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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #16  
Alt 17.11.2008, 19:15
herko1 herko1 ist offline
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Bootskennzeichen

Ich danke noch einmal für die Beiträge.
Einen Edding-Stift werde ich vorerst nicht verwenden.
Ich werde es mit einer Plexiglastafel mit aufgeklebtem Kennzeichen versuchen.

Sollte dies nicht meinen Vorstellungen entsprechen, werde ich Buchstaben mit PVC-Kleber befestigen.


Gruß Hermann
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  #17  
Alt 17.11.2008, 19:30
Benutzerbild von brando
brando brando ist offline
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Zitat:
Zitat von Andyfabi Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,

stimmt das wirklich? Hab ich noch nie gehört das dies zulässig wäre. Woher weißt Du das?
Ja stimmt wirklich und ich habs auch so gemacht.

Das steht u.a. in meinem Bootsschein

__________________
_______________________
Gruss Jörg
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  #18  
Alt 18.11.2008, 16:19
Der_Ecki Der_Ecki ist offline
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Das wird Dir nicht so sehr weiterhelfen, da ich den Hersteller nicht kenne, aber es gibt Gummi :confused:- schaumstoff :confused: -Klebebuchstaben, die tatsächlich halten. Sie sind elastisch und tragen etwa 1mm auf. Sie halten trotz Auf und Abbau bei mir seit 7 Jahren auf Hypalon.
Zuvor habe ich auch mehrere verschiedene Bootsbuchstaben ohne Erfolg aufgeklebt.
Ob es die noch gibt, weiß ich nicht, ich habe sie jedenfalls bei einer Zephyr Reparaturwerkstatt in Kostanz gekauft (Schulz und Fischer Wassersport Gottlieb-Daimler Str. 7)
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  #19  
Alt 18.11.2008, 16:38
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von herko1 Beitrag anzeigen
Ich danke noch einmal für die Beiträge.
Einen Edding-Stift werde ich vorerst nicht verwenden.
Ich werde es mit einer Plexiglastafel mit aufgeklebtem Kennzeichen versuchen.

Sollte dies nicht meinen Vorstellungen entsprechen, werde ich Buchstaben mit PVC-Kleber befestigen.


Gruß Hermann
Hermann,
wichtig ist, dass das Gewebe dort, wo die Buchstaben kleben sollen, total fettfrei gemacht wird. Am besten mit einem Lösungsmittel, das das Schlauchmaterial nicht angreift .
Ich gebs zu, ich habs immer mit Fleckenbenzin, Wundbenzin oder einem Lackverdünner gemacht .
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  #20  
Alt 18.11.2008, 17:01
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snoopy21 snoopy21 ist offline
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Hi,

die Buchstaben aus dem weichen 1mm dicken Gummi/Schaumstoff hatte ich ganz am anfang auch drauf. Die waren bei mir schon nach der ersten Saison wieder ab.
Da haben die LKW-Planen-Folienbuchstaben deutlich länger gehalten.


Ferdi, das mit dem Lackverdünner ist nicht gut. Der greift m. W. zumindest PVC an, da dort meist Toluol und/oder Xylol enthalten ist, was zudem nicht besonders gesundheitsförderlich ist.

Dein anderer Vorschlag mit Wundbenzin oder Waschbenzin ist besser. Das nehme ich auch dafür.

.
__________________
Viele Grüße,
Thomas

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Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...
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  #21  
Alt 19.11.2008, 10:38
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Andyfabi Andyfabi ist offline
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Hallo Thomas,

Waschbenzin würde ich jetzt nicht nehmen. Die Zusammensetzung kenne ich zwar nicht, aber komplett fettfrei wird es nicht werden. Genau so wie Spiritus, der ist ja auch sehr gering rückfettend und für eine 100%ige Arbeit nicht zu empfehlen.
Persönlich nehme ich zum schonenden reinigen Weingeißt mit 96% Alkohol her. Bekommt man in der Apotheke. Die restlichen 4% sind Wasseranteile.
__________________
Lg Andy & Melanie

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  #22  
Alt 20.11.2008, 12:59
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el greco el greco ist offline
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Zitat:
Zitat von Andyfabi Beitrag anzeigen
Hallo Jürgen,

stimmt das wirklich? Hab ich noch nie gehört das dies zulässig wäre. Woher weißt Du das?

Ja, das ist so. Ich weiß das, weil es in meinem Kennzeichenausweis genau so steht, wie in der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen" (KIFzKV-BinSch) festgelegt. Schaust Du hier:

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In § 2 Absatz 3 heißt es:
"Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeuges anbringen."
Die Anbringung am Heckspiegel ist also durch das "oder" eine Alternative Anbringungsmöglichkeit.
Gruß Jürgen
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #23  
Alt 20.11.2008, 13:07
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Andyfabi Andyfabi ist offline
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Hallo Jürgen,

hast recht, man lernt nie aus
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Lg Andy & Melanie

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  #24  
Alt 20.11.2008, 20:25
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Hallo,

davor der § 2:

§ 2 Kennzeichnungspflicht
... Der Schiffsführer
hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.



Am Spiegelheck meines Kleinfahrzeuges hängt der Aussenborder der, jedenfalls bei meinem Boot, die Nummer zumindest teilweise verdecken würde.



Grüße

Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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  #25  
Alt 21.11.2008, 08:29
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käpt'n iglo käpt'n iglo ist offline
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Also, wenn ich mich nicht verlesen habe, kommt Hermann aus Österreich und wird das Boot auch bei uns anmelden?
Da gibt's doch etwas andere Bestimmungen bzgl. Kennzeichnung:

Amtliches Kennzeichen
Mit der Zulassung wird jedem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugewiesen. Dieses Kennzeichen ist dauerhaft und ohne Verzierungen in weißer Schrift auf dunklem Grund oder in schwarzer Schrift auf hellem Grund an beiden Seiten des Fahrzeugs entweder an der Bordwand oder an den Aufbauten und zusätzlich so, dass es von hinten sichtbar ist, anzubringen.
Die Schrifthöhe muss mindestens 150 mm betragen, die Schriftstärke mindestens 20 mm.
Das Kennzeichen ist in gut lesbarem Zustand zu erhalten


Sieht bei einem Kleinfahrzeug kurios aus, zusätzlich ist beim Befahren von Wasserstrassen auch eine Kennzeichnung an Deck erforderlich, der gute Herr in Tulln konnte mir aber nicht sagen, wo ich auf meinem Schlauchi diese anbringen sollte...
__________________
Peter
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  #26  
Alt 21.11.2008, 08:39
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von käpt'n iglo Beitrag anzeigen
Also, wenn ich mich nicht verlesen habe, kommt Hermann aus Österreich und wird das Boot auch bei uns anmelden?
Da gibt's doch etwas andere Bestimmungen bzgl. Kennzeichnung:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!



Grüße

Harald
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  #27  
Alt 21.11.2008, 18:32
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hab sogar ein Wunschkennzeichen bekommen
es geht auch ohne ''Kölsche Klüngel''...

10cm. Schwarz auf hellen Grund schön nach Vorschrift
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Rudy
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  #28  
Alt 21.11.2008, 21:59
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brando brando ist offline
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
§ 2 Kennzeichnungspflicht
... Der Schiffsführer
hat dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist.


Na ja, so wirklich gut ist die Kennzeichnung bei mir am Spiegel auch nicht zu sehen - meint zumindest die Waschpo

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Zweimal haben mich die Jungs auf dem Rhein schon beigewunken aber dann doch ihr o.k. gegeben.

Ich habe nur eine freundliche ! Ermahnung erhalten, dass ich doch bitte mit Radarreflektor fahren soll.
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Gruss Jörg
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  #29  
Alt 21.11.2008, 22:13
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moru moru ist offline
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Hallo Jörg,
sehe ich aber anders...
bei dem Motor gehört ja auch die Nummer am Spiegel da die meisten eh hinterher fahren

Rudy
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  #30  
Alt 22.11.2008, 16:33
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Jugocaptan
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Für Österreich ist eine solche "Nummerierung" volkommen ungesetzlich.
Mindestens zwei Nummern, jeweils steuer- und backbords im vorderen Bootsteil sind anzubringen (dunkel auf hell oder umgekehrt) Auf der Donau ist darüber hinaus auch eine Nummer anzubringen, die von oben (Schleusenwarte) sichbar ist. Steht in jeder Zulassung so.
__________________
Herzlichen Gruss aus Wien - Peter

ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes
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