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#1
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Hallo Leute,
danke für die Informationen und Anregungen. Ich habe gleich mal mein Profil ergänzt, damit ihr etwas nähere Angaben habt. Ich habe gerade das "Bodenseeschifferpatent" gemacht bekomme das (erste) Schlauchi erst am Wochenende. Der Händler hat mir jedoch gesagt, dass keine Beleuchtung an Bord ist. Nachdem wir nur ca. 45 Minuten vom Bodensee entfernt wohnen möchte ich natürlich auch dort fahren. Das heisst folglich: teurere Lampen, die bodenseezulassungsfähig sind. So wie ich das sehe muss ich diese aber immer ans Boot kleben, oder? |
#2
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Hallo
Gibt es überhaupt zugelassene Lampen zum kleben ? Man muß sich aber schon wundern, wenn man sieht, welche Zulassungen z.B. auf der Verpackung einer Lampe stehen, aber für die BSH-Zulassung reicht's nicht . Gruß Ulf |
#3
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Moin Ralf,
erstmal Glückwunsch zum Grand Ein Neuer im Club Für Dein Boot gibt es von Grand ja auch einen Geräteträger. Zusammen mit der Beleuchtung kommst Du dann aber schon in den vierstelligen Bereich. Das hast Du vielleicht ja schon gemerkt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du eine Konsole hast und Deinen Motor nicht mit der Pinne steuerst. Wenn dem so ist, dann kannst Du Dir die Beleuchtung für Steuerbord und Backbord an die Konsole montieren. Das Parklicht kommt dann auf einen Lichtmast. Wenn du keine Konsole hast, dann können auch alle drei Lichter an den Lichtmast. Von da dann das Kabel zu einer Batterie. Wenn Du auf dem Bodensee rum düsen willst, dann sollte das schon den Vorschriften entsprechen, sonst kannst du da nicht fahren. Es gibt hier im Forum viele Beispiele für Geräteträger und Lichtmasten und wie man eine Beleuchtung montiert. Zur Zeit wird von einem Forumskollegen sogar ein recht günstiger Geräteträger angeboten. Guckst Du: Um Links zu sehen, bitte registrieren Aber von den Billiglösungen rate ich Dir dringend ab. Geändert von Bartman (01.08.2013 um 16:16 Uhr) Grund: Ergänzung |
#4
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Wo sthet eigentlich, dass am Bodensee BSH zugelassene Leuchten verwendet werden muessen? So weit ich mich noch erinnern kann sind Leuchten vorgeschrieben mit einer Tragweite von 1 sm bei Kleinbooten und nicht 2 sm wie die BSH Leuchten. Bitte korrigiert mich, wenn das nicht mehr stimmt
Ich habe noch mal beim LAndratsamt Konstanz nachgesehen und da steht nur etwas von einer Tragweite von 1,5 km fuer rot / gruen und 2 km fuer das weisse Rundumlicht
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Schoene Gruesse aus Rosenheim Franz Geändert von Vodies (01.08.2013 um 17:40 Uhr) |
#5
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Hallo Franz,
das ist auch so. War gerade noch auf dem See. Ich kann nur zur einer ordentlichen Beleuchtung raten. Es gibt ein paar, die wirklich sehr schwer zu erkennen sind.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#6
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Zitat:
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Grüssle vom Bodensee Roland Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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