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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen.

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  #1  
Alt 17.11.2004, 22:55
Michel
Gast
 
Beiträge: n/a


Hallo Freunde,

folgendes habe ich von Ulrich hier aus dem Forum noch als Ergänzung bekommen:

Der BGH hat nun expilizit die Frage entschieden, ob auch bei Online-Auktionen ein 14tägiges Widerrufs-/Rückgaberecht besteht. Er kommt zu dem Ergebnis, daß einem Verbraucher auch bei Ebay ein 14tägiges Widerrufsrecht zusteht, sofern er die Waren von einem Unternehmer bzw. einem gewerblichen Anbieter "ersteigert".

Gewerbliche Anbieter können also nicht durch Online-Auktionen bei Ebay das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht umgehen.


Vielen Dank dafür Ulrich

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  #2  
Alt 23.11.2004, 23:07
stefanW stefanW ist offline
Ab und an da
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Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 29
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Echt ne Super Sache.
Ich kann nur aus eigener Erfahrung (bin seit Start von Ebay Mitglied und aktiver Nutzer) über Ebay sagen: Zum Verkaufen gut; Kaufen aber nur unter Beachtung der bereits aufgezählten Risiken; Bin leider selbst oft genug beim Kaufen reingefallen.


Gruß Stefan
__________________
Versuch macht kluch
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  #3  
Alt 24.11.2004, 07:37
nordy nordy ist offline
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Zitat:
Gewerbliche Anbieter können also nicht durch Online-Auktionen bei Ebay das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht umgehen.
Werden sie aber nach wie vor versuchen.
Denn letztlich versuchen sich die meisten gewerblichen Anbieter als privat zu maskieren.

Das zeigt sich auch daran, dass fast alle die gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr ausschliessen, was sie als gewerblicher Händler nicht dürften.

Wer handelt nun gewerblich und wer privat ?

Ist eigentlich klar.
Der Duke aus Hannover z.B. handelt aufgrund der Vielzahl der von ihm angebotenen und nicht aus eigener Verwendung stammenden AB eindeutlich gewerblich, auch wenn er vielleicht nicht den Gewerbeschein hat.
Er gibt das aber nicht zu erkennen.

Jeder Wasserfreund wird seinen eigenen AB natürlich als Privatmann anbieten.
Für ihn gelten Gewährleistung und Rückgaberecht nicht.

Der E-bay-Handel ist also verglichen z. B. mit den Rechten des Gebrauchtwagenkäufers bei mobile oder autoscout24 einfach unseriöser.

Ich kann nur jedem raten, bei einem Angebot als erstes die Frage gewerblich oder privat zu klären und im Falle eines gewerblichen Angebotes, auf seinen Rechten zu bestehen oder notfalls zu verzichten.

Gruss Nordy
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  #4  
Alt 24.11.2004, 08:23
Robert Robert ist offline
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 22.09.2003
Beiträge: 579
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3 erhaltene "Danke" in 1 Beitrag


Und paßt auf vor gefälschter Markenware. Bin begeisteter Ebay Käufer, aber nun doch auf gefälschte Ware hereingefallen. Da gibt es Leute die kaufen sich in der Türkei oder sonst wo gelabelte Klamotten und verkaufen die dann im ebay.

Rücknahme Fehlanzeige.

Jedoch möchte ich Ebay nicht schlecht machen, sind viele echte Schnäppchen dabei. Nur auskennen muß man sich.

Robert
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