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  #1  
Alt 26.08.2008, 10:08
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nochmals: Trailer/Gewicht/Stützlast

Nochmals, weil ich es nicht verstanden habe (trotz Suche, aber jetzt bin ich noch verwirrter...):

Kann ich bei meinem gebremsten 750-kg-Trailer noch bei der Berechnung die Stützlast abziehen?

Ganz konkret: War gestern auf der Waage:

Anhänger wiegt angehängt 740 kg.

Abgekuppelt wiegt er 790 kg.

Okay, ich kann noch den Anker rausnehmen und die Batterie ausbauen, dann werde ich auch abgekoppelt auf 750 kg kommen. Also ein echtes Problem sehe ich nicht...

Ich habe übrigens eine 1000 kg-Achse drunter, aber eine Auflastung bisher nicht in die Papiere eintragen lassen, weil ich noch keine Herstellerfreigabe erfragt habe. Also kann ich mir sicher sein, dass der Trailer auch bei 40 kg zuviel nicht zusammenbricht...

Wer kann mir sagen

- wie genau (abgehängt oder angehängt?) gewogen wird?
- wie die Toleranzen sind, bin ja nur knapp über 5 % drüber... ?

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus


Geändert von KlausB (26.08.2008 um 10:42 Uhr)
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  #2  
Alt 26.08.2008, 10:51
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Hallo Klaus,

machs doch einfach und ruf beim TÜV mal an, dann hast sofort eine fachmännische Aussage auf die Du Dich verlassen kannst.

Soweit ich weiß und ich kenn auch nichts anderes darfst Du die Stützlast nicht abziehen. Von einer Toleranz hab ich auch noch nie was gehört.
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Lg Andy & Melanie

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  #3  
Alt 26.08.2008, 11:01
haschibischel
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hallo,

mir wurde es von einem so erklärt:

Nochmal:
Es wird unterschieden:
Achslast des Anhängers im angekuppelten Zustand (somit ohne Stützlast)
und
Anhängelast = Gesamtgewicht des Anhängers abgekuppelt (=Stützlast und Achslast).
nach der 19.ÄnderungsVO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die anhängelast von 1-achsigen Anhängern (2-achsig mit Achsabstand unter 1 Meter) definiert als Achslast und Stützlast.

Eine Überschreitung der Stützlast stellt sich beim Achsweisen-Verwiegen des Zugfahrzeugs heraus und wird dort geahndet. (Übrigens auch eine Unterschreitung der Minimalstützlast)

folgendes Beispiel
PKW leer 1500 kg
zGG 2200 kg
Achslast Vorne 1000 kg
Achslast hinten 1200 kg
Anhängelast 1500 kg
Übungsannahme PKW ist vollbeladen

Fall a) Trailer mit 1000 kg zGG
tatsächlichen Gewicht von 1300 kg (1200 kg Achslast und 100 kg Stützlast)

PKW 2200 kg + 100 kg Stützlast
tats. Achslast hinten 1300 kg
Überschreitung der Achslast des PKW hinten um 100 kg
Überschreitung des ZGG des PKW um 100 kg
Überschreitung der Achslast des Anhängers um 200 kg
Überschreitung des ZGG des Anhängers um 300 kg
keine Überschreitung der Anhängelast (der PKW darf ja 1500 kg ziehen)

= 4 Verstöße

Fall b) Anhängelast nur 1000 kg
dann kommt noch die Überschreitung der anhängelast dazu

= 5 Verstöße

Toleranzen und Abladegrenzen habe ich mal außen vor gelassen.

(Ob ich als Polizeibeamter jetzt alles so ahnde oder nur den schwersten Verstoß, (=Opportunitätsprinzip) lasse ich mal dahingestellt.

Alle Klarheiten beseitigt?
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  #4  
Alt 26.08.2008, 11:24
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Hallo Torsten,

diese Erläuterung von Marcus hatte ich auch schon gefunden. Wird denn de facto eine solche achsweise (einzelne) Messung durchgeführt?

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #5  
Alt 26.08.2008, 11:49
haschibischel
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Hallo,

wurde erst einmal angehalten,
da war sichtkontrolle,
ich durfte weiterfahren aber andere mußten auf die wagge,

gruß Torsten
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  #6  
Alt 26.08.2008, 12:25
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Hallo Torsten,

diese Erläuterung von Marcus hatte ich auch schon gefunden. Wird denn de facto eine solche achsweise (einzelne) Messung durchgeführt?

Klaus
Schlicht und ergreifend JA
Die Kontrollen haben "tragbare" Waagen, die überall aufgebaut werden können (beliebiger Parkplatz) und dann wird eben jede Achse gewogen. Die Zeiten der stationären (kies) Waagen sind vorbei.

Aber Du kannst ja dann Einspruch einlegen und bezweifeln ob die transportable Waage vor dem Wiegen auf die örtliche Schwerkraft kalibriert wurde
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  #7  
Alt 26.08.2008, 12:38
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Kleinandi Kleinandi ist offline
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Hallo Klaus

Dein Anhänger würde im Kontrollfall angehängt kontrolliert und darf dann die 750 kg nicht überschreiten..............................Also bist Du mit 740 KG im grünen Bereich.
Ab einer überschreitung von 5 % würdest Du im Kontrollfall zur Kasse gebeten.

So wurde es mir bei einer Überprüfung mit Wowa gesagt..........................
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  #8  
Alt 26.08.2008, 13:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von Kleinandi Beitrag anzeigen
Hallo Klaus

Dein Anhänger würde im Kontrollfall angehängt kontrolliert und darf dann die 750 kg nicht überschreiten..............................Also bist Du mit 740 KG im grünen Bereich.
Ab einer überschreitung von 5 % würdest Du im Kontrollfall zur Kasse gebeten.

So wurde es mir bei einer Überprüfung mit Wowa gesagt..........................
Hi
ich frage mich immer wo das 5% Märchen herkommt ???? von 2% bis 5% kostet es € 30,-- !!

und die Sache mit der Stützlast 50 kp ist nur dann richtig, wenn damit die Achslast der Hinterachse (Zugfahrzeug) nicht überschritten wird, hast Du also noch den 200 kw Motor im Kofferraum wird es eng !!!!

Korrektur :

die 30,-- gelten nur für KFZ mit Anhänger deren zuläss. Ges.-Gewicht 2t übersteigt !! (das war bei mir so)

Geändert von rotbart (26.08.2008 um 13:25 Uhr)
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  #9  
Alt 26.08.2008, 14:04
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Hallo

Das Märchen hat mir ein Polizist beim Wowa Fahrsicherheitstraining erzählt................Und vor kurzem wurde selbiges bei einer Verkehrskontrolle während der Urlaubszeit in den Medien erwähnt.

Demnach Hänger bis 2t 5-10% 10 Euro (also erst ab 5%) 10-15% 30 Euro 15-20% 35 Euro danach Bußgeld + Punkte

Hänger über 2t ab 2-5% 30 Euro danach Punkte
__________________

Geändert von Kleinandi (26.08.2008 um 14:12 Uhr)
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  #10  
Alt 26.08.2008, 15:40
rotbart
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Hatte ich doch oben schon korregiert, so lautet es genau
Zitat:
a) bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt
Man könnte nun philosophieren was "deren" bedeutet denn es gibt ja auch noch (b)
Zitat:
b) bei andere Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme
und da steht nix von Anhängern. Also könnte man........


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  #11  
Alt 27.08.2008, 10:21
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Das Gewicht des Automotors lastet ja auf der Vorderachse, und beim Kfz dürften wir auch noch so viel Platz haben, dass uns die 50 kg Stützlast nicht über die für die Hinterachse (des Autos) zulässige Belastung bringen.

Werde aber auf jeden Fall noch den Anker und ein paar Kleinigkeiten mit nach vorne ins Auto nehmen, dann ist weder Hänger noch Zugfahrzeug, weder an- noch abgekoppelt, überladen.

VG

Klaus
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Klaus

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  #12  
Alt 27.08.2008, 10:28
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Guten Morgen Klaus,

wann und wo geht es bei Euch heuer hin?
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