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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Keine CE beim Boot. Aber später wurde gemeldet, daß die Käufer eine Konformitätserklärung vom Verkäufer erhalten hätten - (vermutlich dieses italienische Papier) und der ADAC das Boot zugelassen hätte. (Jetzt akzeptiert der ADAC aber diesen italienischen Wisch leider nicht mehr). Wieder andere haben offensichtlich vom Hersteller per Email eine individuelle CE-Bescheinigung erhalten - nur der Hersteller antwortet nicht mehr, auch die Website ist tot (aber noch im Google-Cache). Die Warnungen bezogen sich mehr auf das Boot bzw. die Qualität der Chinaboote, aber ich finde für den Preis ist die Qualität voll ok. Viele Bauteile (Ventile, Griffe, Ruder, Repset sind sogar absolut gleich wie bei Allroundmarin - lediglich die Scheuerleiste ist einfacher Machart). Und wie gesagt: eigentlich hat das Boot auch eine CE - nur ich komme nicht (mehr an den Hersteller) ran. Ansonsten Nur der Hersteller kann eine CE-Erklärung abgeben, der Händler kann eine CE-Erklärung maximal weiterreichen. Schorsch |
#2
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Zitat:
Wenn Du nicht mehr an die Werft in China oder Taiwan herankommst, dann solltest Du einen Importeur D/Boot-Fabrikats innerhalb der EU ausfindig machen für dieses Dokument, schließlich schreibt die EU das seit 1997/1998 vor, und die meisten Händler, zumindest die Seriösen, handeln danach und sorgen für die richtige Dokumentation vor. Auch im Raum München sind diese Händler bekannt! Wir können hier nur vor diesen "Exoten-Käufen" immer wieder warnen, schließlich gibt es hier genug Herstellerwerften bzw. Importeure in der EU, wo man ordentliche Schlaucherl kaufen kann mit der nötigen bzw. erforderlich Zulassungsdokumentation, und diese müssen nicht teurer sein! |
#3
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Zitat:
Nur diesen Wisch will hier in der Region keiner anerkennen, in Italien reicht wohl die Zertifizierung für die gesamte Bauserie, unsere wollen die eine individuelle Zertifizierung für jedes Boot mit der individuellen CIN im Dokument. Ich habe nachgelesen, dies ist laut EU-Vorschrift nur erforderlich für CLASS A oder B , bzw. für Boote über 12m Länge! Erinnert mich an die Rückdatierung des Auto-Tüvs: Bayern datiert nach wie vor zurück, in anderen Bundesländern wurde es nie gemacht oder ist bereits abgeschafft! ??? die verlangen nur das 3-5 fache für die gleiche Bootsgröße! Schorsch |
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