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#14
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ab Erstzulassung 2007 gilt diese eu-personenschutzrichtlinie, unter 2m Höhe darfst nix verändern, wennst trotzdem was änderst, dann zulassung weg, alte Sachen haben Bestandsschutz (wurde mir so erklärt).
wollte aus nem Pick-Up = LKW/offener Kasten mittels eingetragenem Hardtop einen LKW/geschlossener Kasten machen - geht nicht, siehe oben . Herumfahren mit dem Hardtop darf ich aber, weil es als Ladung angesehen wird, muss halt zum TÜV-Termin abgebaut werden. good luck P.S. - heuer im März beim TÜV mit dem Bootstrailer - mit der Nebelschlussleuchte hat er mich *fertig* gemacht, dass es sowas auch am Trailer gibt wusste ich gar nicht
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grüsse Jürgen (der 15.te) Geändert von DschungisKahn (03.07.2013 um 18:35 Uhr) |
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