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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Was Du alles über die deutschen Gesetze und Vorgehensweisen weißt
Egal ob Ersttäter oder nicht, bei einer bestimmten Überschreitung ist der Lappen erst mal weg. Bei zwei Überschreitungen innerhalb eines Jahres greift das Fahrverbot auch schon dann, wenn die Einzeltat an sich kein Fahrverbot nach sich zieht. Umwandlung in höhere Strafe auch nur unter Umständen über Gericht und Anwalt!! Gruß
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#2
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Zitat:
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder. Liebe Grüsse Andreas |
#3
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Zitat:
Bei mir wars Dauerstreß als Außendienstler-Gott sei Dank sind die Zeiten vorbei
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry |
#4
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Moin,
mit ordentlicher Argumentation stehen die Chancen gut, dass so eine Sache durch das Gericht eingestellt bzw. in eine Verwarnung umgewandelt wird (35€). Bei unseren regionalen Richtern ist dies jedenfalls in gut begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der StA möglich. Argumentationsansatz: Türe mit Sicherheitsschließung Wichtig ist die Argumentation im Detail. Wenn man es hier ohne anwaltliche Hilfe versucht, dann wird es nichts, so jedenfalls meine berufliche Erfahrung. Am Freitag werden wir zwei Termine haben, bei denen die Mandanten einen Freispruch hätten erreichen können, sich aber gegenüber der Bussgeldstelle um Kopf und Kragen geschrieben haben. Mal sehen, ob wir da etwas retten können.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
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