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#1
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Nein, egal ob BSH oder ein europäisches Prüfzeugnis wird es sicherlich keine Varianten geben, die nicht fest verbaut sind.
Neben Lichtstärke, Farbtemperatur, Vibrationsfestigkeit, Salzsprühnebeltest ist ja auch der Anbau- bzw. Abstrahlwinkel ein Prüfkriterium. Übrigens solche Antworten kann man nicht global aussprechen. Der Rhein hat eine andere Regelung wie die Mosel. Wenn Du eine sachlich korrekte Antwort haben möchtest, dann fahre mal zu den Blauen Jungs in Deinem Revier und frage. Bislang habe ich immer eine Antwort erhalten, egal ob WSP oder Ministerium. Gruß Hans |
#2
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Zitat:
nein, für den Rhein benötige ich das nicht, da ist es auch bei Lichterführungszeiten zu gefährlich für so kleine Boote wie meines. Da würden nur Wahnsinnige fahren. Schraube im Rücken kann auch entzücken. Nein, mal im Ernst, ich dachte das eher mit in den Norden zu nehmen um auf Trave und Küstennahe Ostsee zu fahren. Und falls dann dort mal das Wetter umschlagen sollte, ich damit noch zurück schippern kann und gesehen werde. Na ja, hat sich dann aber wohl erledigt das Thema. - Danke! |
#3
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Zitat:
Zitat:
Dann ist Deine Laterne auch im sichtbaren Bereich und nicht nur 30-60 cm über dem Wasser. So bin ich jahrelang mit meinem Maxxon unterwegs gewesen und auch oft genug mit und neben der WSP. Das ganz ist dann auch einfach abbaubar. Hans |
#4
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Moin,
ich hab" seit letzter Saison die Beleuchtung von navisave am Boot. Die Trägerplatte der 360° Laterne ist auf einer Alustange die ich ohne Werkzeug an der Aufnahme der Slipräder befestige und die Laterne mit den Seitenlichtern ist vorn auf dem Schlauch mit Klett befestigt und gesichert. Sehr helles Licht und die Batterien brauchte ich nicht einmal wechseln. Zulassung haben die keine aber ich fühle mich damit sicher in HR und hier in D hat"s der Wapo bisher auch gereicht.Da ich keine Ladespule habe ist das für mich die beste Lösung. Gruß Michael |
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