es hinaus) ist nicht unser Metier.

Vielleicht kannst du ja auch die amtl. Begründungen für die deutschen unterschiedl. Scheine mit anführen

Last but not least, dass bei Charter-Yachten der SKS oder eine adäquate Befähigung verlangt wird, wird sich wohl nicht ändern.

mfg

Marcus
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  #17  
Alt 25.07.2006, 07:54
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Und eine Übereinkunft in Bezug auf den ICC gibts ja sehr wohl. Alle die die ECE 40 "applied" haben, haben damit eine solche ratifiziert.

martin
Warum schreibt dann Euer Minister
Zitat:
Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
ach so "applied" ist nicht ratifiziert !!!!!!!!!!!!!!!
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  #18  
Alt 25.07.2006, 08:57
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Hi Roland,

Wenn ich dem pdf glauben darf - wobei das eh schon wieder aktualisiert wurde, aber den Link find ich auf die Schnelle nicht - dann haben wir hier die 13er im Schifffahrtsgesetz, die 14er in der Schiffstechnikverordnung verankert.
Bei der 40er steht nur ein A fuer applied.

Dass ein Binnenpatent nicht gilt is logisch und richtig. Aber ich bezieh mich ja jetzt auf den ICC, also definitiv mit dem Zusatz C fuer "coastal".

Ich wuerd deshalb durchaus berny's Idee voll unterstützen, etwas zu tun. Aber nicht irgendeine "typisch österreichische Lösung" in der Art "Kann man nicht da und dort ein Auge zudruecken und uns in HR eventuell mit Binnenpatent fahren lassen". Erstens is es gerade in HR egal, weil man ohne grossen Aufwand das HR Patent kriegt und damit alle Probleme los ist.
Und weil es doch fuer die Zukunft wesentlich besser waere, gleich alle Missverstaendnisse auszuräumen und einen amtlichen, aufwands- und ausbildungsmässig etwa an eurem SBF See angelehnten FS anzubieten.

Aber da is vielleicht das Ministerium die falsche Anlaufstelle, sowas muessten Vereine und Bootsfahrschulen ausmachen.

cu
martin
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  #19  
Alt 25.07.2006, 09:09
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von dodl
Hi Roland,


...

Und weil es doch fuer die Zukunft wesentlich besser waere, gleich alle Missverstaendnisse auszuräumen und einen amtlichen, aufwands- und ausbildungsmässig etwa an eurem SBF See angelehnten FS anzubieten.

Aber da is vielleicht das Ministerium die falsche Anlaufstelle, sowas muessten Vereine und Bootsfahrschulen ausmachen.

cu
martin
Hi MartinD, genau das wäre der richtige Weg, denn dann könntet Ihr Österreicher auch anderswo in wunderschönen Küstenregionen fahren und nicht nur in HR. Aber das muß einfach anders aufgezogen werden, wie Du ja auch richtig sagst!

So, jetzt sage ich nichts mehr, denn es steht Euch Österreichern zu vor der eigenen Haustür zu kehren!
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  #20  
Alt 25.07.2006, 10:19
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Reden

den FB1 hats bei uns ja schon gegeben, warum gibts ihn jetzt nicht mehr ?
Dazu müssten doch die Fahrschulen was wissen ?
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  #21  
Alt 25.07.2006, 10:49
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Hi Roland,

Wenn ich dem pdf glauben darf - wobei das eh schon wieder aktualisiert wurde, aber den Link find ich auf die Schnelle nicht - dann haben wir hier die 13er im Schifffahrtsgesetz, die 14er in der Schiffstechnikverordnung verankert.
Bei der 40er steht nur ein A fuer applied.

Dass ein Binnenpatent nicht gilt is logisch und richtig. Aber ich bezieh mich ja jetzt auf den ICC, also definitiv mit dem Zusatz C fuer "coastal".

Ich wuerd deshalb durchaus berny's Idee voll unterstützen, etwas zu tun. Aber nicht irgendeine "typisch österreichische Lösung" in der Art "Kann man nicht da und dort ein Auge zudruecken und uns in HR eventuell mit Binnenpatent fahren lassen".Aber da is vielleicht das Ministerium die falsche Anlaufstelle, sowas muessten Vereine und Bootsfahrschulen ausmachen.

cu
martin
Hi Martin
JA das ist was für die Verbände, man sollte einen offenen Brief in einem Wassrsportmagazin veröffentlichen
Der link ist der von Berny (Posting #3)
Ich würde die Schweiz als Beispiel nehmen, die haben auch keine Küste aber einen schein dafür :-)
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  #22  
Alt 25.07.2006, 15:17
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Petition

Hallo Berny,

auch wenn ich selbst nicht betroffen bin, finde ich Deine Idee hervorragend, denn da muss was passieren.

Für ein Ministerium musst Du allerdings die Petition mit viel Bla-Bla ausfüllen, sonst verstehen die das nicht.

Gehe mal von unseren Ministerien aus, aber die sind wohl auch nicht anders.

Wieso sollte das nicht möglich sein ?

Gruß Erich
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  #23  
Alt 25.07.2006, 15:43
rotbart
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Frage an die Österreicher

Hi
ich habe mal die Bedingungen in Österreich und der Schweiz nachgelesen, in der Schweiz gibt es einen amtlichen Schein (B) etwas aufwendig aber es gibt ihn !

Und in Österreich gibt es doch den FB 2 da habt ihr doch alles was ihr braucht und mehr als zwanzig Meilen von der Küste weg, bewegt sich ja wohl nur eine verschwindend kleine Anzahl von Schlauchi's !

Ist der Wunsch der Binnenschein möge in Cro gelten vielleicht ein Wunsch der in die Geiz ist Geil Kategorie fällt

Dazu noch ein Zitat aus der IBN
Zitat:
Jeder Befähigungungsausweis (BFA) kann direkt erworben werden. So braucht es etwa für den Erwerb des „BFA-FB 4“ in keinsterweise den Nachweis eines anderer BFA wie etwa „BFA-FB 2 oder FB 3“. Ein österreichischer Staatsbürger kann rechtswirksam nur die oben genannten Patente oder Befähigungsausweise – diese vom ÖSV oder MSVÖ ausgestellt und jeweils von der Obersten Schifffahrtsbehörde bestätigt – erwerben oder das im jeweiligen Land gültige. So kann ein Österreicher an der italienischen Adria nur motorisierten Wassersport betreiben wenn er einen österreichischen Befähigungsausweis besitzt oder den entsprechenden italienischen Führerschein. Der alleinige Besitz des italienischen Führerscheins berechtigt ihn jedoch nicht motorisierten Wassersport in Österreich zu betreiben.
Nachtrag
-----------------------
Damit würde die Petition auf die Forderung heruntergeschraubt, auf die gegenseitige Anerkennung von FB 2 , FB 3 und FB 4, gegenüber der Anerkennung des CRO Patentes, mit der Einschränkung, daß die österreichischen Regeln für das Fahrtgebiet (z.B. kleiner 20m) gelten.
und die Regierung tauscht eine Nullrunde dafür ein da A keine Küste hat kann ihr die Anerkennung des CRO Patentes wurscht sein.
DIE PERFEKTE LÖSUNG

Geändert von rotbart (25.07.2006 um 15:49 Uhr)
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  #24  
Alt 25.07.2006, 17:44
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Was mich angeht ist es nur der Geiz, das is richtig.

Der FB II kostet ganz ordentlich. Ist aber der "kleinste" Schein den man in A derzeit machen kann. Etwas in der Klasse eures SBF See wuerd ich begruessen.

cu
martin
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  #25  
Alt 25.07.2006, 18:17
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Was mich angeht ist es nur der Geiz, das is richtig.

Der FB II kostet ganz ordentlich. Ist aber der "kleinste" Schein den man in A derzeit machen kann. Etwas in der Klasse eures SBF See wuerd ich begruessen.

cu
martin
Na ja Martin, der SBF See ist aber teuerer !
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  #26  
Alt 25.07.2006, 18:21
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dodl dodl ist offline
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Ich les immer von Leuten die den SBF See unter 500€ gemacht haben.

Fuer unsern FB II mit den benötigten (und beglaubigten) 500sm Praxis hat der Herbert mal so 2000-2500€ errechnet.

cu
martin
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  #27  
Alt 25.07.2006, 18:48
rotbart
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Zitat:
Zitat von dodl
Ich les immer von Leuten die den SBF See unter 500€ gemacht haben.

Fuer unsern FB II mit den benötigten (und beglaubigten) 500sm Praxis hat der Herbert mal so 2000-2500€ errechnet.

cu
martin
ich habe gerade mal eine beliebige Yachtschule in A im Internet angesehen,
die Sprachen von € 340,-- für Theorie €120,-- für Material und Prüfungsgebühren und € 529,-- für den Praxistörn also sooooo schlimm ist es nicht
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  #28  
Alt 25.07.2006, 18:53
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Aladin Aladin ist offline
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Da kriegst aber auch schon 2 SBF See drum und die Binnen gleich dazu...

Gruß Carsten
__________________
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  #29  
Alt 25.07.2006, 19:02
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Berny Berny ist offline
Berny
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Das sind immerhin 989 Euronen!
Und begründet wird das damit, weil man außerhalb der Küstennahen Gewässer eben die Seemeilen braucht, den Funk und vieles mehr.

In Wahrheit aber fahren die meisten Schlauchbootfahrer (ich rede vom Großteil der Camper mit zusammenlegbaren Schlauchis, und der Schlauchis im 5 M Bereich) gar nicht in diese Gebiete, sonderen im Küstennahen Bereich (FB1), wo eben dieser ganze Schnickschnack nicht wirklich benötigt würde.

Deshalb ist es irgendwo nicht ganz einzusehen, wenn es woanders für den FB1 Scheine gibt (zB in D der SBF), aber in Österreich nicht, obwohl dies leicht möglich wäre (der MSVÖ oder andere Verbände und Fahrschulen könnten ja einen abgespeckten Schein eben für den FB 1 machen!)

In Kroatien geht das ja auch über ein Wochenende, günstig und gar nicht so umfangreich, also warum sollte man sich als Österreicher die Tortour eines FB 2 oder mehr antun?

Es stimmt schon, diese wären besser, aber andererseits schreckt gerade das (Preis und Aufwand) viele Schlauchbootbesitzer ab, einen Schein zu machen!
Also fahren sie schwarz, oder mit einem Kroatischen Schein, oder mit einem SBF, aber sicherlich nicht mit einem österreichischen FB2 !

Das sollte sich der MSVÖ auch mal überlegen, ob da nicht die Einführung eines Kurses für FB1 die Schlauchbootfahrer mehr ansprechen würde!
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  #30  
Alt 25.07.2006, 19:32
HCC HCC ist offline
der mit den Wellen tanzt
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Können unsere österreichischen Nachbarn nicht in D den SBF See machen ? Sie können doch auch hier den Autoführerschein machen.
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Gruß Christian

Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.

Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.
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