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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.08.2008, 11:51
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herbert herbert ist offline
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Msvö fb1

Das Thema FB1 ist nicht vergessen
gefunden in der Yachtrevue
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Auszug aus einem Beitrag auf Seite 9 von
Wolfgang BeckerÖSV Referent für Prüfungswesen

Zitat:
Eine FB 1 Prüfung hat laut Verordnung einen Theorie- und Praxisteil zu umfassen. Da die Binnenschifffahrt ein anderes Paar Schuhe ist, kann eben diese Praxisprüfung nicht im Binnenbereich stattfinden. Deutschland hatte vor rund 40 Jahren einen ganz andern Zugang zum Sportbootführerschein See, als wir heute. Wenn, wie nannte es ein Forumsteilnehmer, alle deutschen Skipper mit diesem Schein weltweit auf einem Charterboot unterwegs sind, dann ist das so Illegal, wie es auch bei einem österreichischen Skipper wäre, der mit einem FB 1 ausgestattet ist. Der Schein gilt für den Bereich bis 3 sm von der Küstenlinie, aber vorallem für die Watt- oder Tagesfahrt: Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen Flussmündungen oder Watten. Bei dieser Interpretation kann man sicher nicht von Fahrten im FB 2, FB3, oder FB 4 Bereich sprechen. Es soll für diesen "Dayskipper" in der Adria ein leichter Zugang zu einer Fahrtberechtigung einerseits, mit einem Mindestmaß an Ausbildung andererseits, sichergestellt werden. Ist doch immer noch besser als gar keine Ausbildung, oder? Dem Skipper soll bewusst gemacht werden, wo seine Möglichkeiten und Grenzen liegen.
Da die Yachtrevue sehr Segler lastig ist haben die natürlich auch kein Verständnis für die Sportbootfahrer aber meckern über das HR Patent.

wenn ich mir den ganzen Beitrag durchlese wird der FB1 nicht DAS was der SBF See ist, Praxisprüfung nur am Meer.

Mich würde wirklich interessieren was als Basis Ausbildung hergenommen würde wenn ein EU Schein geplant wäre.

Wenn mich wer Fragen würde, aber mich fragt ja die EU nicht
wäre die Deutsche Version mit ihren Scheinen schon OK

Leichter preiswerter Einstieg See und Binnen und Weiterbildung bis zum Schein der auch gewerblich genutzt werden kann.
Unter leichter meinte ich leichter als die Ösischeine die keine gewerbliche Scheine anbieten.

Na ja warten wir es ab
__________________
Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 28.08.2008, 12:41
goeberl
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Zitat:
Da die Binnenschifffahrt ein anderes Paar Schuhe ist, kann eben diese Praxisprüfung nicht im Binnenbereich stattfinden.
bei solchen aussagen stellts mir die haare auf. klar kann man binnen und see nicht vergleichen, aber was wird bitte bei so einer fahrprüfung für "Dayskipper" verlangt ? für den österreichischen binnenschein sind es hafenmanöver, und die schaun in der marina wien genauso aus wie zb. im stadthafen in rab, nur ist das wasser dort salzig und die luft riecht nach cevapcici. und MOB ist im salzwasser genauso zu fahren wie auf den seen. für einen fb1 mit einer gültigkeit von 3sm wären die anforderungen ans prüfungsrevier am atter- oder traunsee genauso erfüllt.

lg martin
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  #3  
Alt 28.08.2008, 12:53
rotbart
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Na ja
der Herr Referent sollte mal Gesetze lesen, mitnichten stimmt die fett gedruckte Aussage, der SBF See gilt :

Zitat:
Wer auf den {dt} Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis).
Verordnung § 1

und für einen Segler OHNE Motor braucht man noch nicht einmal den SBF See in Deutschland und das ist NICHT illegal.

Der Fehler der immer gemacht wird sind die KM/Meilen Begrenzungen, der SBF See / Binnen ist eine Fahrerlaubnis für motorisierte Sportboot auf staatlichen (Wasser-) Strassen, vergleichbar der Fahrerlaubnis mit einem KFZ auf öffentlichen Strassen, fährt man auf seinem eigenen Acker braucht man ja auch keinen Auto/Trecker - FS. Es sind keine Befähigungsnachweise

und genau wie der deutsche Auto-FS von den Behörden in HR als Fahrerlaubnis anerkannt wird, so wird auch der SBF See als Fahrerlaubnis anerkannt - nicht mehr und nicht weniger.

Umgekehrt ist ein Befähigungsausweis aus La la Land KEINE Fahrerlaubnis auf dt. Wasserstrassen, es sei denn es gibt eine entsprechende Anerkennung und Ausnahmeregelung !

Das hat auch nichts damit zu tun dass ein Auto-FS (oder Boot FS) in einem La-La Land käuflich zu erwerben ist oder man 200 Stunden üben muß, es ist und bleibt die notwendige Anerkennung der Fahrerlaubnis im jeweiligen Land.


Überall da wo diese Fahrerlaubnis anerkannt wird fährt der Charterer legal, egal wo auf dieser Welt

rkr
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  #4  
Alt 28.08.2008, 13:52
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schein

Das Fettgedruckte habe ich fett gemacht und nicht der Referent

man muß auch eines bedenken das es bei uns eine Schifffahrtsbehörde gibt die gewisse vorgaben fordert, so sind zumindest die Aussagen wenn Mitglieder vom MSVÖ bzw. SVÖ.
Ich finde die Ösi Ausbildung ganz OK wenn man sich an die Vorgaben hält.
Da möchte ich mal behaupten das die Segler sie ausbildung ernster sehen.
Der hauptgrunde dürfte meist darin liegen das ein Segler in 1.linie fahren will und ein mobofahrer von A über B nach C kommen will
A = Steg
B = Tankstelle
C = Bucht
Na ganz so ist es in wahrheit nicht

Ich nehme an das vor 2010 nicht mit einem FB1 zu rechnen ist.
Nach der Idee kommen noch die Streiterein in den Verbänden dann die Behörden dann die Umsetzung bis der 1. FB1 Skipper fährt .......
gibt es einen EU Schein

Wenn die beim FB1 nach Kroatien/Italien fahren müssen wird es wieder teuer den die Prüfer müssen ja auch runter.

Also ich versteh das ganze nicht wirklich, das es bei den Deutschen im Nürnberger Hafen geht aber bei uns im Hafen Wien nicht.

Na ja dann verkauf ma hod die HR Patente in Rab weiterhin
__________________
Gruß
Herbert
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  #5  
Alt 28.08.2008, 14:03
goeberl
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herbert, ich verstehs auch nicht. wenn ich einen autoführerschein mach, dann wird bei der prüfung ja auch das einparken auf einem übungsparkplatz abgeprüft, also ausserhalb jenes bereiches, für den der führerschein gilt. aber was solls, bis der fb1 vielleicht mal kommt, bin ich in pension und hätte auch zeit und geld fürn fb2*gg*.
aber danke für die informationen.
lg martin
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  #6  
Alt 28.08.2008, 14:14
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Berny
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Vielleicht sind ja genau diese Argumente (HR-Patent Verkauf in Rab) notwendig, um den gnädigen Herren der Verbände mal zu zeigen, um was es wirklich geht.
Auch der letzte Unfall (wenn auch nicht von einem Österreicher) zeigt aber ev das grundlegende Problem auf:

Besser eine einfache Ausbildung als gar keine !

PS.: FB2 aufwärts zählt aber sicher nicht zu den "einfachen Ausbildungen"
Und das österreichische Binnenpatent ist sicherlich mehr Wert als ein gekauftes Kroatisches. (hat jetzt aber nix mit den Patenten zu tun, die über Fahrschulen und mit ordentlichen Kursen gemacht wurden, die würde ich den Ösi-Binnenpatenten gleich setzen, obwohl mir jetzt diese Beurteilung nicht obligt, zumal ich kein HR patent habe.)

Wenigstens tut sich was auf diesem Sektor, ich vermute aber auch, dass die Diskussionen hier in diesem Forum auch dazu beigetragen haben, dass sich so manche Verantwortlichen endlich dieses Themas annehmen.
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  #7  
Alt 28.08.2008, 14:26
goeberl
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das problem ist, dass es einige von den verbänden noch immer nicht eingesehen haben, dass nicht jeder bootfahrer eine yacht herumschippern will. daher halte ich aussagen wie
Zitat:
Der FB 2 sollte der Einsteigerschein sein.
für mehr als überheblich. gerade in kroatien gibts jede menge bootfahrer, die, wie ichs mal etwas zynisch ausgedrückt hab, echt nur mir ihrem 3m schlauchi in die nächste badebucht fahren wolln, damit ihnen nicht jeder am campingplatz aufs zumpferl starrt. dabei *****n sie sich wahrscheinlich schon in die hose, weil sie offiziell 300m rausfahren müssen, wobei sie eigentlich niiiiie so weit raus wollen würden, wenn sie nicht müssten. gerade für DIESE leute sollte es einen zweckorientierten österreichischen schein geben, bei dem eine auf die ansprüche der kleinbootler abgestimmte ausbildung geboten wird.
lg martin
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  #8  
Alt 28.08.2008, 14:42
rotbart
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@Herbert

wie Du ja schon gelesen hast diskutiere ich nicht mehr über die Qualität von Ausbildungen (HR/Ö/D) aber es gibt noch eine Sprachverwirrung :
  • Schein
  • Zertifikat
  • Befähigungsnachweis
  • Fahrerlaubnis

und das sollte man mal auf die Reihe bringen :

Fahrerlaubnis ist die Erlaubnis eine öffentliche (staatliche) bzw. staatlich kontrollierte (Wasser / Luft) Strasse mit einem (motorisierten) Fahrzeug benutzen zu dürfen.
Befähigungsnachweis ist ein Sachkundenachweis, dass eine Person zum Ausüben einer Tätigkeit befähigt ist, bestes Beispiel ein Staatsexamen, ein solcher Befähigungsnachweis KANN aber MUSS NICHT Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis sein. (Gabelstapler-FS)
Zertifikat ist eine simple BESCHEINIGUNG, z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, also eine Aussage über einen Zustand oder auch über eine Qualifikation
Schein wenn man vom Heiligenschein absieht, eigentlich nur eine Bescheinigung auf einem Stück Papier mit Stempel und Unterschrift des Ausstellers.

Nun noch zum spannenden CoC Certificate of Competence soll dem Namen nach ein Befähigungszeugnis sein, ist aber im nicht-angelsächsischen Raum weniger als nichts und selbst wenn es ein Befähigungszeugnis wäre, natürlich keine Fahrerlaubnis.

Am einfachsten sieht man es am Wort Flugschein, kann ein einfaches Ticket sein, kann ein Befähigungszeugnis sein, ist aber auf keinen Fall eine Flugerlaubnis !
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  #9  
Alt 28.08.2008, 15:28
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Schein

@Rotbart
Gott sei Dank ist die Diskusion pro und kontra welcher Schein ist besser oder gut/schlecht und alle wissen das es immer auf die Person ankommt.
Warum so vile Ösi das HR Patent machen dürfte sich auch herumgesprochen haben. Wenn nicht dann sollen sie in der Yacht ä Jacht revue lesen was da abgeht.
So nun zu den Scheinen.

Die meisten Ösi sagen zum Österreichischen Binnen Patent für Wasserstraßen
Donaupatent und da ist das >10 m gemeint.
Da wir ja viel blöder sind als unsere Deutschen Nachbarn muß man um unsere Seen zu befahren noch einen Schein machen der aber nicht für die See gilt sondern nur für den See Bodensee na ja OK ist halt so.
Vor jahren mußte man unseren Wasserstraße Bootsführerschein ?? 10 mal machen um von Wien nach Passau zu fahren. Nein nicht wenn du mit der Schönbrunn fahren willst sondern mit einem Sportboot, ist ja schon lang vorbei also geht doch a bisserl wos.

Ob das jetzt Befähigungsausweis, Bootsschein, Segelschein, Sportbootschein, Bootführerschein oder Sportbootführerschein genannt wird ich glaube alle meinen das Papier zum führen eines Wasserfahrzeuges unter Motor.
Kommisch das die Kroaten und sicher einige anderen Länder auch nur Schiffe Boote kennen wir müssen natürlich wieder genau trennen.
Damit haben auch 2 Verbände eine Berechtigung ihre eigenen suppen zu kochen.

SBF See reicht für den Einstieg wer mehr will kann sich dann entscheiden werde ich Segler oder bleib ich beim Motorboot und wählt freiwillig seine Ausbildung.

Deutsche dürfen mit einem Binnenpatent Wasserstraßen und auch Binnen Seen befahren ein Österreicher braucht dafür 2 Patente.

Ein Kroate hat überhaupt nur ein Patent
__________________
Gruß
Herbert
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  #10  
Alt 28.08.2008, 16:48
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen

Deutsche dürfen mit einem Binnenpatent Wasserstraßen und auch Binnen Seen befahren ein Österreicher braucht dafür 2 Patente.

Ein Kroate hat überhaupt nur ein Patent
...ALLE Menschen sind gleich- nur einige sind "gleicher"...;-)))
__________________

...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht...
Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
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  #11  
Alt 28.08.2008, 17:52
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N8falke N8falke ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
@Rotbart

So nun zu den Scheinen.

Die meisten Ösi sagen zum Österreichischen Binnen Patent für Wasserstraßen
Donaupatent und da ist das >10 m gemeint.
Da wir ja viel blöder sind als unsere Deutschen Nachbarn muß man um unsere Seen zu befahren noch einen Schein machen der aber nicht für die See gilt sondern nur für den See Bodensee na ja OK ist halt so.
Herbert, so eine Ansage von Dir als Erfahrenen und Kundigen zu lesen, tut schon weh, weil inkorrekt.

O.k. möglicherweise braucht man für den Bodensee ein eigenes Patent, da will ich mich jetzt nicht aus dem Fenster lehnen, aber für die übrigen Seen wie Atter- und Traunsee sowie mit einem genehmigungsinnehabenden Boot auf den anderen Seen, die eine solche Genehmigung bedürfen, gilt ebenfalls das "Donaupatent". Heißt ja ganz offiziell im "Örtlichen Geltungsbereich": Wasserstraßen und sonstige Binnengewässer" Und der "sachliche Geltungbereich" umfasst: Fahrzeuge jeder Art, bis zu 12 Fahrgäste, bis zu 10 m.

Vielmehr ist richtig, dass es auch noch ein Schiffsführerpatent 10m Binnen gibt, welches zwar wiederum für die Binnengewässer (Seen und Flüsse) gilt, nicht aber auf den Wasserstrassen.

Von beiden gibt es zu beiden dann noch eine internationale Ausfertigung, wohingegen bei diesem nicht zwischen Wasserstrassen und sonstigen Binnengewässern unterschieden wird. Ergo darf man mit dem internationalen Binnenpatent im Ausland auch auf Wasserstrassen fahren, in Österreich aber nicht.
__________________
Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!!
Dein/Euer Manfred
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Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht.
Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!!


Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus!
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  #12  
Alt 28.08.2008, 18:46
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Also ich versteh das ganze nicht wirklich, das es bei den Deutschen im Nürnberger Hafen geht aber bei uns im Hafen Wien nicht.

Na ja dann verkauf ma hod die HR Patente in Rab weiterhin
Is doch gaaannnnnnnnnnzzzzzzzzzz klar.....

Das Stück MDK am Nürnberger Hafen is einfach öde... Anstatt dem endlosen weiten Meer gibts da endlosen Beton

Ich wünsch unseren Österreichischen Freunden das es bald einen FB1 gibt der von den Kosten und dem Aufwand dem SBF See ähnlich ist.

Allerdings tun mir dann die käuflichen HR Hafenmeister leid... Da geht denen dann ein Teil der "Kundschaft" verloren

Gruß Carsten (der seinen SBF See am Nürnberger Hafen gemacht hat )
__________________
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  #13  
Alt 28.08.2008, 19:10
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Schein

@nachtfalke

Ich wohne zwar 5 autominuten von der Donau aber keine Binnenschein.
Mag daran liegen das ich als Kind von 1951 bis 1956 mit meinen Eltern Tag ein Tag aus die Donau von Passau bis Rumänien gefahren bin,
die waren Binnenschiffer

Also wie ist das jetzt genau mit den Ösi binnen

Wenn man das Bodenseepatent nicht mitrechnet.
1 Schein Wasserstraßen + IC
1 Schein Seen und Flüsse z.B. Inn und Pressegger See

ein Extra Gruß nach Kärnten
__________________
Gruß
Herbert
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  #14  
Alt 28.08.2008, 19:12
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Gummizwerg Gummizwerg ist offline
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Solange "unsere" beiden großen Vereine nur auf ihren eigenen Vorteil schauen und nicht auf die Wünsche potenzieller "Kunden" eingehen, wird auch der FB1 keine vergleichbare und zufriedenstellende Lösung werden (falls es denn jemals soetwas geben wird).

Leider vertritt sowohl der MSVÖ als auch der ÖSV nicht jene Leute, die mit ihrem 3-6m Schlauchbooten durch die Gegend gondeln....

Als ich damals mein 10m Donaudings gemacht habe, und die drei snobbischen und auf halbelitär getrimmten Prüfer vor mir gesessen sind, dachte ich mir auch schon, dass das einfach wieder mal ein Beispiel für die typisch österreichische Vereinsmeierei ist

Wenn ich oft höre, was alles in anderen Ländern unternommen wird, um "Landratten" den Bootssport schmackhaft zu machen, muss ich leider feststellen, dass wir hier leider absolut in der Steinzeit stecken!!

__________________
lg Wolfgang

"Es gibt viele junge, mutige Piloten, aber wenige alte, mutige Piloten!"
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  #15  
Alt 28.08.2008, 20:22
goeberl
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Zitat:
Zitat von Gummizwerg Beitrag anzeigen
Als ich damals mein 10m Donaudings gemacht habe, und die drei snobbischen und auf halbelitär getrimmten Prüfer vor mir gesessen sind, dachte ich mir auch schon, dass das einfach wieder mal ein Beispiel für die typisch österreichische Vereinsmeierei ist
wolfgang, beim binnenpatent prüfen aber meines wissens nach beamte von der zuständigen behörde. nur die prüfungen bezüglich fb´s sind von vater staat an private vereine übergeben worden.

lg martin
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