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rotbart 28.07.2005 08:38

Zitat:

Zitat von Heinz Ledule
Mhhhh.....


Hey Arnst des Urteil würd ich ja gerne mal sehen......
was machen die ganzen kleenen Luftmatrazen, von 3m?
Wenn die Lichter setzen würden, sieht das aus wie ´en Partyboot :biere:

ciao
heinz

Du redest/schreibst Unsinn, das ist Dir klar und Du willst hier offensichtlich nur stänkern - eines Urteils hätte es garnicht bedurft, denn wenn Du einen Führerschein gemacht hättest, hätte es man Dir erklärt, was die Schiffahrtsregeln vorschreiben.
Dein Thread ist die typische Caniden-Art Traffic zu erzeugen, also mein Bester mein letztes Zitat in diesem Thread : Götz von Berlichingen, 3. Akt 4 Szene : .... und sage er dem Kaiser der Kaiser möge mich.................

Daelach 28.07.2005 12:10

Wie ist denn das eigentlich, wenn man keinen Geräteträger hat - dann muß man ja wenigstens ne Topleuchte am Heckspiegel festpappen. Ist es erlaubt, bei guten Sichtverhältnissen den Stab mit Leuchte im Boot mitzuführen, aber nicht anmontiert? So daß man ihn im Falle von plötzlichem Nebel aber anbauen und anschalten könnte?

Wenn man nur tags bei guter Sicht fährt, wäre das ja sowieso nur als Alibilösung gedacht, dann langt ja auch ein Gerät mit interner Batterie, spart die Verkabelung.

Scheint ja zu sein wie beim Fahrrad, da muß man das Licht tags auch nicht einchalten, aber es muß dennoch vorhanden und funktionsfähig sein..

*winks* Daelach

Chester 28.07.2005 12:39

Klar geht das - ist doch eine Super-Lösung für kleinere Boote!

Reinhard :chapeau:

Daelach 28.07.2005 12:53

Sehr interessant:
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und dort die runterladbare Broschüre. Ich zitiere:

4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO:
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen
können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge
oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben
ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt
ein Notstand vor.
In diesem Fall muss eine elektrische Leuchte
(z. B. eine leistungsstarke Taschenlampe) oder eine
Laterne mit weißem Licht ständig gebrauchsfertig
mitgenommen werden, die zur Vermeidung eines
Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss.


Dabei ist das Bild eines Motorschlauchbootes zu sehen. Sprich, mit so Motorschlauchbooten braucht man dem BSH zufolge keine Topleuchte usw, falls man nur bei guter Sicht fährt.

Dann wäre auch die Argumentation "es könnte ja unvermutet schlechtere Sicht geben" unzulässig, denn genau dafür ist die Taschenlampe ja mitzuführen. Gilt natürlich nur für See soweit.

*winks* Daelach

XJoachimX 29.07.2005 00:26

Mhmmmm, Dealach,

alles gut und schön, aaaaaaaaaaber.............
du sprichst hier von "seefahrt", also auch von
Verkehrstrennungsgebieten.

Ich bin mir sicher, jeder Berufsschiffer wird dir freudig die
Hände reichen mit deiner Argumentation.

Mennoooooo Leutz !

Nehmt mal etwas Rücksicht auf die Leute, die mit Seefahrt ihren Lebensunterhalt verdienen müssen,........, das ist schlimm genug.

Wenn hier jemand denkt, wegen 10 oder 15 Euronen sich seinen Urlaub nicht mehr leisten zu können,......., dann
fehlen mir die Argumente, einem Berufsschiffer zu erklären, jetzt mal schnell aufzustoppen, Maschine rückwärts, mit allem was dazugehört,..........., najaaaaaa
ich glaube, man kann auch alles viel zu einfach nehmen.

Mal etwas mehr nachdenken ist wohl doch sinnvoller ???????????

macht ja nix, ciaooooooooooooooo

rotbart 29.07.2005 01:06

Zitat:

Zitat von XJoachimX
Mhmmmm, Dealach,

alles gut und schön, aaaaaaaaaaber.............
du sprichst hier von "seefahrt", also auch von
Verkehrstrennungsgebieten.

Ich bin mir sicher, jeder Berufsschiffer wird dir freudig die
Hände reichen mit deiner Argumentation.

Mennoooooo Leutz !

Nehmt mal etwas Rücksicht auf die Leute, die mit Seefahrt ihren Lebensunterhalt verdienen müssen,........, das ist schlimm genug.

Wenn hier jemand denkt, wegen 10 oder 15 Euronen sich seinen Urlaub nicht mehr leisten zu können,......., dann
fehlen mir die Argumente, einem Berufsschiffer zu erklären, jetzt mal schnell aufzustoppen, Maschine rückwärts, mit allem was dazugehört,..........., najaaaaaa
ich glaube, man kann auch alles viel zu einfach nehmen.

Mal etwas mehr nachdenken ist wohl doch sinnvoller ???????????

macht ja nix, ciaooooooooooooooo

Auch wenn es hier wohl nicht um den englischen Kanal ging sondern mehr um 600 Meter rund um Ballermann 6 DANKE Du hast mir aus der Seele gesprochen.

Daelach 29.07.2005 13:13

Wieso aufstoppen und so.. wenn ich n Schlauchboot fahre, dann ist es mir doch egal, wer Vorfahrt hat, weil schon eine Barkasse sowieso nicht in der Lage ist, rechtzeitig zu bremsen, und ein Containerfrachter erst recht nicht.

Wenn ich tagsüber fahre bei guter Sicht, dann bringt die Beleuchtung mir auch keinen Vorteil, weil wegen der Umgebungshelligkeit der Berufsschiffer mich auch nicht besser sehen kann als ohne Beleuchtung.

Oder frage ich doch mal umgedreht - aus welcher Entfernung müßte ein Containerfrachter mich denn erkennen, um auch nur eine Kurskorrektur einzuleiten? Und wie lebensmüde müßte ich sein, um mich darauf auch noch zu verlassen? Glaubt irgendwer, daß man so ein kleines Toplicht bei schlechter Sicht auch nur wahrnimmt von der Brücke eines Containerschiffes?!

Ich habe daher ein Nico-Leuchtsignalteil bei mir; falls ich aus irgendwelchen Gründen nicht ausweichen kann (Maschinenprobleme oder so), dann kann ich n weißen Leuchtstern abfeuern, um den Frachter auf mich aufmerksam zu machen. Oder gleich nen roten, vielleicht schleppt mich dann jemand ab.

Und ohne Licht darf man nachts oder bei schlechter Sicht ohnehin nicht fahren, auch nicht See.

Unter Licht ist es ja wohl ein Witz, daß das Toplicht VORNE sein muß - damit der Fahrer auch ja nix mehr sehen kann.. vor allem als Brillenträger, wenn es regnet.

Ich schätze mal, daß ich ne steckbare Beleuchtungseinrichtung dann nehme; tags für die WaPo legal steckbar, aber nachts so, daß ich mich nicht auch noch selber gefährde. Lieber illegal, aber sinnvoll.


Ergänzung: Wenn ich mir das so durchrechne, dann kommt (für .de) eine BSH-zugelassene Zweifarblampe plus Toplicht sowieso auf etwa 100 Euro, bloß um binnen den Vorschriften zu genügen.

Wenn ich jetzt noch 50 Euro drauflage, dann besorge ich anstatt eines 360-Grad-Top lieber eins mit 225 und ein Hecklicht mit 135, das kostet dann zwar insgesamt 50 Euro mehr, löst aber zwei Probleme: Erstens kann ich OHNE Umbasteln dann in beiden Revieren komplett legal unterwegs sein, und zweitens vermeide ich Eigenblendung.

Dann würde ich natürlich auch wirklich nachts mal fahren, statt es nur tags als Alibi rumzuschleppen..

*winks* Daelach


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