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#6
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Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!
Zitat: Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten). Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos! Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden. Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen. Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
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