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Keine Gewährleistung Motor trocken
Hallo,
ich habe vor ca .3 wochen einen neuen Motor gekauft bei einem Händler. Ein Force 15 PS 2-Takter Bj. 97. Der Motor lief im Testbecken einwandfrei. Er roch zwar ein bischen komisch dabei habe ich mir aber nichts gedacht und es auch nicht gesagt. Bei meiner ersten Probefahrt auf dem Kanal ging der Motor nach ca. 300m aus. Ich habe dann die Entlüftungsschraube vom Tank etwas weiter geöffnet, der Motor sprang dann sofort wieder an. Nach weiteren 100m ging der Motor wieder aus. Unter der Haube kam weißer Qualm hervor anfassen war überhaupt nicht möglich. Ich habe dann zu den Paddeln gegriffen und meinen achtjährigen Sohn aus dem Boot geschickt und den Feuerlöscher bereit gestellt. Den musste ich dann Glücklicher weise nicht mehr benutzen. Den Motor habe ich dann zum Händler zurück gebracht dieser meint jetzt ich hätte den Motor auf dem Land laufen gelassen oder eine Folie hätte sich im Wasser vor den Ansaugkanal gesetzt. Das der Motor trocken gelaufen ist Könne er am Impeller erkennen. Deshalb hätte ich auch kein Anspruch auf die Gewährleistung. Meine Vermutung ist das der Thermostat nicht geöffnet hat im warmen Zustand. Meine Frage weis jemand wie ein Impeller aussieht der Trocken gelaufen ist ? |
Zitat:
Also wenn der Impeller trocken läuft, dann hast du nur mehr Gummibrösel unten in der Impellerkammer und in den Kühlkanälen. Hatte der Motor einen Kühlwasserstrahl wie du gefahren bist. Wenn ja dann müsste normal der IMpeller noch ganz sein. Dann könnte auch deine Annahme mit defekten nicht öffnenden Thermostat stimmen. Nur normalerweise ist ein defektes Thermostat von Haus aus offen und nicht geschlossen. D.hieße wenn Thermostat dann verkalktes Thermostat. Gruß Mathias |
Hallo Frankie,
Das ist ja eine Frechheit, um welchen Händler handelt es sich denn bitte ??? Hatte der Motor beim Probelauf im Testbecken keinen Kontrollstrahl ??? ...grüße Kevin. |
Keine Gewährleistung
Hallo,
der Motor hatte im Testbecken einen Kontrollstrahl und auch bei der Abfahrt am Kanal. Danke für die schnellen Antworten Den Namen des Händlers möchte ich hier erst bekannt geben wenn die Sache ausgestanden ist. Gruß Frankie |
Hallo
der Händler muss dir beweisen dass du den Schaden verursacht hast. Das wird er aber nicht können und deswegen kann er sich nicht vor einem Ersatz oder einer Reparatur drücken. Wenn kurz nach dem Kauf etwas kaputt geht wird dir jeder Richter recht geben weil man davon ausgehen kann dass vorher schon alles nicht mehr ok war |
Hallo,
ja ja, aber Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zweierlei, also nicht gleich mit Richter drohen sondern Gespräch suchen. Wenn uneinsichtig Gericht, okay, aber erstmal gütlich versuchen. Ich weiß, solche "Gespräche" schaukeln sich dann immer gerne auf und zuletzt sieht man sich doch vor Gericht. Plastik, na ja, der Motor hat doch bestimmt beidseitig Wassereinlässe, ein kleineres Stück verstopft nicht beide und eine Tüte oder ähnliches merkst Du ganz schnell bzw. sofort beim fahren, das kann ich nicht glauben. Viel Erfolg, Gruß Peter |
hi frankie!
wenn der impeller trockengelaufen ist, dann ist er entweder total zerbröselt oder an den enden richtig verkohlt. wie wenn du jedes blatt einzeln an ein heisses bügeleisen gehalten hättest. lg martin |
97er Motor - also kein Neumotor!
Hast Du Garantie oder Gewährleistung? Oder hat er ihn Dir im Kundenauftrag verkauft? Wichtig wegen der Beweislage! Sichere in jedem Fall den Motor mit Impeller! Die Frage wird sein, ob er DIR beweisen muss, dass du ihn hast trocken laufen lassen. Reinhard |
Hallo,
Moment, moment, der Händler sagt er könne am Impeller erkennen das er trocken gelaufen ist, also hat der Händler den Motor schon bei sich und auch geöffnet, so habe ich das verstanden, da ist nichts mehr für Frankie mit Beweise sichern....!! Das er normalerweise Anspruch auf Gewährleistung hätte hat Frankie doch geschrieben, nur eben nicht wg. Trockenlauf = eigene Schuld und das Gegenteil zu beweisen wird jetzt schwer werden. Deshalb habe ich ja auch vorgeschlagen erstmal zwar bestimmt aber freundlich aufzutreten, weil er ja jetzt nichts mehr in der Hand hat, die "Beweise" hat der Händler, und der kann jetzt alles mögliche auf den Tisch legen als Beweis. Irgendeinen trockengelaufenen Impeller wird er wohl zur Hand haben. Und wenn´s wirklich an einem verkalkten Thermostaten gelegen haben sollte, ist der jetzt auch wieder in Ordnung, da wette ich drauf. Wäre zwar nicht die feine Art, aber ich kannte auch so einen Händler, mittlerweile ist er pleite, Gott sei Dank! Wenn ich das falsch verstanden haben sollte,:gruebel: vergeßt mein Posting! Nachtrag: Ein 97er Force sollte aber auch einen Überhitzungsschutz haben, der verhindert, das ernste Schäden entstehen, wenn der Motor ohne Wasser/ausreichende Kühlung läuft, dann kann´s zwar den Impeller zerfetzen, aber sonst sollten eigentlich keine Schäden entstehen. Nach der Beschreibung scheint ja doch mehr kaputtgegangen zu sein, Rauchentwicklung mit Feuerlöscher bereithalten ect., hat das Schutzsystem denn auch versagt, dann scheint ja doch einiges im argen zu sein bei dem Motor, vielleicht da mal ansetzten bzw. sich darauf berufen! Wir reden ja jetzt hier nicht nur über einen kaputten Impeller und mehr nicht (auch wenn das schon ärgerlich wäre), oder? Gruß Peter |
also kaputtes thermostat und trockengelaufener impeller gehören nicht zusammen. wenn das thermostat nicht aufmacht, dann pumpt die wasserpumpe das wasser halt nicht durch den ganzen kühlkreislauf, aber sie pumpt trotzdem.
trockenlaufen kann sie nur, wenn entweder die wassereinlässe verlegt sind oder der motor an land läuft. aber egal wie, wenn der impeller gut eingefettet war, dann sollte das nix machen. zumindestens solange nicht, bis die motoreigenen schutzmechanismen den motor anhalten. lg martin |
Hallo Martin,
hast recht, das mit Thermostat und Impeller paßt nicht zusammen, aber die Maschine kann ja trotzdem zumindest partiell ein Kühlproblem haben wg. Thermostat oder verkalkten Kanälen und der Händler versucht jetzt sich mit dem Impeller und Trockenlauf rauszureden, gerade weil Frankie ja auch schreibt, das Kontrollstrahl da war, dann ist auch der Impeller im Wasser und fördert, kann also nicht bröseln/schmelzen oder wie auch immer :confused- Eigentlich kann dann nur der Wasserkreislauf irgendwo anders verlegt sein, und da ist halt der Thermostat der erste Verdächtige, vor Verkalkung. Trotzdem sollte irgendeine Sicherung greifen, wie Du ja schreibst, bevor der Motor so anfängt zu stinken und zu qualmen, ich kann mir das auch nicht so recht erklären, aber vielleicht erfahren wir ja, was dabei rauskommt! Das einzig andere wäre noch ein Kurzschaftmotor an einem Langschaftspiegel, aber das wird man ja merken, oder? Wir werden sehen, hoffe ich, Gruß Peter :chapeau: |
Hallo,
technisch kann ich zwar nicht mitreden, aber zu Garantie und Gewährleistung kann ich ein bißchen was sagen, bzw. krame einfach einen älteren Beitrag hervor. Ganz wichtig ist aber das, was Peter schon erwähnt hat: Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei. Erstmal versuchen, miteinander zu reden, eine gütliche Einigung ist häufig die günstigere! Ansonsten hier zur Rechtslage: nochmal kurz zur Rechtslage (in D, wie es in A ist, weiß ich nicht!), dürfte auch in anderen Fragen des täglichen Lebens wichtig sein, immer dann, wenn etwas kaputt ist. Wichtig ist: Garantie und Sachmängelgewährleistung werden häufig miteinander verwechselt, haben aber nichts miteinander zu tun. Sachmängelgewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch, den der Käufer gegenüber dem Verkäufer (nicht dem Hersteller) hat, wenn die Sache bei Übergabe bereits einen Mangel hat. Es kommt also darauf an, ob der Kaufgegenstand sozusagen von Haus aus fehlerhaft ist. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache wird sogar vermutet, dass der Fehler eben schon bei Übergabe vorgelegen hat. Wenn der Verkäufer meint, er habe eine fehlerfreie Ware verkauft und der Käufer habe den Fehler verursacht, so muss er dies beweisen, die Beweislast liegt auf seiner Seite. Kann er dies nicht beweisen spricht die Vermutung dafür, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Ein Übergabeprotokoll ist sicherlich nicht hinderlich, wenn Du versuchen musst, den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe zu beweisen. Obwohl es die Gewährleistungsansprüche natürlich nicht aushebeln kann. Aus deiner Sicht als Verkäufer aber ein durchaus geeignetes Mittel, zumindest zuerst einmal, um dem möglicherweise querulantischen Kunden das Risiko eines Prozesses deutlicher zu machen. Nach Ablauf dieser ersten 6 Monate, bis zur Dauer von 2 Jahren (Achtung: diese Frist kann vom Verkäufer auf 1 Jahr verkürzt werden) muss umgekehrt der Käufer beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Das wird er häufig bestenfalls mit teuren Sachverständigengutachten beweisen können, das diesbezügliche Risiko in einem Prozess ist sehr hoch. Liegt nun ein solcher Mangel vor (die eigentliche Frage müsste lauten: Lässt sich ein Mangel beweisen?), so hat der Käufer folgende Möglichkeiten: Er kann Nachbesserung (zB in Form einer Reparatur) verlangen oder die Lieferung einer mangelfreien (neuen) Sache (Ausnahme: wenn dies nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist). Wenn die Nachbesserung zweimal nicht geklappt hat, gilt der Versuch als fehlgeschlagen. Oder er kann den Kaufpreis mindern, d.h. er verlangt eine angemessene Summe des Kaufpreises zurück, oder wenn der Preis noch gar nicht bezahlt ist, er kürzt die Zahlung. Hilft alles nichts, kann er auch vom Vertrag zurücktreten, das nennt sich dann "Wandelung": Er gibt die kaputte Sache zurück und erhält den vollen Kaufpreis. Die Garantie des Herstellers besagt, dass innerhalb einer gewissen, vom Hersteller gesetzten Frist (hier gibt es also durchaus unterschiedliche Garantiezeiten, manch ein Autohersteller gewährt nur 1 Jahr, andere 3 Jahre, manche Schlauchboothersteller gewähren 5 Jahre auf die Dichtigkeit der Schläuche), die gekaufte Sache "halten" soll, sprich in dieser Zeit sollten keine Mängel neu auftauchen, bzw. wenn sie neu auftauchen, werden sie repariert, behoben, ersetzt oder ähnliches. Die Garantie erstreckt sich daher häufig nicht auf alle Teile, beim Auto sind zB reine Verschleißteile ausgenommen. Sie kann von der Frist her deutlich länger sein als die gesetzliche Sachmängelgewährleistung (mein Audi hat eine 10jährige Garantie gegen Durchrostung (Erl.: Das hatte ich letztes Jahr geschrieben, kurz danach zeigte sich Rost, inzw. habe ich einen Volvo)). Innerhalb der ersten 6 Monate sollte man sich also in der Regel auf die gesetzliche Sachmängelgewährleistung berufen. Ansprechpartner ist der Verkäufer. Bis zum Ablauf von 2 Jahren sollte man sich fragen, ob man das Vorliegen des Fehlers bereits im Zeitpunkt der Übergabe noch beweisen kann. Wenn nein, bleibt immer noch die eventuell gegebene Garantie des Herstellers. Aber auch hierum soll sich in der Praxis der Verkäufer kümmern. Klaus |
Vorläufiges Ende
Hallo,
zunächst möchte ich euch danken für die Zahlreichen Beiträge. Ich muß für die ganze Story noch ein wenig ausholen. Ich habe meinen alten Motor zum Händler gebracht weil er Öl verlierte nicht viel aber sollte mal kontrolliert werden es ist ein alter Volvo Penta BJ. vor 1982. Der Händler sagte mir nachdem er ihn zerlegt hatte das es sich nicht lohnen würde und sehr schwer ist für den alten Motor Ersatzteile zu bekommen. Daraufhin habe ich dann den neuen gebrauchten Motor gekauft bei ihm. Als ich ihm dann am Telefon mitteilte das ich auf meine Gewährleistung bestehen würde sagte er mir das ich in seinem Geschäft nicht mehr kommen brauchte. Mein alter Motor war aber immer noch da zerlegt. Am Diesnstag habe ich dann meinen Motor wieder geholt mit dem chef hatte ich keinen kontakt als er mich sah sagte er das er mich nicht mehr sehen wollte. Ich habe dann die Sache mit seinem Sohn beendet. Soll heißen wir haben meinen Motor eingeladen und die Einzelteile eingepackt. In einem letzten vernünftigen Gespräch sagte er mir dann nochmal das der Impeller verkohlt gewesen sei. Ich versicherte ihm daraufhin das der Motor nur im Wasser gelaufen hätte. Ich habe mich dann von ihm verabschiedet und bin die 100km nach Hause gefahren. Dort habe ich dann gesehen das einige Teile stark beschädigt waren diese Teile werden ich auf jeden Fall noch fotgrafieren. Ich weiß auch noch nicht ob ich alle Teile neu bekomme. Das Ende ist das er und ich einen defekten Motor habe die vorher funktioniert haben. Zu meinen Geld mus ich sagen das ich den Motor mit EC-Karte über das Lastschriftverfahren bezahlt habe und das Geld noch nicht abgebucht wurde. Ich denke das wird auch nicht mehr eintreten. Wenn dann kann ich das Geld über die Bank zurückholen innerhalb von sechs Wochen. Dann kommt eine zweite Runde was ich nicht hoffe. Meine abschließender Rat für alle: Man sollte seine Rechtschutzversicherung überprüfen denn Luft und Wasserfahrzeuge sind in der normalen Versicherung nicht enthalten. Da ich immer noch nicht sagen kann das die Geschichte zu Ende ist möchte ich den Namen des Händlers auch weiterhin nicht sagen. vielleicht später mal unter der Rubrik Händler Gruß Frankie |
Hallo,
hmm, muß nochmal nachfragen, Du hast jetzt welchen Motor abgeholt, den alten Volvo oder den Force? Und bei welchem sind jetzt Teile beschädigt? Sorry, aber weil Du schreibst Du weißt nicht ob Du alle Teile neu bekommst, das bezieht sich jetzt auf den Volvo und der Force ist beim Händler geblieben, sonst könntest du ja das Geld nicht wieder zurückbuchen, wenn es noch abgebucht würde, ist das so korrekt? Na, dann wärst Du ja noch mit einem blauen Auge davongekommen, hast zwar keinen funktionierenden Motor, aber auch keinen finanziellen Verlust. Ich hoffe, das ich das jetzt richtig interpretiert habe, dann versteh ich allerdings auch den Händler ein klein wenig, er weiß ja nicht, was Du damit gemacht hast, vielleicht war er wirklich im guten Glauben das alles okay ist mit der Maschine, er kennt Dich ja auch nicht und Du kannst ihm viel erzählen, womit ich Dir jetzt ausdrücklich nichts unterstellen will, bitte nicht falsch verstehen, ich versetz mich nur mal in den Händler!!! Aber leider werden wir nun nie erfahren, woran es gelegen hat, schade! Ibbenbüren plus 100 km, Vater und Sohn, so viele Möglichkeiten gibt es da ja nicht, obwohl ich sicher nicht alle kenne, jetzt werd ich noch länger rätseln, wer es wohl war, Verdacht hab ich ja, aber eben nur Verdacht. Aber irgendwann verrätst Du es uns sicher. Gruß Peter |
Zitat:
Als Ersatz für Deinen zerlegten alten Motor hat er Dir eine anderen aufs Auge gedrückt und den Du bezahlt hast mit EC-Karte. Eine Abbuchung dieser EC-Karte wirst Du nur sehr schwer verhindern können, bitte erkundige Dich bei der Bank. Geld zurückzuholen halte ich für aussichtslos, wer hat Dir denn sowas erzählt? Nur bei einer autorisierten Bank-Abbuchung kannst Du diese rückgängig machen. Das Du nun einen zweiten kaputten Motor hast der angeblich trocken gelaufen ist, dürfte Dein Pech sein, denn die Beweislage ist auf Deiner Seite. Und da kannst Du schlechtem Geld möglicherweise noch weiteres schlechtes Geld mit Gutachtern nachschmeißen ohne dem Händler an den Kragen zu kommen. Nachdem der Händler-Chef Dich auch nicht mehr sehen will, aus welchen Gründen auch immer, hast Du besonders schlechte Karten mit ihm ein ausgleichendes vernünftiges Gespräch zu führen um den zweiten Motor nun auf Vordermann zu bringen. Diese Modalität ist meistens die eher erfolgsversprechende. Hier ist guter Rat sehr teuer, denn ich sehe für Dich keine juristischen Chancen. Möglicherweise muß Du den zweiten Motor ganz abschreiben oder Dir eine andere Werkstatt suchen um ihn reparieren zu lassen, wenn Du selber kein "Schrauber" bist. Tut mir sehr Leid für Dich. :ka5: |
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