SeaHawk
19.05.2013, 15:41
Moin, moin,
ich habe auf der ADAC Seite folgenden Hinweis gefunden:
"Heckwarnmarkierungen
Bei Fahrzeuggespannen über 12 m Länge muss das Heck des Anhängers entweder mit einer großen Heckwarnmarkierung (mindestens ECE 70.01 RF Norm mit einer Größe von 195 x 1130 mm) oder zwei kleinen Markierungen (ECE 70.01RF Norm Größe 195 x 565 mm), jeweils retro-reflektierend gelb mit fluoreszierenden rotem Rand, symetrisch zur Fahrzeugachse versehen sein."
In all den Jahren habe ich noch kein Freizeitgespann gesehen mit diesen Markierungen.
Wer von euch fährt mit dieser Markierung?
ich habe auf der ADAC Seite folgenden Hinweis gefunden:
"Heckwarnmarkierungen
Bei Fahrzeuggespannen über 12 m Länge muss das Heck des Anhängers entweder mit einer großen Heckwarnmarkierung (mindestens ECE 70.01 RF Norm mit einer Größe von 195 x 1130 mm) oder zwei kleinen Markierungen (ECE 70.01RF Norm Größe 195 x 565 mm), jeweils retro-reflektierend gelb mit fluoreszierenden rotem Rand, symetrisch zur Fahrzeugachse versehen sein."
In all den Jahren habe ich noch kein Freizeitgespann gesehen mit diesen Markierungen.
Wer von euch fährt mit dieser Markierung?