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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zodiac MK2 GT BJ88, ungepflegt...


felixK
27.08.2006, 12:16
Hallo Freunde,

ich habe wohl einen Reinfall bei ebay erlebt: Vor einigen Wochen habe ich bei einem Händler (!) in Deutschland ein Zodiak MK2 und einen Mercury-Motor erworben und mir nach Griechenland schicken lassen. Abgesehen davon,
dass das Boot nicht betriebsbereit geliefert wurde (Schlüssel fehlte, Lenkungszug läßt sich nicht am Motor befestigen, da Mutter fehlt etc.) muss ich feststellen, dass das Boot dramatisch an Luft verliert (siehe Foto nach 12 Stunden!). Ich habe mit Wasser und Seife das Boot auf Undichtigkeit überprüft ein richtiges Leck habe ich nicht gefunden, allerdings scheint das Boot an einigen Nahtstellen Luft zu verlieren (siehe Beispielfoto).

Meine Fragen: Kann es sein, dass ein 88erBoot, das offensichtlich nicht/wenig gepflegt wurde bereits "Schrott" ist. Wie kann ich effektiv auf Leckstellen Prüfen (mein Weg mit Wasser/Seife scheint mir wenig effektiv). Wie kann ich die Dichtigkeit der Ventile prüfen?

Freue mich auf Antworten!!!!!!!!

Herzliche Grüße

Felix

Martin4711
27.08.2006, 12:31
Upps...nach 12 Stunden???

also da muß schon eine größere Undichtigkeit vorliegen. Zodiac hat ja gerne undichte Ventile. Sind die Kappen noch da die auf das ventil gschraubt werden??? Wenn ich die nicht draufschraube geht die Luft auch flöten. Die Ventile schliesen nicht 100%tig kosten aber auch nicht viel.

Habe im Sommer die Gummis mal rausgemacht, alles gesäbert (auch den Sitz im Vebntil), die Gummis leicht mit Vaseliene eingeschmiert......jetzt ist es wirklich dicht.....

ich denke wenn du die Ventile auch mal mit Seifenlauge besprüst müßtest du sehen ob da viel rauskommt. Die Undichtigkeiten an den Nähten.....wieviele Stellen sind das denn??? die zu flicken bedarf schon einer gewissen Erfahrung......aber da haben wir ja hier einen. Frank wird sich wohl noch melden.

Martin

Diddel
27.08.2006, 12:45
Hallo Felix,

natürlich kann ein 88er Baujahr Schrott sein. Es kommt halt immer drauf an wie man mit einem Boot umgeht. Statt der Seifenlauge kannst Du das Boot auch mit Lecksuchspray prüfen, aber warum Geld bezahlen wenn es mit Seifenlauge genauso aussieht? Wenn Du die Seifenlauge mit einem Schwamm aufträgst kann es passieren das an Nähten und Besätzen durch den Schwamm ein Schaum entsteht. Das kannst Du vermeiden indem Du die Seifenlauge in eine Sprühflasche füllst und das Boot einsprühst. Je grösser die Blasen werden desto grösser ist das Leck. Anderst gesagt, ein feiner Schaum macht manche nervös obwohl da nicht viel Luft kommt. Aber bei dem Boot muss wirklich was grösseres sein, entweder fehlen die Ventildeckel, dann sind auf dem 2. Bild aber immer noch 3 relativ grosse Blasen zu erkennen...

Bei den Ventilen musst Du einfach sehr viel Seifenlauge verwenden. So das die Lauge die gesammte Oberfläche vernetzen kann. Allerdings zeigt die Lauge dann auch nur relativ kurz die Undichtigkeit an. Oft ist jedoch bei den Ventilen ein leichtes zischen zu hören. Ich würde jedoch an Deiner Stelle ganz schnell Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und da gar nicht mehr viel prüfen...

Ansonsten wendest Dich mal an unseren Dr. Kleber, es gibt nix wo Frank nicht helfen könnte.



Grüssle vom Bodensee

Norbert

felixK
27.08.2006, 12:48
Danke für die schnelle Antwort!! Die Kappen sind drauf, die Ventile habe ich auch mit Seifenlauge geprüft, schienen dicht zu sein. Es sind übrigens sehr viele "kleine Undichtigkeiten" wie auf dem zweiten Foto zu sehen...

Martin4711
27.08.2006, 13:09
Hallo Felix,

mein Zodiac was ich worher hatte (auch ein ebay reinfall....) hatte länger draußen gelegen und war im ganzen sehr unfepflegt. Zig Schrammen wo die Luft rauskam und an den Klebestellen auch......habe zum Glück einen Bastler gefunden der aber wußte was er da kauft.

Ich würde die Mängel dem Verkäufer melden zumal er das ja gewerblich macht und Gewährleistung geben muß. Wie die aber nun bei einem älterem Boot aussieht ist eine andere Sache. Kommt drauf an wie er das Boot beschrieben hat. Vieleicht könntest du ja mal den Link einstellen oder die Artikelnummer.....

Gruss

Martin

felixK
27.08.2006, 13:24
Hallo Martin,

das Boot war in einem "sehr guten Zustand"... . Ich hatte ausführlich mit dem
Händler telefoniert, da ich mir das Boot vor dem Kauf nicht anschauen konnte. Der Händler schien äußerst seriös... aber so kann man sich eben täuschen. Der Händler glänzt bis jetzt eher mit unverschämten/frechen Antworten auf meine emails. Der Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=4647104355&ssPageName=STRK:MEAFB:IT (müßte noch knapp eine Woche offen sein), die Art.Nr. war 4647104355

Herzliche Grüße aus Athen

Fortnox
27.08.2006, 13:43
Heisst das Du hast 1300€ für dieses Boot ohne Motor,Trailer.. bezahlt ? :nuts:

Martin4711
27.08.2006, 13:47
Hallo Felix,

na also, 1 Jahr Gewärleistung. Da diese Undichtigkeiten wie du sie berschreibst nicht von heute auf morgen kommen waren die schon bei Übergabe da.
Ich würde mir von einer Fachwerstatt diese Undichtigkeiten bestätigen lassen und notfalls über einen Rechtsanwalt (wenn der Verkäufer nicht einsichtig sein sollte) mein Recht einklagen.

Wichtig, Druck dir die Seiten von ebay aus, bevor sie nicht mehr so einfach einzusehen sind. Auch sonst alle Schriftverkehre ausdrucken.

Aber mal schaun was die anderen so schreiben....

Martin

ba0150
27.08.2006, 13:56
Ich will ja nicht unken, aber schaut Euch mal diesen Passus aus dem Ebay-Verkaufsinserrat an :

"Wiederrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitsempfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben.Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren ,müssen Sie uns insoweit ggf.Wertersatz leisten.Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht ,wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung-wie sie Ihnen im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden , indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,was deren Wert beeinträchtigt.Packetfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.Nicht packetversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.Bitte Orginalverpackung zwei wochen aufbewahren da die Ware nur in Orginalverpackung zurückgenommen werden kann. "

Ich weiss nicht ob das rechtlich überhaupt zulässig ist, aber ich fürchte dieser Verkäufer macht dieses "Spielchen" nicht zum ersten mal :nuts:

Ujevic
27.08.2006, 14:59
Wo befindet sich das Boot zur Zeit?

Padmos
27.08.2006, 16:08
Felix.
Wenn Du magst, ruf' kurz durch.
01791250759.
Möglicherweise kann ich Dir helfen.

Padmos

felixK
28.08.2006, 11:09
Herzlichen Dank für die vielen Antworten.... das Boot ist zur Zeit noch in Griechenland.

goeberl
28.08.2006, 14:38
also so sies auf dem foto ausschaut, ist nur die vordere kammer undicht. dafür aber gewaltig.
ich würd auf rücknahme bestehen. auf den versandkosten wirst aber sitzenbleiben.
ach ja nochwas: 1300 für das boot...... sorry, aber mehr als 600 ist das meiner meinung nach nie wert.
lg martin

KlausB
29.08.2006, 18:24
Hallo Felix,

Du hast ein Gebrauchtboot gekauft, aber Du hast das Glück, es beim Händler gekauft zu haben. Du kannst, nachdem das Boot offensichtlich mangelhaft ist, deine GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE geltend machen. Das hat nichts mit Garantie zu tun, und auch nicht mit dem Widerrufsrecht (dieses steht Dir beim Internetkauf zu, da musst Du aber die Rücksendekosten tragen).

Eines dieser Gewährleistungsrechte ist die Wandelung, d.h. die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Mangelhaft ist das Boot, nachdem die Ist-Beschaffenheit negativ von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Bei einem derart starken Luftverlust bei einem als "sehr guter Zustand" beschriebenem Boot dürfte das der Fall sein, wichtig ist, dass Du das dokumentierst, vielleicht auch Zeugen hinzuziehst. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache musst übrigens nicht Du beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass das Boot bei Übergabe mangelfrei war.

Bisher hat der Verkäufer übrigens bei fast 300 Auktionen erst eine negative Bewertung erhalten...

Klaus

Berny
29.08.2006, 18:28
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache musst übrigens nicht Du beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass das Boot bei Übergabe mangelfrei war.


Danke Klaus für diese Fachinfo.

Das zitierte ist das wichtige, da kann der Verkäufer motzen was er will, er muss es zurücknehmen.
Wichtig wäre natürlich im Vorfeld, den Schaden entsprechend zu dokumentieren, damit man auch erkennen kann, dass es sich um keinen neuen Schaden handelt !

Das wird vermutlich der Knackpunkt bei der ganzen Sache sein.

Du könntest ihm aber auch einen Deal dahingehend vorschlagen, dass die Sache professionell repariert wird und der Verkäufer die Kosten trägt.

Noch eine Frage, Klaus, vielleicht könntest du das auch mal klären:
Wie verhalten sich diese Gewährleistungsbestimmungen, wenn eine Sache offensichtlich von einem Händler verkauft wird, er das ganze aber als Kommissionsverkauf betitelt?
Sowas kommt leider auch immer wieder vor und ich bin der Meinung, dass hier dem Verkäufer sehr wohl eine Gewährleistungspflicht zugesprochen werden kann, oder gibts da andere Urteile ?

HaraldGesser
29.08.2006, 18:37
Hallo,

wenn ich mit einem Händler einen Vertrag abschließe ist er mein Vertragspartner, egal was er schreibt. Einen Vertrag kann er ja nicht abschließen ohne daß ihm die Sache gehört.
Im anderen Fall tritt er als Vermittler auf und ich mache den Vertrag mit dem Vorbesitzer.

Grüße

Harald

Berny
29.08.2006, 18:49
Im anderen Fall tritt er als Vermittler auf und ich mache den Vertrag mit dem Vorbesitzer.

Tja, und das genau ist eben die Frage!
Es kann ja sein, dass genau dieser Umstand etwas verschleiert dargestellt wird und ich annehmen kann, dass ich beim Händler kaufe?

ZB, mir passiert mit meinem Wohnmobil.
Wir hatten alles besichtigt, der Händler hat uns alles gezeigt, schaute also alles so aus, als würde ich beim Händler einkaufen.
Beim Vertrag stand dann aber plötzlich der Vorbesitzer drauf.

Und hier ist eben die Frage, ob das so alleine überhaupt geht, wenn zB Nachweisbar ist, dass der Händler an diesem Kommissionsverkauf mitverdient?

Ich bin mir da gar nicht so sicher, ob sich ein Händler dann auf den "Kommissionsverkauf" ausreden kann, wenn er mitverdient!!!

Gerade bei Schlauchbooten sieht man im Internet immer wieder diese Hinweise (verkaufe als Bastlerobjekt, aber sonst alles OK) und so weiter.
Es gibt bereits einen Entscheid, wo festgestellt wurde, das Verkäufer in Ebay als Händler gelten, wenn sie durch ihre Verkäufe eine regelmäßige Einkunft haben. Dies ist ja schon ein erster Schritt in diese Richtung, dass Händler nicht als Privatpersonen auftreten dürfen.

HaraldGesser
29.08.2006, 18:56
Hallo Berny,


sollte das so sein bist Du jedenfalls in der Beweispflicht. Und daß der Händler diesen Zuverdienst als Betriebseinnahme verbucht ist ja eher zweifelhaft.



Grüße

Harald

KlausB
29.08.2006, 18:56
Hallo Berny,

Du hast recht: Knackpunkt ist immer, dass der Verkäufer behaupten wird, der Schaden sei erst beim Käufer entstanden ("Der hat keine Ahnung, hat das Boot zu stark aufgepumpt, unsachgemäß über Felsen gezogen, usw.").

Die Frage ist immer: Wer muss was beweisen?

Und hier muss nicht der Käufer beweisen, dass er das Boot nicht kaputtgemacht hat, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass die Schäden erst beim Käufer entstanden sind, ansonsten gilt die gesetzliche Vermutung, dass die verkaufte Sache bereits bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft war - sprich: der Verkäufer haftet.

Achtung: Das ist die Rechtslage für Deutschland, wie es in Österreich ist, weiß ich nicht!

Die Frage mit dem Kommissionskauf ist letztendlich in den meisten Fällen ebenfalls ein Beweisproblem: Häufig drängt sich zwar der Verdacht auf, der Verkauf "von privat" ist eben nicht privat, sondern dahinter steht ein Händler, aber in den meisten Fällen - gerade bei ebay - wird der Käufer das nicht beweisen können.

Klaus

KlausB
29.08.2006, 19:00
Hallo Berny,

jetzt hat sich deine Erklärung mit meinem Kommentar zeitlich überschnitten:

In deinem Fall hat der Händler "in Kommission" verkauft. Bei Abschluss des Kaufvertrages war das auch deutlich. Du hast - leider - von privat gekauft.

Ich meinte den - auch häufigen Fall - dass angeblich ein Privatmann verkauft, dahinter aber ein Händler steht.

Klaus

DieterM
01.09.2006, 10:11
Hallo Freunde,

was Klaus hier sagt hat Hand&Fuß, insbesondere da der Deal ja auf deutschem Boden abgewickelt wurde und deutschem Recht untersteht.

Ich sehe aber hier doch einen Pferdefuß bei der Sache. Was ist wenn der Verkäufer sagt, das das Boot bei Lieferung dicht war und erst nach der Benutzung undicht wurde? Da ich davon ausgehe, das das ZODIAC in GR bereits ins Wasser gesetzt wurde und gefahren wurde, dürfte es hier dem Felix sehr schwer fallen zu beweisen, das der Schaden schon bestand.

Meine Empfehlung hier wäre Boot unbedingt zurückholen aus GR und damit zum Verkäufer, und dann Tacheles mit dem reden. Gutachten hin oder her kostet nur unnötiges Geld und dürfte ganz schnell den Kaufwert überschreiten denn die Beweislast liegt hier erstmal beim Käufer. Also Ausgaben! Der Vorschlag hier beim Verkäufer die ev. anfallenden Instandsetzungskosten zu verhandeln halte ich für ein ausgezeichnete Idee. Allerdings kann ich nicht beurteilen aus der Ferne, ob das Boot aufgrund des Alters vielleicht schon morsch war und ist.

Das das Boot noch in GR liegt ist auch ein Handycup. Damit fallen wieder Transportkosten an.

Hier zeigt sich mal wieder, das "blinder" Kauf von größeren gebrauchten Sachen ohne Besichtigung vor Kauf immer ein sehr großes Risiko beinhalten. Immer wieder pressiert es, der Preis "geiz ist geil" lockt, und man übersieht durch den damit zu schnell getätigten Kauf ein ganz wichtige Passage. Gerade bei EBAY Deutschland wird abgezockt das die Wände wackeln und oft - nicht immer - wechselt der letzte Schrott den Besitzer. Unsere Erfahrungen mit EBAY USA sind da doch wesentlich positiver.

KlausB
01.09.2006, 13:02
Tschuldigung Dieter, wenn ich korrigiere: Beim Kauf vom Händler muss der Käufer nicht beweisen, dass das Boot schon bei Übergabe defekt war - während der ersten 6 Monate wird dies gesetzlich vermutet. Im konkreten Fall müsste der gewerbliche Verkäufer beweisen, dass das Boot erst nach Übergabe vom Käufer beschädigt wurde.

Recht hast Du, was das Gutachten angeht: Das stünde hier in keinem Verhältnis zum Wert des Bootes.

Wie in den meisten Fällen ist geraten, es ernsthaft zu versuchen, sich gütlich zu einigen!

Klaus

felixK
01.09.2006, 16:06
Herzlichen Dank Allen für die super-Tipps!!!
Aus Erfahrung wird man klug... Ich dachte, gerade wenn ich bei einem Händler kaufe, kann ich nicht ganz daneben liegen. Daher hatte ich auch einen für dieses Boot recht hohen Kaufpreis akzeptiert. Glück im Unglück ist ja wohl, dass es ein Händler ist, damit habe ich wohl ein kleine Chance im Sinne von Garantie/Gewährleistung. Natürlich habe ich schon versucht, mich mit dem Händler zu einigen - aber der entpuppt sich als reichlich unverschämt und frech: Weist natürlich alles von sich (es gibt ja noch mehr Probleme mit dem Boot: So fehlte neben dem Schlüssel auch die Überwurfmutter für die Befestigung des Lenkungszuges am Motor - der Händler behauptet, die sei dabeigewesen... kann wohl kaum sein, da diese Mutter gewöhnlich untrennbar mit dem Zug verbunden ist). Meine Befürchtung ist nun, dass plötzlich (!) in dem Boot zwei Löcher sind, die mir in die Schuhe geschoben werden. Daher die Idee mit dem Gutachten. Wenn es interessiert: Ich werde mal berichten, was aus der Sache so geworden ist.

Herzliche Grüße an Alle

Felix

hexe
08.09.2006, 10:28
hallo,

sobald ein händler das boot auch nur anbietet egal ob vermittlung oder nicht -
ist er mit in der gesetzlichen haftung drinnen...
er kann sich mit "im kundenauftrag" leider nicht mehr rausreden!!!
sobald auch nur die kleinste frage beantwortet ist, wie z.b ist ddas boot bj. xy. gibt er eine fachauskunft, weil er ein händler ist...

frag mal bei anderen im bekanntenkreis da kennt sich sicher jemand mit der getetzesgrundlage aus...
oder schau mal im internet unter solchen anwaltsberatungen nach die kennen sich damit aus!!!! :zwinkern:

lg
hexe