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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#17
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Ausm Netz geholt:
"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der (C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen." Ergo: "Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. " ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...) |
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