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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 19.02.2007, 13:52
Benutzerbild von raumgleiter
raumgleiter raumgleiter ist offline
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Fahren mit LKW und Trailer

Hallaf und so...,

leider gibts bei uns im Berliner Raum "die Fünfte" nicht; zumindest so nicht, dass die Japaner schreiben: "Ein Volk verliert sein Gesicht!".

Was bei uns im Segelverein derzeit bei den Regattaheinis umgeht, könnte hier im Forum auch interessant sein:

Tipp zum Sonntagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigungen bündeln

Wer einen Anhänger für Sportgeräte (also i.d.R. auch Schlauchis) hinter einem als LKW zugelassenen Fahrzeug an Sonn- und Feiertagen zu oder von Sportveranstaltungen befördern möchte, braucht eine Ausnahmegenehmigung von seiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Sollen innerhalb eines Jahres mehrere Veranstaltungen besucht werden, kann eine entsprechend umfassende Ausnahmegenehmigung für alle Fahrten beantragt werden. Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet wirksam. Nach der Straßenverkehrordnung gilt nicht nur für LKW über 7,5 t, sondern auch für kleinere LKW mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot. Sie dürfen sonntags nur mit einer Ausnahmegenehmigung auf deutschen Straßen fahren.

Sportler (also auch Schlauchi-Piloten), die sich nicht daran halten, müssen mit Bußgeldern bis zu 250 Euro rechnen. Der DOSB setzt sich zurzeit beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für eine gesetzliche Befreiung von Sportgerätetransporten vom Sonntagsfahrverbot ein, ist aber derzeit im Verfahren. Der Ausgang des Verfahrens wird sicherlich unter Um Links zu sehen, bitte registrieren nachzulesen sein.

Also, wer derzeit kein Bock auf Bußgeld oder Beantragungen hat, aber dennoch sein Boot mit dem LKW durch die Gegend fährt, sollte vielleicht erst am Montag fahren.

...Und die Moral von der Geschicht, das mit der Wegelagerei, dass glaubste wieder nicht...

LG. Holgi
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  #2  
Alt 19.02.2007, 14:00
stebn stebn ist offline
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jaja so ist das!

Das hatten wir hier schon einige Male besprochen. Da hilft eben nur sich einen Transporter mit Pkw Zulassung zu kaufen
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Gruß Stefan
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  #3  
Alt 19.02.2007, 14:35
Benutzerbild von rookie
rookie rookie ist offline
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Zitat:
Zitat von stebn
jaja so ist das!

Das hatten wir hier schon einige Male besprochen. Da hilft eben nur sich einen Transporter mit Pkw Zulassung zu kaufen

Oder eine Wohnmobilzulassung

Gruß

Volker
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Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen "
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  #4  
Alt 19.02.2007, 17:17
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von raumgleiter
Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet wirksam.

LG. Holgi
Hi Holgi,

wenn das mal so stimmt.

Zuständig dürfte die Behörde sein, wo die Reise beginnt.
Ich mal zur Info den Link zum Antrag beim Strassenverkehrsamt Aachen angehangen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Na, ob Du überall so eine Genehmigung problemlos bekommst, da nach sieht es bei dieser Behörde nicht gerade aus, wenn man sich anschaut das Start- und Zielort angegeben werden müssen und bei Dauergenehmigung eine zusätzliche Bestätigung notwendig ist.
Da könnte es schon einfacher sein, ein paar Euros mehr Steuer zu bezahlen.

Gruß Hans
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  #5  
Alt 19.02.2007, 17:22
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Sissi von Porec Sissi von Porec ist offline
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wer fährt auch schon privat einen LKW
meine arbeit nehme ich doch nicht mit im urlaub

schlauchi gruss

marko
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  #6  
Alt 19.02.2007, 17:56
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von marko
wer fährt auch schon privat einen LKW
meine arbeit nehme ich doch nicht mit im urlaub

schlauchi gruss

marko

...na die die Selbständig ( oder ein solches Fahrzeug vom Arbeitgeber geliehen bekommen ) sind und mit ihrem Transporter in den Urlaub fahren können!!

Wieso sollte man sich den extra für den Urlaub ein vernünftiges Zugfahrzeug kaufen wenn man schon eins vor der Türe stehen hat!!??
__________________
Gruß Stefan
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  #7  
Alt 19.02.2007, 20:35
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stroich stroich ist offline
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Dann fährst mit einem 7,49 tonner und schiebst dein schlaucherl hinten rein :)
dann darfst auch sonn & feiertag fahren ... aber sobal du einen hänger dran hast ist es aus mit fahren ...

das fahrverbot gilt auch für Leicht/LKW = aufgelastete PKW die als LKW zugelassen sind, wenn sie einen hänger mitführen !

gruss
Swen
__________________


Swen ....... hoas i mit "w" :)
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  #8  
Alt 19.02.2007, 21:00
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Dieter A. Dieter A. ist offline
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@ Sven,
Für sowas hier
mfg Dieter
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  #9  
Alt 19.02.2007, 22:07
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brando brando ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter A.
@ Sven,
Für sowas hier
mfg Dieter

genau, das Ende meiner Träume vom Pickup
__________________
_______________________
Gruss Jörg
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  #10  
Alt 19.02.2007, 23:20
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Hallo brando (Jörg),
warum das Ende Deiner Träume vom PickUp, wenn Du keine Firma/Gewerbe hast, bekommst Du zumindest einen Doppelkabiner hier in NRW sowieso nicht als LKW zugelassen.

Bin in einem anderen Forum, wo wir da letztens noch eine Diskussion hatten, die Finanzämter spielen nicht mit ohne Gewebeschein, da wollten welche, als LKW, keine Chance wenn keine Firma!

Kannst also weiterträumen!

Gruß Peter
__________________
P.G.
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  #11  
Alt 19.02.2007, 23:29
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Aladin Aladin ist offline
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Tja...

Warum glaubt ihr das ich fast 700 Euro Steuern fürs Auto zahl ???
Warum sollte ein Pick Up der als LKW Zugelassen ist Vorteile haben ????

Leute, ihr habt echt Probleme...
Ein LKW ist nun mal ein Fahrzeug das Lasten gewerblich bewegt... Warum muss ich für meinen privat genutzten Geländewagen knapp 700 Euro zahlen und nicht 172 Euro wie für einen geweblich Genutzten LKW ??? Ja, genau... Weil ich das Auto Privat nutze...
Seid mir jetzt bitte nicht böße... Aber wer sparen möche, der soll gefälligst auch mit den Schattenseiten leben... Ich kann Sonntags zum Wasser und auch zurück fahren... dafür muss ich halt reichlich Steuern zahlen...

Wenn jetzt wieder Sprüche von wegen Wegelagerei und ähnliches kommen, dann spart euch diese für die nächste Kfz-Steuer... Ihr wollt Steuern sparen, also lebt auch mit den Schattenseiten...

Gruß Carsten
__________________
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  #12  
Alt 19.02.2007, 23:30
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Dieter A. Dieter A. ist offline
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Hallo Peter,
Wenn der Pick Up aber mit Druckluftbremsanlage ausgestattet ist ( Anhängelast 6,5 t ) und der Hänger hat Druckluftbremsanlage was dann ?
Als GW darf ich nur 3,5 t anhängen.
mfg Dieter
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  #13  
Alt 19.02.2007, 23:36
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Aladin Aladin ist offline
Männerboot tut Not :-)
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Dieter,

dann nen doch mal einen Pick Up oder Geländewagen der eine Druckluftbremse hat
Ich darf mit meinem Gallopper 3,3 Tonnen und hab keinen Steuerlichen Vorteil davon... Inzwischen bin ich auch froh darüber... Ich darf meinen Autohänger ohne probleme Sonntags nach Hause bringen oder Sonntags mit dem Bootstrailer ans Wasser...

Gruß Carsten
__________________
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  #14  
Alt 19.02.2007, 23:37
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@ Carsten,
Ich zahle auch hier in NRW über 800.- € Steuern für meinen GW.
2 Freunde vom mir in Rheinland Pfalz zahlen
weiterhin 172.-.
mfg Dieter
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  #15  
Alt 19.02.2007, 23:40
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@ Dieter:

Es gibt 2 Möglichkeiten...

1. Du hast mehr Hubraum...

2. Wir sollten umziehen

Gruß Carsten
__________________
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