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Alt 04.11.2003, 22:20
Michel
Gast
 
Beiträge: n/a


Anfrage an einen Mitarbeiter der deutschen Wasserschutzpolizei

Hallo,

ich habe heute wohl Zeitgleich mit Eurer Idee (Ich wusste davon noch nichts), eine anfrage an einen Mitarbeiter der Wasserschutzpolizei in Deutschland gestellt.

Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme.

Hier nochmal der Link für Euch zu der Seite, ist viel interesanntes dabei:

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#### MAIL ####

Hallo Michael,

Jetzt tu ich mich richtig schwer ob ich beim Sie oder Du bleiben soll. Da Du aber auch Hobbywassersportler bist, bleibe ich einfach beim DU.

Also ich bin seit 1989, ebefalls Wassersportler. Nun bin ich auch aktiv, in einem Forum, welches sich mit Sportschlauchbooten beschäftigt als Moderator tätig.

Dieses Forum besteht seit ca. einem Jahr und freut sich immer größerer Beliebtheit. Nun ist es dort so, dass wegen den Schlauchbooten sehr viele "Neulinge" im Breich Wassersport teilnehmen, da ein Schlauchboot
definitiv als Einstiegsdroge genannt werden kann.

Nun aber zu meinem Problem:

Es tauchen immer wieder Beträge auf, ob und wie welche Führerscheine, im Ausland oder bei uns in Deutschland anerkannt werden. Im momment
diskutieren wir gerade das Thema Deutschland, da speziell die Donau.

Da es sich um ein Österreichisches Forum handelt und wir unser nächstes
Treffen auf der Donau planen, nun die Frage ob die Österreicher bei uns mit Ihren Patenten fahren dürfen.

In Österreich gibt es zwei Patente, eines für "Flüsse und Seen" und eines für die Donau speziell. Nun meinen viele der Österreicher, dass das "Flüsse und Seen" reicht um auf der deutschen Donau zu fahren. Ich meine aber bei ELWIS gelesen zu haben, dass Deutschland, von ausländischen Sportbootfahrern, jenes Patent verlangt, dass auch im Heimatland vorgeschrieben ist. Das hieße doch für die Deutsche Donau, das Österreichische Donaupatent.

Auf dem Rhein müssten die Österreicher hingegen mit dem "Flüsse und Seen" Patent fahren dürfen.

Ich hingegen aus Deutschland dürfte nehme ich an, mit meinem normalen
Binnenschein auf der österreichischen Donau fahren, oder?

Auch ist die Frage Italien aufgetaucht. In Italien darf man ohne Führerschein Boote bis 30kw fahren. Das gilt aber doch nur für Italiener, ein deutscher oder österreichischer Staatsbürger, bräuchte aber einen Führerschein, da im Heimatland ja ein Führerschein ab 5 PS vorgeschrieben ist. Ein Italiener dürfte aber im Gegenzug auch bei uns ein Boot mit 30KW ohne Führerschein fahren.

Nun die Frage, kannst Du mir helfen oder mir zumindest sagen, wo man das am besten für ganz Europa nachlesen kann, am besten von einer amtlichen Stelle.

So einig ist Europa scheinbar doch nicht.

Ich würde mich sehr freuen, etwas von Dir zu hören und wünsche Dir privat, wie beruflich immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.

Michael Neuner

PS: Hier noch ein Link zu einem der Forumsbeiträge. Mein Name ist im Forum michel.

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So hoffentlich bekomme ich eine Antwort, die gleiche Anfrage werde ich morgen beim Deutschen Motoryachtverband starten und bei unserem Verkehrsministerium. Antworten werde ich natürlich sofort veröffentlichen.


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