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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 30.04.2006, 22:33
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motoXer
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Küstenpatent

Hallo beinander,
ich hätte eine frage zu den küstenpatent(en) wo ich nach ausführlicher suche keine so richtige antwort gefunden habe. wenn man bei einer bootsschule das msvö- patent erwirbt, kriegt man ja das internationale certifikat. nun gibt es in oö eine gewisse "yachtschule koller" der vksö-patente ausstellt. hat es einen sinn dieses patent zu machen, kann man es umschreiben lassen?? so wie das anscheinend bei den alten patenten möglich ist. was ist gscheiter oder habe ich da etwas falsch verstanden?
lg
andi
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  #2  
Alt 01.05.2006, 10:22
Bernhard
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relikt

wenn ich richtig informiert bin, dann ist die yachtschule, die du angesprochen hast, ein relikt aus einer anderen zeit, in der es keine gesetzliche regelung zum thema küstenpatent gab. heute gibt es diese regelung. aus diesem grund gibt es in österreich nur noch zwei vereine, die das amtliche patent abnehmen dürfen. das ist der msvö und der ösv. diese beiden organisationen machen die prüfungen, und kümmern sich auch gleich um die ausstellung des amtlichen fb 2 odr fb 3.
alles andere ist rechtlich nicht gültig, auch wenn viel was anderes behaupten. auch da kroatische patent ist für österreicher nur in kroatien gültig, auch wenn so mancher was anderes schreibt. zu dem fb 2 oder 3 solltest du der einfachheit halber auch gleich das src (funk) machen, da in einigen ländern, u.a. hr, der skipper einer charteryacht, das src haben muß.

viel spass beim lernen, .....
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  #3  
Alt 01.05.2006, 15:13
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...oder du machst den deutschen Sportbootführerschein See, der ist international anerkannt. (Deutschland hat ja ein Meer vor der Tür und Seeschifffahrtsstraßen).
Beispielsweise bei der Schiffsführerschule Ebner (Um Links zu sehen, bitte registrieren) - Kurs ab 3 Personen überall in Österreich oder sonst in Kasten an der Donau - Praxis und praktische Prüfung ebendort.
schriftliche Prüfung in Passau - von 362 vorab bekannten Fragen kommen 33.
überschaubare Kosten
Wochenendkurse möglich - überschaubarer Zeitaufwand
hab den Tipp von alten Forumshasen.....

Bin selber grad an Büffeln....("Donaupatent" ebendort grade gemacht, deutsche Sportbootführerschein See-Prüfung folgt diesen Freitag)

Liebe Grüße aus Tirol

Stefan
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  #4  
Alt 01.05.2006, 16:59
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Schein

Zitat:
...oder du machst den deutschen Sportbootführerschein See, der ist international anerkannt. (Deutschland hat ja ein Meer vor der Tür und Seeschifffahrtsstraßen).
Das wäre aber nach bernharts bericht genau so ungültig für die Ösis wie das Kroatische Patent, oderrrr?

Wenn man das HR Patent erwirbt, egal ob es nur dort unten gültig ist oder nicht, ist 1. der Funk dabei und damit bekomme ich in Kroatien auch jedes Charterschiff.
Wenn ich jetzt mit dem HR Schein 2-3 Jahre fahre habe ich auch die 500 SM die ich zur Prüfung für dem MSVÖ Schein brauche erbracht, Logbuch eintragen nicht vergessen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #5  
Alt 01.05.2006, 17:29
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Zitat:
Zitat von yourBuddy
...oder du machst den deutschen Sportbootführerschein See, der ist international anerkannt. (Deutschland hat ja ein Meer vor der Tür und Seeschifffahrtsstraßen).
Beispielsweise bei der Schiffsführerschule Ebner (Um Links zu sehen, bitte registrieren) -
hallo

bist du deutscher staatsbürger dann gilt es international.

das amtliche küstenpatent auf ebners homepage lässt sich nicht zuordnen.

mfg

geri
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  #6  
Alt 01.05.2006, 17:30
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Zitat:
Zitat von ahofer250
Hallo beinander,
ich hätte eine frage zu den küstenpatent(en) wo ich nach ausführlicher suche keine so richtige antwort gefunden habe. wenn man bei einer bootsschule das msvö- patent erwirbt, kriegt man ja das internationale certifikat. nun gibt es in oö eine gewisse "yachtschule koller" der vksö-patente ausstellt. hat es einen sinn dieses patent zu machen, kann man es umschreiben lassen?? so wie das anscheinend bei den alten patenten möglich ist. was ist gscheiter oder habe ich da etwas falsch verstanden?
lg
andi
hallo

frag edwin, der weiss das am besten

mfg

geri
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  #7  
Alt 01.05.2006, 18:15
Manfred Manfred ist offline
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Hallo Andi,
also ich bin der Meinung,daß der deutsche Schein für dich als Österreicher international NICHT gültig ist.Du darfst damit nicht einmal in Österreich auf der Donau fahren!
Ich würde auf Nummer sicher gehen und entweder über den msvö oder den ösv das Donau Patent und das Seen Patent machen,zugleich auch die Funkprüfung.
Dann ab nach Kroatien und dort schnell noch das See- Patent ablegen.Da hast du zwar auch den Funk dabei,der gilt aber nicht in Österreich für die Donau.
Lernen musst du überall etwas,aber wenn schon dann mach es so,daß du auf er sicheren Seite bist.
Viele Grüße
Manfred
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  #8  
Alt 01.05.2006, 19:01
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Berny
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Zitat:
Zitat von Bernhard
aus diesem grund gibt es in österreich nur noch zwei vereine, die das amtliche patent abnehmen dürfen. das ist der msvö und der ösv. diese beiden organisationen machen die prüfungen, und kümmern sich auch gleich um die ausstellung des amtlichen fb 2 odr fb 3.
alles andere ist rechtlich nicht gültig, auch wenn viel was anderes behaupten. auch da kroatische patent ist für österreicher nur in kroatien gültig, auch wenn so mancher was anderes schreibt. zu dem fb 2 oder 3 solltest du der einfachheit halber auch gleich das src (funk) machen, da in einigen ländern, u.a. hr, der skipper einer charteryacht, das src haben muß.

viel spass beim lernen, .....
Hmm, etwas nachgehackt:
Vom MSVÖ und der ÖSV asgestellte Dokumente, insbesondere FB 2 und 3 wurden mittlerweile mit den amtlichen Dokumenten in Österreich gleichgestellt.
Diese Dokumente waren früher nicht amtlich, obwohl das immer behauptet wurde!!! Sie sind auch jetzt nicht amtlich !!!
Die einzigen wirklich amtlichen Dokumente waren die Patente von der Landesregierung ausgestellt von der Ö Staatsdruckerei.
Dies läßt aber nicht den Schluss zu, dass diese Vereine die einzigen sind, die einen entsprechenden Schein ausstellen dürfen !!!
Wenn du genau auf der BMVIT Homepage nachliest, gibt es immer noch keine anerkannte internationale Vereinbarung zwischen Kroatien und Österreich, nachdem die Österreichischen Führerscheine anerkannt werden!
Dies heißt, dass es immer dem einzelnen Hafenkapitän obligt, ob er den Schein anerkennt oder nicht!
Sogesehen sind auch die MSVÖ und ÖSV Patente in HR nicht offiziell als solche anerkannt !
Umgekehrt heißt das aber auch, dass die Binnenscheine, die vor 2005 ausgestellt wurden, meistens akkzeptiert werden, weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine FB 2 und 3 in Österreich gab.
Ich befürchte nur, dass diese irgendwann auch nicht mehr anerkannt werden, wenn immer mehr FB2 und FB3 Patente aus Österreich in HR auftauchen.

Letztendlich ist das einzige wirkliche Patent, welches in HR offiziell anerkannt wird, das von HR selber !!!!!

Alles andere ist einfach eine Grauzone, es kommt also immer auf den Kapitän an, ob er das akkzeptiert oder nicht.

In der Praxis ist es meistens so, dass die in Österreich ausgestellten IC mit Inland Waters Motorcraft in der 3-Seemeilen Zone in HR anerkannt werden.

Oft wird behauptet, dass das Permit auf das Boot geht und nicht von der Person abhängt. Dies stimmt auch nicht mehr so richtig, seit dem es die Vignette gibt und eine Personenliste geführt werden muss.
In dieser Liste ist der Kapitän (Bootsbesitzer) also solches aufgeführt. Dieser muss auch, damit er die Vignette erhält, ein gültiges Patent vorlegen.
Aufgrund dieses Patentes erhält der Bootsführer die Vignette.

Demnach ist es sehr wohl die Entscheidung des Hafenkapitäns, ob er ein Patent anerkennt oder nicht.
Aufgrund diverser Vorschriften, die sich in letzter Zeit in HR ansammelten, ist auch hier die Regelung viel klarer geworden, wenn auch nicht direkt in den Gesetzen angeführt, aber indirekt durch die Bestimmungen so geworden.

zB: Vignette iV mit der Personenliste, die 5-PS Regelung iV dem HR Patent, ...

Das was auf jedenfall stimmt, ist, dass das HR Patent für Österreicher nur in HR gültig ist.
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  #9  
Alt 01.05.2006, 19:09
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Zitat:
Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen. Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch international üblich, amtliche Sportpatente anzuerkennen, wenn der Patentinhaber Staatsangehöriger des Ausstellerstaates ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem"Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Binnengewässern:

Österreichische Binnenpatente einschließlich des "Internationalen Zertifikats für Führer von Sportfahrzeugen" gelten in Küstengewässern grundsätzlich nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente in ihren Küstengwässern dennoch anerkennen, liegt in deren Ermessen.
Das wollte ich noch nachfügen, weil auch hier wird festgestellt, dass die MSVÖ und ÖSV Patente nicht amtlich sind, sondern nur als solche gleichgestellt werden, wenn dies entsprechend vermerkt wird.

Ich frage mich nur, wer vermerkt das ?
Weis dass jemdand ???
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  #10  
Alt 01.05.2006, 19:35
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Zitat:
Zitat von geri
hallo

bist du deutscher staatsbürger dann gilt es international.

das amtliche küstenpatent auf ebners homepage lässt sich nicht zuordnen.

mfg

geri
Auf der Homepage hat Ebner es wohl missverständlich angeschrieben - Unterrichtet und geprüft wird der Deutsche Sportbootführerschein See.
Laut Kapitän Ebner auch für Österreicher international gültig - ich werde bei der Prüfung am Freitag bei den anwesenden deutschen Prüfern der Prüfungsbehörde nochmal nachfragen - hoffe Ebner hatte die richtigen Informationen. (Ich hoffe es für ihn.... )

LG

Stefan
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  #11  
Alt 01.05.2006, 19:43
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Soviel ich erfahren habe, gibts da ein kleines Schlupfloch aufgrund der EU, weshalb es möglich ist, den deutschen Schein als Österreicher zu machen, und das dieser auch anerkannt wird.
Der Punkt ist, dass es um den Wohnsitz geht und nicht um die Staatsbürgerschaft!!!

Dennoch bin ich sehr vorsichtig mit solchen Sachen, ich kenne das beruflich zB mit den tschechischen PKW Führerscheinen für Leute, die in Österreich keinen FS mehr bekommen.
Das kann sich alles schnell ändern, wenn man die Lücke erkennt und vielleicht gesetztlich schließt.
Dann hat man erst recht wieder die Probleme!
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  #12  
Alt 01.05.2006, 20:05
Bernhard
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vermerk

vermerkt wird das vom bundesministerium für verkehr, infrastruktur und technologie kurz verkehrsministerim, genaugesagt, macht das die oberste schffahrtsbehörde. die hat früher auf den msvö und ösv patenten folgendes vermerkt: gilt als amtliches patent gem. bgbl ..... vom.... und dann das siegel des verkehrsministeriums.

in späterer folge, nämlich seit sommer 2004 gibt es ein amtliches patent, das so wie das binnenpatent ein scheckkarten großes ding ist, das von der rep. östereich ausgestellt ist. und in der staatsdruckerein produziert wird. d.h. nichtmehr amtlich anerkannt, sondern amtlich.
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  #13  
Alt 01.05.2006, 20:09
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Wenn es dieser Führerschein ist, dann ist der amtlich, das ist richtig.
Diesen stellt aber nicht der MSVÖ oder ÖSV aus.
Also muss diesen jemand umschreiben oder wie auch immer.

Wie läuft das ab?
Legt man das MSVÖ-Patent vor und man bekommt dann von der obersten Schifffahrtsbehörde das amtliche Dokument zugesandt ???
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  #14  
Alt 01.05.2006, 20:10
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Soviel ich erfahren habe, gibts da ein kleines Schlupfloch aufgrund der EU, weshalb es möglich ist, den deutschen Schein als Österreicher zu machen, und das dieser auch anerkannt wird.
Der Punkt ist, dass es um den Wohnsitz geht und nicht um die Staatsbürgerschaft!!!
Wie gseagt - werde mich am Freitag erkundigen und wenn möglich auch was Schriftliches erbeten.

Zur Fahrschule:
Da ich Anfänger, also DAU (dümmster anzunehmender User) bin hab ich REINI nach einer guten Fahrschule gefragt. Er antwortete mir damals:

"Zur Fahrschule - Hans Peter machte den Schein bei der Fahrschule Ebner an der Donau, würde dir auch empfehlen wenn schon dann auch das Donaupatent zu machen, kostet nicht viel mehr, erweitert das Fahrgebiet ungemein."

Hab daher dort Donaupatent gemacht und bin nun eben bei SBF See...

mal sehen...

Stefan
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  #15  
Alt 01.05.2006, 20:33
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Reden

Zitat:
Zitat von yourBuddy
Zur Fahrschule:
Da ich Anfänger, also DAU (dümmster anzunehmender User) bin hab ich REINI nach einer guten Fahrschule gefragt. Er antwortete mir damals:

"Zur Fahrschule - Hans Peter machte den Schein bei der Fahrschule Ebner an der Donau, würde dir auch empfehlen wenn schon dann auch das Donaupatent zu machen, kostet nicht viel mehr, erweitert das Fahrgebiet ungemein."

Hab daher dort Donaupatent gemacht und bin nun eben bei SBF See...

mal sehen...

Stefan
Hallo

Wenn du aufs Erste mal durchkommen bist, ist es eine gute Fahrschule.

Ich nehme an, sie haben dir auch gesagt dass du das Donau und Seen Patent für Österreich auch gleich gegen geringe Gebühr International ausstellen lassen kannst.

War zumindest bei uns im Herbst 2005 so.

N8falke und ich hatten die Motorbootschule Fichtenbauer in Schlögen.
Ist ebenfalls eine gute Schule und hatte zu diesem Zeitpunkt 100 % aufs erste Mal durch.

Auf der Homepage vom Ebner ist das Küstenpatent etwas verworren angeführt.

Bin gespannt was er dir wegen der Gültigkeit sagen wird, bzw ob du irgend einen Nachweis der Gültigkeit international für Österreicher bekommst.

Wenn ja ist es eine gute Alternative zu den MSVÖ Patenten.

mfg

geri
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