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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 08.10.2006, 23:50
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Schein

Das 1. was ich machen würde wäre mit der Versicherung sprechen.
Die haben kein Problem mit dem HR Patent und das im ganzen Mittelmeer.

Und die MUß ja zahlen wenn es imVertrag steht und nicht der MSVÖ

Beim Italien Patent wirst du auch in Kroatien keine Sorgen haben, denn denen ist es auch egal. Wichtig ist im Grunde genommen das es ein anerkanntes Patent ist. Nur die Deutschen haben halt andere Gesetze dem Österreichischen Staat ist es auch egal den die können ja nichts vorschreiben mangels eigener Küste, da gilt auch nicht Flagge und Ösischein.

ein Freund von mir, Ösi fährt mit dem SBF und Felix, ist sicher bekannt aus div. Foren als Fischer, hat bei Venedig ein Haus und Boot und fährt mit dem SBF und ist auch Ösi.
Wenn sie den SBF bei diesen beiden nehmen warum sollte es beim HR Schein anders sein.
Das war nun die 1001 Antwort aber weiterhelfen wird sie dir nicht
Das Problem bei uns Ösi ist der Umstand das bei Scheinfragen viele Deutsche ihre Sicht schreiben bzw. der Autoführerschein verglichen wird.

Den Autoschein als Beispiel kannst vergessen das ist geregelt Bootsscheine nicht. Deutsche Scheine sind auch mit Ösischeinen nicht vergleichbar mangels FB1. Was würde in Deutschland für Aufruhr herrschen wenn der SBF ersatzlos gestrichen würde und der SKS nun an seine stelle treten würde.
__________________
Gruß
Herbert
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  #17  
Alt 13.10.2006, 18:56
rotbart
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Zitat:
Zitat von werner.pirker
1000 Antworten aber ich bin um nix schlauer ...

ich arbeite & wohne in Italien, nach Österreich zu fahren ist umständlich, den Hauptwohnsitz habe ich aber noch immer dort ... unser Boot liegt in der Tenuta Primero in Grado ... z.Zt. nehmen wir immer einen Freund mit, der den Führerschein hat ... Boot Solemar b51 mit mercury 75 PS .. ich: Österreicher.

...
Also die Beantwortung Deiner Frage ist eigentlich einfach, denn :

Du wohnst in I und das Boot liegt in I => melde das Boot in I an und mach den I schein !!! Der gilt nur wirklich überall und auf einem I Boot sowieso. Damit kannst Du auch nach Albanien oder Griechenland etc. etc.
einziger Nachteil (für einige ) es hängt halt die I-Flagge hinten
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  #18  
Alt 13.10.2006, 19:36
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DieterM DieterM ist offline
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Ergänzung:

- kleine Boote bis (?) werden nicht amtlich angemeldet, dafür hat der Italiener das Eignerhandbuch als Bootszulassung und ev. je nach Baujahr auch die RINA zertfizierte EU-Homologation, ferner die Outboarder Homologation vom Transportministerium. Was er in Italien unbedingt aber haben muß ist die Haftversicherung. Erst oberhalb 40 PS Motorleistung braucht der Italiener einen Befähigungsnachweis.

Neuerdings muß auch ein Italiener mit einem motoriserten Boot in kroatischen Küstengewässern ein Patent haben, auch mit weniger als 40 PS. Sonst darf er dort von Italien kommend nicht einfahren.

Lediglich in bestimmten Gewässern, wie z.Bsp. in der Lagune von Venedig, müssen italien. Spotboote eine Extra-Zulassung haben.
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  #19  
Alt 13.10.2006, 20:36
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Ergänzung:

- kleine Boote bis (?) werden nicht amtlich angemeldet, dafür hat der Italiener das Eignerhandbuch als Bootszulassung und ev. je nach Baujahr auch die RINA zertfizierte EU-Homologation, ferner die Outboarder Homologation vom Transportministerium. Was er in Italien unbedingt aber haben muß ist die Haftversicherung. Erst oberhalb 40 PS Motorleistung braucht der Italiener einen Befähigungsnachweis.

Neuerdings muß auch ein Italiener mit einem motoriserten Boot in kroatischen Küstengewässern ein Patent haben, auch mit weniger als 40 PS. Sonst darf er dort von Italien kommend nicht einfahren.

Lediglich in bestimmten Gewässern, wie z.Bsp. in der Lagune von Venedig, müssen italien. Spotboote eine Extra-Zulassung haben.
N'abend Dieter
Na ist ja alles korrekt, aber mit 75 PS, muß er nun mal einen FS haben und mit I Flagge hinten dran ist doch alles (für ihn) viel einfacher und das Teil muß ja sowieso EU CE haben, also braucht er die RINA nicht bemühen.

Der Rest sind (je nach Länge) doch keine Hindernisse, und noch dazu mit Wohnsitz in I
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  #20  
Alt 13.10.2006, 22:08
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Zitat:
Zitat von rotbart
..
...ist doch alles (für ihn) viel einfacher und das Teil muß ja sowieso EU CE haben, also braucht er die RINA nicht bemühen.

...
I
??? ... und das zertifiziert die RINA für die Werft ungefähr ab 1998-1999, davor war das Transportministerium dafür zuständig. Und die Werft gibt diese Zertfizierung mit dem neuen Boot ab.

Wenn Du noch nie sowas gesehen hast, dann schau Dir mal meine italienische EU- Bootszertifizierung bei passender Gelegenheit an. Diese gibt nicht nur die CE-Klassifizierung an, sondern bestätigt, das das Boot nach bestimmten Normen und Maßen gebaut wurde und für soundsoviel Motorisierung freigegeben ist. Früher hat das das Transportministerium gemacht und das Boot nach der 6 Meile bzw. 12 Meilen bzw. offshore Klassifizierung freigegeben. Auch ein solche Kopie eines Originals habe ich hier vorliegen.
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  #21  
Alt 14.10.2006, 09:08
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Wenn Du noch nie sowas gesehen hast, dann schau Dir mal meine italienische EU- Bootszertifizierung bei passender Gelegenheit an. Diese gibt nicht nur die CE-Klassifizierung an, [B
sondern bestätigt, das das Boot nach bestimmten Normen und Maßen gebaut wurde [/B]........schlaumei
Dieter bitte nicht

ich habe dies schon öfter und sogar für große Dampfer gesehen, das ist nicht Erfindung der RINA, sondern sind allgemeine Klassifikationen nach EU Recht, die überall nachzulesen sind und auch in D / F etc Classifikationvorschriften sind.
Das gab es alles schon bevor es die RINA gab (damals gab's aber noch keine EU)

Das rot angemerkte ist der Sinn einer Klassifizierung.

Aber jetzt bitte an dieser Stelle nicht weiter - OK
Roland
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  #22  
Alt 15.10.2006, 10:59
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spalo
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Papierkram der Österreicher

Hallo Austrianer,

meine Großtante war zwar Kaiserin von Österreich (die Sissi) , ich jedoch bin mehr als froh ein Deutscher, mit deutschen Sportbootführerscheinen zu sein.
Aber es wird sich doch in A eine Behörde finden, die verbindliche Auskunft geben kann.

Gruß Spalo
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  #23  
Alt 15.10.2006, 19:08
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Servus werner.pirker

Zunächst mal Grüße übern See, falls du doch mal in Ö bist.

Ich habe vor vielen Jahren das kroatische Küstenpatent gemacht und bin damit selbstverständlich nur in Kroatien gut "gefahren".

Nun, da mich aufgrund der Nähe die Laguna bei Grado, Lignano.... zu interessieren begann, hab ich mich erkundigt und machte vor zwei Monaten den Ö - Schein, das internationale Binnensee und Fluß - Schiffsführerpatent.

Grund: ein hier nicht namentlich zu erwähnender Prüfer des Amtes der Kärntner Landesregierung, welcher auch ein öffentliches Amt (Bürgermeister in P..., vielleicht weißt schon?) bekleidet, gab uns den Hinweis, dass Italien den Ö-Schein in küstennaher Fahrt akzeptiert. Aber halt nur akzeptiert, was wiederum den Schluß zulässt, dass Du bei einer Kontrolle (die soll es aber fast nicht geben, Tourismus und Nachbarn und so...) alleine da stehst und dann dem Carabinieri zu erklären hast, dass da irgendwer irgendwas g'sagt hat.

Aber das ist halt ein Kompromiss, mit dem ich leben muss, da ich den FB 2, mitsamt diesen Nachtfahrten und geforderten hunderten Seemeilen für mein Schlaucherl einfach für überdimensioniert halte. Naja, vielleicht ist die Kombination Ö-Schein, der in I so oder so akzeptiert wird, mit dem HR-Schein, der von fundierter Kenntnis küstennaher Hochseeschifffahrt zeugt ( ) gerade der richtige Mix.

Der HR - Schein alleine ist 100 %ig zu wenig für Italien.
Grüße, und übrigens, hast den Aufruf gelesen, wonach sich ein Kärntner Schlauchboot Stammtisch abzeichnet ?

Manfred aus Pörtschach.
__________________
Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem..............................
...ein Schaf sein.
Albert Einstein.
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