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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 29.11.2010, 23:05
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Aia Aia ist offline
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Servus Stefan,
handelt es sich bei dem Baggersee um ein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet?
Wenn nicht, hat der Staat wohl kaum Einfluss darauf
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Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #2  
Alt 29.11.2010, 23:09
Stefanli Stefanli ist offline
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Zitat:
Zitat von Aia Beitrag anzeigen
Servus Stefan,
handelt es sich bei dem Baggersee um ein Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet?
Wenn nicht, hat der Staat wohl kaum Einfluss darauf
Servus Roland!
Nein, es sind weder Naturschutzgebiete noch Landschaftsschutzgebiete - und Bootsangeln ist von den jeweiligen Besitzern/Pächtern (z.B. Angelvereine) auch explizit erlaubt.
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  #3  
Alt 29.11.2010, 23:30
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Aia Aia ist offline
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Rechtssicherheit wirst du hier auch keine bekommen.
Ich würde es darauf ankommen lassen, im Ernstfall ist es eine Ordnungswidirigkeit und wird mit einer mündlichen Verwarnung enden.
Bei Privatbesitz könntest du dich natürlich noch an die Gemeinde wenden, die werden dich aber wieder ans LRA verweisen
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Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #4  
Alt 29.11.2010, 23:30
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Hallo,

also Rechtssicherheit kann ich Dir auch nicht geben (ich würde an Deiner Stelle auch so weiter machen wie bisher)! Aber ich denke man muss unterscheiden zwischen der Genehmigung für den See in Bezug auf das Nutzungsrecht (Fischen, E-Boote, Angelboote etc.) und der individuellen Zulassung für ein Boot. Letzteres kannst Du bei jedem WSA bekommen. Bei der Nutzungserlaubnis für ein Gewässer ist es schon schwieriger.

Ich kenne mich da auch nicht aus, aber frag doch mal bei einem Verein nach, der auch ein Gewässer ohne besondere Zulassungsbestimmungen nützt. Am Alpsee gibt es m.W. auch keine spezielle Regelung im Sinne einer Schifffahrtsverordnung, hier dürfte wahrscheinlich auch nur das Landratsamt über die Nutzung des Sees entscheiden. Hier der vielleicht passende Verein dazu: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Viel Erfolg und berichte doch wie es ausgegangen ist!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #5  
Alt 29.11.2010, 23:40
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... das habe ich noch zum Alpsee gefunden:

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Also alles geht nur über das Landratsamt.
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Tom


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  #6  
Alt 30.11.2010, 00:56
Stefanli Stefanli ist offline
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Zitat:
Ich würde es darauf ankommen lassen, im Ernstfall ist es eine Ordnungswidirigkeit und wird mit einer mündlichen Verwarnung enden.
Wobei man sich die Frage stellen muss, wer da überhaupt irgendwas kontrollieren soll/muss. Vom Landratsamt fährt da bestimmt niemand rum, und die nächste Wasserschutzpolizei ist so ca. 100km entfernt.

Wahrscheinlich werde ich tatsächlich einfach weitermachen wie bisher.... man soll ja keine schlafenden Hunde wecken.

Trotzdem muss es ja da irgendeine Rechtsgrundlage geben und irgendwie ist es unbefriedigend dass man von unseren Behörden auf eine doch relativ einfach Frage keine klare Antwort bekommen kann....

@thball
Danke fürs recherchieren!
Soweit ich das verstanden habe, ist der Alpsee aber in öffentlicher Hand... das könnte evtl. ein entscheidender Unterschied sein...
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  #7  
Alt 30.11.2010, 01:10
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sei doch froh und glücklich wenn es noch so geht und nicht alles mit Vorschriften zugepflastert ist.
Wo kein Kläger, ist kein Richter.
Viel Spass
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Roland

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  #8  
Alt 30.11.2010, 13:31
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Berny Berny ist offline
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Hmmmm

Baggerseen entstehen ja nur bei entsprechenden Grundwasserspiegel, so gesehen weiß ich nicht, ob eine einfache Erlaubnis des Besitzers ausreicht.

Grundwasser ist heilig!!!
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