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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Bootszulassung:Kategorien C/B/A
Hallo Freunde,
wer kann es uns erklären? Habe gerade mit dem Rotti darüber gesprochen. Von was die Bootskategorie (Zulassung der Werft) abhängt! C= Küstennahe Gewässer B= außerhalb von Küstengewässer A= Hochsee Aus gegebenem Anlass von Rottis neuem gebrauchten Mar-co boot kauf mit zulassung :B Das alte Marlin 18 P vom Mathias hat Zulassung :C Unser Marlin 18P hat Zulassung :B Wie kann das sein? LG Klaus
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viele Grüße aus Oberbayern SIR Käptn Klaus mit Crew Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab. |
#2
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Hallo Klaus,
welcher Unterschied besteht bei den Booten vom Baujahr her?
Hier könnte die Antwort liegen. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#3
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CE Norm / Klassifizierung
Hallo Klaus,
die prinzipielle Einstufung findest Du hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren Damit Du nicht so lange suchen musst: Seite 35 (Textseite) bzw. Seite 37 (pdf-Seite).
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#4
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In groben Zügen hat dies etwas mit der 10. Verordnung des Produkt- und Sicherheitsgesetzes, Richtlinie 94/25/EG, und den dort vorgeschriebenen Anhängen III, VI .......XII zu tun.
Entweder hat der Hersteller seine "Haftungs"-Meinung geändert oder das Baujahr ist zwischen den von Dir beschriebenen Booten stark unterschiedlich. Es gibt einige Hersteller die verständlicherweise von B nach C "gewandert" sind, nach den Änderungen in der Produzentenhaftung. Ob es für diesen Fall auch gilt, kann Dir nur der Produzent/Hersteller sagen. In jedem Falle muß er bei einem "C" Boot weniger nachweisen, prüfen und zertifizieren (CE) Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Hans |
#5
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Hallo Freunde,
das letzte Marlin vom Mathias war BJ.2003 und unser Schmuckstück Bj.2000 LG Klaus
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viele Grüße aus Oberbayern SIR Käptn Klaus mit Crew Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab. Geändert von Käptn Klaus (28.12.2008 um 20:41 Uhr) |
#6
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Hallo Klaus & Freunde,
die Unterscheidung der CE-Klasse C (= Küstengewässer) zu CE-Klasse B (= außerhalb der Küstengewässer) unterscheidet sich sicherlich in der Zertifizierungsmethode von der Werft und dem Kostenaufwand, der für die einzelne Zertfizierung durchgeführt werden muß. Daniels hat es ja so schön erklärt. Grundsätzlich muß aber ein Boot robust genug gebaut und ausreichend motorisiert werden um beide Klassen und das erweiterte Einsatzgebiet zu erfüllen. Das war aber bei den MARLIN 16' und der ersten Serie der MARLIN 18' nicht der Fall. Auch heute ist das MARLIN 16' nur C zertifiziert. Aber bei der zweiten Serie der MARLIN 18' etwa ab dem Bj. 19999/2000 (kLAUS) waren Versteifungen und weiter Rumpfänderungen eingeführt worden, die auf Wunsch gegen zusätzliche Kostenerstattung die Klassifizierung B möglich machen. Zum Vergleich, das ehemalige MARLIN 18' von Rotti aus 1997 (?) , heute bei Dani, hat nur die Klassifizierung C. Ob das neue MARLIN 17', das derzeit in Vorbereitung für 2009 ist und damit das MARLIN 16' ablösen wird, die Klassifizierung B bekommen wird, weiß ich noch nicht. Möglich wäre es aber, weil der Rumpf starke Veränderungen bekommt und es für überragende starke Motorisierung mit Outboarder (bis 115 PS) und auch Innenborder ( Mercury Vazer mit 100 PS) vorgesehen ist. |
#7
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Also CE ist ein Kennzeichen und keine Zertifizierung
Zitat:
das ganze ist -wie schon geschrieben- ein Frage der Produkthaftung. |
#8
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Hallo zusammen !
Paßt zwar nicht ganz jetzt hier, aber trotzdem: Die findigen Chinesen haben neulich versucht ein etwas ´anderes´ CE Zeichen auf den Markt zu bringen, mit dem Untertitel: China-Export (CE) War aber nix, da dies unzulässig ist. Wobei gerade hier sehr viel Schindluder getrieben wird. Also nicht überall wo CE drauf klebt ist auch CE ´drin´. Jeder kann auf seine Produkte das CE Zeichen draufpappen, er darf sogar selber Aufkleber drucken, einfach so, und die draufkleben. Und solange nix passiert oder er nicht ´erwischt´ wird, passiert auch kaum was. Aber wenn er im Rahmen der Produkthaftung damit Probleme kriegt, wirds sehr eng. Und bitte nagelt mich jetzt nicht auf irgendwelchen Details oder Formfehlern fest. Bin kein Spezialist dafür. Aber hab halt beruflich damit zu tun. Wit haben EIN einziges Produkt mit CE Zeichen. Und da wir das im Gegensatz zu vielen Anderen sehr ernst genommen haben, war es ein abenteuerlicher Weg bis dahin. War etwas schwer zu verstehen, dass man einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch einer Risikoanalyse gemäß Maschinenrichtlinie unterziehen muss, da es für Möbel das bisher nicht gibt. Viele Grüße Wolfgang |
#9
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Du meinst sicherlich die Produzentenhaftung. Ein Produkt selber kann nicht haften.
Hans |
#10
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Zitat:
Ihr habt sicherlich entsprechend nach den mechanischen und elektrischen Regeln prüfen müssen. Z.B. allen einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie Maschinen (2006/42/EG), der Schreibtisch weiterhin allen Bestimmungen der Richtlinien Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG) und der elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/EWG) entspricht. Das ist schon ein großer Berg Arbeit. Gruß Hans |
#11
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Zitat:
ich meine das Zitat:
Wenn ich den Schaden bei einem chinesischen Produzenten einklagen müsste (nach dt. Recht) kann ich es auch gleich bleiben lassen. |
#12
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Hallo zusammen,
wenn ich richtig informiert bin, haben die CE-Klassen nicht nur etwas mit der Bauart und den Baumaterialien sondern auch mit der Nutzung des Bootes zu tun. Ich habe schon RIBs gesehen, die waren sowohl nach B als auch nach C klassifiziert. Es standen also beide CE-Klassen auf dem Typenschild. Allerdings waren nach B deutlich weniger Personen an Bord zugelassen. Vielleicht gibt es da auch bei den erwähnten Marlins einen Unterschied. Ist aber nur so eine Idee.
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Gruß aus Köln Thomas Tornado 5.4m (Tweety) + YAMAHA F80 BETL |
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