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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 29.11.2010, 22:58
Stefanli Stefanli ist offline
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Zulassung SB + E-Motor auf deutschen Privatgewässern (Baggersee)

Hallo Leute,
bin ein Schlauchboot-Angler und habe mich hier angemeldet um evtl. von euch eine Antwort auf eine Frage zur Anmeldung/Zulassung/Registrierung meines SBs zu bekommen.

Boot: Z-Ray IV 300 , 248 x 130 cm/240 kg
Motor: Minn Kota Endura 30
Bundesland: Bayern

Ich möchte mit meinem Boot + E-Motor auf den Baggerseen bei mir in der Umgebung angeln. Das sind Privatgewässer, welche nicht dem Staat gehören sondern in Privatbesitz sind. (z.B. Lieschen Müller oder halt irgendein Angelverein). Die Gewässer sind so zwischen 10 und 20ha groß.

Bei vielen großen Gewässern z.B. fränkische Seenplatte, Chiemsee, Starnberger See sowie auf Bundesschifffahrtstraßen gibts da ja entsprechende Regelungen und bei den zuständigen Ämtern auch Formulare usw.

Für Privatgewässer hingegen habe ich überhaupt nichts gefunden. Die Bundesbehörde hat mich an die Landesregierung weiterverwiesen, die haben mir nicht geantwortet. Der Herr vom ADAC war sich auch nicht sicher und hat mich wiederum ans nächste WSA verwiesen, wo die zuständige Dame (falls überhaupt zuständig) nicht zu erreichen war.

Ein Anruf beim Landratsamt ergab, dass hier noch nie jemand so einen Antrag gestellt hat, wobei man auch gar nicht wusste, was das für ein Antrag sein soll. Und durch die Blume hat man mir gesagt, ich soll das einfach weiterhin so machen wie bisher und mit meinem Boot da rumgurken. Ich könne aber gerne einen formlosen Antrag stellen müsse aber genau begründen warum ich unbedingt einen E-Motor bräuchte. Auf Nachfrage für was genau ich einen Antrag stellen solle sprach man von einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Auch sagte man, dass ich die einzelnen Gewässer genau benennen müsse, und dass so ein Antrag natürlich auch abgelehnt werden könne (und mit Sicherheit auch wird!, wenn ich den Unterton richtig interpretiert habe ;) ).
Also auf gut Deutsch, nerv uns bloß nicht mit dem Unsinn wo sich hier niemand auskennt und angel einfach...

Letztendlich bin ich jetzt genau so schlau wie vorher, nur noch etwas verwirrter.

Ich würde gerne Rechtssicherheit haben, um ggf. neidischen Angelkollegen im Notfall irgendwas unter die Nase halten zu können.

Deshalb nochmal die eigentlich ganz einfache Frage:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?

Danke und viele Grüße
Stefan
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  #2  
Alt 29.11.2010, 23:05
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Servus Stefan,
handelt es sich bei dem Baggersee um ein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet?
Wenn nicht, hat der Staat wohl kaum Einfluss darauf
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #3  
Alt 29.11.2010, 23:09
Stefanli Stefanli ist offline
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Zitat:
Zitat von Aia Beitrag anzeigen
Servus Stefan,
handelt es sich bei dem Baggersee um ein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet?
Wenn nicht, hat der Staat wohl kaum Einfluss darauf
Servus Roland!
Nein, es sind weder Naturschutzgebiete noch Landschaftsschutzgebiete - und Bootsangeln ist von den jeweiligen Besitzern/Pächtern (z.B. Angelvereine) auch explizit erlaubt.
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  #4  
Alt 29.11.2010, 23:30
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Rechtssicherheit wirst du hier auch keine bekommen.
Ich würde es darauf ankommen lassen, im Ernstfall ist es eine Ordnungswidirigkeit und wird mit einer mündlichen Verwarnung enden.
Bei Privatbesitz könntest du dich natürlich noch an die Gemeinde wenden, die werden dich aber wieder ans LRA verweisen
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #5  
Alt 29.11.2010, 23:30
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Hallo,

also Rechtssicherheit kann ich Dir auch nicht geben (ich würde an Deiner Stelle auch so weiter machen wie bisher)! Aber ich denke man muss unterscheiden zwischen der Genehmigung für den See in Bezug auf das Nutzungsrecht (Fischen, E-Boote, Angelboote etc.) und der individuellen Zulassung für ein Boot. Letzteres kannst Du bei jedem WSA bekommen. Bei der Nutzungserlaubnis für ein Gewässer ist es schon schwieriger.

Ich kenne mich da auch nicht aus, aber frag doch mal bei einem Verein nach, der auch ein Gewässer ohne besondere Zulassungsbestimmungen nützt. Am Alpsee gibt es m.W. auch keine spezielle Regelung im Sinne einer Schifffahrtsverordnung, hier dürfte wahrscheinlich auch nur das Landratsamt über die Nutzung des Sees entscheiden. Hier der vielleicht passende Verein dazu: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Viel Erfolg und berichte doch wie es ausgegangen ist!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #6  
Alt 29.11.2010, 23:40
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... das habe ich noch zum Alpsee gefunden:

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Also alles geht nur über das Landratsamt.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #7  
Alt 30.11.2010, 00:56
Stefanli Stefanli ist offline
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Zitat:
Ich würde es darauf ankommen lassen, im Ernstfall ist es eine Ordnungswidirigkeit und wird mit einer mündlichen Verwarnung enden.
Wobei man sich die Frage stellen muss, wer da überhaupt irgendwas kontrollieren soll/muss. Vom Landratsamt fährt da bestimmt niemand rum, und die nächste Wasserschutzpolizei ist so ca. 100km entfernt.

Wahrscheinlich werde ich tatsächlich einfach weitermachen wie bisher.... man soll ja keine schlafenden Hunde wecken.

Trotzdem muss es ja da irgendeine Rechtsgrundlage geben und irgendwie ist es unbefriedigend dass man von unseren Behörden auf eine doch relativ einfach Frage keine klare Antwort bekommen kann....

@thball
Danke fürs recherchieren!
Soweit ich das verstanden habe, ist der Alpsee aber in öffentlicher Hand... das könnte evtl. ein entscheidender Unterschied sein...
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  #8  
Alt 30.11.2010, 01:10
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sei doch froh und glücklich wenn es noch so geht und nicht alles mit Vorschriften zugepflastert ist.
Wo kein Kläger, ist kein Richter.
Viel Spass
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #9  
Alt 30.11.2010, 13:31
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Berny
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Hmmmm

Baggerseen entstehen ja nur bei entsprechenden Grundwasserspiegel, so gesehen weiß ich nicht, ob eine einfache Erlaubnis des Besitzers ausreicht.

Grundwasser ist heilig!!!
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  #10  
Alt 30.11.2010, 14:26
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Stop!

Fast alles falsch!

Wenn unser junger Freund auf privaten Gewässern auch privaten Baggerseen außerhalb Naturschutzgebieten mit seinem Boot ohne oder auch mit E-Motor fahren möchte, bzw. angeln möchte, dann benötigt er unbedingt das Einverständnis des Eigentümers des Gewässers fürs Boot und auch die Angelerlaubnis (mit Anglerschein!). Diese kann auch je nach Ermessen des Eigentümers kostenpflichtig sein.

Dient das Gewässer auch noch der Trinkwasserversorgung, dann ist auch noch die Sonder-Genehmigung der Gemeindeverwaltung dazu erforderlich auf dessen Grund das Gewässer liegt. Dies wird aber der Eigentümer sicher schon wissen ob dann man überhaupt aufs Gewässer darf.

Solche Genehmigungen müssen für jedes private Gewässer einzel eingeholt werden bei den jeweiligen Besitzer bzw. Eigentümern.

Nur so ist absolute Rechtssichereit gegeben. Wer das nicht macht, muß damit rechnen das er wegen Hausfriedensbruch belangt wird und auch die Kosten für eine ev. Gewässerverschmutzung oder andere Schäden tragen muß.

Geändert von DieterM (30.11.2010 um 14:37 Uhr)
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  #11  
Alt 30.11.2010, 14:36
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Stefanli Beitrag anzeigen
Hallo Leute,
bin ein Schlauchboot-Angler und habe mich hier angemeldet um evtl. von euch eine Antwort auf eine Frage zur Anmeldung/Zulassung/Registrierung meines SBs zu bekommen.

Boot: Z-Ray IV 300 , 248 x 130 cm/240 kg
Motor: Minn Kota Endura 30
Bundesland: Bayern

Ich möchte mit meinem Boot + E-Motor auf den Baggerseen bei mir in der Umgebung angeln. Das sind Privatgewässer, welche nicht dem Staat gehören sondern in Privatbesitz sind. (z.B. Lieschen Müller oder halt irgendein Angelverein). Die Gewässer sind so zwischen 10 und 20ha groß.

Bei vielen großen Gewässern z.B. fränkische Seenplatte, Chiemsee, Starnberger See sowie auf Bundesschifffahrtstraßen gibts da ja entsprechende Regelungen und bei den zuständigen Ämtern auch Formulare usw.

Für Privatgewässer hingegen habe ich überhaupt nichts gefunden. Die Bundesbehörde hat mich an die Landesregierung weiterverwiesen, die haben mir nicht geantwortet. Der Herr vom ADAC war sich auch nicht sicher und hat mich wiederum ans nächste WSA verwiesen, wo die zuständige Dame (falls überhaupt zuständig) nicht zu erreichen war.

Ein Anruf beim Landratsamt ergab, dass hier noch nie jemand so einen Antrag gestellt hat, wobei man auch gar nicht wusste, was das für ein Antrag sein soll. Und durch die Blume hat man mir gesagt, ich soll das einfach weiterhin so machen wie bisher und mit meinem Boot da rumgurken. Ich könne aber gerne einen formlosen Antrag stellen müsse aber genau begründen warum ich unbedingt einen E-Motor bräuchte. Auf Nachfrage für was genau ich einen Antrag stellen solle sprach man von einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Auch sagte man, dass ich die einzelnen Gewässer genau benennen müsse, und dass so ein Antrag natürlich auch abgelehnt werden könne (und mit Sicherheit auch wird!, wenn ich den Unterton richtig interpretiert habe ;) ).
Also auf gut Deutsch, nerv uns bloß nicht mit dem Unsinn wo sich hier niemand auskennt und angel einfach...

Letztendlich bin ich jetzt genau so schlau wie vorher, nur noch etwas verwirrter.

Ich würde gerne Rechtssicherheit haben, um ggf. neidischen Angelkollegen im Notfall irgendwas unter die Nase halten zu können.

Deshalb nochmal die eigentlich ganz einfache Frage:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?

Danke und viele Grüße
Stefan
Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

Darf ich Dich bitten dieses richtig zu stellen? Danke!

Wir sind hier ein fahrendes Schlauchboot-FORUM und kein Angler-FORUM! Wenn ich so denke wie schön man auf dem Rhein vor Deiner Haustür fahren kann mit unseren Booten, dann wundert mich Dein Anliegen!
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  #12  
Alt 30.11.2010, 14:54
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

Darf ich Dich bitten dieses richtig zu stellen? Danke!

Wir sind hier ein fahrendes Schlauchboot-FORUM und kein Angler-FORUM! Wenn ich so denke wie schön man auf dem Rhein vor Deiner Haustür fahren kann mit unseren Booten, dann wundert mich Dein Anliegen!
Lieber Dieter,
in 1. Linie ist das hier ein Schlauchbootforum.
Und ob ich auf einem Schlauchboot fahre, angle, bumse, esse, trinke oder nur faul drauf herumliege ist doch vollkommen egal.
Er ist auf jeden Fall hier richtig .
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  #13  
Alt 30.11.2010, 16:30
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Vodies Vodies ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
Lieber Dieter,
in 1. Linie ist das hier ein Schlauchbootforum.
Und ob ich auf einem Schlauchboot fahre, angle, bumse, esse, trinke oder nur faul drauf herumliege ist doch vollkommen egal.
Er ist auf jeden Fall hier richtig .
Also bin ich auf alle Faelle richtig. Bis auf Angeln kommt mir alles andere bekannt vor.
__________________
Schoene Gruesse aus Rosenheim
Franz
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  #14  
Alt 30.11.2010, 17:08
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Freunde,

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kann man auch schon etwas zu den Schlauchbooten Z-Ray IV nachlesen, und da war Angeln nicht das Ziel wie hier.

Schwierigkeit am Rande: in Bayern sind fast alle Gewässer für motoriserte Boote gesperrt oder benötigen grundsätzlich eine amtliche Zulassung, das betrifft auch E-Motorenantrieb. Private Gewässer fallen nicht in den Bereich der amtlichen Stellen, da muß der Eigentümer gefragt werden.

Geändert von DieterM (30.11.2010 um 17:14 Uhr)
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  #15  
Alt 30.11.2010, 18:27
Stefanli Stefanli ist offline
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Zitat:
Stop!

Fast alles falsch!

Wenn unser junger Freund auf privaten Gewässern auch privaten Baggerseen außerhalb Naturschutzgebieten mit seinem Boot ohne oder auch mit E-Motor fahren möchte, bzw. angeln möchte, dann benötigt er unbedingt das Einverständnis des Eigentümers des Gewässers fürs Boot und auch die Angelerlaubnis (mit Anglerschein!). Diese kann auch je nach Ermessen des Eigentümers kostenpflichtig sein.....
Hallo Dieter,
zunächst einmal muss ich mich kurz selber zitieren:
Zitat:
Servus Roland!
Nein, es sind weder Naturschutzgebiete noch Landschaftsschutzgebiete - und Bootsangeln ist von den jeweiligen Besitzern/Pächtern (z.B. Angelvereine) auch explizit erlaubt.
Mir ist also durchaus bewusst, dass grundsätzlich Bootsangeln erlaubt sein muss, damit man Bootsangeln darf. Das steht hier allerdings nicht zur Debatte was konkret ich auf dem motorisierten Schlauchboot machen möchte ist für meine Frage erstmal nebensächlich.

Die Frage bleibt:
Brauche ich für mein oben beschriebenes Boot samt E-Motor irgendeine Anmeldung/Registrierung/Zulassung um auf einem Privatgewässer in Bayern damit zu fahren?


Zitat:
Lieber Stefan,

irgendwo ist hier ein Widerspruch zw. dem oben zitierten bzw. dem Boot und Deinem Wohnsitz am Rhein ohne Boot, außerdem fehlt Deine Geburtstag in der Anmeldung.

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Ich habe 2 Wohnsitze einen ausbildungsbedingten am Rhein sowie einen weiteren in Bayern.

Auf fehlende Profilangaben möchte ich nicht weiter eingehen. Man wird hier erst nach Prüfung eines Admins freigeschalten - da ich freigeschalten wurde, ist davon auszugehen, dass ich alle nötigen Daten angegeben habe.
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