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#1
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Aber genau dafür hab ich doch die Bootsversicherung mit Trailerhaftpflicht, glaub das kann man gar nicht abwählen ...
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Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#2
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Hallo zusammen,
Heute ist es doch so, das man gar nicht so blöd denken kann, wie es kommen kann, am Ende bleib doch oft beim normal betrachtet, Unschuldigen zumindest eine teilhaftung. Heute muss man ja möglichst jedes noch so kleine gebuddelte Loch absichern, könnte ja jemand drüber stolpern können, und sich verletzen, und selbst wenn der Geschädigte betrunken ist, ein Gericht wird heute sicher erst mal die Sorgfaltspflicht überprüfen, und dann,..... Also ich kenn schon, nicht mich betreffend,.... noch, einige Beispiele, da kann man nur noch den Kopf schütteln. Also ich möcht mich nicht mit ner Klage beschäftigen müssen, wenn ich da mit einem kleinen Betrag das Risiko weiter geben kann.
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Gruß Micha |
#3
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Zitat:
Hier kann man doch ewig diskutieren. Zu prüfen für Harry ist doch ob der Trailer beim Boot dabei ist oder ob extra notwendig ist. Fertig. |
#4
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Bei manchen Versicherungen steht im Kleingedrucken das der Trailer nur versichert ist wenn das Boot auch drauf ist....
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Gruß Michi |
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