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  #14  
Alt 03.07.2013, 18:23
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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ab Erstzulassung 2007 gilt diese eu-personenschutzrichtlinie, unter 2m Höhe darfst nix verändern, wennst trotzdem was änderst, dann zulassung weg, alte Sachen haben Bestandsschutz (wurde mir so erklärt).

wollte aus nem Pick-Up = LKW/offener Kasten mittels eingetragenem Hardtop einen LKW/geschlossener Kasten machen - geht nicht, siehe oben . Herumfahren mit dem Hardtop darf ich aber, weil es als Ladung angesehen wird, muss halt zum TÜV-Termin abgebaut werden.

good luck

P.S. - heuer im März beim TÜV mit dem Bootstrailer - mit der Nebelschlussleuchte hat er mich *fertig* gemacht, dass es sowas auch am Trailer gibt wusste ich gar nicht
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)

Geändert von DschungisKahn (03.07.2013 um 18:35 Uhr)
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