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  #1  
Alt 24.04.2017, 23:39
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
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Bremsseil

Auf fb macht das gerade die Runde...

Mehrere Gespannfahrer wurden beim Durchreisen der Schweiz zu einem Bußgeld verdonnert.
Das Bremseil war lassomäßig wie bei uns üblich über die Kupplung geworfen.
Mache ich auch schon immer so.
Vorschrift war aber Öse an der Hängerkupplung.
Hat mein Nissan garnicht
Fahre aber auch selten durch die Schweiz.
Strafe 460,-SFR

Also aufpassen

Click the image to open in full size.
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #2  
Alt 25.04.2017, 05:39
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Kevin 31 Kevin 31 ist offline
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Du meinst das Abreißseil, ich habe eine Kette die auch nur über die Kupplungskugel geworfen wird obwohl ich an meiner Vorrichtung ein dafür vorgesehenes Einhängedings habe

Es geht glaube ich darum wenn die Kupplungskugel abbricht ist der Hänger verloren da das Bremsseil nicht auslösen kann, daher sollte man an die untere Vorrichtung die fix mit dem Wagen verbunden ist einhängen

zum Glück fahre ich nur von Wien nach HR , ist anstrengend genug und da muss ich nicht durch die CH.
__________________
Besten Dank und liebe Grüße aus Wien
Kevin und Freund Christoph
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  #3  
Alt 25.04.2017, 06:25
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Barny 462 Barny 462 ist offline
am liebsten unterwegs
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Hallo

ist in den Niederlanden schon ewig so, und wird auch dort mit hohen Bußgeldern bestraft
wenn man es nicht richtig macht

Ist in Campingforen auch immer wieder Thema
__________________
Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia

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  #4  
Alt 25.04.2017, 07:18
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist offline
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Ich wüsste jetzt nicht wie ich es anders machen sollte. Hat oder kann mal jemand eine gute Nahaufnahme hier einstellen, -das wäre
__________________
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Gruß Harry
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  #5  
Alt 25.04.2017, 07:19
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Gilt diese Vorschrift nur für gebremste Anhänger?
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  #6  
Alt 25.04.2017, 07:22
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist offline
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Ich wüsste jetzt nicht wie ich es anders machen sollte. Hat oder kann mal jemand eine gute Nahaufnahme hier einstellen, -das wäre

ich hab ne Werkkupplung verbaut und finde keine andere Möglichkeit und hier erkenne ich es schlecht Click the image to open in full size.
__________________
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Gruß Harry
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  #7  
Alt 25.04.2017, 07:23
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T.S T.S ist offline
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Zitat:
Zitat von Smille Beitrag anzeigen
Gilt diese Vorschrift nur für gebremste Anhänger?
Hallo,

nein,

kannst auch ein seil montieren das bei keinen bremsen die bremsen auslöst,

hallo, das war ein witz,,
wenn du einen ungebremsten hast kaste auch keine bremse auslösen,

ob es weiter sicherungen für die schweiz gibt weiß ich nicht,
__________________
gruß Torsten
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  #8  
Alt 25.04.2017, 08:07
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Monoposti Monoposti ist offline
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Hallo Torsten,

ist k e i n Witz

Bei ungebremsten Hängern brauchst in CH und NL ein Kabel oder Kette zur Sicherung.
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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  #9  
Alt 25.04.2017, 08:32
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Pepone Pepone ist offline
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Das dürfte der Grund für diese Regelung sein:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Den eigentlich gesuchten Artikel finde ich leider nicht. Vor Jahren hat sich in Bielefeld ein Anhänger mit der Anhängekupplung von einem VW gelöst und einen Fußgänger / Fußgängerin überrollt. Dem Fahrer hat VW den Vorwurf gemacht die Kupplung nicht richtig befestigt zu haben.

Erst lange Zeit später wurde der Fahrer rehabilitiert und der Konstruktionsfehler wurde endlich zugegeben.

Dieser Unfall hat mich dazu bewogen eine Extra-Sicherung zu legen.

Ich habe mir eine Extra-Abreissleine geholt, die wird an der vorhandenen Abschleppöse eingehängt und mit der anderen Abreissleine verbunden.

Also Sinn macht diese Regelung schon.
__________________
Gruß

Dieter

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  #10  
Alt 25.04.2017, 09:04
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outborder outborder ist offline
Marlindriver
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Hallo zusammen,

wer an seiner starren Anhängerkupplung keine Möglichkeit hat das Seil einzuhängen, kann dieses Um Links zu sehen, bitte registrieren montieren.
Ein interessanter Um Links zu sehen, bitte registrieren zu diesem Thema.

Ein meiner Meinung nach sehr wichtiger Punkt wird leider sehr selten genannt.
Zitat:
Zitat von caravaning.de
Übrigens: Der originale Federhaken darf nicht direkt in eine Öse oder ein Loch geklinkt werden, sondern muss als Schlinge ins Seil einhaken. Nur so erfüllt er die 7500-Newton-Norm. Erlaubt ist das direkte Einklinken nur, wenn ein Abreißseil mit sogenanntem Feuerwehrkarabiner anstelle des Originalhakens nachgerüstet wird. Wenn dieser nach DIN 5299 zertifiziert ist, hält er die Kraft aus, die bei einem Einsatz des Bremsseils auftritt.
__________________
Gruß
Michi
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  #11  
Alt 25.04.2017, 09:16
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Comander Comander ist offline
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Danke Michael - jetzt hats gschnaklt Click the image to open in full size.
Zitat:
Sie empfehlen stattdessen, den Federhaken des Abreißseils durch Ösen oder Langlöcher am fest mit dem Auto verschraubten Träger der abnehmbaren Anhängevorrichtung zu stecken, und das Seil erst danach um den Kugelkopf zu führen und wieder eine Schlinge zu bilden – also genau so, wie es in den Niederlanden Vorschrift ist.
so muß es aussehen Click the image to open in full size.
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  #12  
Alt 25.04.2017, 09:22
hakopa hakopa ist offline
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Für mich unverständlich.
Wenn es in Deutschland nicht erforderlich ist, zumindest hat mein T5 Bj. 2015 mit werksseitig montierter Westfalia-AHK keine entsprechende Öse.
Gilt denn nicht die Zulassungsverordnung des Heimatlandes ?
Konrad
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  #13  
Alt 25.04.2017, 09:27
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Comander Comander ist offline
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die Öse ist mir auch noch nicht aufgefallen aber falls nicht vorhanden hat der Michael schon eine Lösung in seinem Beitrag gepostet.
ich muß auch erst mal genau schauen...........
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Gruß Harry
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  #14  
Alt 25.04.2017, 11:05
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Komisch, was es für Probleme geben kann!

An meinen vielen VOLVOs , Renaults und Peugeots mit werkseitig montierten AHK hat niemals eine Öse zum Einhängen des Abreisseils des gebremsten Anhängers gefehlt, und das seit den 60er Jahren, also in den letzten Jahrzehnten.

Das Abreisseil macht Sinn um den Anhänger beim Lösen der abnehmbaren AHK oder des Anhängers selber zu sichern und abzubremsen durch die Anziehung des Bremsmechanismus, wenn ausgelöst. Allerdings waren diese Ausrüstungen insbesondere in den letzten Jahren am Zugfahrzeug und am Anhänger immer nach EU Vorschrift montiert und ausreichend lang um die eingebaute Öse zu erreichen. Denn über den Kupplungskopf gehört das Abreisseil nicht gelegt.
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  #15  
Alt 25.04.2017, 11:10
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Comander Comander ist offline
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Diese Erkenntnis war nicht jedem geläufig Dieter
Zitat:
Denn über den Kupplungskopf gehört das Abreisseil nicht gelegt
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