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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren. |
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#1
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Keine Gewährleistung Motor trocken
Hallo,
ich habe vor ca .3 wochen einen neuen Motor gekauft bei einem Händler. Ein Force 15 PS 2-Takter Bj. 97. Der Motor lief im Testbecken einwandfrei. Er roch zwar ein bischen komisch dabei habe ich mir aber nichts gedacht und es auch nicht gesagt. Bei meiner ersten Probefahrt auf dem Kanal ging der Motor nach ca. 300m aus. Ich habe dann die Entlüftungsschraube vom Tank etwas weiter geöffnet, der Motor sprang dann sofort wieder an. Nach weiteren 100m ging der Motor wieder aus. Unter der Haube kam weißer Qualm hervor anfassen war überhaupt nicht möglich. Ich habe dann zu den Paddeln gegriffen und meinen achtjährigen Sohn aus dem Boot geschickt und den Feuerlöscher bereit gestellt. Den musste ich dann Glücklicher weise nicht mehr benutzen. Den Motor habe ich dann zum Händler zurück gebracht dieser meint jetzt ich hätte den Motor auf dem Land laufen gelassen oder eine Folie hätte sich im Wasser vor den Ansaugkanal gesetzt. Das der Motor trocken gelaufen ist Könne er am Impeller erkennen. Deshalb hätte ich auch kein Anspruch auf die Gewährleistung. Meine Vermutung ist das der Thermostat nicht geöffnet hat im warmen Zustand. Meine Frage weis jemand wie ein Impeller aussieht der Trocken gelaufen ist ? |
#2
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Zitat:
Also wenn der Impeller trocken läuft, dann hast du nur mehr Gummibrösel unten in der Impellerkammer und in den Kühlkanälen. Hatte der Motor einen Kühlwasserstrahl wie du gefahren bist. Wenn ja dann müsste normal der IMpeller noch ganz sein. Dann könnte auch deine Annahme mit defekten nicht öffnenden Thermostat stimmen. Nur normalerweise ist ein defektes Thermostat von Haus aus offen und nicht geschlossen. D.hieße wenn Thermostat dann verkalktes Thermostat. Gruß Mathias
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LG Mathias . ![]() ![]() ... Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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#3
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Hallo Frankie,
Das ist ja eine Frechheit, um welchen Händler handelt es sich denn bitte ??? Hatte der Motor beim Probelauf im Testbecken keinen Kontrollstrahl ??? ...grüße Kevin.
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...hauptsache die Haare liegen. |
#4
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Keine Gewährleistung
Hallo,
der Motor hatte im Testbecken einen Kontrollstrahl und auch bei der Abfahrt am Kanal. Danke für die schnellen Antworten Den Namen des Händlers möchte ich hier erst bekannt geben wenn die Sache ausgestanden ist. Gruß Frankie Geändert von Frankie (01.07.2007 um 21:03 Uhr) |
#5
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Hallo
der Händler muss dir beweisen dass du den Schaden verursacht hast. Das wird er aber nicht können und deswegen kann er sich nicht vor einem Ersatz oder einer Reparatur drücken. Wenn kurz nach dem Kauf etwas kaputt geht wird dir jeder Richter recht geben weil man davon ausgehen kann dass vorher schon alles nicht mehr ok war
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Gruß Stefan |
#6
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Hallo,
ja ja, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zweierlei, also nicht gleich mit Richter drohen sondern Gespräch suchen. Wenn uneinsichtig Gericht, okay, aber erstmal gütlich versuchen. Ich weiß, solche "Gespräche" schaukeln sich dann immer gerne auf und zuletzt sieht man sich doch vor Gericht. Plastik, na ja, der Motor hat doch bestimmt beidseitig Wassereinlässe, ein kleineres Stück verstopft nicht beide und eine Tüte oder ähnliches merkst Du ganz schnell bzw. sofort beim fahren, das kann ich nicht glauben. Viel Erfolg, Gruß Peter
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P.G. |
#7
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hi frankie!
wenn der impeller trockengelaufen ist, dann ist er entweder total zerbröselt oder an den enden richtig verkohlt. wie wenn du jedes blatt einzeln an ein heisses bügeleisen gehalten hättest. lg martin |
#8
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Hallo,
technisch kann ich zwar nicht mitreden, aber zu Garantie und Gewährleistung kann ich ein bißchen was sagen, bzw. krame einfach einen älteren Beitrag hervor. Ganz wichtig ist aber das, was Peter schon erwähnt hat: Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei. Erstmal versuchen, miteinander zu reden, eine gütliche Einigung ist häufig die günstigere! Ansonsten hier zur Rechtslage: nochmal kurz zur Rechtslage (in D, wie es in A ist, weiß ich nicht!), dürfte auch in anderen Fragen des täglichen Lebens wichtig sein, immer dann, wenn etwas kaputt ist. Wichtig ist: Garantie und Sachmängelgewährleistung werden häufig miteinander verwechselt, haben aber nichts miteinander zu tun. Sachmängelgewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, den der Käufer gegenüber dem Verkäufer (nicht dem Hersteller) hat, wenn die Sache bei Übergabe bereits einen Mangel hat. Es kommt also darauf an, ob der Kaufgegenstand sozusagen von Haus aus fehlerhaft ist. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache wird sogar vermutet, dass der Fehler eben schon bei Übergabe vorgelegen hat. Wenn der Verkäufer meint, er habe eine fehlerfreie Ware verkauft und der Käufer habe den Fehler verursacht, so muss er dies beweisen, die Beweislast liegt auf seiner Seite. Kann er dies nicht beweisen spricht die Vermutung dafür, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Ein Übergabeprotokoll ist sicherlich nicht hinderlich, wenn Du versuchen musst, den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe zu beweisen. Obwohl es die Gewährleistungsansprüche natürlich nicht aushebeln kann. Aus deiner Sicht als Verkäufer aber ein durchaus geeignetes Mittel, zumindest zuerst einmal, um dem möglicherweise querulantischen Kunden das Risiko eines Prozesses deutlicher zu machen. Nach Ablauf dieser ersten 6 Monate, bis zur Dauer von 2 Jahren (Achtung: diese Frist kann vom Verkäufer auf 1 Jahr verkürzt werden) muss umgekehrt der Käufer beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Das wird er häufig bestenfalls mit teuren Sachverständigengutachten beweisen können, das diesbezügliche Risiko in einem Prozess ist sehr hoch. Liegt nun ein solcher Mangel vor (die eigentliche Frage müsste lauten: Lässt sich ein Mangel beweisen?), so hat der Käufer folgende Möglichkeiten: Er kann Nachbesserung (zB in Form einer Reparatur) verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien (neuen) Sache (Ausnahme: wenn dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist). Wenn die Nachbesserung zweimal nicht geklappt hat, gilt der Versuch als fehlgeschlagen. Oder er kann den Kaufpreis mindern, d.h. er verlangt eine angemessene Summe des Kaufpreises zurück, oder wenn der Preis noch gar nicht bezahlt ist, er kürzt die Zahlung. Hilft alles nichts, kann er auch vom Vertrag zurücktreten, das nennt sich dann "Wandelung": Er gibt die kaputte Sache zurück und erhält den vollen Kaufpreis. Die Garantie des Herstellers besagt, dass innerhalb einer gewissen, vom Hersteller gesetzten Frist (hier gibt es also durchaus unterschiedliche Garantiezeiten, manch ein Autohersteller gewährt nur 1 Jahr, andere 3 Jahre, manche Schlauchboothersteller gewähren 5 Jahre auf die Dichtigkeit der Schläuche), die gekaufte Sache "halten" soll, sprich in dieser Zeit sollten keine Mängel neu auftauchen, bzw. wenn sie neu auftauchen, werden sie repariert, behoben, ersetzt oder ähnliches. Die Garantie erstreckt sich daher häufig nicht auf alle Teile, beim Auto sind zB reine Verschleißteile ausgenommen. Sie kann von der Frist her deutlich länger sein als die gesetzliche Sachmängelgewährleistung (mein Audi hat eine 10jährige Garantie gegen Durchrostung (Erl.: Das hatte ich letztes Jahr geschrieben, kurz danach zeigte sich Rost, inzw. habe ich einen Volvo)). Innerhalb der ersten 6 Monate sollte man sich also in der Regel auf die gesetzliche Sachmängelgewährleistung berufen. Ansprechpartner ist der Verkäufer. Bis zum Ablauf von 2 Jahren sollte man sich fragen, ob man das Vorliegen des Fehlers bereits im Zeitpunkt der Übergabe noch beweisen kann. Wenn nein, bleibt immer noch die eventuell gegebene Garantie des Herstellers. Aber auch hierum soll sich in der Praxis der Verkäufer kümmern. Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#9
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Hallo,
zunächst möchte ich euch danken für die Zahlreichen Beiträge. Ich muß für die ganze Story noch ein wenig ausholen. Ich habe meinen alten Motor zum Händler gebracht weil er Öl verlierte nicht viel aber sollte mal kontrolliert werden es ist ein alter Volvo Penta BJ. vor 1982. Der Händler sagte mir nachdem er ihn zerlegt hatte das es sich nicht lohnen würde und sehr schwer ist für den alten Motor Ersatzteile zu bekommen. Daraufhin habe ich dann den neuen gebrauchten Motor gekauft bei ihm. Als ich ihm dann am Telefon mitteilte das ich auf meine Gewährleistung bestehen würde sagte er mir das ich in seinem Geschäft nicht mehr kommen brauchte. Mein alter Motor war aber immer noch da zerlegt. Am Diesnstag habe ich dann meinen Motor wieder geholt mit dem chef hatte ich keinen kontakt als er mich sah sagte er das er mich nicht mehr sehen wollte. Ich habe dann die Sache mit seinem Sohn beendet. Soll heißen wir haben meinen Motor eingeladen und die Einzelteile eingepackt. In einem letzten vernünftigen Gespräch sagte er mir dann nochmal das der Impeller verkohlt gewesen sei. Ich versicherte ihm daraufhin das der Motor nur im Wasser gelaufen hätte. Ich habe mich dann von ihm verabschiedet und bin die 100km nach Hause gefahren. Dort habe ich dann gesehen das einige Teile stark beschädigt waren diese Teile werden ich auf jeden Fall noch fotgrafieren. Ich weiß auch noch nicht ob ich alle Teile neu bekomme. Das Ende ist das er und ich einen defekten Motor habe die vorher funktioniert haben. Zu meinen Geld mus ich sagen das ich den Motor mit EC-Karte über das Lastschriftverfahren bezahlt habe und das Geld noch nicht abgebucht wurde. Ich denke das wird auch nicht mehr eintreten. Wenn dann kann ich das Geld über die Bank zurückholen innerhalb von sechs Wochen. Dann kommt eine zweite Runde was ich nicht hoffe. Meine abschließender Rat für alle: Man sollte seine Rechtschutzversicherung überprüfen denn Luft und Wasserfahrzeuge sind in der normalen Versicherung nicht enthalten. Da ich immer noch nicht sagen kann das die Geschichte zu Ende ist möchte ich den Namen des Händlers auch weiterhin nicht sagen. vielleicht später mal unter der Rubrik Händler Gruß Frankie |
#10
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Hallo,
hmm, muß nochmal nachfragen, Du hast jetzt welchen Motor abgeholt, den alten Volvo oder den Force? Und bei welchem sind jetzt Teile beschädigt? Sorry, aber weil Du schreibst Du weißt nicht ob Du alle Teile neu bekommst, das bezieht sich jetzt auf den Volvo und der Force ist beim Händler geblieben, sonst könntest du ja das Geld nicht wieder zurückbuchen, wenn es noch abgebucht würde, ist das so korrekt? Na, dann wärst Du ja noch mit einem blauen Auge davongekommen, hast zwar keinen funktionierenden Motor, aber auch keinen finanziellen Verlust. Ich hoffe, das ich das jetzt richtig interpretiert habe, dann versteh ich allerdings auch den Händler ein klein wenig, er weiß ja nicht, was Du damit gemacht hast, vielleicht war er wirklich im guten Glauben das alles okay ist mit der Maschine, er kennt Dich ja auch nicht und Du kannst ihm viel erzählen, womit ich Dir jetzt ausdrücklich nichts unterstellen will, bitte nicht falsch verstehen, ich versetz mich nur mal in den Händler!!! Aber leider werden wir nun nie erfahren, woran es gelegen hat, schade! Ibbenbüren plus 100 km, Vater und Sohn, so viele Möglichkeiten gibt es da ja nicht, obwohl ich sicher nicht alle kenne, jetzt werd ich noch länger rätseln, wer es wohl war, Verdacht hab ich ja, aber eben nur Verdacht. Aber irgendwann verrätst Du es uns sicher. Gruß Peter
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P.G. |
#11
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Zitat:
Als Ersatz für Deinen zerlegten alten Motor hat er Dir eine anderen aufs Auge gedrückt und den Du bezahlt hast mit EC-Karte. Eine Abbuchung dieser EC-Karte wirst Du nur sehr schwer verhindern können, bitte erkundige Dich bei der Bank. Geld zurückzuholen halte ich für aussichtslos, wer hat Dir denn sowas erzählt? Nur bei einer autorisierten Bank-Abbuchung kannst Du diese rückgängig machen. Das Du nun einen zweiten kaputten Motor hast der angeblich trocken gelaufen ist, dürfte Dein Pech sein, denn die Beweislage ist auf Deiner Seite. Und da kannst Du schlechtem Geld möglicherweise noch weiteres schlechtes Geld mit Gutachtern nachschmeißen ohne dem Händler an den Kragen zu kommen. Nachdem der Händler-Chef Dich auch nicht mehr sehen will, aus welchen Gründen auch immer, hast Du besonders schlechte Karten mit ihm ein ausgleichendes vernünftiges Gespräch zu führen um den zweiten Motor nun auf Vordermann zu bringen. Diese Modalität ist meistens die eher erfolgsversprechende. Hier ist guter Rat sehr teuer, denn ich sehe für Dich keine juristischen Chancen. Möglicherweise muß Du den zweiten Motor ganz abschreiben oder Dir eine andere Werkstatt suchen um ihn reparieren zu lassen, wenn Du selber kein "Schrauber" bist. Tut mir sehr Leid für Dich. ![]() |
#12
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Hallo Dieter,
Du hast recht, wenn Du schreibst, das er eine EC-Kartenabbuchung nicht rückgängig zu machen ist, meines Wissens, aber ich bin kein Banker ![]() Nur: Frankie hat am 1. 7. gepostet, das er vor ca. 3 Wochen den Force gekauft hat, wenn die Summe bis jetzt noch nicht abgebucht ist, spielen da vielleicht andere Vereinbarungen mit, von denen wir nichts wissen ("nehmen Sie ihn mit und probieren Sie ihn aus" oder so), so wäre das bei meinem Händler gelaufen. Kein Händler verkauft was auf EC-Karte und hat fast 4 Wochen später noch nicht abgebucht wenn da nicht irgendwas abgemacht war, denke ich mal, oder hat das schon mal jemand erlebt? Das der Volvo jetzt zerlegt ist, ja nun, die Teile die defekt sind, wird der Händler ja nicht absichtlich kaputtgemacht haben, es ist ja auch ein "alter Knabe", wenn er auch mit den Teilen vielleicht noch lief? Ich hab´s schon 2 x erlebt, das ich nur eine Kleinigkeit nachsehen sollte und dann war doch wesentlich mehr, war so nicht zu merken, aber wie lange noch nicht? Ich glaub halt immer noch an das gute im Menschen (auch Händler sind welche) und unterstelle dem Mann mal keine Absicht, ist halt einfach dumm gelaufen und er hat´s halt selber nicht gewußt, vielleicht! Und das er ihn jetzt nicht auch noch zusammenbauen will, den alten, das kann ich verstehen, so wie das jetzt gelaufen ist. Manchmal schaukelt sich so was einfach hoch, am Schluß sind alle beleidigt/verärgert weil jeder einen Schaden davongetragen hat. Schade eigentlich! Gruß Peter
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P.G. |
#13
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Hallo,
also ich muss zugeben, dass ich die ganze Geschichte auch nach deinem letzten Posting noch nicht wirklich verstanden habe. Da geht es mir wie Peter, ich kann nur mutmaßen, welchen Motor Du nun in welchem Zustand zu Hause hast. Das solltest Du noch mal genau erklären, auch, was genau Du mit dem Händler vereinbart hast. Was die Rechtsschutzversicherung angeht: Hier geht es doch gar nicht um ein Wasserfahrzeug, und irgendwelche Ansprüche, die sich aus dem Betrieb eines solchen ergeben. Es geht um einen ganz simplen Kauf irgendeiner Sache (und das ist zufällig ein Motor für ein Wasserfahrzeug) und um Sachmängelgewährleistung. Wenn Du von deiner Rechtsschutzversicherung schon ein ablehnendes Schreiben hast, dann poste doch bitte mal, was genau die geschrieben haben, und was genau in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für Dich gelten, drinsteht. So rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Versicherungsschutz gewähren müssen... Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#14
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Zitat:
Gruß Jörg |
#15
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Zitat:
Das Du eine Rückbuchung erzielt hast, liegt sicher an anderen Gründen die aber hier nicht eruiert werden müssen, da es keine allgemeine Regel ist in dem Gebrauch von Kreditkarten. Gerade Kreditkartenbezahlungen dienen den Verkäufern als absolute Bezahlungs-Sicherheit, und hier im Falle von Frankie diente die zumindest beim Verkäufer abgesteckte Kreditkarte als Zahlungssicherheit falls er mit dem Motor nicht zurückgekommen wäre. Offen bleibt, was bei Frankies Geschichte nun der Händler macht, der bisher anscheinend die Möglichkeit des Betragabbuchens aus der Kreditkarte nicht genutzt hat. Auch ist offen was nun Frankie weiter macht und was an seiner Geschichte stimmt. Aber da kenne wir hier die Hintergründe zuwenig. ![]() |
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