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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #46  
Alt 13.06.2008, 14:09
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Es stimmt schon, dass das "Urteil" selbst was anderes ist, aber eine Feststellung eines Gerichts hat eben auch seine Gültigkeit.
Wenn nicht, wäre das ganze Urteil ja nicht gültig, oder?

Das können sicher Rechtsanwälte genauer erklären...
NEIN, die Begründung ist KEINE FESTSTELLUNG eines Gerichtes , sondern die Erklärung, warum die Herren den Roben so ein Urteil gefällt haben, und es gibt einen alten Spruch
auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand

und den können wir auch nicht nachweisen
  #47  
Alt 15.06.2008, 14:06
Benutzerbild von franz251249
franz251249 franz251249 ist offline
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Boot Infos

Daumen runter Also........

........meine Frau und ich haben auch beim Koller das FB II gemacht, der "Führerschein" wurde ausgestellt vom "Verband Konzessionierter Schiffsführerschulen Österreichs", und hat, wenn ich mich noch richtig erinnere, pro Person so ca 350-400 Euronen gekostet.
Es war zwar recht interessant und der Vortragende, Herr Kaiser, gab sich alle Mühe und konnte jede Frage beantworten, aber es war UMSONST, denn hinterher erfuhren wir erst, dass diese Scheine nicht anerkannt werden sondern nur die offiziell ausgestellten vom MSVÖ.

Damit ist mir dann auch klar geworden, warum bei der Prüfung kreuz und quer geschummelt wurde, Teilnehmer den Platz verliessen und anderen halfen.

Und was konnten wir damit machen? Nichts - denn anerkannt werden auch nur die offiziellen Dokumente vom MSVÖ.

Dieses Schein ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist.!!!

Konnten damit weder in Slowenien, noch in Kroatien noch in der Türkei ein Boot bekommen. Dies gelang nur in Griechenland und in Malta, aber da hat keiner nach einem Schein gefragt!

Also rausgeworfenes Geld!!!!!!!!!

Einmal ein gepflegtes Abendessen bei einer Flasche Rotwein ist sicher der bessere Weg, sein Geld anzulegen!


Liebe Grüße aus Wien


Franz
__________________
Isis Noreia - einst Göttin des Wassers, die Donau war ihr heiliger Fluß - jetzt eine Coronet 24 Family
  #48  
Alt 15.06.2008, 14:55
hobbycaptain
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danke, endlich mal einer, der aus Erfahrung mit dem Koller-FS spricht .
  #49  
Alt 16.06.2008, 13:31
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Noch mal kurz nachgefragt:

Um welches Patent handelte es sich, wann wurde es ausgestellt und ist auch ein IC dabei ?

Es ist nämlich auch so, dass den kroatischen Behörden zB der Österreichische Schein überhaupt nicht interessiert, sondern nur der IC.

Seit neuestem werden aber auch diese nicht mehr ordentlich kontrolliert, es sei denn, man verwendet die Nummer dieses Ausweises auf der Personenliste (kein Nachteil )
  #50  
Alt 16.06.2008, 15:00
goeberl
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berny, kann man so ein plastikkarterl überhaupt als identitätsnachweis verwenden? ich mein jetzt mal ganz abgesehen von der führerscheinfrage. wenn ich mim koller-schein dienstlich auf dich treffe und du willst meine personalien feststellen, wür dir dann das ominöse IC reichen?
lg martin
  #51  
Alt 16.06.2008, 15:41
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
berny, kann man so ein plastikkarterl überhaupt als identitätsnachweis verwenden? ich mein jetzt mal ganz abgesehen von der führerscheinfrage. wenn ich mim koller-schein dienstlich auf dich treffe und du willst meine personalien feststellen, wür dir dann das ominöse IC reichen?
lg martin
Martin
die halbe Welt lacht über diese IC Dinger sei es International Certificate of Competence oder
IC of Pleasure Craft Skipper
in der Schweiz bekommst Du für 200 EUR das "Hochsee"
International Certificate for Operators of Pleasure Craft

(nach Ausfüllen eines Spezialantrages am PC)

ich sag' doch lasst uns einen eigenen Schein herausgeben,
den alle Unterzeichnerstaaten der Resolution 40 anerkennen (sollten)
  #52  
Alt 16.06.2008, 15:56
goeberl
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roland, mir ist es jetzt garnichtmal um die qualität eines sochen scheines gegangen sondern nur darum, ob irgendein beamter in einem halbwegs seriösen land so ein karterl als "ausweis" gelten lässt.
lg martin
  #53  
Alt 16.06.2008, 16:01
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Edwin Edwin ist offline
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Böse

Lieber Berny!

Zum x-ten Male greifst Du das Führerscheinthema auf, von dem Du in den meisten Bereichen - nicht böse sein - ganz offensichtlich soviel Ahnung hast, wie ich vom Kühemelken - speziell, was die Auffassung der kroatischen Behörden Deiner Meinung nach in Sachen Anerkennung österr. Scheine betrifft!

Ich sage dazu als jemand, der in der Angelegenheit sehr viel mit den HR-Behörden zu tun hat nur so viel - es werden lt. ebendiesen Behörden in Kroatien nur und ausschließlich amtliche Bootsführerscheine anerkannt und das sind aus Österreich definitiv ausnahmslos jene, die vom MSVÖ oder ÖSV für Meeresgewässer ausgestellt wurden! (nix Binnenschein, oder irgendein Privatverbandspapierl - wenn jemand mit einem solchen Schein beim Hafenkapitän durchkommt, hat er einfach nur Glück gehabt - selbst dann, wenn er Dir schon die Vignette für Dein Boot ausgestellt hat!)

Auch was die Versicherungen betrifft - frag mal beim Versicherer, ob Du überhaupt einen Schein für den Deckungsschutz brauchst! Ich denke nicht, dass die Dir bei einem bestimmten Schein Ja oder Nein sagen werden, da Du nach österr. Recht keine Führerscheinpflicht hast! Als Klausel wird höchstwahrscheinlich im Vertrag stehen, dass Du jenen Schein brauchst, der im jeweiligen Fahrtgebiet vorgeschrieben ist!

Und nochwas - da Du hier immerwieder diesen Schmarrn aufwärmst und ich keine Lust mehr habe ständig Deine phantasievollen Theorien mit Berichtigungen zu erwidern, überlege ich ernsthaft, ob ich mein Sponsoring in diesem Forum nochmal verlängere!

Ich habe absolut nichts gegen regen Meinungsaustausch und durchaus auch Verständnis, wenn mal wieder irgendwo gegen das kroatische Patent gewettert wird, weil ich Anbieter dieser Scheine bin und daher die Problematik wegen so manchen unseriösen "Mitbewerber" kenne - aber bei Deinen Beiträgen zu den österr. Scheinen kommt es mir beinahe schon mutwillig vor, dass Du Dir irgendwelche Gesetzestexte auf Deine Fasson zurechtbiegen möchtest - sei es die Gültigkeit von Binnenscheinen in HR oder nun verschiedener Verbandsausweise!

Und für alle die es interessiert - auch meinen Informationen zufolge gibt es Verhandlungen seitens der von der Republik mit dem Prüfungswesen betrauten und ermächtigten Verbänden (MSVÖ, ÖSV) mit der österr. obersten Schifffahrtsbehörde bezüglich eines amtlichen österr. FB1 - sollte er kommen, wird es aber mit Sicherheit noch recht lange dauern, da dazu erst eine eigene Prüfungsordnung erstellt und diese wiederum von der OSB nochmal abgesegnet werden muß!

Gruß

Edwin
  #54  
Alt 16.06.2008, 16:08
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ähm...

Also bei diesem Plastikkarterl gehts um die Form (also um das was draufsteht und wie es aussieht) nach EU Res 13?
Kroatien hat diese Form anerkannt.

Das hat jetzt nix damit zu tun, ob das persönliche Recht (Patent) anerkannt wird.

Nur wenn ich zum persönlichen Recht diese IC nicht habe, gibts eben ein Problem.

Gut, das Österreichsiche Patent zB hat diese Form nicht, weshalb es in HR auch nicht anerkannt wird und deshalb der Kapitän sich das nicht anschaut.
Anders aber beim IC, hier gibts eine definierte Form und darum gehts.

Als Vergleich: Wenn du einen Autoführerschein hast, dann hast du zB die Lenkerberechtigung für PKW. Dies ist das persönliche Recht.
Dazu hast du noch den Führerschein, dies ist die Form.
Wenn du zB angehalten wirst, und dein Recht mit der Form nicht nachweisen kann, kann dich der Polizist an der Weiterfahrt hindern.
Wenn aber dieses Recht auf anderen Weg nachgwiesen werden kann (zB Nachfrage bei der Bezirkshauptmannschaft), dann gibts eine Verwaltungsstrafe wegen nicht Mitführen des Führerscheins, aber man darf wieder weiterfahren.
Bei einem Unfall gilt aber alleine das persönliche Recht, als egal, wie die Form aussieht.

Wenn du also den IC bei einer Kontrolle nicht vorweisen kannst, kanns eben sein, dass du Probleme bekommst.
Das gleiche mit IC, die nicht dieser Form entsprechen, ist also soviel, wie wenn du gar keinen hast (zB Österreichischer Ausweis, der zwar dem IC ähnlich ist, aber nicht dem IC-Standard (zB fehlende englische Sprache) entspricht)

Zu klären wäre ja der umgekerhte Weg, siehe Koller:
Er bietet einen IC an (der muss also der Res 13 entsprechen), die Frage ist, wird aber das Patent ansich anerkannt.
Der IC alleine reicht ja dazu nicht aus, andererseits hat immer noch keiner die Bestimmung nennen können, wonach österreichische (auch MSVÖ!!!) Patente anerkannt werden.

Ich glaube nämlich immer noch, dass einzig und allein die kroatischen Patente in Kroatien offiziell anerkannt werden (weil behördlich und amtlich), die anderen Patente immer noch in einer Grauzone liegen.
Also die Anerkennung von den Versicherungen und von den Hafenkapitänen erfolgen, bei Unfällen usw schauts dann unter Umständen ganz anders aus.

Wenn man Ausbildungen vorweisen kann, wird das sicherlich kein Problem bei Kontrollen usw darstellen, aber bei Unfällen gehts dann ums Detail, und da kanns dann zum bösen Erwachen kommen.

Bin gespannt, ob und wann eine Antwort vom Ministerium kommt.

Und @Edwin: keine Ahnung, was meine Meinungen jetzt mit deinem Sponsoring zu tun hat?
Aber auch du gibst ja deine Meinung bekannt, ich glaube dir auch, aber auch du bleibst die entsprechenden Gesetzesstellen oder Antworten schuldig.
Nichts jetzt gegen dich, aber der Vorwurf in meine Richtung könnte der gleiche in die andere sein.
Ich anerkenne ja deine Meinung, aber den wirklichen Beweis von Seiten der Behörden gibts ja auch nicht, oder ?

Jeder sagt irgendwas, aber niemand kannst wirklich belegen...
Genauso wie der Koller, oder der MSVÖ oder der Berny oder andere...

Geändert von Berny (16.06.2008 um 16:16 Uhr)
  #55  
Alt 16.06.2008, 16:50
Bernhard
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sinnlos

obwohl ich es für sinnlos halte, das jetzt nochmals zu sagen:

koller kann kein ic anbieten. das ic ist ein amtlich gültiger lichtbildausweis, das ausschließlich von der österreichischen staatsdruckerei ausgedruckt werden kann. und die wiederum kann das nur machen, wenn die schiffahrtsbehörde auf einen verbansdschein, und das sind nun mal die beiden bekannten vom msvö und vom ösv das amtssiegel mir dem vermerk: gilt als befähigungsnachweis gem §.....

und daher befindet sich der bundesadler ausschließlich auf dem fb 2 und 3 der beiden o.a. verbände.

berny, bitte gibs auf, lern für einen gscheiten schein, mach das kroatische oder was auch immer aber bitte verunsichere nicht lauter neue leute im forum, die sich diesen schmarrn einreden lassen.

danke, bernhard
  #56  
Alt 16.06.2008, 17:05
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Und @Edwin: keine Ahnung, was meine Meinungen jetzt mit deinem Sponsoring zu tun hat?
Ganz einfach Berny - weil bei diesen Streitthemen dann i.d.R. auch immer von einigen das kroatische Patent "quasi im Aufwaschen" (meist mit Unwahrheiten) durch den Kakao gezogen wird, ich dann mehr oder weniger genötigt bin die "Ehrenrettung" zu übernehmen und mir dadurch den Vorwurf (zumindest den insgeheimen von vielen) gefallen lassen muß - ja klar, der muß ja so aussagen als Anbieter...

Klar ist das in einem Bootsforum immer wieder Thema, aber bei Dir fällt es mir halt besonders auf, dass Du scheinbar einen Hang zu aussichtslosen Lösungen hast, was dann eben zumindest indirekt auf mich zurückkommt!

Nix für ungut und ist wirklich nicht böse gemeint - ist aber halt für meine Branche offenbar nicht so ideal, Sponsor in einem Bootsforum zu sein, wo einer der Mitbetreiber immer wieder gerne zu dem Thema Spekulationen aufwirft!

Gruß

Edwin
  #57  
Alt 16.06.2008, 17:27
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Berny Berny ist offline
Berny
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Hmmmmm

Also einen Hang zu aussichtslosen Lösungen ist mir neu, aber bitte

Mit gehts vielmehr um Klarheit in dieser Sache, mir fällt eben auf, dass viel behauptet wird, aber nie wo was genau belegt werden kann.
Klar, dass ich mir deshalb auch so meine eigenen Auslegungen mache, diese schildere und hoffe, dass auch diese geklärt werden können.

Aber genau hier scheiters leider oft, viele Dinge, die behauptet werden, können nicht belegt werden (auch meine oft nicht!)

Zum kroatischen Schein: Dies ist der einzige Schein (aus österreichischer Sicht), der derzeit belegbar anerkannt ist, weil er vom Ministerium in HR direkt ausgestellt wird (=behördlicher Schein).

Und warum ist das Thema eigentlich so brennend?
Naja, 2006 hat HR die Bestimmung eingeführt, dass entweder ein gültiger Heimatschein oder der HR Schein gilt, und sonst nix.
Weiters wurde in Österreich in den IC die Rubrik C für Costal-Waters eingeführt.
Diese Umstände bewirken eine neue Gesamtsituation (mit der ich nicht zufrieden bin (Auszug aus Schuh des Manitu )).

Jetzt gilt es zu klären, was ev ein gültiger Heimatschein (Costal Waters) eines Österreichers sein könnte und ob dies rechtlich auch begründet bzw in HR rechtlich anerkannt ist.

Und bezüglich dem HR-Patent deinerseits:
Dass dies kein Kaffeepatent mehr ist, sollte eigentlich schon jeder wissen, der hier im Forum mitliest.
Die einzige Frage, weils eben auch aufgetaucht ist, ist dieser HR-Schein von einem Österreicher gemacht auch in anderen Ländern gültig, wo steht das und wie verhalte ich mich.
Derzeit interessant: der HR-Schein in Italien.

Wie gesagt, behaupten kann jeder was, belegen, dass wäre für eine Klärung die wichtigste Aufgabe.
Zitat:
Zitat von Edwin
von dem Du in den meisten Bereichen - nicht böse sein - ganz offensichtlich soviel Ahnung hast, wie ich vom Kühemelken - speziell, was die Auffassung der kroatischen Behörden Deiner Meinung nach in Sachen Anerkennung österr. Scheine betrifft
Da hast du absolut Recht! Aber Kühemelken ist schnell gelernt
  #58  
Alt 16.06.2008, 17:36
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thball thball ist offline
Bodenseefahrer
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Zitat:
Zitat von goeberl
roland, mir ist es jetzt garnichtmal um die qualität eines sochen scheines gegangen sondern nur darum, ob irgendein beamter in einem halbwegs seriösen land so ein karterl als "ausweis" gelten lässt.
lg martin
Hallo Martin,

ob D ein seriöses Land nach dem heutigen Fußballspiel gegen Euch noch sein wird weiß ich nicht!

Aber zumindest gilt bei uns, dass kein Führerschein (auch kein amtlich ausgestellter PKW-Führerschein) ein Ausweis ist! Wir kennen nur einen Personalausweis oder einen Reisepaß. Mit einem Führerschein läßt sich kein Konto eröffnen oder sich anderweitig identifizieren.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
  #59  
Alt 16.06.2008, 17:44
goeberl
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danke tom. in österreich hat man mit dem führerschein eigentlich nirgends probleme. bei sämtlichen behördenwegen oder anderen angelegenheiten, wo man eine ausweisnummer angeben muß, kann man den führerschein nehmen. drum heißt er auch jelegentlich "teuerster personalausweis"*gg*.
lg martin
  #60  
Alt 16.06.2008, 17:59
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Alf2T Alf2T ist offline
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Zitat:
Zitat von thball
Hallo Martin,

..... Mit einem Führerschein läßt sich kein Konto eröffnen oder sich anderweitig identifizieren.
Dann hat sich eine (NICHT meine Hausbank) Bank, bei der ich kürzlich ein zusätzliches Konto eröffnet habe, wohl geirrt.....als sie meinen FS als "Legitimation" problemlos anerkannt haben......

Hier gilt wohl auch: "Alles eine Frage der Auslegung..."

Edit: @martin: hab´ jetzt erst gesehen, dass Du wohl von der "Deutschen Seite" des Bodensees bist...
__________________
lg. Alex


Wiedereinsteiger
47°18'55.14"N 11°32'43.83"E

Geändert von Alf2T (16.06.2008 um 18:04 Uhr)
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