|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#30
|
||||
|
||||
Zitat:
Da somit die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten Mindestanforderungen in den Niederlanden und der Schweiz nicht überschrit- ten werden, gelten die dortigen nationalen Bestimmungen auch für im Ausland (z. B. Deutschland) zugelassene Gespanne.....
__________________
LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer |
|
|