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Hallo junger Stefan,
danke für Deine Ergänzungen, zumindest kann man Dich jetzt etwas besser einschätzen. Allerdings hast Du hier mehrfach überlesen, das Du auf einem privaten Gewässer grundsätzlich die Genehmigung des Eigentümers benötigst, und das fürs Angeln als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb. Das hat mit amtlichen Zulassungen nichts zu tun und gilt überall in der BRD. Wiederhole daher: Nur so ist absolute Rechtssichereit gegeben. Wer das nicht macht, muß damit rechnen das er wegen Hausfriedensbruch belangt wird und auch die Kosten für eine ev. Gewässerverschmutzung oder andere Schäden tragen muß. Solltest Du noch nicht volljährig sein, dürften Deine Eltern auch ein Problem bekommen. Damit sind Deine Frage beantwortet. :schlaumei |
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@Dieter: Eigentum alleine reicht oft nicht, Bekannter von meinem Nachbarn hat etwas Geld übrig und wollte sich einen eigenen Wasserski-See bauen, blöd war nur, dass eine besondere Libellenart dort beheimatet ist - war nichts mit eigenem See... :lachen78: (aber die Erlaubnis wurde von Stefanli auch nicht in Frage gestellt) @Stefanli: siehe es einfach wie beim Auto (auch wenn der Vergleich nicht ganz korrekt ist) - das darfst Du mit Deiner Zulassung auch über die Stadtgrenze hinaus bewegen. Besorge Dir eine Zulassung vom WSA, ADAC etc. Dann sieht es zumindest offiziell aus... |
Mit meinem Gugel-RIB bin ich schon auf einem Baggersee hier in der Nähe gefahren. Nicht nur mit Genehmigung des Eigentümers, sondern in dessen Auftrag. Das größte Problem war rein und raus zu kommen, denn Baggerseen haben keine Slippe !!!
War auch sonst unbefriedigend: Keine Gegner, keine Wellen und viiiiiel zu klein !!! PS.: Ich sollte für nen Kindergeburtstag Tube ziehen....was man nicht alles macht, für die Kiesmafia....habs nach einer Probe-Runde abgebrochen, denn der Tümpel war dafür viel zu klein. Zum Glück bestand ich auf einen Test am Vortag, sonst hätten mich die 13Jährigen gelyncht....nach meinem NO ! Was ich damit sagen will: Wenn es Privateigentum ist, und keine Gewässerrechtlichen oder Naturschutzrechtlichen Gründe dagegen sprechen, kann man mit der Erlaubnis des Eigentümers (fast) alles machen, auch Boot fahren !!! |
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Dieter hat auch recht , auf Privatgrund ist fast alles machbar solange es nicht gegen geltende Umweltschutzbestimmungen verstößt. |
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ich wiederhole: Die entsprechende Erlaubnis der Eigentümer zum Angeln, auch mit Boot, liegt vor - mir gehts nur darum ob ich bei irgendeinem Amt/Behörde irgendwas anmelden muss oder nicht. Zitat:
Denn bei allem Respekt vor dem Alter, halte ich diese Aussage für zumindest zweifelhaft. Zitat:
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Hallo Stefan,
schade das Du nicht den Ort präzisierst, wo Du auf welchem See Dein kleines Schlaucherl bewegen möchtest. So hoffe ich für Dich das Du auf der dafür zuständigen Gemeindestelle, oder dem dafür zuständigen Landratsamt oder ev. auch der Landesregierungsstelle die nötigen Angaben gemacht hast. Hier kannst Du die entsprechenden Ausnahmen für Boote und Freizeit auch noch nachlesen soweit es Bayern betrifft. Um Links zu sehen, bitte registrieren |
beinhaltet die Erlaubnis zum Bootsangeln denn auch die Erlaubnis, mit E-Motor zu fahren? Oder bedeutet das nur, dass Du mit dem Boot Paddeln/rudern darfst?
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Ferdi hat Recht:-))
Vom Boot angeln hat nichts mit dem Antrieb des Bootes zu tun. Die Erlaubnis zum Bootsangeln bedeutet dass vom Boot aus geangelt werden darf. Meist muss das Boot dazu verankert sein (Ausnahme Schleppangeln). |
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@Tom:
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Aber jeder ist bekanntlich lernfähig :biere: |
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Aber dazu sollte man vielleicht wissen, dass mir hier seitens eines Moderators fälschlicherweise unterstellt wurde, ich hätte mein Geburtsdatum bei der Anmeldung nicht angegeben. Das ist so leider nicht korrekt, ich habe es nämlich sehr wohl angegeben. Als Neuling habe ich aber aus Demut und Respekt darauf verzichtet, dass richtigzustellen und stattdessen nur allgemein darauf hingewiesen, dass ich die nötigen Angaben gemacht habe. Merke: Beurteile nie einen Menschen, bevor du nicht mindestens einen halben Mond lang seine Mokassins getragen hast ;) |
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