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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 22.03.2005, 21:22
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Führerschein im Selbststudium

Hallo
habs mit meinem 16jährigen Sohn gemacht. Letzten Freitag Prüfung für See und Binnen. Dauer ca. 6 Wochen. Kosten 121.--€ Prüfungsgebühr. Die Lernunterlagen haben wir gebraucht weiterverkauft (meine "alten" Unterlagen hab ich zum nachlesen behalten). Das einzig negative, dass mir der Inhaber einer Fahrschule (sehr höfflich) erklärt hat, dass die Prüfungen von den Fahrschulen organisiert werden, und ich mich hätte bei Ihnen melden müssen, um die Planung nicht zu erschweren.
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Helmut
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  #2  
Alt 23.03.2005, 08:09
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Hallo Helmut,

wie sieht das mit der praktischen Prüfung aus. Kann man die mit dem eigenen Boot machen.

Oder hattet ihr die Möglichkeit auf dem Prüfungsboot 'ne Runde zu drehen??
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  #3  
Alt 23.03.2005, 08:41
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Zitat:
Zitat von helbil
Hallo
... Das einzig negative, dass mir der Inhaber einer Fahrschule (sehr höfflich) erklärt hat, dass die Prüfungen von den Fahrschulen organisiert werden, und ich mich hätte bei Ihnen melden müssen, um die Planung nicht zu erschweren.
Das ist natürlich Quatsch! Beim DMYV kannst Du Dich direkt zur Prüfung anmelden - die Fahrschule organisiert da gar nichts! Musst halt alle Unterlagen mit einsenden. Prüfungstermine stehen auf den Seiten des DMYV.

Das Prüfungsboot steht allerdings fest. Das wird vom DMYV verpflichtet und Du zahlst bar für diese Prüfungsstunde an den Eigner (meist eine Fahrschule). In den Fahrschulen kann man allerdings im Vorfeld zum Training auch eine Praxis-Stunde buchen. Das ist empfehlenswert, auch wenn die Boote mit meist starrer Welle und Ruder sich fast wie ein PKW fahren. Ist aber natürlich anders als ein AB.

@Olaf: Überlegst Du wegen Evi - oder hat sie schon die Scheine? Für den Partner oder Kinder würd ich's immer im Selbststudium machen. Dem Neuling muss halt nur mal der Umgang mit Karte, Kursdreieck und Zirkel gezeigt werden.

Gruss Reinhard
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  #4  
Alt 23.03.2005, 08:56
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Zitat:
Zitat von Chester
. Ist aber natürlich anders als ein AB.

@Olaf: Überlegst Du wegen Evi -
Nun jaaa, ich möchte ja auch mal wieder Wasserski- oder mal Wakeboard fahren.

Der Kurs in unserem Yachtclub im Januar ist mangels Masse nicht zustande gekommen.

Allerding fängt im April ein Kurs bei der Volkshochschule an. Der theoretische Kurs kostet 55 Euronen. Aber auch die könnte man sich beim "Selbststudium" ja sparen, wenn das mit der Übungsstunde auf dem Prüfungsboot geklärt wäre.

Ich würde ja auch mein Boot zum Prüfungsort transportieren, wenn die Prüfer da mitspielen.
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  #5  
Alt 23.03.2005, 09:39
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Nun ja - die VHS für 55 Euro würd ich dann schon machen, denn gemeinsam lernt's sich lustiger.

Das Problem bleibt mit der Praxis. In Düsseldorf z.B. gibt's etliche Fahrschulen, wo man die Bootsfahrstunde buchen kann. In der Praxis wird geprüft: Knoten, An- und ablegen, Mann-über-Bord-Manöver, Fahrt nach Kompass (bei See). Eine Fahrstunde reicht meist, eine zweite kann nicht schaden. Bei mir waren immer so 6 Mann an Bord, die abwechselnd fuhren. 15 Euro hat's glaub ich gekostet und war von der Fahrschule in Essen gebucht.

Reinhard
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  #6  
Alt 23.03.2005, 11:47
Neptun Neptun ist offline
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Zitat:
Zitat von Chester
.... Das Prüfungsboot steht allerdings fest. Das wird vom DMYV verpflichtet und Du zahlst bar für diese Prüfungsstunde an den Eigner (meist eine Fahrschule). In den Fahrschulen kann man allerdings im Vorfeld zum Training auch eine Praxis-Stunde buchen. Das ist empfehlenswert, auch wenn die Boote mit meist starrer Welle und Ruder sich fast wie ein PKW fahren. Ist aber natürlich anders als ein AB. .....
Gruss Reinhard
Hi,
so ganz glaube ich dir das nicht, ich möchte dem sogar widersprechen.

Wenn ich die Bestimmungen noch richtig weiß, muss der Prüfling ein Boot mitsamt Bootsführer stellen, das als Mindestvoraussetzungen die nötigen Sicherheitseinrichtungen/Rettungsmittel/Beleuchtungsmöglichkeiten an Bord haben muss, dazu einen Steuerstand, (also nichts mit Pinnensteuerung und Schlauchi, wohl aber Schlauchi und Steuerstand) und für mindestens 4 Personen zugelassen ist.
Im Regelfall beinhaltet der Kurs bei einer Fahrschule auch die Nutzung eines Bootes für die Prüfung und ein paar Fahrstunden, um die notwendigen Manöver zu lernen.
Bei mir war es vor ein paar Jahren so, dass am Prüfungstag 4 verschiedene Fahrschulen ihre Prüflinge hatten, wobei vermutlich auch eine "private" Prüfung dabei war, denn die hatten ein so kleines Boot, das gerade mal so die notwendigen Plätze hatte. Die Boote waren alle in der 4,5 bis 5-m-Klasse und hatten relativ schwache Aussenborder dran.

Wer sich um das ganze organisatorische Drumherum selber kümmern kann/will, der kann durchaus den FS ohne Fahrschule machen.

Grüße
"Neptun"
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  #7  
Alt 23.03.2005, 12:05
lippi lippi ist offline
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Hi
letztes Jahr wurden die Prüfungsboote in Düsseldorf von 2 Fahrschulen gestellt, für die Prüfungsfahrt musste man 15 Euro an den Bootseigner (Fahrschule) zahlen,
man konnte vorher bei den Fahrschulen Übungsstunden buchen (nur Praxis)
dabei wurde man genau auf die Prüfungsmanöver vorbereitet.
Die Boote waren ca 7-8m Verdränger mit Diesel und starrer Welle, die immer nur im Standgas gefahren wurden.
Zumindest eine Übungstunde ist zu empfehlen um das Boot kennen zu lernen.
Ausserdem wissen die natürlich genau was in der Prüfung gemacht wird.
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Gruß Thomas

Zebec mit Suzuki DT4
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  #8  
Alt 23.03.2005, 12:08
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hmmmh - es kann natürlich sein, dass die Fahrschulen das Prüfungsboot gestellt/gebucht haben, nicht der DMYV. Aber ich hatte auch 2 "Selbststudierer" auf dem Boot und wir haben direkt an den Eigner des Prüfungsbootes gezahlt - während die Anmeldung und die Prüfungsgebühren an den DMYV über die Fahrschule abgewickelt/bezahlt wurde. Aus unserer Fahrschultruppe haben sich 4 Personen auch noch vor der Prüfung eine private Praxisstunde gebucht.

In Düsseldorf waren 80 Mann/Frau in der Prüfung - da hätte ich den Praxis-Prüfer gerne mal gesehen, wenn er auf einzeln gestellte Boote gemusst hätte. Da ging's zack-zack mit militärischem Drill (die spinnen, diese DMYV-Funktionäre).

Prüfungsboote (es waren 2-3 und auch 2-3 Prüfer) waren dort 7-8m-Kabinenboote mit Diesel und starrer Welle mit Ruder. Gashebel hinter die V-Raste und in gemächlichem Tempo ging's los. Also nix mit AB's.

Bin gespannt, was andere so für Erfahrungen gemacht haben.
Hat hier denn noch niemand niemand alles selbst abgewickelt?

Reinhard

edit: hat sich mit lippi überschnitten!
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  #9  
Alt 23.03.2005, 20:42
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wir haben die Prüfung auf unserem eigenen Boot gefahren, war sogar Vorausetzung. Jede Fahrschule hatte sein eigenes Boot, und die Prüfer haben entsprechend, und sehr freundlich, die Boote gewechselt. D.h. er ist zu uns nur wegen meinem Sohn ins Boot gestiegen. Ein Fahrschulboot war gerade so groß, dass 4 Personen drin Platz hatten.
Nur sehr wenige Prüfungen werden vom DMYV organisiert, die meisten von den örtlichen Fahrschulen, die die Räumlichkeiten und Stege organisieren. Ist aber vieleicht nicht in allen Bundesländern gleich.
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  #10  
Alt 24.03.2005, 09:11
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Tja - vielleicht liegt's ja auch an der "Massenabfertigung" hier an Rhein und Ruhr, besonders bei den Prüfungsterminen vor dem SommerUnd vielleicht ist's ja auch tatsächlich anders möglich. Ein Anruf beim DMYV würde es klären!

Reinhard
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  #11  
Alt 25.03.2005, 12:59
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
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@ chester

Du sagtest, du hast den Schein bei einer FS in Essen gemacht. Warst Du auch bei dem "Magier, Hypnotiseur, Dachdecker, etc"?

Gruss

Peter
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  #12  
Alt 25.03.2005, 14:48
nordy nordy ist offline
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Zitat:
Wenn ich die Bestimmungen noch richtig weiß, muss der Prüfling ein Boot mitsamt Bootsführer stellen, das als Mindestvoraussetzungen die nötigen Sicherheitseinrichtungen/Rettungsmittel/Beleuchtungsmöglichkeiten an Bord haben muss, dazu einen Steuerstand, (also nichts mit Pinnensteuerung und Schlauchi, wohl aber Schlauchi und Steuerstand) und für mindestens 4 Personen zugelassen ist.
Kann ich voll unterstreichen.
Der Prüfling hat das Boot - in der Regel über die Fahrschule - zu stellen.

Ob man sein eigenes Boot zur Prüfung mitbringen kann, wage ich zu bezweifeln.

In jedem Fall muss es so beschaffen sein, dass die vorgeschriebenen Manöver wie Mann über Bord vorschriftsmässig durchgeführt werden können.

Und warum sollte ein Prüfer dem Bootsbesitzer den Bonus einräumen, die Prüfung auf einem ihm bekannten und somit auch leichter zu beherrschenden Kahn zu machen.
Dann wären alle anderen, die die Prüfung auf einem relativ grossen und vielleicht von nur 2 oder 3 Fahrstunden her bekannten Kahn machen müssen, klar benachteiligt.

Ich habe die Prüfung für den SBF See im letzten Jahr auf dem Kajütenboot einer Fahrschule bei starkem Wind machen müssen.
Die Navigation war wegen der hohen Windlast sehr schwierig.
Das Fahren mit dem eigenen Sportboot wäre dagegen ein Kinderspiel gewesen.

Ich meine, gleiche Bedingungen für alle, oder ?

Gruss Nordy
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  #13  
Alt 25.03.2005, 22:37
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@ Nordy, Du kannst mir schon glauben, wenn ich schreibe, dass wir die Prüfung auf unserem eigenen Boot gefahren haben. Es zwingt Dich niemand, Dir eine Fahrschule mit einem großen Kutter auszusuchen.
Wie bereits gesagt, ist möglich, dass die Geschichte von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
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  #14  
Alt 26.03.2005, 00:38
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Zitat:
Zitat von nordy

Ich meine, gleiche Bedingungen für alle, oder ?

Gruss Nordy
Dann dürften "alle" nur auf einem Boot die Prüfung ablegen, oder?
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Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!!
Dein/Euer Manfred
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Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht.
Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!!


Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus!
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  #15  
Alt 26.03.2005, 09:09
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Und hier:

Sportbootführerscheinverordnung

§6 Abs. 4:

(4) Für die Abnahme der praktischen Prüfung: hat der Bewerber ein Sportboot mit einem Bootsführer zu stellen, der eine Fahrerlaubnis haben muß. Der Prüfungsausschuß kann ein Sportboot ablehnen, wenn es nicht verkehrssicher ist oder aufgrund seiner Bauart, Sicherheitsausrüstung, Größe oder Tragfähigkeit für die Prüfung ungeeignet ist. Das gleiche gilt, wenn das Sportboot nicht mit den Gegenständen ausgerüstet ist, die für die in der praktischen Prüfung auszuführenden Manöver erforderlich sind.
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