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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Zitat:
bei deinem ZAR hätte man auch meinen können du gebärst Fünflinge
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
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....lag aber nicht nur an mir...ich wußte ja, was ich haben wollte....
Lass mal gut sein, ist hier im Fred OT und außerdem ist ja dann doch noch alles gut geworden. Ich bin zufrieden, ich denke der Verkäufer auch....alles ist gut
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Manuel LK Göttingen, Südniedersachsen Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt ! |
#3
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Freund Sven hat aber erst die Ummeldung des in A zugelassenen Trailers nach D vor sich. In A kennt man nur einen einheitlichen Anhänger, nicht einen speziellen Bootstrailer und schon garnicht eine Extra 100 kmh Zulassung. Dies wird dort anders geregelt als in D.
So muß er es machen: 1. TÜV Gutachten des Trailers anhand der österr. Papiere, ev.Nachrüstung für deutsche 100 kmh Zulassung (Reifen dürfen dann nicht älter als 6 Jahre sein). Bei dieser Abnahme muß der Trailer auch 2 Keile an Bord haben. Unbedingt darauf achten, das der Trailer den Vermerk für Sportgeräte (hier Boote) bekommt, sonst kann er nicht steuerfrei mit grüner Nummer zugelassen werden auf der Zulassungsstelle, und wird haftversicherungsplichtig. TÜV Kostenpunkt ca. € 90,00. 2. Zulassungsstelle: TÜV Gutachten vorlegen samt der österr. Zulassungspapiere. Die österr. Zulassung wird ungültig gemacht und läuft den amtlichen Weh via Felnsburg nach A zurück, unbedingt auf Kopien der Unterlagen achten und diese dann dem Verkäufer zurücksenden mit seinen Nummertafeln. Dann folgt die deutsche Zulassung an Hand des TÜV-Gutachtens. Kostenpunkt um die € 50-60,00, Wahlnummer ev. mit Mehrkosten. Trailer muß nicht kann aber haftversichert werden (kostet nur eine Bagatelle), was besonders wichtig ist wenn er unangekuppelt am Zugfahrzeug ist und da verunglückt z.Bsp. wegrollt und Schaden anrichtet. Danach darf er mit dem Trailer mit oder ohne Boot auf deutschen Straßen fahren, und kann sich um die Abnahme und Zulassung des Bootes kümmern. Das Boot darf vorher nicht auf deutschen Gewässern gefahren werden, die zulassungsplichtig sind (z.Bsp. Rhein). Außerdem benötigt er dann jemanden an Bord mit SBF binnen, bevor er seine eigene SBF Befähigungen hat. Geändert von DieterM (10.11.2010 um 14:04 Uhr) |
#4
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hallo,
ich lese mit,
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gruß Torsten |
#5
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Nicht zu kompliziert denken:
Frag mal bei Harbeck nach, ob die nicht eine Typengenehmigung (oder wie auch immer das bei euch heißt) für Deutschland für diesen Hänger haben, dann ersparst du dir vermutlich so einiges. Letztlich ist ja Harbeck eine deutsche Firma, da müßte das ja drinnen sein. |
#6
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Hallo Berny,
sehr gute Idee. Das Papier heißt Betriebserlaubnis und wird für das jeweilige Fahrgestell ausgestellt. Wenn Sven die Fahrgestellnummer (steht vorne rechts am Rahmen eingeschlagenb) an Harbeck durch gibt - Um Links zu sehen, bitte registrieren -, dann könnte es sein, das die den Trailer indentifizieren können und auf den orig. Zustand beim Verkauf eine nachträgliche Betriebserlaubnis ausstellen können. Möglicherweise liegt ja bei den Papieren des Verkäufers sowas dabei. Das wird aber Sven den Gang zum TÜV nicht ersparen, da für die deutsche Zulassung mit Sicherheit ein Gutachten erstellt werden muß um die jetzige deutsche Betriebszulassung zu bekommen, wo allerdings eine ev. vorhandene Betriebserlaubnis behilflich sein kann. Aus meiner Sicht hat die österreichische Typ-Prüfung nützlichen techn. Daten, fehlende kann der TÜV-Ing sicher aus seinem Computer ziehen. Nur Sven wollte den Trailer ummelden und die in A zulässige 100 kmh auf D übertragen lassen, das geht aber nicht so, da die 100 kmh in D bestimmte Vorausetzngen am Fahrzeug setzen und dann muß auch das dazu passende Zugfahrzeug benutzt werden, sonst darf er hier nur 80 kmh fahren. Es ist ein schönes Boot, und auch der Trailer scheint mit seinen 750 kg GG gemäß EU gut ausgerüstet zu sein. Das billige Schlappen drauf sind oder waren, ist bedauerlich, aber wenn diese die nötige Tragkraft und Geschwindigkeit erfüllen, kann man nichts mekkern. Für die deutsche 100 kmh Freigabe müssen sie aber jünger als 6 Jahre sein, daher also max. 4 Jahre um die nächsten TÜV-Überprüfung zu erreichen. Sven dürfte diese deswegen sicher schon ausgetauscht haben. |
#7
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Servus Sven,
wenn du die Bilder einstellst mach bitte einen neuen Thread auf mit der Vorstellung deines schönen Arimar, dann wirds übersichtlicher. Um die kleinen Unschönheiten hier zu diskutieren könntest du Bilder vom Heckspiegel machen, ich meine die Ecken oben, links und rechts, wo Wasser und Schmutz eindringen kann. Die hintere Kielrolle vom Trailer sollten wir hier auch nochmal ansprechen. Die Gebrauchsspuren am Kiel im Bugbereich sprechen für einen Kielschutz. Mach einfach ein paar Bilder von diesen, eher unwichtigen, Details. Wir finden dann eine gute Lösung. Und noch ein gutgemeinter Tipp, wenn du die Scheine machst, nimm deine Frau mit ins Boot. Gemeinsam ist die Lernerei einfacher
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