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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 03.09.2006, 11:19
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Udo
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Radar Pistolen Messung beim Schlauchboot möglich ??

Mich beschäftigt seit ich einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren bekommen habe Folgende Frage, ist es überhaupt Möglich eine korekte Messung bei einem Schlauchboot durchzuführen ?? Außer dem Geräteträger ist ja kein Metal zur Reflektion vorhanden. Klar der Motor, der ist aber durch mich verdeckt, die Messung wurde vom Ufer aus durchgeführt, Abstand zu mir betrug ca 100 Meter. Die Messtrecke war etwa 500 Meter weit einzusehen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?? Gibt’s ev ein Gerichtsurteil das das Messungen am Schlauchboot in Frage stellt ?? Danke für die Infos
Gruß Udo
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht ein Team zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre Dein Team die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."
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  #2  
Alt 03.09.2006, 14:53
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Boot Infos

Hallo Udo,
da habe ich mal eine Frage: Bist du zu schnell gefahren, ja oder nein?
Wenn ja, dann hast du das Bußgeld auch verdient, so leid es mir tut.
Regeln sind da um eingehalten zu werden, wenn sich immer wieder einzelne nicht daran halten schadet das allen anderen und wir Sportbootfahrer werden noch mehr reglementiert als es ohnehin schon ist.
Also bezahlen und nächstes mal fährst du nach Vorschrift
__________________
Gruß

Michael

Im Hafen liegen Schiffe sicher, doch dafür sind sie nicht gebaut.
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  #3  
Alt 03.09.2006, 15:42
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Udo
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ja ja

Gefahren bin ich 25 Km/h Erlaubt sind 10 überschreitung also 15 Km/h bei einer Fließgeschwindikeit von 8 km/h Kostenpunkt 175 Euros. Ich bin sicher kein Raser, aber die kleinst mögliche Gleitfahrt sollte schon erlaubt sein. Klar hab ich bezahlt was will man auch andres machen, es hätte mich nur intersiert ob es überhaupt möglich ist ein schlauchi mit der pistole korekkt zu messen.
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  #4  
Alt 03.09.2006, 16:20
rotbart
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Zitat:
Zitat von pcnetz
Gefahren bin ich 25 Km/h Erlaubt sind 10 überschreitung also 15 Km/h bei einer Fließgeschwindikeit von 8 km/h Kostenpunkt 175 Euros. Ich bin sicher kein Raser, aber die kleinst mögliche Gleitfahrt sollte schon erlaubt sein. Klar hab ich bezahlt was will man auch andres machen, es hätte mich nur intersiert ob es überhaupt möglich ist ein schlauchi mit der pistole korekkt zu messen.
Also was soll's ????
Technisch ok ist es und 10 sind 10 egal ob gleiten oder verdrängen, hätt's ja auch Verdänger spielen können und die Fließgeschwindigkeit ist wenig interessant x km/h bedeutet x Km/h über Grund
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  #5  
Alt 03.09.2006, 16:22
chief_bcb
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Geschwindigkeitsmessung

Hallo,

ich unterstelle mal, daß die Herren Geschwindigkeitswächter nicht mit Radar (Metallreflektion und so) sondern mit Laser gemessen haben - und je strahlend heller und sauberer Deine Yacht ist, umso besser geht das auch - nur in einer Kurve funktioniert das nicht, und die war leider, wie Du sagst auch nicht zur Hand. Tja --- ich hätte mich aber auch geärgert, erstmal über mich selber.

Viele Grüße
Bernd
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  #6  
Alt 03.09.2006, 16:34
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spalo
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Radarpistole

Hallo,

als Polizeibeamter kann ich bestätigen, was der Bernd geantwortet hat. Laserpistolen messen fast alles. Hab beim Motorradfahren auch immer ärger, besonders mit den Ösis. Ich und wir alle sollten langsamer durchs Leben schr... fahren.

Gruß Alois
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  #7  
Alt 04.09.2006, 23:05
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Bei acht Stundenkilometern Fließgeschwindigkeit (!) finde ich zehn Stundenkilometer Geschwindigkeitsbeschränkung allerdings schon etwas seltsam. Das überschreitet man in der Talfahrt ja sicher schon im Leerlauf, denn womit soll man außer dem Außenborder steuern?

Gruß

Dominic
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  #8  
Alt 04.09.2006, 23:10
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Zitat:
Zitat von Dominic
Bei acht Stundenkilometern Fließgeschwindigkeit (!) finde ich zehn Stundenkilometer Geschwindigkeitsbeschränkung allerdings schon etwas seltsam. Das überschreitet man in der Talfahrt ja sicher schon im Leerlauf, denn womit soll man außer dem Außenborder steuern?
In Rückwärtsgang schalten und rückwärts fahren...
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #9  
Alt 05.09.2006, 08:56
rotbart
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Zitat:
Zitat von Dominic
Bei acht Stundenkilometern Fließgeschwindigkeit (!) finde ich zehn Stundenkilometer Geschwindigkeitsbeschränkung allerdings schon etwas seltsam. Das überschreitet man in der Talfahrt ja sicher schon im Leerlauf, denn womit soll man außer dem Außenborder steuern?

Gruß

Dominic
Also wir wissen ja nicht WO das ganze stattfand, Strömung von 8 km/h gibt es ja nicht so oft in Geschwindigkeitbegrtentzen Gebieten
zweitens wir wissen weder berauf noch bergab, ja ob überhaupt Fluß
und Bergauf wären das ja denn 25+8 = 33 durchs wasser und fahren hätte er dürfen 18 durchs Wasser
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  #10  
Alt 05.09.2006, 10:03
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Zitat:
Zitat von pcnetz
...
... ist ja kein Metal zur Reflektion vorhanden. Klar der Motor, der ist aber durch mich verdeckt, die Messung wurde vom Ufer aus durchgeführt, Abstand zu mir betrug ca 100 Meter. Die Messtrecke war etwa 500 Meter weit einzusehen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?? Gibt’s ev ein Gerichtsurteil das das Messungen am Schlauchboot in Frage stellt ?? Danke für die Infos
Gruß Udo
Hi Udo, tut mir Leid für Dich, aber bei vorgeschriebenen 10 kmh über Grund und 8 kmh Stromgeschwindigkeit (vermutlich Rhein???) wirst Du zumindest stromabwärts mit disziplinvollen 2 kmh Fahrt durchs Wasser Schwierigkeiten haben Kurs zu halten.

Aber warum Laserpistole? Wenn Dich 2 Beamten (einer als Zeuge) mit der Stoppuhr über einen bestimmten Teil der 500 m einsichtbaren Strecke gemessen haben, dann bist Du dran, und da hilft hinterher auch kein Gericht mehr daran zu zweifeln. In europäischen Nachbarländern zu D ist dies eine der gängigsten Methoden, und wenn Du wie ich beobachtet habe nicht gleich zahlst, dann wird Dein Boot einfach an die Kette gelegt bis Du zahlst, und auch da hilft kein Gericht.

Mich hat die WSP an der Einfahrt von Plau am See so mal hoch genommen. Ganz einfach, für den ehemaligen Vopo aus der DDR-Zeit war es direkt anzusehen, was ihm das für ein Vergnügen bereitete mir Schwellverursachung anzukreiden, denn die 2-3 kmh zuviel gegenüber 7 kmh Vorschrift waren damit nicht der Auslöser. Nunja, an den Papieren, die er alle minuziös durchsah und sich auch noch wunderte das ich ein Flaggenzertifikat für ein 3,80 m WIKING-Schlauchboot mitvorlegte (in F erforderlich an der Küste), konnte er nichts beanstanden, also kassierte er DM 40 gg. Beleg und ich war entlassen... Lustigerweise grüßte er an den Folgetagen immer wieder wenn ich behutsam vorbeifuhr ... um keinen Schwell zu verursachen!

Also Udo, nimms gelassen, das nächste Mal dann bitte mit mehr Disziplin auch wenn es schwer fällt.
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  #11  
Alt 05.09.2006, 14:13
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Berny
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Es kommt auch immer auf die Betrachtungsweise an:
So geschehen auf der Donau in der Schleuse: Ein deutsches Boot mit einer "Tussi" als Lenker fährt aus der Schleuse und überholte die anderen, zwar mit geringer Geschwindigket, aber schon in Gleitfahrt. (Es gibt einige hier im Forum, die das miterlebt hatten!)

Nicht die Geschwindigkeit oder das Überholen wäre das Problem gewesen, sondern die erzeugten Wellen, die gerade im Schleusenbereich, wo sowieso etliche Strudeln und andere Strömungen herrschen, für kleinere Boote sehr ungut waren und auch zu stärkeren Problemen hätten führen können.

Wenn diese Frau von einem Polizisten jetzt gestraft worden wäre, bin ich mir sicher, dass diese sich ortentlich darüber beschwert hätte, was das doch für unsinnige Bestimmungen wären, von wegen zu schnell oder überholen!

So siehts leider auch oft aus, die Einsicht, selber etwas falsch gemacht zu haben, ist leider oft sehr selten. (zB deine Anfrage, ob es schon Entscheidungen gibt, die das Messen von Schlauchbooten in Frage stellen, anstatt dass du dir darüber Gedanken machst, ob du einfach in Zukunft nicht langsamer fährst!!!)

Und ohne jetzt auf die Deutschen zu schimpfen, aber im Straßenverkehr zeigt sich leider bei uns immer wieder, dass gerade die Deutschen die schnellsten mit Einsprüchen und Rechtsanwälten sind, weil die Österreicher ja keine "deutschen Gesetze" haben!

Naja, ist leider auch da so, wenn man in Österreich fährt, zählt halt das deutsche Gesetz nicht!
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  #12  
Alt 05.09.2006, 15:10
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Udo
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Talfahrt ist schnller erlaubt

Bei der Talfahrt sind 20 kmH erlaubt. somit ist das steuern möglich.
was ein weiterer irsinn in meinen augen ist, das gleichzeitg ein Gebotssschild für wellenschlag - sog vermeiden ist. In der Verdrängerfahrt gibt es definitiv viel mehr wellenschlag als mit gleitfahrt. vermeide ich also wellenschlag so fahre ich zu schnell. Halte ich mit daran und fahre mit 10 so bin ich in Verdrängerfahrt und verurache wiederum Wellenschlag. - na ja so sind halt die deutschen gesetze , was man macht es ist nicht richtig. bzw hebt ein gesetz das nächst wieder auf.
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  #13  
Alt 05.09.2006, 15:33
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Zitat:
Zitat von pcnetz
Bei der Talfahrt sind 20 kmH erlaubt. somit ist das steuern möglich.
was ein weiterer irsinn in meinen augen ist, das gleichzeitg ein Gebotssschild für wellenschlag - sog vermeiden ist. In der Verdrängerfahrt gibt es definitiv viel mehr wellenschlag als mit gleitfahrt. vermeide ich also wellenschlag so fahre ich zu schnell. Halte ich mit daran und fahre mit 10 so bin ich in Verdrängerfahrt und verurache wiederum Wellenschlag. - na ja so sind halt die deutschen gesetze , was man macht es ist nicht richtig. bzw hebt ein gesetz das nächst wieder auf.

Hi Udo,
na , wenn ich aber in Verdrängerfahrt eben nur ganz langsam fahre werfe ich auch keine Wellen.
Dann muss ich meine Geschwindigkeit eben so weit dosseln das ich keine Wellen werfe
Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #14  
Alt 05.09.2006, 15:34
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von pcnetz
Bei der Talfahrt sind 20 kmH erlaubt. somit ist das steuern möglich.
was ein weiterer irsinn in meinen augen ist, das gleichzeitg ein Gebotssschild für wellenschlag - sog vermeiden ist. In der Verdrängerfahrt gibt es definitiv viel mehr wellenschlag als mit gleitfahrt. vermeide ich also wellenschlag so fahre ich zu schnell. Halte ich mit daran und fahre mit 10 so bin ich in Verdrängerfahrt und verurache wiederum Wellenschlag. - na ja so sind halt die deutschen gesetze , was man macht es ist nicht richtig. bzw hebt ein gesetz das nächst wieder auf.
naja, es sagt ja keiner, dass Du 10 fahren musst und damit Riesenwellen verursachen, Du kannst ja auch 5 km/h fahren .

Aber, ich find das Ganze auch pervers - kein Wellenschlag aber 15 km/h Beschränkung - z.B. Venedig .
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  #15  
Alt 06.09.2006, 01:11
willys47
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...na hoffen wir mal das wir den Alois-alias spalo immer in der nähe haben oder hätten dann könnten wir den hebel ruhig rumlegen
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