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hobbycaptain 30.11.2010 19:08

Zitat:

Zitat von Stefanli (Beitrag 245095)
Hallo Dieter,
zunächst einmal muss ich mich kurz selber zitieren:

Mir ist also durchaus bewusst, dass grundsätzlich Bootsangeln erlaubt sein muss, damit man Bootsangeln darf. Das steht hier allerdings nicht zur Debatte was konkret ich auf dem motorisierten Schlauchboot machen möchte ist für meine Frage erstmal nebensächlich.

Die Frage bleibt:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?




Ich habe 2 Wohnsitze einen ausbildungsbedingten am Rhein sowie einen weiteren in Bayern.

Auf fehlende Profilangaben möchte ich nicht weiter eingehen. Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.

vielleicht kriegst einfach mehr und bessere Antworten, wenn'st kein Anonymus mehr bist :ka5:

Berny 30.11.2010 20:34

Zitat:

Zitat von Stefanli (Beitrag 245095)
Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.

Naja, bei so einer präpotenten Ansicht kannst aber auch schnell wieder gelöscht werden :ka5:

DieterM 30.11.2010 20:36

Hallo junger Stefan,

danke für Deine Ergänzungen, zumindest kann man Dich jetzt etwas besser einschätzen.

Allerdings hast Du hier mehrfach überlesen, das Du auf einem privaten Gewässer grundsätzlich die Genehmigung des Eigentümers benötigst, und das fürs Angeln als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb. Das hat mit amtlichen Zulassungen nichts zu tun und gilt überall in der BRD.

Wiederhole daher: Nur so ist absolute Rechtssichereit gegeben. Wer das nicht macht, muß damit rechnen das er wegen Hausfriedensbruch belangt wird und auch die Kosten für eine ev. Gewässerverschmutzung oder andere Schäden tragen muß. Solltest Du noch nicht volljährig sein, dürften Deine Eltern auch ein Problem bekommen.

Damit sind Deine Frage beantwortet. :schlaumei

thball 30.11.2010 22:10

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 245112)
Naja, bei so einer präpotenten Ansicht kannst aber auch schnell wieder gelöscht werden :ka5:

Berny, Du tust ja so als wären wir alle Unmenschen... :lachen78:

@Dieter: Eigentum alleine reicht oft nicht, Bekannter von meinem Nachbarn hat etwas Geld übrig und wollte sich einen eigenen Wasserski-See bauen, blöd war nur, dass eine besondere Libellenart dort beheimatet ist - war nichts mit eigenem See... :lachen78: (aber die Erlaubnis wurde von Stefanli auch nicht in Frage gestellt)

@Stefanli: siehe es einfach wie beim Auto (auch wenn der Vergleich nicht ganz korrekt ist) - das darfst Du mit Deiner Zulassung auch über die Stadtgrenze hinaus bewegen. Besorge Dir eine Zulassung vom WSA, ADAC etc. Dann sieht es zumindest offiziell aus...

roehrig 30.11.2010 23:22

Mit meinem Gugel-RIB bin ich schon auf einem Baggersee hier in der Nähe gefahren. Nicht nur mit Genehmigung des Eigentümers, sondern in dessen Auftrag. Das größte Problem war rein und raus zu kommen, denn Baggerseen haben keine Slippe !!!


War auch sonst unbefriedigend: Keine Gegner, keine Wellen und viiiiiel zu klein !!!


PS.: Ich sollte für nen Kindergeburtstag Tube ziehen....was man nicht alles macht, für die Kiesmafia....habs nach einer Probe-Runde abgebrochen, denn der Tümpel war dafür viel zu klein.

Zum Glück bestand ich auf einen Test am Vortag, sonst hätten mich die 13Jährigen gelyncht....nach meinem NO !



Was ich damit sagen will: Wenn es Privateigentum ist, und keine Gewässerrechtlichen oder Naturschutzrechtlichen Gründe dagegen sprechen, kann man mit der Erlaubnis des Eigentümers (fast) alles machen, auch Boot fahren !!!

Holger K. 01.12.2010 00:23

Zitat:

War auch sonst unbefriedigend: Keine Gegner, keine Wellen und viiiiiel zu klein !!!
Manuel , bin voll ack bei dir. :chapeau: :futschlac



Dieter hat auch recht , auf Privatgrund ist fast alles machbar solange es nicht gegen geltende Umweltschutzbestimmungen verstößt.

Stefanli 01.12.2010 01:17

Zitat:

Allerdings hast Du hier mehrfach überlesen, das Du auf einem privaten Gewässer grundsätzlich die Genehmigung des Eigentümers benötigst, und das fürs Angeln als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb. Das hat mit amtlichen Zulassungen nichts zu tun und gilt überall in der BRD.
Hallo Dieter,
ich wiederhole: Die entsprechende Erlaubnis der Eigentümer zum Angeln, auch mit Boot, liegt vor - mir gehts nur darum ob ich bei irgendeinem Amt/Behörde irgendwas anmelden muss oder nicht.

Zitat:

Damit sind Deine Frage beantwortet.
Ja, ich bin mir nur nicht sicher ob das so auch stimmt.

Denn bei allem Respekt vor dem Alter, halte ich diese Aussage für zumindest zweifelhaft.
Zitat:

als auch zur Bootsbefahrung egal ob mit oder ohne Antrieb
Vgl. dazu die Publikationen unter:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zitat:

Zitat von www.stmug.bayern.de
Nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) darf grundsätzlich jedermann oberirdische Gewässer unter anderem zum Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Gewässereigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich benutzen (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayWG)

Vielen Dank für euere Meinungen, ich warte jetzt mal ab ob von der Landesregierung noch ne Antwort kommt... hab ja jetzt erstmal bis zum Frühjahr Zeit ;)

DieterM 01.12.2010 12:35

Hallo Stefan,

schade das Du nicht den Ort präzisierst, wo Du auf welchem See Dein kleines Schlaucherl bewegen möchtest. So hoffe ich für Dich das Du auf der dafür zuständigen Gemeindestelle, oder dem dafür zuständigen Landratsamt oder ev. auch der Landesregierungsstelle die nötigen Angaben gemacht hast.

Hier kannst Du die entsprechenden Ausnahmen für Boote und Freizeit auch noch nachlesen soweit es Bayern betrifft.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

KlausB 01.12.2010 12:36

beinhaltet die Erlaubnis zum Bootsangeln denn auch die Erlaubnis, mit E-Motor zu fahren? Oder bedeutet das nur, dass Du mit dem Boot Paddeln/rudern darfst?

hobbycaptain 01.12.2010 13:17

Zitat:

Zitat von KlausB (Beitrag 245141)
beinhaltet die Erlaubnis zum Bootsangeln denn auch die Erlaubnis, mit E-Motor zu fahren? Oder bedeutet das nur, dass Du mit dem Boot Paddeln/rudern darfst?

das bedeutet wohl, dass er vom Boot aus angeln darf und nicht nur vom Ufer aus. Ist aber wohl losgelöst vom Motor zu sehen.

Kalli 01.12.2010 20:57

Ferdi hat Recht:-))
Vom Boot angeln hat nichts mit dem Antrieb des Bootes zu tun.
Die Erlaubnis zum Bootsangeln bedeutet dass vom Boot aus geangelt werden darf. Meist muss das Boot dazu verankert sein (Ausnahme Schleppangeln).

KlausB 01.12.2010 21:00

Zitat:

Zitat:
Zitat von KlausB
beinhaltet die Erlaubnis zum Bootsangeln denn auch die Erlaubnis, mit E-Motor zu fahren? Oder bedeutet das nur, dass Du mit dem Boot Paddeln/rudern darfst?

das bedeutet wohl, dass er vom Boot aus angeln darf und nicht nur vom Ufer aus. Ist aber wohl losgelöst vom Motor zu sehen.
eben! Das glaube ich auch...

Stefanli 02.12.2010 11:28

Zitat:

Vom Boot angeln hat nichts mit dem Antrieb des Bootes zu tun.
Die Erlaubnis zum Bootsangeln bedeutet dass vom Boot aus geangelt werden darf.
Ja, so es ist. Deswegen hatte ich ja erwähnt, dass das Angeln hier zweitrangig ist. Von der Landesregierung habe ich immernoch keine Antwort, sollte noch eine kommen - werde ich euch natürlich informieren.

Berny 03.12.2010 09:28

@Tom:
Zitat:

Berny, Du tust ja so als wären wir alle Unmenschen...
Naja, sagen wir mal so:
Zitat:

Registriert seit: 29.11.2010

bin ein Schlauchboot-Angler und habe mich hier angemeldet um evtl. von euch eine Antwort auf eine Frage zur Anmeldung/Zulassung/Registrierung meines SBs zu bekommen.
Also mal eine höfliche Anfrage, darauf mal eine höfliche Aufforderung eines Mods dieses Forums:
Zitat:

Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

Darf ich Dich bitten dieses richtig zu stellen? Danke!
Darauf dann diese Antwort:
Zitat:

Auf fehlende Profilangaben möchte ich nicht weiter eingehen. Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.
Das ist vielleicht richtig, aber ich finde sowas präpotent und da hauts mir die Kabeln aus dem Hals.

Aber jeder ist bekanntlich lernfähig :biere:

Stefanli 04.12.2010 19:05

Zitat:

Das ist vielleicht richtig, aber ich finde sowas präpotent und da hauts mir die Kabeln aus dem Hals.
Das war nicht präpotent, sondern eigentlich das genaue Gegenteil.

Aber dazu sollte man vielleicht wissen, dass mir hier seitens eines Moderators fälschlicherweise unterstellt wurde, ich hätte mein Geburtsdatum bei der Anmeldung nicht angegeben.

Das ist so leider nicht korrekt, ich habe es nämlich sehr wohl angegeben.

Als Neuling habe ich aber aus Demut und Respekt darauf verzichtet, dass richtigzustellen und stattdessen nur allgemein darauf hingewiesen, dass ich die nötigen Angaben gemacht habe.

Merke:
Beurteile nie einen Menschen, bevor du nicht mindestens einen halben Mond lang seine Mokassins getragen hast ;)


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