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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Schein
Zitat:
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Gruß Herbert |
#2
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Zitat:
das ist komplizierter Also Teile der Binnengewässer sind für die Berufsschiffahrt freigegeben, das sind die Binnenschiffahrtsstraßen Teile dieser Binnenschiffahrtstrassen sind aber ausgegliedert und sind zu Seeschiffahrtstrassen geworden, z.B. Flüsse, die auch mit seegehenden Schiffen befahren werden können ( Elbe bis kurz hinter Hamburg) Nun gibt es aber auch noch Gewässer, die weder das eine noch das andere sind z.B. Chiemsee, dort gibt es Berufsschiffahrt, private Motoryachten und Wassersport allgemein. Die Regelung ist Landessache in diesem Fall Bayern und die stellt Regelungen für die Nutzung der bayer. Oberflächengewässer auf und dann haben wir ja noch den Bodensee ein internationales Gewässer. Ja und dann gibt es ja noch die Donaukommission und das Ebenbild für den Rhein also man muß froh sein, dass wir NUR 3 Scheine benötigen. (Sbf See, Sbf Binnen und Bodenseepatent) Zum Segeln braucht man in Bayern übrigens überhaupt keinen Schein (auf bayer. Oberflächengewässern ) |
#3
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Schein
Danke für die Aufklärung
Muß man bei euch eine juristische Ausbildung vorweisen um sich überhaupt rechtssicher bewegen zu dürfen.
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Gruß Herbert |
#4
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Zitat:
LEIDER und das nimmt immer mehr zu !!!!! |
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