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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Gewährleistung Motor trocken


Frankie
01.07.2007, 19:59
Hallo,
ich habe vor ca .3 wochen einen neuen Motor gekauft bei einem Händler.
Ein Force 15 PS 2-Takter Bj. 97. Der Motor lief im Testbecken einwandfrei.

Er roch zwar ein bischen komisch dabei habe ich mir aber nichts gedacht und es auch nicht gesagt. Bei meiner ersten Probefahrt auf dem Kanal ging der Motor nach ca. 300m aus. Ich habe dann die Entlüftungsschraube vom Tank etwas weiter geöffnet, der Motor sprang dann sofort wieder an. Nach weiteren 100m
ging der Motor wieder aus. Unter der Haube kam weißer Qualm hervor anfassen war überhaupt nicht möglich. Ich habe dann zu den Paddeln gegriffen und meinen achtjährigen Sohn aus dem Boot geschickt und den Feuerlöscher bereit gestellt. Den musste ich dann Glücklicher weise nicht mehr benutzen. Den Motor habe ich dann zum Händler zurück gebracht dieser meint jetzt ich hätte den Motor auf dem Land laufen gelassen oder eine Folie hätte sich im Wasser vor den Ansaugkanal gesetzt.
Das der Motor trocken gelaufen ist Könne er am Impeller erkennen.
Deshalb hätte ich auch kein Anspruch auf die Gewährleistung.

Meine Vermutung ist das der Thermostat nicht geöffnet hat im warmen Zustand.
Meine Frage weis jemand wie ein Impeller aussieht der Trocken gelaufen ist ?

Rotti
01.07.2007, 20:03
Hallo,
ich habe vor ca .3 wochen einen neuen Motor gekauft bei einem Händler.
Ein Force 15 PS 2-Takter Bj. 97. Der Motor lief im Testbecken einwandfrei.

Er roch zwar ein bischen komisch dabei habe ich mir aber nichts gedacht und es auch nicht gesagt. Bei meiner ersten Probefahrt auf dem Kanal ging der Motor nach ca. 300m aus. Ich habe dann die Entlüftungsschraube vom Tank etwas weiter geöffnet, der Motor sprang dann sofort wieder an. Nach weiteren 100m
ging der Motor wieder aus. Unter der Haube kam weißer Qualm hervor anfassen war überhaupt nicht möglich. Ich habe dann zu den Paddeln gegriffen und meinen achtjährigen Sohn aus dem Boot geschickt und den Feuerlöscher bereit gestellt. Den musste ich dann Glücklicher weise nicht mehr benutzen. Den Motor habe ich dann zum Händler zurück gebracht dieser meint jetzt ich hätte den Motor auf dem Land laufen gelassen oder eine Folie hätte sich im Wasser vor den Ansaugkanal gesetzt.
Das der Motor trocken gelaufen ist Könne er am Impeller erkennen.
Deshalb hätte ich auch kein Anspruch auf die Gewährleistung.

Meine Vermutung ist das der Thermostat nicht geöffnet hat im warmen Zustand.
Meine Frage weis jemand wie ein Impeller aussieht der Trocken gelaufen ist ?

Servus!

Also wenn der Impeller trocken läuft, dann hast du nur mehr Gummibrösel unten in der Impellerkammer und in den Kühlkanälen. Hatte der Motor einen Kühlwasserstrahl wie du gefahren bist. Wenn ja dann müsste normal der IMpeller noch ganz sein. Dann könnte auch deine Annahme mit defekten nicht öffnenden Thermostat stimmen. Nur normalerweise ist ein defektes Thermostat von Haus aus offen und nicht geschlossen. D.hieße wenn Thermostat dann verkalktes Thermostat.

Gruß Mathias

kevin
01.07.2007, 20:10
Hallo Frankie,

Das ist ja eine Frechheit, um welchen Händler handelt es sich denn bitte ???
Hatte der Motor beim Probelauf im Testbecken keinen Kontrollstrahl ???

...grüße Kevin.

Frankie
01.07.2007, 20:15
Hallo,
der Motor hatte im Testbecken einen Kontrollstrahl und auch bei der Abfahrt am Kanal.
Danke für die schnellen Antworten

Den Namen des Händlers möchte ich hier erst bekannt geben wenn die Sache ausgestanden ist.

Gruß Frankie

stebn
01.07.2007, 20:58
Hallo
der Händler muss dir beweisen dass du den Schaden verursacht hast. Das wird er aber nicht können und deswegen kann er sich nicht vor einem Ersatz oder einer Reparatur drücken.

Wenn kurz nach dem Kauf etwas kaputt geht wird dir jeder Richter recht geben weil man davon ausgehen kann dass vorher schon alles nicht mehr ok war

skymann1
01.07.2007, 23:15
Hallo,
ja ja, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zweierlei, also nicht gleich mit Richter drohen sondern Gespräch suchen.

Wenn uneinsichtig Gericht, okay, aber erstmal gütlich versuchen.

Ich weiß, solche "Gespräche" schaukeln sich dann immer gerne auf und zuletzt sieht man sich doch vor Gericht.

Plastik, na ja, der Motor hat doch bestimmt beidseitig Wassereinlässe, ein kleineres Stück verstopft nicht beide und eine Tüte oder ähnliches merkst Du ganz schnell bzw. sofort beim fahren, das kann ich nicht glauben.

Viel Erfolg, Gruß Peter

goeberl
02.07.2007, 00:13
hi frankie!
wenn der impeller trockengelaufen ist, dann ist er entweder total zerbröselt oder an den enden richtig verkohlt. wie wenn du jedes blatt einzeln an ein heisses bügeleisen gehalten hättest.
lg martin

Chester
02.07.2007, 01:01
97er Motor - also kein Neumotor!

Hast Du Garantie oder Gewährleistung? Oder hat er ihn Dir im Kundenauftrag verkauft?
Wichtig wegen der Beweislage!

Sichere in jedem Fall den Motor mit Impeller!

Die Frage wird sein, ob er DIR beweisen muss, dass du ihn hast trocken laufen lassen.

Reinhard

skymann1
02.07.2007, 01:20
Hallo,
Moment, moment, der Händler sagt er könne am Impeller erkennen das er trocken gelaufen ist, also hat der Händler den Motor schon bei sich und auch geöffnet, so habe ich das verstanden, da ist nichts mehr für Frankie mit Beweise sichern....!!

Das er normalerweise Anspruch auf Gewährleistung hätte hat Frankie doch geschrieben, nur eben nicht wg. Trockenlauf = eigene Schuld und das Gegenteil zu beweisen wird jetzt schwer werden.

Deshalb habe ich ja auch vorgeschlagen erstmal zwar bestimmt aber freundlich aufzutreten, weil er ja jetzt nichts mehr in der Hand hat, die "Beweise" hat der Händler, und der kann jetzt alles mögliche auf den Tisch legen als Beweis.
Irgendeinen trockengelaufenen Impeller wird er wohl zur Hand haben.

Und wenn´s wirklich an einem verkalkten Thermostaten gelegen haben sollte, ist der jetzt auch wieder in Ordnung, da wette ich drauf.

Wäre zwar nicht die feine Art, aber ich kannte auch so einen Händler, mittlerweile ist er pleite, Gott sei Dank!

Wenn ich das falsch verstanden haben sollte,:gruebel: vergeßt mein Posting!

Nachtrag: Ein 97er Force sollte aber auch einen Überhitzungsschutz haben, der verhindert, das ernste Schäden entstehen, wenn der Motor ohne Wasser/ausreichende Kühlung läuft, dann kann´s zwar den Impeller zerfetzen, aber sonst sollten eigentlich keine Schäden entstehen.

Nach der Beschreibung scheint ja doch mehr kaputtgegangen zu sein, Rauchentwicklung mit Feuerlöscher bereithalten ect., hat das Schutzsystem denn auch versagt, dann scheint ja doch einiges im argen zu sein bei dem Motor, vielleicht da mal ansetzten bzw. sich darauf berufen!

Wir reden ja jetzt hier nicht nur über einen kaputten Impeller und mehr nicht (auch wenn das schon ärgerlich wäre), oder?

Gruß Peter

goeberl
02.07.2007, 16:07
also kaputtes thermostat und trockengelaufener impeller gehören nicht zusammen. wenn das thermostat nicht aufmacht, dann pumpt die wasserpumpe das wasser halt nicht durch den ganzen kühlkreislauf, aber sie pumpt trotzdem.
trockenlaufen kann sie nur, wenn entweder die wassereinlässe verlegt sind oder der motor an land läuft.
aber egal wie, wenn der impeller gut eingefettet war, dann sollte das nix machen. zumindestens solange nicht, bis die motoreigenen schutzmechanismen den motor anhalten.
lg martin

skymann1
02.07.2007, 19:11
Hallo Martin,
hast recht, das mit Thermostat und Impeller paßt nicht zusammen, aber die Maschine kann ja trotzdem zumindest partiell ein Kühlproblem haben wg. Thermostat oder verkalkten Kanälen und der Händler versucht jetzt sich mit dem Impeller und Trockenlauf rauszureden, gerade weil Frankie ja auch schreibt, das Kontrollstrahl da war, dann ist auch der Impeller im Wasser und fördert, kann also nicht bröseln/schmelzen oder wie auch immer :confused-

Eigentlich kann dann nur der Wasserkreislauf irgendwo anders verlegt sein, und da ist halt der Thermostat der erste Verdächtige, vor Verkalkung.

Trotzdem sollte irgendeine Sicherung greifen, wie Du ja schreibst, bevor der Motor so anfängt zu stinken und zu qualmen, ich kann mir das auch nicht so recht erklären, aber vielleicht erfahren wir ja, was dabei rauskommt!

Das einzig andere wäre noch ein Kurzschaftmotor an einem Langschaftspiegel, aber das wird man ja merken, oder?

Wir werden sehen, hoffe ich, Gruß Peter :chapeau:

KlausB
03.07.2007, 10:42
Hallo,

technisch kann ich zwar nicht mitreden, aber zu Garantie und Gewährleistung kann ich ein bißchen was sagen, bzw. krame einfach einen älteren Beitrag hervor.

Ganz wichtig ist aber das, was Peter schon erwähnt hat: Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei. Erstmal versuchen, miteinander zu reden, eine gütliche Einigung ist häufig die günstigere!

Ansonsten hier zur Rechtslage:

nochmal kurz zur Rechtslage (in D, wie es in A ist, weiß ich nicht!), dürfte auch in anderen Fragen des täglichen Lebens wichtig sein, immer dann, wenn etwas kaputt ist.

Wichtig ist: Garantie und Sachmängelgewährleistung werden häufig miteinander verwechselt, haben aber nichts miteinander zu tun.

Sachmängelgewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, den der Käufer gegenüber dem Verkäufer (nicht dem Hersteller) hat, wenn die Sache bei Übergabe bereits einen Mangel hat. Es kommt also darauf an, ob der Kaufgegenstand sozusagen von Haus aus fehlerhaft ist. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache wird sogar vermutet, dass der Fehler eben schon bei Übergabe vorgelegen hat. Wenn der Verkäufer meint, er habe eine fehlerfreie Ware verkauft und der Käufer habe den Fehler verursacht, so muss er dies beweisen, die Beweislast liegt auf seiner Seite. Kann er dies nicht beweisen spricht die Vermutung dafür, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war.

Ein Übergabeprotokoll ist sicherlich nicht hinderlich, wenn Du versuchen musst, den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe zu beweisen. Obwohl es die Gewährleistungsansprüche natürlich nicht aushebeln kann. Aus deiner Sicht als Verkäufer aber ein durchaus geeignetes Mittel, zumindest zuerst einmal, um dem möglicherweise querulantischen Kunden das Risiko eines Prozesses deutlicher zu machen.

Nach Ablauf dieser ersten 6 Monate, bis zur Dauer von 2 Jahren (Achtung: diese Frist kann vom Verkäufer auf 1 Jahr verkürzt werden) muss umgekehrt der Käufer beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Das wird er häufig bestenfalls mit teuren Sachverständigengutachten beweisen können, das diesbezügliche Risiko in einem Prozess ist sehr hoch.

Liegt nun ein solcher Mangel vor (die eigentliche Frage müsste lauten: Lässt sich ein Mangel beweisen?), so hat der Käufer folgende Möglichkeiten: Er kann Nachbesserung (zB in Form einer Reparatur) verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien (neuen) Sache (Ausnahme: wenn dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist). Wenn die Nachbesserung zweimal nicht geklappt hat, gilt der Versuch als fehlgeschlagen. Oder er kann den Kaufpreis mindern, d.h. er verlangt eine angemessene Summe des Kaufpreises zurück, oder wenn der Preis noch gar nicht bezahlt ist, er kürzt die Zahlung. Hilft alles nichts, kann er auch vom Vertrag zurücktreten, das nennt sich dann "Wandelung": Er gibt die kaputte Sache zurück und erhält den vollen Kaufpreis.

Die Garantie des Herstellers besagt, dass innerhalb einer gewissen, vom Hersteller gesetzten Frist (hier gibt es also durchaus unterschiedliche Garantiezeiten, manch ein Autohersteller gewährt nur 1 Jahr, andere 3 Jahre, manche Schlauchboothersteller gewähren 5 Jahre auf die Dichtigkeit der Schläuche), die gekaufte Sache "halten" soll, sprich in dieser Zeit sollten keine Mängel neu auftauchen, bzw. wenn sie neu auftauchen, werden sie repariert, behoben, ersetzt oder ähnliches. Die Garantie erstreckt sich daher häufig nicht auf alle Teile, beim Auto sind zB reine Verschleißteile ausgenommen. Sie kann von der Frist her deutlich länger sein als die gesetzliche Sachmängelgewährleistung (mein Audi hat eine 10jährige Garantie gegen Durchrostung (Erl.: Das hatte ich letztes Jahr geschrieben, kurz danach zeigte sich Rost, inzw. habe ich einen Volvo)).

Innerhalb der ersten 6 Monate sollte man sich also in der Regel auf die gesetzliche Sachmängelgewährleistung berufen. Ansprechpartner ist der Verkäufer. Bis zum Ablauf von 2 Jahren sollte man sich fragen, ob man das Vorliegen des Fehlers bereits im Zeitpunkt der Übergabe noch beweisen kann. Wenn nein, bleibt immer noch die eventuell gegebene Garantie des Herstellers. Aber auch hierum soll sich in der Praxis der Verkäufer kümmern.

Klaus

Frankie
04.07.2007, 23:09
Hallo,
zunächst möchte ich euch danken für die Zahlreichen Beiträge.

Ich muß für die ganze Story noch ein wenig ausholen.

Ich habe meinen alten Motor zum Händler gebracht weil er Öl verlierte nicht viel aber sollte mal kontrolliert werden es ist ein alter Volvo Penta BJ. vor 1982. Der Händler sagte mir nachdem er ihn zerlegt hatte das es sich nicht lohnen würde und sehr schwer ist für den alten Motor Ersatzteile zu bekommen. Daraufhin habe ich dann den neuen gebrauchten Motor gekauft bei ihm. Als ich ihm dann am Telefon mitteilte das ich auf meine Gewährleistung bestehen würde sagte er mir das ich in seinem Geschäft nicht mehr kommen brauchte. Mein alter Motor war aber immer noch da zerlegt.

Am Diesnstag habe ich dann meinen Motor wieder geholt mit dem chef hatte ich keinen kontakt als er mich sah sagte er das er mich nicht mehr sehen wollte. Ich habe dann die Sache mit seinem Sohn beendet. Soll heißen wir haben meinen Motor eingeladen und die Einzelteile eingepackt. In einem letzten vernünftigen Gespräch sagte er mir dann nochmal das der Impeller verkohlt gewesen sei. Ich versicherte ihm daraufhin das der Motor nur im Wasser gelaufen hätte. Ich habe mich dann von ihm verabschiedet und bin die 100km nach Hause gefahren.
Dort habe ich dann gesehen das einige Teile stark beschädigt waren diese Teile werden ich auf jeden Fall noch fotgrafieren. Ich weiß auch noch nicht ob ich alle Teile neu bekomme.
Das Ende ist das er und ich einen defekten Motor habe die vorher funktioniert haben.
Zu meinen Geld mus ich sagen das ich den Motor mit EC-Karte über das Lastschriftverfahren bezahlt habe und das Geld noch nicht abgebucht wurde.
Ich denke das wird auch nicht mehr eintreten. Wenn dann kann ich das Geld über die Bank zurückholen innerhalb von sechs Wochen.
Dann kommt eine zweite Runde was ich nicht hoffe.

Meine abschließender Rat für alle: Man sollte seine Rechtschutzversicherung überprüfen denn Luft und Wasserfahrzeuge sind in der normalen Versicherung nicht enthalten.
Da ich immer noch nicht sagen kann das die Geschichte zu Ende ist möchte ich den Namen des Händlers auch weiterhin nicht sagen. vielleicht später mal unter der Rubrik Händler

Gruß Frankie

skymann1
04.07.2007, 23:31
Hallo,
hmm, muß nochmal nachfragen, Du hast jetzt welchen Motor abgeholt, den alten Volvo oder den Force?

Und bei welchem sind jetzt Teile beschädigt?

Sorry, aber weil Du schreibst Du weißt nicht ob Du alle Teile neu bekommst, das bezieht sich jetzt auf den Volvo und der Force ist beim Händler geblieben, sonst könntest du ja das Geld nicht wieder zurückbuchen, wenn es noch abgebucht würde, ist das so korrekt?

Na, dann wärst Du ja noch mit einem blauen Auge davongekommen, hast zwar keinen funktionierenden Motor, aber auch keinen finanziellen Verlust.

Ich hoffe, das ich das jetzt richtig interpretiert habe, dann versteh ich allerdings auch den Händler ein klein wenig, er weiß ja nicht, was Du damit gemacht hast, vielleicht war er wirklich im guten Glauben das alles okay ist mit der Maschine, er kennt Dich ja auch nicht und Du kannst ihm viel erzählen, womit ich Dir jetzt ausdrücklich nichts unterstellen will, bitte nicht falsch verstehen, ich versetz mich nur mal in den Händler!!!

Aber leider werden wir nun nie erfahren, woran es gelegen hat, schade!

Ibbenbüren plus 100 km, Vater und Sohn, so viele Möglichkeiten gibt es da ja nicht, obwohl ich sicher nicht alle kenne, jetzt werd ich noch länger rätseln, wer es wohl war, Verdacht hab ich ja, aber eben nur Verdacht.

Aber irgendwann verrätst Du es uns sicher.

Gruß Peter

DieterM
04.07.2007, 23:41
...

Meine abschließender Rat für alle: Man sollte seine Rechtschutzversicherung überprüfen denn Luft und Wasserfahrzeuge sind in der normalen Versicherung nicht enthalten.
Da ich immer noch nicht sagen kann das die Geschichte zu Ende ist möchte ich den Namen des Händlers auch weiterhin nicht sagen. vielleicht später mal unter der Rubrik Händler

Gruß Frankie

Ich weiß nicht, was Du mit Deinem guten Rat sagen möchtest, denn eine Rechtschutzversicherung kann Dich nur schützen, wenn Du wirklich im Recht bist, aber nicht wenn Du einem findigen Händler ausgeliefert bist.

Als Ersatz für Deinen zerlegten alten Motor hat er Dir eine anderen aufs Auge gedrückt und den Du bezahlt hast mit EC-Karte. Eine Abbuchung dieser EC-Karte wirst Du nur sehr schwer verhindern können, bitte erkundige Dich bei der Bank. Geld zurückzuholen halte ich für aussichtslos, wer hat Dir denn sowas erzählt? Nur bei einer autorisierten Bank-Abbuchung kannst Du diese rückgängig machen.

Das Du nun einen zweiten kaputten Motor hast der angeblich trocken gelaufen ist, dürfte Dein Pech sein, denn die Beweislage ist auf Deiner Seite. Und da kannst Du schlechtem Geld möglicherweise noch weiteres schlechtes Geld mit Gutachtern nachschmeißen ohne dem Händler an den Kragen zu kommen.

Nachdem der Händler-Chef Dich auch nicht mehr sehen will, aus welchen Gründen auch immer, hast Du besonders schlechte Karten mit ihm ein ausgleichendes vernünftiges Gespräch zu führen um den zweiten Motor nun auf Vordermann zu bringen. Diese Modalität ist meistens die eher erfolgsversprechende.

Hier ist guter Rat sehr teuer, denn ich sehe für Dich keine juristischen Chancen.

Möglicherweise muß Du den zweiten Motor ganz abschreiben oder Dir eine andere Werkstatt suchen um ihn reparieren zu lassen, wenn Du selber kein "Schrauber" bist. Tut mir sehr Leid für Dich. :ka5:

skymann1
05.07.2007, 00:20
Hallo Dieter,
Du hast recht, wenn Du schreibst, das er eine EC-Kartenabbuchung nicht rückgängig zu machen ist, meines Wissens, aber ich bin kein Banker :biere:

Nur: Frankie hat am 1. 7. gepostet, das er vor ca. 3 Wochen den Force gekauft hat, wenn die Summe bis jetzt noch nicht abgebucht ist, spielen da vielleicht andere Vereinbarungen mit, von denen wir nichts wissen ("nehmen Sie ihn mit und probieren Sie ihn aus" oder so), so wäre das bei meinem Händler gelaufen.

Kein Händler verkauft was auf EC-Karte und hat fast 4 Wochen später noch nicht abgebucht wenn da nicht irgendwas abgemacht war, denke ich mal, oder hat das schon mal jemand erlebt?

Das der Volvo jetzt zerlegt ist, ja nun, die Teile die defekt sind, wird der Händler ja nicht absichtlich kaputtgemacht haben, es ist ja auch ein "alter Knabe", wenn er auch mit den Teilen vielleicht noch lief?

Ich hab´s schon 2 x erlebt, das ich nur eine Kleinigkeit nachsehen sollte und dann war doch wesentlich mehr, war so nicht zu merken, aber wie lange noch nicht?

Ich glaub halt immer noch an das gute im Menschen (auch Händler sind welche) und unterstelle dem Mann mal keine Absicht, ist halt einfach dumm gelaufen und er hat´s halt selber nicht gewußt, vielleicht!

Und das er ihn jetzt nicht auch noch zusammenbauen will, den alten, das kann ich verstehen, so wie das jetzt gelaufen ist.

Manchmal schaukelt sich so was einfach hoch, am Schluß sind alle beleidigt/verärgert weil jeder einen Schaden davongetragen hat.

Schade eigentlich!

Gruß Peter

KlausB
05.07.2007, 10:24
Hallo,

also ich muss zugeben, dass ich die ganze Geschichte auch nach deinem letzten Posting noch nicht wirklich verstanden habe. Da geht es mir wie Peter, ich kann nur mutmaßen, welchen Motor Du nun in welchem Zustand zu Hause hast.

Das solltest Du noch mal genau erklären, auch, was genau Du mit dem Händler vereinbart hast.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Hier geht es doch gar nicht um ein Wasserfahrzeug, und irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben. Es geht um einen ganz simplen Kauf irgendeiner Sache (und das ist zufällig ein Motor für ein Wasserfahrzeug) und um Sachmängelgewährleistung.

Wenn Du von deiner Rechtsschutzversicherung schon ein ablehnendes Schreiben hast, dann poste doch bitte mal, was genau die geschrieben haben, und was genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für Dich gelten, drinsteht. So rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Versicherungsschutz gewähren müssen...

Klaus

DieterM
05.07.2007, 11:05
Hallo Peter und Klaus,

richtig, auch ich sehe da in den Abläufen etliche Unklarheiten, da Frankie hier etwas konfus berichtet.

Möglicherweise hat er den alten VOLVO-Archimedes Outboarder zurückgeholt und den Force dort gelassen. Dann wäre auch die ev. Zahlung per EC-Karte verständlich so als Sicherheit, und den bisher nicht abgebuchten Wert. Und es wäre auch verständlich das der Händler sauer ist, weil der Force nun einen Defekt hat.

Wenn das so wäre, dann könnte ein neues Gespräch mit dem Händler vielleicht so gestaltet werden, das Frankie dem Händler anbietet die Kosten für die Zerlegung des alten VOLVO-Archimedes abrechnet wenn er ihm den FORCE auf Vordermann bringen würde, denn schließlich kann er den Händler nicht einfach auf solchen Kosten sitzen lassen. So würde er auch den FORCE dann in der gewünschten Betriebssicherheit wieder bekommen und der Händler könnte ihn dann auch verrechnen.

Hmmm ... vielleicht wäre die Einfädelung des erneuten Gesprächs über den Juniorchef ein Weg um auf den Seniorchef zukommen zu können ohne Animositäten. Das dürfte aber sehr davon abhängen von den Kosten um den Force auf Vordermann zu bringen, ganz unabhängig davon wie der Schaden enstanden ist. Ev. wäre eine Beteiligung der halben Instandsetzungskosten-Kosten ein Weg als Angebot, das sollte aber erst angeboten werden wenn das Gespräch schwierig verläuft.

Sicher kann man auch juristisch vorgehen, das Gesetz bietet hier viele Möglichkeiten, aber was nützt es wenn die Lage sehr unklar ist und damit der Streit erst richtig los geht, dauert ev. sehr lange und dürfte auch beträchtliche Zusatzkosten auslösen mit einem unsicheren Ausgang und eher nach dem Motto aus Spesen nichts gewesen... Das sollte nicht das Ziel sein um eine schnelle und gegenseitige akzeptable und kostenfreundliche Lösung herbeizuführen. Ein freundschaftlicher Vergleich um es mal juristisch auszudrücken dürfte hier eher zum Ziel führen mit einem einsatzfähigen FORCE Outboarder, und um das geht es doch bei Frankie.:biere:

Awi
05.07.2007, 14:32
Eine Abbuchung dieser EC-Karte wirst Du nur sehr schwer verhindern können, bitte erkundige Dich bei der Bank. Geld zurückzuholen halte ich für aussichtslos, wer hat Dir denn sowas erzählt? Nur bei einer autorisierten Bank-Abbuchung kannst Du diese rückgängig machen.


Woher hast du denn dieses Wissen? Ich habe in den vergangenen Jahren zwei Buchungen die bei Händlern über EC-Karte stattgefunden haben rückgängig gemacht. Das lief beide Male problemlos.
Gruß
Jörg

Markus[LB]
05.07.2007, 17:34
Das solltest Du noch mal genau erklären, auch, was genau Du mit dem Händler vereinbart hast.

Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Hier geht es doch gar nicht um ein Wasserfahrzeug, und irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben. Es geht um einen ganz simplen Kauf irgendeiner Sache (und das ist zufällig ein Motor für ein Wasserfahrzeug) und um Sachmängelgewährleistung.


Hallo Klaus,

also da muss man genau das Kleingedruckte des Vertrages lesen!

Bei uns steht da etwas drin, von Wasserfahrzeuge mit einer Leistung ab 40 PS (oder waren es 40 KW) sind nicht im Versicherungsumfang enthalten... dazu gehören nicht nur irgendwelche Ansprüche sie sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben, sondern auch um die Streitsache Wasserfahrzeug selbst, also Versicherung/Kauf/Verkauf, da ist nichts abgedeckt! Deswegen ändert man dann auch die Versicherung um, dass auch größere Boote mitversichert sind und das rechtzeitig.

Ein Rechtsstreit (womöglich noch im Ausland) ist mit sehr hohen Kosten verbunden und ohne Versicherung kann das sehr teuer werden. Aufgrund eines PKW-Unfalls in Spanien musste ich ja schon erleben, wie langwierig und vor allem wie problematisch das werden kann... da kam es übrigens nicht zum Rechtstreit, aber einen Rechtsanwalt brauchte ich trotzdem, der meine Rechte vertritt... im Ausland wird das Anwaltshonorar dann allerdings nicht von der gegn. Versicherung getragen, das musste dann die Rechtschutz begleichen!

Gruß Markus

DieterM
05.07.2007, 18:14
Woher hast du denn dieses Wissen? Ich habe in den vergangenen Jahren zwei Buchungen die bei Händlern über EC-Karte stattgefunden haben rückgängig gemacht. Das lief beide Male problemlos.
Gruß
Jörg

Das ist ganz einfach erklärt und allgemeines Bankwissen, abgebuchte Beträge aus Kreditkarten Abwicklungen kannst Du nicht rückgängig machen als Kreditkartenbesitzer. Rückbuchungen aus Kreditkartenabbuchungen sind nur bei Bankfehlern möglich.

Das Du eine Rückbuchung erzielt hast, liegt sicher an anderen Gründen die aber hier nicht eruiert werden müssen, da es keine allgemeine Regel ist in dem Gebrauch von Kreditkarten.

Gerade Kreditkartenbezahlungen dienen den Verkäufern als absolute Bezahlungs-Sicherheit, und hier im Falle von Frankie diente die zumindest beim Verkäufer abgesteckte Kreditkarte als Zahlungssicherheit falls er mit dem Motor nicht zurückgekommen wäre.

Offen bleibt, was bei Frankies Geschichte nun der Händler macht, der bisher anscheinend die Möglichkeit des Betragabbuchens aus der Kreditkarte nicht genutzt hat. Auch ist offen was nun Frankie weiter macht und was an seiner Geschichte stimmt. Aber da kenne wir hier die Hintergründe zuwenig.:biere:

thball
05.07.2007, 18:28
Das ist ganz einfach erklärt und allgemeines Bankwissen, abgebuchte Beträge aus Kreditkarten Abwicklungen kannst Du nicht rückgängig machen als Kreditkartenbesitzer. Rückbuchungen aus Kreditkartenabbuchungen sind nur bei Bankfehlern möglich.


Hallo Dieter,

ja und nein! :zwinkern:

Kreditkarten (z.B. VISA) können nur dann widersprochen werden wenn ein Betrug (aus Diebstahl etc.) vorliegt oder bei offensichtlichen Fehlern (Doppelbuchungen etc.).

EC-Karte mittels PIN: bedeutet sofortige Autorisierung und nach Freigabe hat der Händler das Geld sicher (und der Kontobelastung kann i.d.R. nicht widersprochen werden). Diese Variante ist für den Händler teurer als

EC-Karte und Unterschrift: Hier wird eine Lastschriftvereinbarung getroffen. Hier kann der Kunde leichter widersprechen und die Bank kann mangels Deckung zurückgeben, zwar billiger für den Händler aber höheres Risiko (kann ggf. über Factoring reduziert werden)

Dann ist auch problematisch, dass das EC-Verfahren (und die EC-Karten) gewisse Limits nicht übersteigen darf (z.B. EUR 1000 bei PIN); Bedeutet i.d.R. (ist individuell mit der Bank vereinbar) dürfte ein EC/PIN Verfahren nur bis EUR 1000,00 gehen --> keine Ahnung was der Motor gekostet hat, aber hier deutet alles auf das Verfahren EC-Karte und Unterschrift hin.

weitere Infos:
http://de.wikipedia.org/wiki/Electronic_Cash

Frankie
06.07.2007, 00:16
Hallo,
zunächst zu der EC-Zahlung. Die Zahlung erfolgte mit Unterschrift und EC-Karte. Ich bin Kunde bei der Sparkasse dort habe ich nach gefragt und die Information erhalten das man bei solch einer Zahlung sein Geld zurückholen kann.
Der Händler kann bei der Zahlung nicht erkennen ob das Konto die Notwendige Deckung aufweist deshalb kann man auch bei vielen Geschäften nur noch mit eingabe der Pin bezahlen weil es sicherer ist für den Händler.

Jetzt zu der Frage warum das Geld noch nicht abgebucht wurde?

Zwei Tage bevor ich den Motor gekauft habe ist bei dem Händler der Blitz
eingeschlagen. Er konnte meine Karte einlesen und einen Beleg drucken zur Unterschrift aber keine Verbindung zur Bank aufbauen. Er müsste jetzt mit dem Beleg zur Bank gehen und den von mir Unterschriebenen Beleg vorzeigen.

Dieses ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Ich weiß auch nicht ob das noch gemacht wird.
Dieses habe ich bis jetzt noch nicht mit geteilt weil es die ganze Sache weiter unverständlicher macht.

Jetzt zu dem Motor den ich zu Hause habe es ist mein alter Volvo penta
den ich vorher gefahren habe.

Nun noch einmal zusammen gefasst etwas einfacher.
Irgendjemand hat einen Motor den bringt er zur Werkstatt weil er Öl verliert.
Dort wird er zerlegt und dabei wird festgestellt das es günstiger sein könnte
einen neuen Motor zu kaufen über eine längere zeit ( ca.3-4 Jahre) gesehen.
Dieses macht er dann und läßt seinen alten Motor zerlegt erstmal beim Händler.
Bei der ersten Fahrt geht dann der neue Motor kaput.
Man kan sich nicht darauf einigen woran es gelegen hat und man trennt sich.
Der Kunde nimmt aber sein alten zerlegten Motor wieder mit nach Hause
Dort sieht er dann das einige Teile beim zerlegen in der Werkstatt beschädigt worden sind.

So hat jeder einen Schaden der Kunde und der Händler.

Jeder der Kunde und der Händler könnte jetzt mit seinem Anwalt zu Felde ziehen. Die Gewinner wären auf jeden Fall die Anwälte.:schlaumei
Der Kunde möchte nicht einen Anwalt einschalten weil er sich nicht sicher ist ob er gegen die Finanziellen folgen abgesichert wäre.
Der Händler macht zur Zeit auch keine anstalten Rechtsmittel einzusetzen.
Denn er muß auch abschätzen für welche Summe die Anwälte eingeschaltet werden sollen ( nach Abzug der Mehrwehrtsteuer 670€) und welche Möglichkeiten er hat aus der Gewährleistung zu kommen.

Wen es so bleibt wie es jetzt ist, ist der Kunde Zähne knirschend zufrieden.
Deshalb möcht ich hier auch nicht den Namen des Händlers nennen.
(keine Schlafende Hunde wecken)

Man kann auch sagen es war ein Zusammenstoß wo jeder eine dicke Beule davon getragen hat.

Ich hoffe jetzt hat jeder die ganze Sache Richtig verstanden.
Gruß Frankie

skymann1
06.07.2007, 00:56
Hallo,
Danke für die Infos, jetzt ist die Sache klar!

Hat der Force denn großen Schaden genommen, wenn es nur der Impeller wäre, na ja, dann hätte ich persönlich den und den Wechsel auch noch bezahlt.

Aber so wie es sich anhörte wird oder könnte wohl irgendwas anderes am Motor durch die Überhitzung noch kaputtgegangen sein und ich kann verstehen, das Dir das zu unsicher ist.

Na gut, hoffen wir, das es bei dem jetzigen Stand bleibt, dann mußt Du zwar den Volvo wieder zusammenbekommen, aber mal ganz ehrlich, die Teilelage für die Motoren ist sehr schwierig, wie man auch hier immer mal liest, meinst Du das sich das noch lohnt?

Ich bin ja bestimmt keiner der was vorschnell abschreibt, aber bei meinem geliebten König z.B. habe ich auch irgendwann aufgegeben, weil es einfach zu lästig war, nach Teilen zu suchen obwohl ich mit der Maschine den meisten Spaß bisher überhaupt hatte.

Nur, wenn ich für einen Impeller z.B. einen anderen kaufen muß (am Ende der Welt quasi), dann erst noch zu einem Dreher den ändern lassen (natürlich gegen bares) und dann letzten Endes so ein Impeller 70 Euro kostet, hört der Spaß irgendwann auf.

Zumal ja abzusehen ist, wann das nächste Teil kaputtgeht was dann auch wieder nicht zu bekommen ist.

Aber ist Deine Entscheidung, vielleicht findest Du ja was Du brauchst!
Viel Glück dabei, Gruß Peter :chapeau:

Frankie
06.07.2007, 01:12
Der Force hat einen Totalschaden.
Die Zylinder müssten neu und die Kolben müssen neu gebohrt werden dann kommt der Dichtsatz usw.

Was die Reperatur von dem Volvo angeht habe ich hier im Forum zweimal unabhängig voneinander eine Telefonmummer von einer Firma bekommen die noch Ersatzteile hat. Bin aber trotzdem auf der Suche nach einem neuen gebrauchten. Ein ganz neuer lohnt sich nicht für uns wir fahren wenns hochkommt zweimal im Monat bei schönem Wetter und im Urlaub etwas mehr.

Wie ich lese kommst du aus Gladbeck(skymann1) wenn du noch einen guten Tipp hast wo einer sein könnte sag bescheid. Soweit ist Gladbeck ja nicht entfernt von Ibbenbüren. Entweder 10 oder 15PS.
Gruß Frankie

goeberl
06.07.2007, 02:51
hi frankie!

ich nehm mal an, beim alten volvo war das getriebe undicht, oder?
wenns von der ölmenge nicht dramatisch viel ist, dann würd ich sowas, bei einem echt alten motor, nichtmal richten lassen.
einfach öfter öl wechseln und fahren, bis das getriebe ganz hinüber ist. glaub mir, selbst ein undichtes getriebe hält noch sehr lange. wichtig ist der ölwechsel vorallem nach einem urlaub am meer.

ich weiss, jetzt ist es für so einen rat eigentlich zu spät, aber für die zukunft......

lg martin

KlausB
06.07.2007, 09:21
@ Markus:

also da muss man genau das Kleingedruckte des Vertrages lesen!


Ja, da hast Du recht, deswegen hatte ich ja auch geschrieben:

dann poste doch bitte mal, was genau die geschrieben haben, und was genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für Dich gelten, drinsteht.

@ Frankie:

Jetzt bin ich mir aber immer noch nicht 100 % ig sicher, wo der neue Motor (Force) jetzt ist: Bei Dir oder beim Händler?

Klaus

Erich der Wikinger
06.07.2007, 10:12
Frankie, danke für Dein letztes Posting, jetzt blicke ich auch durch.

Deshalb vielleicht noch mal ein paar Tips zusammengefasst, obwohl eigentlich schon einiges geschrieben wurde.

Ein per EC-Karte überwiesener Betrag kann z. Teil rückgängig gemacht werden, nämlich dann, wenn per Unterschrift die Abbuchung veranlaßt wurde.
Zwar ist die Bank dann verpflichtet, die Daten des "Nichtbezahlers" an den Verkäufer weiterzugeben, aber die Rückbuchung ist möglich.

Dies gilt wie thball bereits berichtet hat, nicht bei Karten wie Visa oder wenn mit PIN eine sofortige Übertragung (Buchung) erfolgte.

Solltet Ihr bei einem Händler einen Motor gebraucht kaufen, achtet darauf, dass vertraglich eine Garantie (später Gewährleistung) ausgehandelt wird.
Hat der Händler nämlich im Auftrag verkauft, gibt es nix Garantia.

Wichtig ist, dass nach 6 Monaten (auch bei neuen Gegenständen) die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, dann nennt man das Gewährleistung. Im Rahmen der Gewährleistung muss dann der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Dies gilt auch bei anderen Dingen des Lebens, z. B. Autokauf. Wobei ich folgendes sagen muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich bei Händlern, bei den ich öfter kaufe, sehr kulant bedient werde, auch dann wenn evtl. die Garantie oder Gewährleistung eigentlich gar nicht mehr greift.

Gruß Erich

Das war jetzt allgemeine Information, hoffentlich verständlich und knapp auch wenn es nicht direkt mit dem Problem von Frankie´s Motorenproblemen und seinem Händler zu tun hat

Frankie
07.07.2007, 09:48
Hallo,

der Force ist beim Händler geblieben.

Undicht ist der Motor im Bereich der Wasserpumpe. Die Welle ist dort eingelaufen. Vielleicht nicht schlimm für den Motor aber man sollte auch an die Umwelt denken wenn sich so etwas vermeiden lässt.

Schöne Grüße Frankie

gino10
07.07.2007, 14:47
Meistens ist es oder sind es die Simmeringe, die bekommtst in jedem Fachhandel. Die Aten raus machen und mit nehmen wegen der grosse.
Da wird man schon fündig und ist auch keine gross Aktion, das Lohnt sich auf jeden fall.
Gruss Michael

italy42
23.08.2007, 23:17
Hallo,

also solche windigen Werkstätten haben wir im ÖSSILAND leider auch.

Beispiel:

freund bringt 25 AB zum Service nach Wien. nach ner Woche anfrage was nun sei ( eigentlich hätte die Werkstatt wenns fertig is anrufen sollen).

Lang und breite Ausrede, und so gings ah Monat, bis Walter der Kragen platzte und er hinfuhr.

Fazit, der Ar***** hatte den Getriebeteil einem anderen Kunden angebaut, da der Mechaniker den geschrottet hatte (wie auch immer).

Leider haben die den Falschen gelinkt, da Walter Jurist bei der Polizei is und denen dann echt bis hin zum Betrug alles mal servierte bis der Händler/Werkstatt zur Schdensbegrenzung nen neuen rausrückte, die ersten Gerichtskosten eh zalhen mußte und der grad no so an Mechaniker als Bauern ins Spiel brachte.

Wer Walter ein normaler Bürger ih was ned wie die Story damlas ausgegangen wäre :confused-

Ich hab die Erfahrung gemacht das ich in AT nie ne Engine reparieren/servizieren lasse sondern nur in Italien, ebenso kauf ich ma wenns ah neuer AB sein muß diesen ah dort (san um gut 20% billiger).

Ansonsten mach ih mir alles an den AB`s selber und da weis ich was Sache is.