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#1
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Man sollte auch mal einen Blick in die Bedingungen seiner Privathaftpflichtversicherung werfen.
Nicht versicherungspflichtige eigene Kraftfahrzeuganhänger sind mitversichert. (also grünes Kennzeichen) so stehts in meiner Privathaftpflicht. Gruß Jochen |
#2
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Zitat:
das kleingedruckte und die ausschlüsse kommen meist erst bei einen richtig Beschissenen Unfall heraus. Das Schreibt Dir dann deine Versicherung... denn da kennen Sie sich sehr gut aus!!! Anfänglich waren die auch mitversichert ( Namen sage ich keine... hatte 3 Buchstaben ). Stand auf auf dem CP( it.) auf der Trailerfläche..Kinder Turnten darauf rum..abgerutscht Fuß aufgeschlitzt... Trailer war abgekuppelt und kein Boot drauf.... Gut das ich Italienische Verwandte habe... danach habe ich etliches geändert!!!! Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#3
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Hallo Harry,
mach es doch so, wie ich es mit dem Trailer hatte: Schwarzes Kennzeichen, dann darfst Du auch etwas im Boot transportieren, was nicht zum Wassersport gehört: Ich habe z.B. einen zerlegbaren Gartenschuppen nach Kroatien im Boot transportiert. Wie schon von anderer Seite geschrieben, kostete die Versicherung ca. € 20,00 pro Jahr. Eine Aufforderung Steuern zu zahlen habe ich nie bekommen. Trailer extra haftpflichtversichern: Er ist dann auch im ABGEKOPPELTEN Zustand versichert, was bei einer Versicherung über die KFZ-Versicherung nicht der Fall ist. Hast Du jedoch im angekoppelten Fall einen Schaden, den der Trailer verursacht, wirst Du in der KFZ-Versicherung im Schadenfreiheitsrabatt herunter gestuft. Gruß Peter |
#4
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ja Peter, genau das ist jetzt mein Plan
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#5
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Für euch zur Info. Habe gerade mit W & W telefoniert.
Bei W & W ist der Trailer Haft und Kasko versichert. Alle AGB s s die auf das Boot zutreffen , sind auf den Trailer übertragbar. Und es ist egal, ob das Boot auf dem Trailer steht oder nicht, ob das Boot mit Trailer geklaut wird , oder nur der der Trailer...wurscht . Eine feste Versicherungssumme (feste Taxe), die aufgeteilt wird in Boot, Motor,Trailer,Zubehör und nach diesen Summen wird im Schadenfall reguliert.
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
#6
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#7
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Zitat:
nix für Ungut - aber was hat das mit dem Trailer zu tun ? - NIX Wenn da jemand unbefugt drauf rumturnt sollte er/sie/es aufpassen dass es keine Watschn gibt. Aber sicher melde ich das nicht irgendeiner meiner Versicherungen ? Oder versteh ich das falsch ? Mir geht es drum wenn der auf dem Vereinsgelände steht, im Winterlager, ... und etwas damit passiert. Er rollt auf ein Auto (mit oder ohen Boot), ... Und mein Hänger irgendwie für was "Schuld" ist. Da ich bei W & W bin sehe ich das entspannt.
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mit besten Grüßen Dirk |
#8
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Ja Dirk,
im Ausland, vor allen Dingen in Italien.. ticken die Uhren anders. Vor allen Dingen wenn Personenschäden entstehen!!! Du kannst ja gerne mal einen Radfahrer verschuldet oder unverschuldet vom Rad holen... Wie gesagt, der Mann von meiner Coussine ist ein " Ranghoher Carab..." er hat mir das erklärt... wie lange das dauert... bis das geklärt ist... und so lange bleibst du da......ggf. auch ausserhäusig Du kannst ja mal Diskutieren, wer am längeren Hebel sitzt. LG Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
#9
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Zitat:
Wenn jemand unbefugt auf meinem Besitz rumturnt und sich dann dabei verletzt soll ich dafür haften ? Die Spinnen die Römer oder gerne auch die Italiener. Nach dem Urlaub in SanRemo vor dem Trockentreffen ist mein Italien Bedarf für die nächsten Jahre erst mal eh wieder gedeckt. Da gibts einfach viel schönere Länder und Gegenden (meine Meinung)
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mit besten Grüßen Dirk |
#10
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Ja Robert, das interessiert mich auch Was hättest du anders machen können damit sich ein spielendes Kind nicht verletzt? Ich sehs so wie Dirk: ein fremdes Kind tanzt auf deinem Trailer rum und verletzt sich..........
Vielleicht bist du schuld dass du überhaupt einen Trailer hast Da fällt mir ein dass in Italen so eine Versichersumme von 15 Mios vorgeschrieben ist-die meisten aber mit 7,5 Mios anreisen......... das reicht denen wohl nicht.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#11
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Der Trailer war damals auf dem Campingplatz de la Rose abgestellt. Der Trailerplatz ist ein Stück Wiese, direkt auf dem Campingplatz. Keine Zaun nur ein " Absperrband". Somit für jeden zugänglich.
Das Kinder darauf rumturnen...ist nicht gewünscht, aber passiert. Das Kind stürzte auf dem Trailer und geriet mit dem Fuß hinten zwischen die Sliprollen und schlitze sich den Fuß auf... Krankenwagen..Arzt..Nähen..viel Aufregung. Argumentation... des Campingplatz ,abstellen auf eigene Gefahr ( ohne Rechtliche Verpflichtungen und Versicherung des CP ) jedoch Kostenpflichtig. Argumentation Polizei... es sind Kinder..der Trailer muss so gesichert sein, das niemand gefährdet werden kann. Adecken mit Plane/ Netz etc. Du bist im Ausland...gut das ich Hilfe hatte!!! Lg Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen. Boot nach refit fertiggestellt |
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