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  #17  
Alt 09.09.2013, 23:04
Schlork Schlork ist offline
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Ausm Netz geholt:

"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der
(C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden
L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen
Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und
zulassungsfreien Anhängern, wobei die
Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen
kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger,
bei denen die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter
Teil). Die vorgenannten Berechtigungen
gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung
für die Anzahl der Achsen."

Ergo:

"Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. "

ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...)
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