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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 31.03.2022, 13:05
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Ahhh, das ist gut. Danke für den Hinweis.
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Horscht

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  #2  
Alt 31.03.2022, 13:11
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Sehr gern.
Aber sonst ist das n guter Post. Ich bin auch Camper und unterschreibe den Rest so.
Es gibt immer Ausnahmen, wie man an Franky´s Beispiel sieht, aber leider tendieren die Campingfahrzeuge dazu sehr schnell überladen zu sein.

Grüße
Chris
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Benni (31.03.2022)
  #3  
Alt 31.03.2022, 13:47
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Und was man auf der Wiegung auch sehr schön sieht:
Immer ein Blick auf die Achs bzw. Reifenlast haben.
Hinten rechts sind es schon 1076 kg, bei 1.200 ist offiziell Schluss bei den Fiat Felgen. Und auch beim Lastindex der Reifen ist man schnell am Limit.
Ich gucke daher, dass ich immer Reifen mit einem Li von 121 verbaut habe, das ermöglicht einiges an Reserven.
LI 116 geht bis 1250 kg
LI 120 hat schon 1400 kg.

Und immer schön auf den Luftdruck achten, bloß nicht zu wenig!

Rüdiger, dem die Reifen schon um die Ohren geflogen sind bei einer Achslast von fast 3.000 kg

Gruß Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #4  
Alt 31.03.2022, 14:24
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Und was ......
Hinten rechts sind es schon 1076 kg.......

Gruß Rüdiger

Hinten links sind es 1076 kg...

1= VORNE LINKS 869 kg

2= VORNE RECHTS 934 kg

3= HINTEN LINKS 1076 kg

4= HINTEN RECHTS 1053 kg

Grüße Horscht
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Horscht

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  #5  
Alt 31.03.2022, 14:07
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Meine Aussage bezieht sich jetz erstmal aufs deutsche Recht.
Wenn man aber mal eben einen Blick auf die Seite von Um Links zu sehen, bitte registrieren wirft, sieht man sehr schnell, dass dort die Go-Maut für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts gilt. Damit is meines Erachtens doch recht deutlich der Wert, welcher in den Papieren steht, gemeint.
Ich denke, für das Führerscheinproblem wird es ähnlich sein.
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armstor (31.03.2022)
  #6  
Alt 31.03.2022, 14:28
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Was mich noch interssieren würde (oder vielleicht sollte ich da gar nicht nachfragen).

Wenn das WoMo 3.5 zGG hat (so wie auch unseres), in den Papieren aber steht, dass sich das um 100 kg erhöht (wie auch die Achslast Achse 2), wenn ein Anhänger gezogen wird.

Hat da jemand nen Durchblick?
__________________
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Valentin Ludwig Fey (†)

Dahoam is do, wos Gfui is!
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  #7  
Alt 31.03.2022, 14:46
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Was mich noch interssieren würde (oder vielleicht sollte ich da gar nicht nachfragen).

Wenn das WoMo 3.5 zGG hat (so wie auch unseres), in den Papieren aber steht, dass sich das um 100 kg erhöht (wie auch die Achslast Achse 2), wenn ein Anhänger gezogen wird.

Hat da jemand nen Durchblick?
Rein vom Gefühl würde ich sagen, wenn du einen Anhänger dran hast, brauchst du in A ne Go-Box und allgemein den C1(E (??)) wenn du keinen 3er hast.
Mit Anhänger hat dein Womo zulässiges Gesamtgewicht von 3.6to.
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  #8  
Alt 31.03.2022, 16:34
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Zitat:
Zitat von Stier2504 Beitrag anzeigen
Rein vom Gefühl würde ich sagen, wenn du einen Anhänger dran hast, brauchst du in A ne Go-Box und allgemein den C1(E (??)) wenn du keinen 3er hast.
Mit Anhänger hat dein Womo zulässiges Gesamtgewicht von 3.6to.
Das ist schlicht falsch, Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigen "nur" die Vignette für PKW, da ist es egal, ob 100 Kg auf der Kupplung als Stützlast liegen oder nicht.
Selbst, wenn diese Fahrzeuge durch überladung mehr auf die Waage bringen, ist keine GoBox nötig, dann greifen aber Strafen wg. Überladung, aber das hatten wir hier schon....
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Gruß Heinz
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  #9  
Alt 31.03.2022, 17:30
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Das ist schlicht falsch,
Danke für deine dezente Art.
Les bitte nochmal und verstehe auch!
In seinen Papieren steht 3.5to zulässiges Gesamtgewicht welches sich bei Nutzung eines Anhängers um 100kg erhöht.
3.5to+100kg=3.6to zulässiges Gesamtgewicht!
Damit hat das Womo bei Nutzung eines Anhängers 100kg mehr als 3.5to und ist meiner Meinung nach Go-Box-Pflichtig. Völlig ohne Überladung, darum gehts nämlich garnicht.
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  #10  
Alt 31.03.2022, 19:07
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Zitat:
Zitat von Stier2504 Beitrag anzeigen
Danke für deine dezente Art.
Les bitte nochmal und verstehe auch!
In seinen Papieren steht 3.5to zulässiges Gesamtgewicht welches sich bei Nutzung eines Anhängers um 100kg erhöht.
3.5to+100kg=3.6to zulässiges Gesamtgewicht!
Damit hat das Womo bei Nutzung eines Anhängers 100kg mehr als 3.5to und ist meiner Meinung nach Go-Box-Pflichtig. Völlig ohne Überladung, darum gehts nämlich garnicht.
ich bin auch dezent - nochmal schlicht falsch.

in A wird die Stützlast NICHT dem Zugfahrzeug zugerechnet, folglich wiegt das
Womo dann auch keine 3600kg.
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jugofahrer (31.03.2022)
  #11  
Alt 31.03.2022, 16:15
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Das Zuggesamtgewicht wird vom „finalen Hersteller“ festgelegt, das ist Bürstner , Hymer oder wer auch immer.
Mein Eura hat jetzt 6400kg. Der TEC hatte, da aus den Anfängen der Aufbauten auf X250 Basis nur ein Zuggewicht von 5850. Habe auf Anfrage bei TEC dann eine Freigabe für 6.000 erhalten. FIAT hilft da grundsätzlich nicht weiter.

@Pepone
Das was Dir da erzählt wurde, widerspricht allen anderen Anfragen, offiziellen Antworten und den lesbaren Texten. GO Box ja nein und auch der Führerschein richten sich immer nach dem zGG, nie nach dem tatsächlich Gewicht. Keine Ahnung, wie Dein Kollege zu seiner Aussage kommt.

Zur Auflastung und Zuggesamtgewicht.
Auch das ist nicht ganz richtig. Sinn und Zweck ist ja, dass man Anhängelast, Gewicht des Zugfahrzeuges und Zuggesamtgewicht trennt. Ich hatte am TEC eingetragen
4500 ZGG, 6000 Zug und 1850 Anhänger. Also entweder leichter Anhänger und vorne voll, oder hinten das Boot und vorne aufpassen. So KANN das eingetragen werden.


Und schon wieder ein ABER:
Es gibt einen D Wert für die AHK. Und aus den DWERT und dem ZGG ergibt sich eine maximale Anhängelast, unabhängig von der Freigabe des Fahrzeug Herstellers. Und da wird es eng bei einem ZGG über 4 Tonnen. Ich habe genau EINEN Hersteller einer AHK gefunden, bei dem der DWert so hoch ist, dass bei zGG 4400 auch 2000 Anhängelast eingetragen werden dürfen. Die üblichen Verdächtigen (Sawiko, Linnepe, Alko, SMV) gehören alle nicht dazu. Insofern kann es sein, dass bei höherem ZGG die Anhängelast reduziert werden muss.
Wohlgemerkt ZGG, nicht tatsächliches Gewicht.

Gruß Rüdiger
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  #12  
Alt 13.04.2022, 22:22
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Heute endlich zugelassen und morgen wird er abgeholt !!

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  #13  
Alt 14.04.2022, 07:39
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Zitat:
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Heute endlich zugelassen und morgen wird er abgeholt !!

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Mathias

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Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Alt 31.03.2022, 19:26
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Da haben wir schon Glück in der Schweiz. Wir haben kein vorgeschriebenes Gesamtgewicht. Mein Kastenwagen hat 3450 kg wenn der Trailer dran ist und der ist 2700kg. da kann ich noch 50kg vorne und 300kg hinten zuladen.
Gruss Oliver
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  #15  
Alt 31.03.2022, 19:38
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